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Unterhaltsabänderungsklage: Infos zum Prozeßverlauf erbeten

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(@silentwolf)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich werde demnächst einen Gerichtstermin wegen einer Unterhaltsabänderungsklage haben.

Weiß jemand von Euch, wie ein solcher Prozeß verläuft? Mit welchen Fragen hat der Kindesvater
zu rechnen? Wie bereitet man sich am besten auf so einen Prozeß vor?

Zum Hintergrund: ich hätte den Prozeß liebend gerne vermieden...

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!

Grüsse aus (Bad) Gelsenkirchen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2012 16:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was ist denn die Grundlage deiner Klage?

Vermutlich machst du ja ein gesunkenes Einkommen geltend.
Dann wird die Gegenseite dir vermutlich vorwerfen, dass du das Sinken deines Einkommens selbst schuldhaft herbeigeführt hast und die Klage deswegen abzuweisen ist.
Und dann fängst du an zu zappeln, um das Gegenteil zu beweisen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2012 16:42
(@nadda)
Registriert

Hi,

denke ein paar mehr Infos wären nicht schlecht.

An sonsten, naja du wirst dich fragen lassen müssen warum du den Unterhalt abändern möchtest und du solltest gute Argumente haben. Welche hast du denn`?

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2012 19:16
(@silentwolf)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Nadda,

ich will den Unterhaltstitel aufgrund meiner gesunkenen Einkommensverhältnisse
abändern lassen.
Konkret habe ich meine Arbeit verloren und mein Arbeitslosengeld-Anspruch ist
deutlich niedriger als es mein Arbeitseinkommen zuvor war.
Wenn nun meine persönliche finanzielle Situation sich verschlechtert hat, so sollte
auch meine Unterhaltsverpflichtung im gleichen Maße sinken müssen.
(dachte ich zumindest bisher, aber wenn ich die Beiträge hier sehe, bin ich mir
da nicht mehr so sicher....)

Grüsse aus (Bad) Gelsenkirchen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2012 15:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eine Absenkungsklage ist keineswegs ein einfaches Unterfangen, wie ich dir aus eigener, leidvoller Erfahrung sagen kann.
Mein eigenes Verfahren ist, 2,5 Jahre nach Eintritt meiner Arbeitslosigkeit immer noch nicht abgeschlossen.

Du brauchst unbedingt einen Anwalt und musst gut darlegen, warum dich an dem Verlust deines Arbeitsplatzes keine Schuld trifft.
Und auch wenn dir das gelingt, musst du mindestens ein halbes Jahr den vollen Unterhalt weiter bezahlen, weil die Arbeitslosigkeit als vorübergehend angenommen wird und von dir alleine aus Rücklagen aufgefangen werden muss. (Welche du natürlich als Unterhaltspflichtiger gar nicht aufbauen kannst und darfst!)

Dann musst du mindestens 20-30 Bewerbungen schreiben, von denen die meisten als, "nicht ernsthaft" abgelehnt werden.

Und dann musst du bis zum Ende des Verfahrens immer noch weiter den vollen Unterhalt bezahlen, weil der Titel ja noch gültig ist.
Und selbst wenn dann eines Tages der Titel geändert werden sollte, wirst du das zuviel gezahlte Geld nicht zurück erhalten, denn es gilt als verbraucht.

Lies dir unbedingt auch die Trennungsfaq.de durch.

Ich weiß ja nicht, wie gut deine Aussichten auf dem Arbeitsmarkt sind und ob du noch Reserven hast, von denen du das alles bezahlen kannst.

Sicher ist, wenn du nicht binnen kürzester Zeit einen neuen Job findest wirst du finanziell vollständig ruiniert.

Wenn du jetzt schon keine Reserven mehr hast, solltest du aufstockendes Hartz4 beantragen, wenn dein ALG1 minus laufender KU-Pflichten unter ca. 1.000,- € liegen.

Das Sozialrecht ist oft der letzte Rettungsanker vor den Henkern des Familienrechts.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2012 17:25
(@nadda)
Registriert

Hi,

auch wenn ich die Lage aus anderer Sicht sehe als Beppo, so ist meine Erfahrung in Bezug auf Abänderungsklage auch nicht wirklich besser.

Nach inzwischen fast genau 3 Jahren haben wir demnächst die, hoffentlich abschließende Verhandlung, beim OLG. Also es dauert, und es dauert, und es dauert.
Bei mir war die Lage etwas anders, KV hat seinen Job geschmissen, ist inzwischen Rentner und zahlt seit ca 2,5 Jahren? keinen KU mehr.

Sicher bin ich mir in folgenden Punkten:

- du brauchst einen guten Anwalt
- das erste halbe Jahr Arbeitslosigkeit kannst du jede Abänderung nach unten vergessen - es sei denn die KM akzeptiert.
- du solltest dich Bewerben, das wird definitiv erwartet (da mein KV niemals eine einzige geschrieben hat kann ich aber nicht sagen wie sehr die zerfleddert werden)
- du solltest auf jeden Fall weiterhin soviel KU zahlen wie du zu zahlen in der Lage bist, somit bleibt einfach die Differenz offen. Aber, dieses zahlen und guten Willen zeigen wird definitiv (von der KM vielleicht aber sicher) vom Gericht als positiv anerkannt. Zumindest fällt meinem KV grade auf die Füsse das er niemals auch nur 5 € zahlen wollte.
- versuch einen neuen Job zu finden so schnell es geht, damit du nicht zusehr in die Miesen abrutscht.

und ja, auch über Harz 4 sollte man im Fall der Fälle nachdenken. Wobei ich persönlich immer versuchen würde aus eigener Kraft wieder aus der miesen Situation rauszukommen. Aber es ist deutlich besser über Sozialleistungen dafür zu sorgen, dass das Kind Unterhalt erhält als es nicht zu tun. Immerhin braucht dein Kind weiterhin Geld.

Wie schätzt du deine Chance auf einen neuen Job denn ein?

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2012 20:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Nadda,
ich weiß, dass deine Erfahrungen andere sind als meine und dennoch sind wir ja nicht oft verschiedener Meinung aber das hier:

- du solltest auf jeden Fall weiterhin soviel KU zahlen wie du zu zahlen in der Lage bist, somit bleibt einfach die Differenz offen. Aber, dieses zahlen und guten Willen zeigen wird definitiv (von der KM vielleicht aber sicher) vom Gericht als positiv anerkannt. Zumindest fällt meinem KV grade auf die Füsse das er niemals auch nur 5 € zahlen wollte.

kann ich überhaupt nicht bestätigen.
Es mag zwar solche Fälle geben und gar nichts zu bezahlen ist sicher auch nicht ratsam aber "soviel wie möglich" zu bezahlen wird nicht "definitiv positiv anerkannt".
Nicht nur in meinem Fall hat Großzügigkeit nur zu immer neuen Forderungen geführt.
Ich habe auch den Fehler gemacht, mir immer wieder Geld zu leihen um Unterhalt zu bezahlen.
Das war mit der größte Fehler, den ich gemacht habe.
Ich bezahle kein Geld mehr, dass ich nicht habe.

Ich würde dir, Silent Wolf, raten, dich sofort Pfändungssicher zu machen, ein P-Konto einzurichten und nur soviel Unterhalt zu bezahlen, wie du auch wirklich kannst.
Also nur das, was über deinem Freibetrag liegt.

Diese Unterhaltsmechanik ist Diebstahl.
Wehre dich dagegen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2012 21:22
(@nadda)
Registriert

Hallo Beppo,

wir meinten das gleiche, ich habs nur nicht so gut ausgedrückt.
Mit "soviel wie möglich" meine ich soviel, wie eben sinnvollerweise geht - Geld leihen um Unterhalt zu bezahlen würde ich nur wenn die Zeitspanne in der das notwendig ist garantiert so kurz ist das ich wieder  zurückzahlen kann.

Aber "soviel wie möglich" heißt halt, es muss eine neue Berechnung gemacht werden (und da würde ich empfehlen hier) und dann das bezahlen was nach dieser Berechnung rauskommt. Das wird meiner Meinung nach schon positiv gewertet, mein Ex hätte selbst mit der absolut positivsten Berechnung für ihn immer noch ca 100€ zahlen können, hat aber nie gezahlt und das ist jetzt für ihn sehr negativ. Hätte er wenigstens versucht irgendwas zu bezahlen sähe die Sache sicherlich aktuell anders aus.

Und ja, das hängt wohl auch viel vom Einzelfall und vom zuständigen Richter ab. Aber ich würde nicht gar nichts zahlen solang eine Abänderungsklage läuft, sondern einfach den Betrag den ich noch in der Lage bin zu leisten. Was auch den Vorteil hat dass dann nicht eine horrende Nachforderung aufläuft.

Diesem Rat stimme ich jedenfalls absolut zu:

Ich würde dir, Silent Wolf, raten, dich sofort Pfändungssicher zu machen, ein P-Konto einzurichten und nur soviel Unterhalt zu bezahlen, wie du auch wirklich kannst.
Also nur das, was über deinem Freibetrag liegt.

Allerdings ist dann noch die Frage ob man das sinnvollerweise erst nach 6 Monaten Arbeitslosigkeit macht?

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2012 08:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Allerdings ist dann noch die Frage ob man das sinnvollerweise erst nach 6 Monaten Arbeitslosigkeit macht?

Nein.
Es läuft sowieso auf ne Pfändung hinaus und gepfändet werden kann nur, was auch da ist.
Nicht das, was sich die Justiz herbei phantasiert.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2012 09:19
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Beppo,

frage wieder mal quer, passt aber zum Thema da LG ja in gleicher Situation ist. Es läuft zwar Antrag auf Pfändungsschutz aber wenn dem nicht stattgegeben wird hat er das gleiche Problem.

Zum P Konto meinem Verständnis nach kann vom Konto nur bis zu Betrag X gepfändet werden, richtig?
Riskiert man dann nicht eine Lohnpfändung? Das heißt das dann der geschuldete Betrag direkt vom Gehalt einbehalten wird? Dies würde dann evtl. Probleme mit dem Arbeitgeber zu Folge haben. Oder gibt es hier auch eine Pfändungsgrenze, bzw. Wenn ein Teil des laufenden UH gezahlt wird kann dieser nicht gepfändet werden?

Danke

anfree

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2012 11:05




(@Inselreif)

klar riskiert man damit Pfändungen aller Art, von Gehalt über Auflösung der Rentenversicherung bis zum wertvollen Teller an der Wand. Ist die Zwangsvollstreckung erfolglos muss man ggf. eine eidesstattliche Versicherung abgeben, alles nach Laune und Beharrlichkeit des Gläubigers.
Bei Gehaltspfändungen für laufenden Unterhalt setzt das Gericht einen unpfändbaren Betrag individuell fest.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2012 13:44
(@silentwolf)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich danke Euch allen für Eure Antworten!

Als Hintergrund: ich bin seit August in ALG 2 abgerutscht, zahle daher seit September
nur noch 30,00 Euro. Ich kann im Schnitt ca. 40 Bewerbungen pro Monat nachweisen,
von denen die meisten (schon aus Kostengründen) Online-Bewerbungen sind.

Der aktuelle Unterhaltstitel beträgt 420,00 Euro - das ist deutlich mehr als der ALG2-Regelsatz.
Ein P-Konto habe ich bereits eingerichtet; nach meinem Kenntnisstand beträgt der nicht-pfändbare
Betrag ca. 1.028 Euro. Gilt dieser Betrag auch für Unterhaltsverpflichtungen oder gibt es hier eine
niedrigere Grenze?

Nun gibt es demnächst einen sog. "Gütetermin": hat hier schon mal jemand Erfahrungen mit so einem
Termin gemacht? Ehrlich gesagt: ich hatte bisher mit Gerichten überhaupt nichts zu tun und daher bin
ich mir absolut unsicher, wie ich mich bei einem Gütetermin verhalten soll und welche Fragen mich
erwarten.

Ich stelle jetzt meine Bewerbungsunterlagen mit den Reaktionen der Unternehmen für das Gericht zusammen, was nicht mehr allzu viel Zeit in Anspruch nehmen wird....

Übrigens Nadda: wenn ich Dich richtig verstanden haben sollte, vermutest Du, dass die KM
meine Zahlungsbereitschaft (30,00 Euro von Hartz IV zu zahlen ist nicht einfach) positiv
beurteilen würde. Genau das hatte ich auch erwartet. Als im September - dem 1. Monat, in dem ich nicht
den vollen Unterhaltstitel bedient habe - eine Benachrichtigung des Gerichtsvollziehers in meinem Briefkasten
war, fiel ich aus allen Wolken.

Ist so ein Verhalten eigentlich typisch? Ich war auf jeden Fall negativ überrascht...
Anspruch nehmen wird.

Grüsse aus (Bad) Gelsenkirchen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2012 18:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin SW,

dass die KM
meine Zahlungsbereitschaft (30,00 Euro von Hartz IV zu zahlen ist nicht einfach) positiv
beurteilen würde. Genau das hatte ich auch erwartet. Als im September - dem 1. Monat, in dem ich nicht
den vollen Unterhaltstitel bedient habe - eine Benachrichtigung des Gerichtsvollziehers in meinem Briefkasten
war, fiel ich aus allen Wolken.

Ist so ein Verhalten eigentlich typisch? Ich war auf jeden Fall negativ überrascht...

naja, mal ehrlich: Stell Dir vor, Dein Chef überweist statt Deines arbeitsvertraglich vereinbarten Gehalts nur 10 Prozent davon, weil es der Firma gerade nicht so gut geht - nimmst Du das schulterzuckend zur Kenntnis, beschliesst, einen Monat lang nichts zu essen und freust Dich, dass der Chef wenigstens guten Willen gezeigt und ein Taschengeld überwiesen hat? Kriegst Du im folgenden Monat bei Edeka Deine Lebensmittel umsonst? Verzichtet Dein Vermieter auf die Miete?

Ich behaupte mal: Vermutlich würdest auch Du in diesem Fall Himmel und Hölle in Bewegung setzen, um Deine Kohle zu kriegen; ggf. auch mit Anwalt und Gerichtsvollzieher. Einen Grund für "negative Überraschung" erkenne ich nicht. Wovon soll die Mutter Deiner Kinder Miete bezahlen und den Kühlschrank füllen, wenn plötzlich der titulierte Unterhalt nicht mehr kommt? Warum soll sie da Verständnis für Deine finanziellen Engpässe haben?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2012 18:58
(@silentwolf)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

tut mir leid, aber dein Vergleich hinkt leider auf ganzer Linie!

1. in einem Arbeitsverhältnis haben beide Parteien - sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer -
vertraglich fixierte Rechte und Pflichten:  es liegt ein sog. "Dienstvertrag" vor.

Mein Kind hat jedoch mir gegenüber keine Pflichten, ich ihm gegenüber schon.

Wenn du einen Vergleich anstrebst, dann schon am ehesten mit der Einkommenssteuer. Soweit ich weiß,
sind Steuern nach §3 AO definiert als "Leistung, ohne direkte Gegenleistung". Aber die Höhe der Einkommenssteuer bemißt sich nach der Höhe der Einkünfte des Steuerpflichtigen.

Und das heißt: geht es dem Steuerpflichtigen schlecht, muß er auch keine Einkommenssteuer zahlen...

2. Wenn es meinem Arbeitgeber wirtschaftlich schlecht geht, hat er verschiedene Strategien, die
er ganz legal nutzen kann, um der veränderten wirtschaftlichen Lage Rechnung zu tragen. Kurzarbeit
und Entlassungen sind nur einige davon. Um bei deinem - wie ich finde - völlig verfehlten Vergleich zu
bleiben - müßte ich jetzt das Verhältnis zu meinem Kind "kündigen"....

3. Im übrigen unterstellst du mir ein mangelndes Verständnis für wirtschaftliche Belange meines
Arbeitgebers (den ich im Moment nicht habe), mich würde interessieren, wie du zu dieser Unterstellung
kommst? Einer meiner ehemaligen Arbeitgeber baute vor einigen Jahren Personal ab, weil dies aufgrund von Umsatzeinbrüchen notwendig wurde. Auch ich war davon betroffen. Das war zwar ein harter Schlag für mich, aber ich konnte es verstehen....

4. Du schreibst,

naja, mal ehrlich: Stell Dir vor, Dein Chef überweist statt Deines arbeitsvertraglich vereinbarten Gehalts nur 10 Prozent davon, weil es der Firma gerade nicht so gut geht - nimmst Du das schulterzuckend zur Kenntnis, beschliesst, einen Monat lang nichts zu essen und freust Dich, dass der Chef wenigstens guten Willen gezeigt und ein Taschengeld überwiesen hat? Kriegst Du im folgenden Monat bei Edeka Deine Lebensmittel umsonst? Verzichtet Dein Vermieter auf die Miete?

Grüssles
Martin

Eben! Wovon soll ich denn jetzt leben? Wovon soll ich meine Lebensmittel jetzt bezahlen? Oder meine Miete? Oder habe ich aufgrund meiner Arbeitslosigkeit nach deinem Verständnis darauf kein Anspruch  mehr? Tut mir leid, Martin, aber deine Argumentation ist für mich auch nicht im Ansatz nachvollziehbar!

Vielleicht denkst du noch einmal darüber nach....

Grüsse aus (Bad) Gelsenkirchen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2012 19:35
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Ein P-Konto habe ich bereits eingerichtet; nach meinem Kenntnisstand beträgt der nicht-pfändbare
Betrag ca. 1.028 Euro. Gilt dieser Betrag auch für Unterhaltsverpflichtungen oder gibt es hier eine
niedrigere Grenze?

Der Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto ist für Forderungen aus Unterhaltsverpflichtungen gem. ZPO nicht gültig.
Den genauen § habe ich gerade nicht parat.

Der Pfändungsfreibetrag für Unterhaltsschuldner unterliegt dem Ermessen des Vollstreckungsgerichtes,
der ALGII Satz (Sozialhilfesatz) sollte aber verbleiben. In der Praxis kommt bei den Berechnungen der
Rechtspflege allerdings nicht einmal zwingend das dabei heraus.

Mein Gütetermin zur Abänderungsklage wurde übrigens gerade abgesagt und der ganze Schmonz liegt jetzt zur endgültigen
Entscheidung beim OLG. Das geht jetzt auch schon 1 Jahr so. Evtl. bekomme ich aber noch dieses Jahr eine Entscheidung.
Und dann muß ich noch zusehen falls ich Recht bekomme, das KM den alten Titel rausrückt, sonst habe ich nix gewonnen.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2012 19:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin SW,

1. in einem Arbeitsverhältnis haben beide Parteien - sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer -
vertraglich fixierte Rechte und Pflichten:  es liegt ein sog. "Dienstvertrag" vor.

Mein Kind hat jedoch mir gegenüber keine Pflichten, ich ihm gegenüber schon.

Du legst es Dir aber auch gerade so zurecht, wie Du es brauchst. Deshalb zur Info: Der Bezug von Kindesunterhalt ist nicht an die Erfüllung kindlicher Pflichten geknüpft; die biologische Abstammung genügt vollkommen.

Um bei deinem - wie ich finde - völlig verfehlten Vergleich zu
bleiben - müßte ich jetzt das Verhältnis zu meinem Kind "kündigen"....

nein, aber Gas geben, um die selbstverständliche Tatsache namens "Eltern sorgen für ihre Kinder" schnellstmöglich in die Tat umzusetzen.

Portale wie DIESES weisen für die Umgebung Deines Wohnorts aktuell über 20.000 offene Stellen aus (bei gerichtlicher Klärung könnte Dir sogar nahegelegt werden, Dich bundesweit zu bewerben). Da wird jetzt nicht gerade der 5.000-EUR-Traumjob auf Dich warten - aber angesichts des derzeit sehr robusten deutschen Arbeitsmarktes sind Begründungen wie "ich find halt nix" nicht besonders glaubwürdig.

Im übrigen haben wir das alles vor Monaten schon HIER verkaspert (als Du der Ansicht warst, irgendeine "Fortbildung" schütze Dich vor Deinen Zahlungsverpflichtungen) und Dir die möglichen Folgen weiterer Untätigkeit aufgezeigt. Diese sind jetzt teilweise - wie dort angekündigt - eingetreten. Einen Grund für "negative Überraschung" kann ich daher umso weniger erkennen.

Wovon soll ich denn jetzt leben? Wovon soll ich meine Lebensmittel jetzt bezahlen? Oder meine Miete? Oder habe ich aufgrund meiner Arbeitslosigkeit nach deinem Verständnis darauf kein Anspruch  mehr?

stell Dir die Frage nochmal - aber setze statt "ich" mal "mein Kind" ein.

Tut mir leid, Martin, aber deine Argumentation ist für mich auch nicht im Ansatz nachvollziehbar!

Vielleicht denkst du noch einmal darüber nach....

eher nicht. Ich persönlich halte es für die oberste Priorität von Eltern, für ihre Kinder zu sorgen (anstatt nach einer "lex silent wolf" zu rufen). Die obige Liste enthält unzählige Möglichkeiten, kurzfristig wieder in Lohn und Brot zu kommen und Deine Verpflichtungen erfüllen zu können - möglicherweise um den Preis, etwas mehr dafür tun zu müssen als nur ein paar halbherzige Online-Bewerbungen zu schreiben.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2012 20:15
(@okina)
Rege dabei Registriert

Moin SW!

Habe verschiedene Urteile gelesen wo die Pfändungsgrenze auf 750-800 herab gesetzt wurde bei Unterhaltsschulden. Bewerbungen müssen aber wirklich nachgewiesen werden, evtl. Nebenjob. Denke auch dran, dass die Bewerbungen auch deutschlandweit werden könnten.

@Martin: Ist schon richtig mit dem Kind, aber wenns nicht geht gehts nicht. Das Kind hat auch noch eine Mutter evtl. auch schon einen Stiefvater die diese Phase nunmal leider überbrücken müssen. Wenn die Familie intakt wäre müssten auch alle zusammen rücken und nicht nur der Vater. Mehr als bewerben geht in dem Fall nunmal nivht.
Mein LG hat z.B. in seinem Vergleich stehen, dass er 3 Monate mit dem UH aussetzen kann und den später nachzahlen. Wurde so gemacht weil es bei ihm immer mal wieder Firmen gab die keinen Lohn gezahlt haben. Leider fast Alltag in Speditionen.

Gruß,

Okina

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2012 09:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin okina,

wenns nicht geht gehts nicht. Das Kind hat auch noch eine Mutter evtl. auch schon einen Stiefvater die diese Phase nunmal leider überbrücken müssen.

wo steht, dass die das "müssen"? Die Mutter "muss" den Betreuungsunterhalt erbringen (von dem sie sich auch nicht einfach mal eine Zeit lang drücken kann), und ein eventueller "Stiefvater" muss in diesem Zusammenhang gar nichts.

Wenn die Familie intakt wäre müssten auch alle zusammen rücken und nicht nur der Vater. Mehr als bewerben geht in dem Fall nunmal nivht.

das steht aktuell gar nicht zur Debatte - mal abgesehen davon, dass man auch "intakte" Familien nicht von "ooch, ich mach jetzt mal ein bisschen Fortbildung und bewerb mich nebenbei" finanzieren kann. Die Rahmenbedingungen wurden bereits >>>HIER<<< diskutiert.

Mein LG hat z.B. in seinem Vergleich stehen, dass er 3 Monate mit dem UH aussetzen kann und den später nachzahlen.

wenn das so in seinem Vergleich steht, ist das ja auch in Ordnung. Wenn es jedoch nur einen Unterhaltstitel und keine Abänderungsklage gibt (in deren Rahmen ein Antragsteller durchaus auf die Notwendigkeiten seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit hingewiesen würde), kommt eben der Gerichtsvollzieher.

Diese Einstellung, andere ungefragt die eigenen Verpflichtungen übernehmen zu lassen, scheint allerdings durchaus weit verbreitet zu sein. Ich darf mich auch gerade mit einem Mieter auseinandersetzen, der der Ansicht ist, er könne monatelang seine Mietzahlungen zurückhalten, weil es bei ihm "gerade nicht so laufe".

Wurde so gemacht weil es bei ihm immer mal wieder Firmen gab die keinen Lohn gezahlt haben. Leider fast Alltag in Speditionen.

Ich wage die Behauptung, dass auch Dein LG nicht der Ansicht ist, dass das so in Ordnung geht und jeder Arbeitgeber nur dann und soviel zahlt, wie er gerade lustig oder flüssig ist.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2012 13:14
(@okina)
Rege dabei Registriert

Moin Martin!

wo steht, dass die das "müssen"? Die Mutter "muss" den Betreuungsunterhalt erbringen (von dem sie sich auch nicht einfach mal eine Zeit lang drücken kann), und ein eventueller "Stiefvater" muss in diesem Zusammenhang gar nichts.

Das steht nirgends, aber man kann seinen Unterhalt nunmal abändern lassen. Ob es gelingt steht auf einem anderem Blatt Papier, aber warum sollte man es nicht versuchen?
Der Stiefvater muss nichts, eben wie ich nichts muss als neue LG des Zahlenden. Aber trotzdem zahlst du den Umgang bei gemeinsamer Kasse irgendwo mit oder Geschenke. Ist ja auch nicht schlimm und als Next weiß man das nunmal wenn Kinder vorhanden sind und man zusammen zieht und auch wirtschaftet.
Weiter unten steht dann der schlimmere Fall. Als Next zahlst du indirekt doch KU, wenn das ALG des LG nunmal hinten und vorne nicht reicht und man ja erst nach einem halbem Jahr abändern könnte.

wenn das so in seinem Vergleich steht, ist das ja auch in Ordnung. Wenn es jedoch nur einen Unterhaltstitel und keine Abänderungsklage gibt (in deren Rahmen ein Antragsteller durchaus auf die Notwendigkeiten seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit hingewiesen würde), kommt eben der Gerichtsvollzieher.

Sicherlich, aber auch da ist man ja auf selber auf Verbesserung aus. Bei einem AG der mal nicht zahlt und das tonlos bleibt man nunmal nicht gern. Der aktuelle zahlt pünktlich. Und es gibt viele "Urgesteine" in der Firma. Keiner kündigt selbst. Eine Abänderungsklage würde in seinem Fall nichts bringen, es bleibt bei dem jetzigem KU.

Diese Einstellung, andere ungefragt die eigenen Verpflichtungen übernehmen zu lassen, scheint allerdings durchaus weit verbreitet zu sein. Ich darf mich auch gerade mit einem Mieter auseinandersetzen, der der Ansicht ist, er könne monatelang seine Mietzahlungen zurückhalten, weil es bei ihm "gerade nicht so laufe".

Hier gehts nicht um ungefragt und von einem Tag auf den anderen. Der TE war schon irgendwo lange arbeitslos und es war absehbar was kommen könnte. Ich gehe mal davon aus, dass die Ex wusste, dass er arbeitslos ist. Ich weiß nicht was der Mann an ALG bekommt. Mein LG ist dann unter dem Mindestbehalt. Auch solche Phasen gab es und es wurde gezahlt. Wäre ihm allein nicht möglich. Zahl man von den restlichen 330 Euro Versicherung, Miete, Strom, Wasser, Essen.  😉 Selbst durch 2 kommst du mit 330 nicht aus. Soviel dann zum Thema eine neue LG hat mit dem UH nix zu tun.

Dein Fall ist nervig. Habe ich auch und das Geld nie gesehen. Aber wenigstens hat er noch nicht drin gewohnt und auch keine persönlichen Sachen drin gehabt. So war rausklagen und neuvermieten ein leichtes. Das Geld werde ich trotzdem nie sehen und ich habe gelernt für mich.
Mag sein, dass die Nachhbarn meine Mieterwahl nicht so gut finden, aber mir ist egal ob das Leistungsempfänger sind und von mir aus können sie noch mehr Kinder haben und Hunde. Zu mir sind sie nett und pünktlicher kann man seine Miete nicht erhalten.

Ich wage die Behauptung, dass auch Dein LG nicht der Ansicht ist, dass das so in Ordnung geht und jeder Arbeitgeber nur dann und soviel zahlt, wie er gerade lustig oder flüssig ist.

Nein ist er nicht, aber machen kannst du da nicht viel, bei einem sturem Chef. Selbst wenn du übergangslos nach der ersten nicht Bezahlung wieder Arbeit findest, fehlen dir schon 2 Monatsgehälter. Und das nächste kommt erst im dritten Monat vom neuem Chef. Die Kosten laufen voll weiter. Ohne Rücklagen bist du sehr schnell sehr weit im Minus. Und die Mühlen vom Gericht mahlen langsam. Schreibst du Formulierungsfehler in die Pfändung vergehen wieder paar Wochen sinnlos. Ja man kanns bei Gerichts schreiben lassen, aber komm da erstmal hin als Fernfahrer zur Öffnungszeit. Wobei da schon ganz normale Arbeit ausreicht. Neuer Job = halbes Jahr kein Urlaub. Ein Teufelskreis....

Gruß,

Okina

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2012 10:55
(@silentwolf)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Okina,

vielen Dank für Deine Rückmeldung!

Ich denke, es sollte schon ein Unterschied vor Gericht gemacht werden, wie
sich ein Kindesvater bewirbt. So sollten vor allem folgende Aspekte berücksichtigt werden:

1. Wie oft bewirbt sich der Unterhaltspflichtige und ist er bereit sich auch bundesweit
zu bewerben?
2. Auch das bisherige Zahlungsverhalten eines Kindesvaters sollte aus meiner
Sicht eine Rolle spielen. Es kann nicht sein, dass ein Kindesvater, der jahrzehntelang den
vollen Unterhalt gezahlt hat, einem Kindesvater gleichgestellt wird, der nie gezahlt hat.
3. Wenn dann jemand trotz Arbeitslosigkeit noch aus den geringen Bezügen im Rahmen
seiner finanziellen Möglichkeiten Unterhalt gezahlt hat, sollte dieses Wohlverhalten
zumindest eine gewisse Anerkennung vor Gericht erfahren.

Ich wünsche Dir und Deinem Lebensgefährten auf jeden Fall alles Gute!

(für mich könnte es wohl sehr bald doch noch ein Happy-End geben, wenn
auch ein etwas kurioses...  🙂

Grüsse aus (Bad) Gelsenkirchen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.11.2012 15:30




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