Hallo alle Teilnehmer,
bin ziemlich aufgebracht. Ich habe eine Exfrau und 2 Kinder . Die 2 Kinder bekommen von mir Unterhalt.
Nun habe ich vor 2 Jahren neu geheiratet. Meine neue Frau hat Sparbücher, Aktien....NIcht sooo viel. Aber nun gut. Wir haben einen Ehevertrag mit Gütertrennung,..... abgeschlossen.
Nun muss ich gegen meine Unterhaltsurkunden vor Gericht gegen meien Exfrau vorgehen , weil ich momentan nicht den vollen Unterhalt zahlen kann.(Mangelfall). Nun wollte ich Prozesskostenhilfe beantragen. Und las jetzt dass da auch die Sparbücher meiner neuen Frau mit rangezogen werden. Stimmt das?? Aber es ist doch ihr Vermögen und bestanden schon vor unserer Ehe. Kriege ich nun keiine Prozesskostenhife, ? Ich würde sie kriegen , wenn sie nur meine Werte zählen würden. Warum wird das Vermögen meiner neuen Frau berücksichtigt????
Bitte helft mir!!!!!
Danke