hi,
hm, ex hat eingesehen, das ihr unterhalt - für unser kind und mich zu hoch ist, andereseits, dass sie davon aber auch nicht leben kann:
http://www.vatersein.de/forum-topic-7851.0.html (zahle ihr eu, bekomme bald UVG, ergänzend kriegt ex alg II)
sie selbst zweifelt daran, jemals wieder belastbar=erwerbstätig zu sein, und will sich endlich durchringen, rente zu beantragen.
unabhängig davon, ob sie es morgen noch so sieht :knockout:, stellt sich die frage, ob es besser ist, den eu notariell oder gerichtlich zu regeln!? keine ahnung, wie ihr anwalt reagieren wird :exclam:
würde im wegfall von ehegattenunterhalt auf UVHG verzichten, weil ich es dann wirklich nicht nötig hätte 🙂
kann andererseits der staat so bekloppt sein, unserer kleinen UVG zu bewilligen und mich gleichzeitig auf EU zu verdonnern? damit würde ein kind in realtive armut getrieben werden :knockout:
was meint ihr?
lg
rick
Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung
Hallo rick67,
ich fürchte, der Staat hat da eine andere Logik, UVG ist zeitlich begrenzt, EU u.U. nicht. Da ist das schon sinnvoll, dich auf EU festzunageln.
Ätzend, ich weiß :exclam:
Liebe Grüße
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
würde im wegfall von ehegattenunterhalt auf UVHG verzichten, weil ich es dann wirklich nicht nötig hätte 🙂
hi rick,
gleiches schwebt(e) mir seit mehr als einem jahr vor ....
so sehr ich mich über ein wenig KU (für UVG sinf meine jungs leider schon zu alt) freuen würde,
so gerne würde ich darauf verzichten, wäre ich damit den EU los ...
ich befinde mich zur zeit im PKH-verfahren zu meiner KU-klage
meine frage, ob im zuge der verhandlung ein wechselseitiger verzicht (EU/KU)
als vergleich zustande kommen könnte,
beantortete mein RA mit: höchst unwahrscheinlich
ich könne froh sein, wenn ein zeitlich begrenzter EU-verzicht zustande käme,
sprich: solange ich subsidiär für den KU aufkomme, verzichtet ex auf EU
aber einen vollständigen EU-verzicht würde selbst er meinem exchen nicht empfehlen :exclam:
(und das obwohl meine ex, im gegensatz zu deiner, voll "arbeitstauglich" ist ...)
allzu große hoffnungen wirst du dir m.e. darauf nicht machen können,
es sei denn, deine ex verhält sich (weiterhin) in einer art und weise,
die nicht "exen-typisch" ist 😉
lg
wolf
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Hi,
heute flatterte der UVG bescheid ein. krieg jetzt uvg. irre. :knockout:
(auch) von meinen steuern, die andere sicher nötiger hätten, nur wg. ex, bekloppter staat :knockout:
werde nicht mehr nach logik fragen 😉
@andrea: mausi ist grad mal fünf, weißt ja 🙂 also locker bezug bis 12 J. möglich. nun, denn weiter gehts
@ lonesomewolf: pkh werde ich wohl auch für abänderungsklage erhalten. deep hat schon recht, allein die scheidungsindustrie profitiert,
belopptes system
lg
rick
Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung
Hallo Rick,
na dann freu dich doch einfach über den "warmen Regen". Du bist einer, dem ich es gönne, weil er Leistung dafür bringt. 🙂
Liebe Grüße
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
nachtrag:
hab gerade seite 2 des Bescheids gelesen, (Verplichtungen bei Anderungen) Zitat:
"Wichtige Hinweise:
Hierzu gehören insbesondere:
(...)
- der Vater des Kindes zahlt Unterhalt
- Sie erfahren die Anschrift des Vaters (...)
- Sie leben mit dem Vater zusammen
(...)"
ich werde gegen den Bescheid Widerspruch einlegen müssen :wink:, um den UVG nicht zu verwirken
lg rick
Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung
- der Vater des Kindes zahlt Unterhalt
- Sie erfahren die Anschrift des Vaters (...)
- Sie leben mit dem Vater zusammen
Zunächst mag man darüber schmunzeln. Real ist das aber kein Witz, denn daran sieht man doch wieder deutlich, für welche Konstellation unser System gestrickt wurde und warum kaum bis nix mehr funktioniert, wenn die Betreuung vom Vater übernommen wird. 😡 :gunman:
Uli
Hallo rick67,
Deine Äußerung
mausi ist grad mal fünf, weißt ja 🙂 also locker bezug bis 12 J. möglich.
habe ich nicht verstanden.
Ich war immer der Meinung, Unterhaltsvorschuß gibt es für maximal 72 Monate? Dann wäre in fünf Jahren Schluß mit diesem Geld; Deine Tochter wäre dann erst 11.
Oder hab ich da einen Deckfehler? :puzz:
LG Püppi 🙂
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Zunächst mag man darüber schmunzeln. Real ist das aber kein Witz, denn daran sieht man doch wieder deutlich, für welche Konstellation unser System gestrickt wurde und warum kaum bis nix mehr funktioniert, wenn die Betreuung vom Vater übernommen wird. 😡 :gunman:
Uli
deep regte anzeige gem. antidiskriminierungsgesetz an :wink:. nuja, aber mir steht dennoch ein korrekter bescheid zu; den werde ich auch einfordern, nicht um zu stressen, sondern damit das JA sich auch mit Vätern als alleinerziehende abfinden.
@püppi: recht hast du, sie wird in 72 monaten 11 1/2 sein 🙂
@at all: was ist übrigens besser? unterhalt gerichtlich oder notariell regeln? hat jemand mit notar gute erfahrungen gemacht?
lg
rick
Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung
