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Unterhaltsabäerung

 
(@moerphi)
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Hallo liebe Forengemeinde !

Aus bald anstehendem Anlass möchte ich mich heute mal wieder "zu Wort" melden.
Im Mai nächsten Jahres wird mein Kleiner 3 Jahre alt. Nun stellt sich mir die Frage
nach der Dauer des Betreuungsunterhaltes für die KM... Wir haben damals bei Gericht
einen Vergleich geschlossen, der jedoch zeitlich nicht begrenzt wurde... Nun steht wohl
eine Abänderungsklage an !? Oder kann ich bzw. mein Anwalt die KM anschreiben, dies
außergerichtlich zu regeln ? Was ist zu tun ?

Vielen Dank schon einmal für die ersten Info`s !

Moerphi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2010 00:52
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Moerphi!

Ein VERGLEICH ohne Befristung ist schlecht, schlechter, am schlechtesten. Vergleiche sind wesentlich schwerer abzuändern, als ein Urteil. Denn im Vergleich steht ja sinngemäß "ich bin einverstanden, bis ans Ende der Tage der KM xxx Euro pro Monat zu zahlen".

Damit wir hier nicht raten müssen, stell bitte den Vergleichstext anonymisiert hier ein. Dann kann man mehr sagen, hoffentlich.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2010 01:43