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unterhaltsabänderung: gericht oder notar?

 
(@rick67)
Rege dabei Registriert

hi,

hm, ex hat eingesehen, das ihr unterhalt - für unser kind und mich zu hoch ist, andereseits, dass sie davon aber auch nicht leben kann:
http://www.vatersein.de/forum-topic-7851.0.html (zahle ihr eu, bekomme bald UVG, ergänzend kriegt ex alg II)

sie selbst zweifelt daran, jemals wieder belastbar=erwerbstätig  zu sein, und will sich endlich durchringen, rente zu beantragen.

unabhängig davon, ob sie es morgen noch so sieht  :knockout:, stellt sich die frage, ob es besser ist, den eu notariell oder gerichtlich zu regeln!? keine ahnung, wie ihr anwalt reagieren wird :exclam:

würde im wegfall von ehegattenunterhalt auf UVHG verzichten, weil ich es dann wirklich nicht nötig hätte 🙂

kann andererseits der staat so bekloppt sein, unserer kleinen UVG zu bewilligen und mich gleichzeitig auf EU zu verdonnern? damit würde ein kind in realtive armut getrieben werden :knockout:

was meint ihr?

lg

rick


Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2006 00:23
(@andreadd)
Registriert

Hallo rick67,

ich fürchte, der Staat hat da eine andere Logik, UVG ist zeitlich begrenzt, EU u.U. nicht. Da ist das schon sinnvoll, dich auf EU festzunageln.

Ätzend, ich weiß  :exclam:

Liebe Grüße
Andrea


Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2006 00:32
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

würde im wegfall von ehegattenunterhalt auf UVHG verzichten, weil ich es dann wirklich nicht nötig hätte 🙂

hi rick,

gleiches schwebt(e) mir seit mehr als einem jahr vor ....

so sehr ich mich über ein wenig KU (für UVG sinf meine jungs leider schon zu alt) freuen würde,
so gerne würde ich darauf verzichten, wäre ich damit den EU los ...

ich befinde mich zur zeit im PKH-verfahren zu meiner KU-klage

meine frage, ob im zuge der verhandlung ein wechselseitiger verzicht (EU/KU)
als vergleich zustande kommen könnte,
beantortete mein RA mit: höchst unwahrscheinlich

ich könne froh sein, wenn ein zeitlich begrenzter EU-verzicht zustande käme,
sprich: solange ich subsidiär für den KU aufkomme, verzichtet ex auf EU

aber einen vollständigen EU-verzicht würde selbst er meinem exchen nicht empfehlen  :exclam:
(und das obwohl meine ex, im gegensatz zu deiner, voll "arbeitstauglich" ist ...)

allzu große hoffnungen wirst du dir m.e. darauf nicht machen können,

es sei denn, deine ex verhält sich (weiterhin) in einer art und weise,
die nicht "exen-typisch" ist  😉

lg

wolf


wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2006 13:31
(@rick67)
Rege dabei Registriert

Hi,

heute flatterte der UVG bescheid ein. krieg jetzt uvg. irre.  :knockout:

(auch) von meinen steuern, die andere sicher nötiger hätten, nur wg. ex, bekloppter staat :knockout:

werde nicht mehr nach logik fragen 😉

@andrea: mausi ist grad mal fünf, weißt ja  🙂 also locker bezug bis 12 J.  möglich. nun, denn weiter gehts

@ lonesomewolf: pkh werde ich wohl auch für abänderungsklage erhalten. deep hat schon recht, allein die scheidungsindustrie profitiert,
belopptes system

lg

rick


Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2006 00:41
(@andreadd)
Registriert

Hallo Rick,

na dann freu dich doch einfach über den "warmen Regen". Du bist einer, dem ich es gönne, weil er Leistung dafür bringt.  🙂

Liebe Grüße
Andrea


Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2006 01:19
(@rick67)
Rege dabei Registriert

nachtrag:

hab gerade seite 2 des Bescheids gelesen, (Verplichtungen bei Anderungen) Zitat:

"Wichtige Hinweise:

Hierzu gehören insbesondere:

(...)

- der Vater des Kindes zahlt Unterhalt
- Sie erfahren die Anschrift des Vaters (...)
- Sie leben mit dem Vater zusammen

(...)"

ich werde gegen den Bescheid Widerspruch einlegen müssen :wink:, um den UVG nicht zu verwirken

lg rick


Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2006 01:21
 Uli
(@Uli)

- der Vater des Kindes zahlt Unterhalt
- Sie erfahren die Anschrift des Vaters (...)
- Sie leben mit dem Vater zusammen

Zunächst mag man darüber schmunzeln. Real ist das aber kein Witz, denn daran sieht man doch wieder deutlich, für welche Konstellation unser System gestrickt wurde und warum kaum bis nix mehr funktioniert, wenn die Betreuung vom Vater übernommen wird.    😡 :gunman:

Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2006 11:22
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo rick67,

Deine Äußerung

mausi ist grad mal fünf, weißt ja  🙂 also locker bezug bis 12 J.  möglich.

habe ich nicht verstanden.

Ich war immer der Meinung, Unterhaltsvorschuß gibt es für maximal 72 Monate? Dann wäre in fünf Jahren Schluß mit diesem Geld; Deine Tochter wäre dann erst 11.

Oder hab ich da einen Deckfehler?  :puzz:

LG Püppi  🙂


Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2006 12:04
(@rick67)
Rege dabei Registriert

Zunächst mag man darüber schmunzeln. Real ist das aber kein Witz, denn daran sieht man doch wieder deutlich, für welche Konstellation unser System gestrickt wurde und warum kaum bis nix mehr funktioniert, wenn die Betreuung vom Vater übernommen wird.    😡 :gunman:

Uli

deep regte anzeige gem. antidiskriminierungsgesetz an :wink:. nuja,  aber mir steht dennoch ein korrekter bescheid zu; den werde ich auch einfordern, nicht um zu stressen, sondern damit das JA sich auch mit Vätern als alleinerziehende abfinden.

@püppi: recht hast du, sie wird in 72 monaten 11 1/2 sein 🙂

@at all: was ist übrigens besser? unterhalt gerichtlich oder notariell regeln? hat jemand mit notar gute erfahrungen gemacht?

lg

rick


Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2006 21:32