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Unterhaltsabänderung

 
(@alessia3108)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

vielleicht könnt ihr uns weiterhelfen und zwar hat mein Lebenspartner aus vorangeganger Beziehung ein uneheliches Kind, für welches er Unterhalt zahlt. Nun ist jedoch der Fall eingetreten, dass wir selbst im August ein gemeinsames Kind bekommen haben. Wisst ihr ob man den titulierten Unterhalt beim Jugendamt abändern kann? Wir zahlen für sein Kind bereits das Mindestmaß also 199 Euro.
Ich hab jetzt letzte Woche beim Jugendamt angerufen und nachgefragt ob man den Unterhalt ändern lassen kann, da bekam ich erstmal als Antwort dass sie die Vater-Seite nicht beraten kann, darf und will und ich müsse bei seiner Ex-Freundin einen Antrag auf Abänderung des Unterhaltstitels stellen, aber die Frau wird sich ja hüten diese Abänderung zu bewilligen.  Seine Ex wird sich zu 100 % quer stellen.  :gunman: Habt ihr bereits Erfahrungen in der Hinsicht gemacht, bzw. könnt ihr uns vielleicht weiterhelfen wie wir weiterverfahren können? Denn es kann ja nicht sein, dass das Geld zur Ex-Freundin fließt und wir müssen schauen wie wir über die Runden kommen, zumal sie ja auch noch Betreuungsunterhalt von uns erhält. Wäre super wenn wir Infos von Euch bekommen könnten.  🙂

Herzliche Grüsse
Sandra

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.10.2006 12:52
(@papi74)
Registriert

Hallo,

wenn das Kind auf der Welt ist, dann kann Dein Freund eine Abänderungsklage einreichen.

Geht zum RA und lasst Euch dort beraten...das JA wird Euch kaum helfen.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2006 13:07
 sky
(@sky)
Registriert

Nun ist jedoch der Fall eingetreten, dass wir selbst im August ein gemeinsames Kind bekommen haben.

bisschen arg lang die Schwangerschaft, oder?

Wisst ihr ob man den titulierten Unterhalt beim Jugendamt abändern kann? Wir zahlen für sein Kind bereits das Mindestmaß also 199 Euro.

Wenn es sich um eine Jugendamtsurkunde handelt, kann diese nur mit Zustimmung der Mutter abgeändert werden. Verweigert die Mutter die Zustimmung, bleibt nur die Abänderungsklage.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2006 13:07
(@alessia3108)
Schon was gesagt Registriert

bisschen arg lang die Schwangerschaft, oder?

hmmh sky ich glaub du solltest meinen text richtig lesen, dann würdest du auch nicht so ein Kommentar von dir geben  :knockout:

Aber trotzdem danke für den Tip...nur würde mich interessieren wie das mit der Abänderung des Unterhalts funktionieren soll, das Jugendamt stellt ja keinen Antrag bei der Ex. Müssen wir quasi seiner Ex-Freundin ein "Briefchen" schreiben und  "Bitte bitte" sagen? So wie es den Anschein hat kommt man wohl um einen Rechtsanwalt nicht herum, sehe ich das richtig?

Herzliche Grüsse
Sandra

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.10.2006 16:20
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

🙂 auweia. Sorry, kleine Leseschwäche. Ich hatte tatsächlich "bekommen werden" gelesen.

Einen Anwalt braucht ihr nicht unbedingt, macht aber vielleicht mehr Eindruck auf die KM. Ansonsten KM anschreiben und begründen, warum die JA-Urkunde geändert werden soll. Auf die Folgen (Abänderungsklage) bei Verweigerung der Zustimmung hinweisen.

Ob tatsächlich gute Chancen bei einer Abänderungsklage bestehen, kann man ohne nähere Infos nicht einschätzen. Da mindestens 1 Unterhaltsberechtigter dazu gekommen ist,  müsste wohl eine komplett neue Berechnung gemacht werden, auch hinsichtlich des Betreuungsunterhalts.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2006 16:36
(@alessia3108)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

🙂 auweia. Sorry, kleine Leseschwäche. Ich hatte tatsächlich "bekommen werden" gelesen.

Einen Anwalt braucht ihr nicht unbedingt, macht aber vielleicht mehr Eindruck auf die KM. Ansonsten KM anschreiben und begründen, warum die JA-Urkunde geändert werden soll. Auf die Folgen (Abänderungsklage) bei Verweigerung der Zustimmung hinweisen.

Ob tatsächlich gute Chancen bei einer Abänderungsklage bestehen, kann man ohne nähere Infos nicht einschätzen. Da mindestens 1 Unterhaltsberechtigter dazu gekommen ist,  müsste wohl eine komplett neue Berechnung gemacht werden, auch hinsichtlich des Betreuungsunterhalts.

Grüsse
sky

können wir das selbst machen oder muss man da unbedingt einen Anwalt heranziehen?

Ach übrigens Sky, kein Problem bzgl. der Leseschwäche  :puzz:

Herzliche Grüsse
Sandra

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.10.2006 20:03
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

können wir das selbst machen oder muss man da unbedingt einen Anwalt heranziehen?

natürlich könnt ihr das selbst machen. Weder für den Schriftwechsel noch für das Verfahren in 1. Instanz besteht Anwaltszwang.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2006 11:14
(@alessia3108)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

gibt es dafür eigentlich sowas wie einen Vordruck oder eine Art Muster, damit man weiss was man alles hineinschreiben soll und muss? Man will ja schließlich nichts vergessen  :redhead:

Und wenn ich das richtig verstehe und seine Ex-Freundin nicht drauf eingeht, können wir einfach aufs Amtsgericht gehen und eine Abänderungsklage beantragen? Dies geht also dann tatsächlich ohne Anwalt? Denn bei unseren seitherigen Gerichtsverhandlung im Bezug auf Umgangsrecht mit seinem Sohnemann war immer Anwaltspflicht gewesen.

Grüssle
Sandra  :yltype:

Herzliche Grüsse
Sandra

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2006 22:53
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Sandra,

gibt es dafür eigentlich sowas wie einen Vordruck oder eine Art Muster, damit man weiss was man alles hineinschreiben soll und muss? Man will ja schließlich nichts vergessen  :redhead:

Nein, so etwas gibt es nicht. Wie stellst du dir das denn vor? Ein Bogen, in dem Einkommen, Anzahl der Unterhaltsverpflichteten, bisheriger Zahlbetrag drinsteht und dann geht ihr aufs Gericht und lasst den Richter rechnen, wie hoch der neue Unterhalt ist?

Wenn ihr etwas wollt (im privaten Leben wie auch vor Gericht), müsst ihr schon sagen bzw. beantragen was ihr wollt. Das heißt konkret, eine Unterhaltsberechnung machen (müsst ihr selbst tun, nimmt euch keiner ab wenn ihr das ohne Anwalt "durchziehen" wollt), dann "Ex" anschreiben ob sie unter diesen Umständen die JA-Urkunde herausgibt und einer Änderung des Unterhaltes zustimmt. Tut sie das nicht, bei Gericht klagen. Aber auch hier müsst ihr klar darlegen, was ihr wollt bzw. welcher Betrag nach eurer Berechnung richtig ist.

Bei Gericht auflaufen und sagen, da ist ein weiterer Unterhaltsberechtigter hinzugekommen, liebes Gericht rechne mal, so funktioniert das nicht.

Und wenn ich das richtig verstehe und seine Ex-Freundin nicht drauf eingeht, können wir einfach aufs Amtsgericht gehen und eine Abänderungsklage beantragen?

Das könnt ihr sogar ohne die "Ex" vorher zu fragen. Ich würde sie trotzdem anschreiben. Vielleicht stimmt sie ja zu (dann geht das alles ohne teure und nervenaufreibende Prozesse). Zudem wird es euch bei Gericht sicherlich nicht negativ ausgelegt, wenn zunächst mal eine außergerichtliche Einigung versucht wurde.

Dies geht also dann tatsächlich ohne Anwalt? Denn bei unseren seitherigen Gerichtsverhandlung im Bezug auf Umgangsrecht mit seinem Sohnemann war immer Anwaltspflicht gewesen.

Wo steht / stand das? In einem Schreiben vom Gericht?

Sofern es kein OLG-Verfahren war, besteht IMHO nämlich kein Anwaltszwang.

Ebenfalls Grüssles

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2006 00:01
(@alessia3108)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sandra,

Nein, so etwas gibt es nicht. Wie stellst du dir das denn vor? Ein Bogen, in dem Einkommen, Anzahl der Unterhaltsverpflichteten, bisheriger Zahlbetrag drinsteht und dann geht ihr aufs Gericht und lasst den Richter rechnen, wie hoch der neue Unterhalt ist?

Hallo Martin,

nein so meinte ich das nicht. Aber es hätte ja sein können, dass es ein grobes Muster dafür gibt und wir dann letzten Endes den Rest selbst ergänzen. Ich selbst bin von Beruf Justizfachangestellte und weiss dass es bei uns für jeden Mist eine Art von Formular gibt beim Amtsgericht, aber da ich mit Familiensachen nichts zu tun habe (bzw. hatte...bin derzeit im Mutterschutz), dachte ich, ich frag hier mal nach  🙂

ihr etwas wollt (im privaten Leben wie auch vor Gericht), müsst ihr schon sagen bzw. beantragen was ihr wollt. Das heißt konkret, eine Unterhaltsberechnung machen (müsst ihr selbst tun, nimmt euch keiner ab wenn ihr das ohne Anwalt "durchziehen" wollt), dann "Ex" anschreiben ob sie unter diesen Umständen die JA-Urkunde herausgibt und einer Änderung des Unterhaltes zustimmt. Tut sie das nicht, bei Gericht klagen. Aber auch hier müsst ihr klar darlegen, was ihr wollt bzw. welcher Betrag nach eurer Berechnung richtig ist.

hmmmh....aber wie sollen wir denn eine Unterhaltsberechnung vornehmen? Für sein erstes Kind zahlen wir ja schon den Mindestunterhalt von 199,00 Euro... Ich kann ja nicht einfach schreiben..."wir wollen/können nicht mehr als 100,00 Euro zum Beispiel" zahlen...wie soll das funktionieren? Damals wurde uns dieser Unterhalt auch berechnet indem wir aufs Jugendamt mussten und die das alles ausgerechnet haben.

könnt ihr sogar ohne die "Ex" vorher zu fragen. Ich würde sie trotzdem anschreiben. Vielleicht stimmt sie ja zu (dann geht das alles ohne teure und nervenaufreibende Prozesse). Zudem wird es euch bei Gericht sicherlich nicht negativ ausgelegt, wenn zunächst mal eine außergerichtliche Einigung versucht wurde.

stimmt. hast recht, ein Versuch ist es Wert, wobei es ein erfolgloser Versuch sein wird, da sie alles ignoriert was von unserer Seite her kommt...nur als Beispiel wir hatten es gerichtlich erwirkt, dass mein Freund seinen Sohn jeden Sonntag für 3,5 Stunden zu sich holen darf...sie schafft es jedoch immer wieder das zu umgehen, indem sie das Kind vorschiebt, dass es krank sei etc. Die Entscheidung wurde im April 2006 getroffen, jetzt ist Mitte Oktober und es hat noch nicht ein einziges mal geklappt dass wir den kleinen bei uns sonntags haben...irgendwie bekommt sie ihr Recht ständig durchgesetzt und wir nicht ein einziges Mal...im Gegenteil jetzt heißt es mein Freund darf den Kleinen sehen aber nur maximal 1 mal die Woche für 1,5 Stunden...die Mitteilung kam vom JA, da der kleine angeblich starke Trennungsängste erleidet wenn er von seiner Mutti getrennt ist...was will man da noch machen? man kann 1000 Mal sagen, dem ist nicht so der kleine hängt am Papa aber es interessiert nicht und dies alles nur weil seine Ex ein Problem mit mir hat, er in einer glücklichen Beziehung mit mir ist und wir ein gemeinsames Kind im August bekommen haben...ehrlich gesagt bekommt man immer mehr das Gefühl, dass man als Vater echt verloren hat...man versucht ein guter Vater zu sein, die Gegenseite sträubt sich bis aufs letzte und dann bekommt man noch vorgehalten man sei nicht zuverlässig...was für ein Hohn!!!

steht / stand das? In einem Schreiben vom Gericht?

Sofern es kein OLG-Verfahren war, besteht IMHO nämlich kein Anwaltszwang.

Was ist denn IMHO für eine Abkürzung? Also uns wurde gesagt dass beim Familiengericht stets Anwaltszang herrscht...wie es jedoch bei einer Abänderungsklage aussieht weiss ich nicht genau...fällt vielleicht nicht in die Familiengerichtsbarkeit?!

schönen Gruß

Sandra

Herzliche Grüsse
Sandra

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2006 00:42




(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Sandra,

Was ist denn IMHO für eine Abkürzung?

IMHO = In My Humble Option (auf Deutsch: nach meiner bescheidenen Meinung).

hmmmh....aber wie sollen wir denn eine Unterhaltsberechnung vornehmen?

Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien für euer OLG hernehmen, Zahlen (=Einkommen) nehmen und rechnen.
Hier mal auf vatersein.de suchen, vielleicht gibt es im Unterhalts-Forum einen Fall der "passt".

Einen "speziellen" Tipp habe ich noch für dich:

Ich selbst bin von Beruf Justizfachangestellte ... (bzw. hatte...bin derzeit im Mutterschutz)

... und da kennst du bestimmt jemand, der bei der Berechnung helfen kann, Mutterschutz hin oder her  :wink:.

im Gegenteil jetzt heißt es mein Freund darf den Kleinen sehen aber nur maximal 1 mal die Woche für 1,5 Stunden...die Mitteilung kam vom JA, da der kleine angeblich starke Trennungsängste erleidet wenn er von seiner Mutti getrennt ist...was will man da noch machen?

Also hier ist etwas "oberfaul". Entweder erzählst du uns nur die halbe Wahrheit, oder ihr lasst euch auf der Nase herumtanzen.

Was ihr machen könnt? Nix.

Was du machen kannst: Hier mal komplette und richtige Informationen einstellen. Mit "Angeblich hat das JA..." kommen wir nicht weiter bzw. kann niemand helfen. Zudem deinen LG "treten" dass er sich das Spiel nicht gefallen lässt.

Was er (dein LG) machen kann: Ab zum Gericht, es existiert eine gerichtliche Umgangsregelung die nicht eingehalten wird (oder habe ich das jetzt falsch verstanden?). Antrag auf Zwangsgeldfestsetzung, hilfsweise Übertragung des ABR für das Kind auf deinen LG.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2006 02:21
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Sandra,

eins hab ich noch vergessen: Das mit dem Anwaltszwang beim Amtsgericht gehört IMHO in das Reich der Fabeln.

Anwaltszwang besteht nach meinem bescheidenen Kenntnisstand nur bei einer Scheidung, wenn man / frau diese einreicht und / oder einen Antrag im Scheidungsverbundverfahren stellt (z.B. Unterhalt / Umgang / Zugewinnausgleich).

Das Kind aus der vorherigen Beziehung ist unehelich, also gibbet auch keine Scheidung.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2006 02:33
(@alessia3108)
Schon was gesagt Registriert

Hallo martin,

Die  Unterhaltsrechtlichen Leitlinien für euer OLG hernehmen, Zahlen (=Einkommen) nehmen und rechnen.
Hier mal auf vatersein.de suchen, vielleicht gibt es im Unterhalts-Forum einen Fall der "passt".

Danke für den Tip...werde mich mal bezüglich den Leitlinien schlau machen  🙂

... und da kennst du bestimmt jemand, der bei der Berechnung helfen kann, Mutterschutz hin oder her  :wink:.

ob du es glaubst oder nicht, aber ich hab schon versucht mich beim Amtsgericht schlau zu machen bei den Kollegen, aber wirklich helfen oder tips geben will da keiner...die hatten mich ja an den Anwalt wieder verwiesen  :exclam:

Also hier ist etwas "oberfaul". Entweder erzählst du uns nur die halbe Wahrheit, oder ihr lasst euch auf der Nase herumtanzen.

Ob du es glaubst oder nicht aber für uns ist das ganze auch ziemlich dubios...und es ist ganz bestimmt nicht die halbe Wahrheit. Füruns ist es auch nicht logisch und wir können uns nicht erklären, wieso das JA so reagiert...wir hoffen einfach, dass bei der nächsten Gerichtsverhandlung endlich mal klarheit geschaffen wird...

Was ihr machen könnt? Nix.

Tja das merken wir auch so langsam...irgendwann fängt man an zu resignieren...

Was du machen kannst: Hier mal komplette und richtige Informationen einstellen. Mit "Angeblich hat das JA..." kommen wir nicht weiter bzw. kann niemand helfen. Zudem deinen LG "treten" dass er sich das Spiel nicht gefallen lässt.

Was für Infos braucht ihr noch? Wenn ich was vergessen hab...sorry....Ich dachte ich hätte es ausführlich genug erzählt... tja meinen LG hab ich schon getreten, aber er sagtihm sind die Hände gebunden, weil er ja gar nicht an sein Kind ran kommt ohne dass sie wieder Theatermacht.

Was er (dein LG) machen kann: Ab zum Gericht, es existiert eine gerichtliche Umgangsregelung die nicht eingehalten wird (oder habe ich das jetzt falsch verstanden?). Antrag auf Zwangsgeldfestsetzung, hilfsweise Übertragung des ABR für das Kind auf deinen LG.

Nein du hast richtig verstanden, es existiert ein gerichtlicher Beschluss in dem drin steht , dass er ihn sonntags immer für 3,5 std. holen darf und er in dieser Zeit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes hat, nur sie schiebt eben immer das Kind vor, weil es angeblich "so" krank sei, dass mein LG nicht "gut genug" wäre sich um sein Kind in der Zeit zu kümmern.

Gruß
Sandra+ mario

Herzliche Grüsse
Sandra

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2006 21:04