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unterhaltrückstände nachzahlen

 
(@helios)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, bin hier neu und habe eine Frage! Bin Vater zweier unehelicher kinder (3 und 12 Jahre)
Verdiene 1000 euro netto und zahle für beide Kinder 300 Euro Unterhalt! Damit liege ich unter dem Selbstbehalt. Nun habe ich ein Schreiben vom JA bekommen, indem steht, ich solle doch meine Zahlungen erhöhen! Es wären nun schon Unterhaltsrückstände von ca. 5000,- Euro entstanden und es wird immer mehr. ABer leider kann ich wirklich nicht mehr zahlen!! Wie sieht es nun aus, muss ich die Rückstände irgendwann nachbezahlen?? Komme dann ja nie auf einen grünen Zweig! Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2005 02:45
(@romyh)
Registriert

???

Okay, müssen wa ma aufdröseln.

Hat Deine Ex UVG bekommen? Hast Du einen Titel? Wieviel hast du früher gezahlt, seit wann? Hast Du regelmäßig Einkommensnachweise eingereicht?

Gruß, Romy

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2005 12:41
(@helios)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ja KM hau uvg erhalten! Mit dem Titel bin ich mir nicht so sicher!? Glaube ja, müsst ich nochmal ordner wälzen! Gezahlt habe ich immer 150,- Euro (bzw. 300,- DM)!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2005 12:48
(@helios)
Schon was gesagt Registriert

Einkommensnachweise wurden auch regelmässig erbracht!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2005 12:48
(@PhoeniX)

Hallo helios

UVG sind Zahlungen vom Staat/Land und der nimmt nur und gibt nicht gern.

Klar wollen die das Geld wieder haben aber wo nichts ist....

Solltest du erben oder durch den Lohnsteuerjahresausgleich Geld wieder bekommen etc halten die die Hand offen.

Auch bei der KM schulden sich Gelder auf.
Beispiel:
Kind 192€ laut DT1 = 122 UVG und 70€ Rückstand bei KM

MFG

PhoeniX ;(

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2005 13:00
(@helios)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, vielen Dank für die Antwort!! Heisst das denn dann, das ich die Rückstände auch dann nachbezahlen muss, wenn kinder nicht mehr unterhaltsberechtigt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2005 13:04
(@taccina)
Registriert

hallo Helios,

soviel ich weiß, verjähren Unterhaltsrückstände nicht. Von daher sind sie immer zurückzuzahlen, sobald Du irgendwie zu Geld kommst.

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2005 13:14
(@PhoeniX)

Hallo helios

So weit ich weiß können Schulden bezüglich TU/EG durch eine Privatinolvenz mit Restschuldenbefreiung verfallen. Beim KU bin ich mir da nicht sicher.

Das macht aber nur Sinn wenn kein Unterhalt mehr anfällt oder man den Unterhalt bediehnen kann.

Ansonsten bleiben Unterhaltsschulden bestehen da sie nicht der Verjährungsfrist unterliegen.

MFG

PhoeniX ;(

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2005 13:24
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

1. Auch Unterhaltsschulden fallen in die Insolvenz. Zukünftiger Unterhalt jedoch nicht.

2. Unterhaltsvorschuss muss i.d.R. immer zurück gezahlt werden. Es gibt nur wenige Ausnahmen bei Leistungsunfähigkeit. Ob Unterhaltsvorschuss zurück gezahlt werden muss, liegt außerdem im Ermessen des JA. Ich behaupte mal, dass jedes FamG den Unterhaltspflichtigen eh zum Regelbetrag verurteilen würde.

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2005 23:24
(@helios)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und vielen Dank nochmal für die antworten.
Nur um nochmal klar zu stellen. Habe immer Unterhalt bezahlt, nur nicht in der vollen Höhe da ich ja nur 1000,- Euro verdiene. Bezahle für jedes Kind 150,- Euro. Also mangelfallberechnung!
Heisst das also das ich trotzdem die differenz zum regelsatz zum Regelsatz nachzahlen muss!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2005 19:58




(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallo

. Auch Unterhaltsschulden fallen in die Insolvenz. Zukünftiger Unterhalt jedoch nicht

Also das glaub ich ist falsch. In die private Insolvenz fallen die Unterhaltsschulden raus die zählen nicht dazu. ich denke mal schon deswegen weil es ja keine mutwilligen schulden sein dürfen. Was immer das auch heißt?! Jedenfalls habe ich dies bei der privaten Inso gelesen, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Vielleicht gibt es aber eine andere möglichkeit und zwar wenn man andere Schulden macht z.B. private oder von der Bank den Unterhalt dann bezahlt und die Schulden kann man dann rein theoretisch in der privaten Inso absetzen.Denn dann sind es ja keine Unterhaltsschulden mehr jedenfalls offizell nicht. bleibt sich nur die Frage wie kommt man an das Geld.

aber dies ist ja nur von mir eine überlegung und auch nicht umzusetzen, habe halt nur meine Gedanken freien lauf gelassen :redhead:

MfG asb98

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2005 17:13
(@officertommy)
Zeigt sich öfters Registriert

Falsch! Private Ehegatten- Unterhaltsschulden aus der Vergangenheit fallen bis jetzt noch rein, diese Regelung soll aber geändert werden. Mutwillig dürfen sie zwar nicht sein, aber aus der Not heraus Unterhalt nicht bezahlen geht ja auch...Andere Schulden, z.B. bei der Bank, dürfen innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung nicht gemacht worden sein, insofern erübrigt sich die Möglichkeit, Kredit bei der Bank aufzunehmen und nicht zu bezahlen. Ist ja auch noch mutwillig, oder? Also ich denke, nicht bezahlen ist am besten, aber mit Pfändung muss gerechnet werden...

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2005 13:05
(@slave_machinery)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi,
jetzt muss ich doch mal ganz dumm nachfragen:
Wurde die Unterhaltshöhe auf Basis Deiner Einkünfte ermittelt und festgesetzt? Weil, wenn Du eh schon ein Mangelfall bist, dann können sich auch über dem was Du zahlst und was aufgrund des Mangelfalls festgesetzt wurde keine weiteren Rückstände aufbauen...
noch eine andere, ganz dumme Frage: Arbeitest Du Vollzeit? Evtl. könnte sonst die gesteigerte Erwerbsobliegenheit (oder wie das heißt) zum Tragen kommen...
Gruß

¡No Pasarán!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2005 14:56
(@helios)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, Unterhalt wurde festgesetzt! Arbeite Vollzeit aber halt nur für 1000,- euro netto! Möchte ja mehr bezahlen, geht aber wirklich nicht!!!! wIE GESAGT, nun die Forderung solle mehr bezahlen, da jetzt schon ca. 5000,- euro Rückstände angefallen! Weiss echt nicht weiter!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2005 15:53
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Mein Rat: Rechtsanwalt aufsuchen, und zwar am besten gestern. Aufgrund deines Nettoeinkommens sowie der (hoffentlich nachweislich!) geleisteten Unterhaltszahlungen kann an sich kein Rückstand aufgelaufen sein. Desweiteren dürftes du noch unter die Regelung für PKH (Prozesskostenhilfe) fallen, der Anwalt kostet dich daher 20€.

Probiert wird es halt immer wieder.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2005 18:33
(@PhoeniX)

Hallo officertommy und ASB98

Unterhaltsschulden die auf Ehegatten- oder Trennungsunterhalt basieren fallen in die Privatinsolvenz. Kindesunterhalt bisher noch nicht. Da liegt es wie Xe schon sagte im Ermessen des zuständigen JA's.

Hallo helios

Wie Xe schon sagt, laß das mal von einem RA checken.

MFG

PhoeniX ;(

So wie ich gerade gelesen habe sind Unterhaltsschulden die auf KU basieren angeblich
doch Restschuldenbefreiungsfähig. Nachzulesen >hier<

[Editiert am 22/4/2005 von PhoeniX]

Auch >hier> ist so was zu lesen.

[Editiert am 22/4/2005 von PhoeniX]

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2005 22:38
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo PhoeniX,

das haste jetzt falsch verstanden. Es geht einmal um die Frage, ob Untehaltsvorschuss zurück gezahlt werden muss. Antwort, siehe oben.

Dann geht um die Frage, ob Unterhalt in die Insolvenz fällt. Ja, auch KU.

Ganz einfach ausgedrückt bedeutet das Urteil:

Kann der Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt zahlen, weil er hoch verschuldet ist (Drittschulden), kann er quasi in die Insolvenz gezwungen werden, um künftig seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen zu können.

Keine Schulden mehr = Leistungsfähig = laufender Unterhalt kann gezahlt werden.

Und nichts anderes steht auf den von Dir verlinkten Seiten :). Allerdings kann während der Insolvenz nicht gepfändet werden.

@helios
Mir ist immer noch nicht klar, ob der Unterhalt überhaupt beurkundet ist. Hast Du etwas unterschrieben?

Gruss
sky

[Editiert am 22/4/2005 von sky]

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2005 00:47
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Also so sicher Aussagen darüber ob auch aufgelaufener KU mit in die Insolvenz fällt gibt es ja nicht.. klingt alles sehr schwammig...

Ich war bisher der Meinung das dem eigentlich nciht so wäre .. und war eigentlich der Meinung das der KU vor allem gingeu gelistet werden müßte, da deider ja sozusagen zum Lebensuntethalt des Kindes da ist..

Aber, eins dürfte denk ich sicher sein, wenn Inso, und der aufgelaufene KU in Form vonRückständen da mit rein gehört in die Inso, dann darf allerdings dennoch während des Verfahrens keine weiteren KU-Rückstände entstehen, sprich der KU muß gezahlt werden dann, ansonsten wäre das Inso-Verfahren eh gekippt..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2005 12:46
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Also so sicher Aussagen darüber ob auch aufgelaufener KU mit in die Insolvenz fällt gibt es ja nicht.. klingt alles sehr schwammig...

Was ist denn daran schwammig? Selbstverständlich ist das sicher. Lies Dich doch bitte mal ein bisschen durch das Insolvenzrecht und plapper nicht immer vor Dich hin.

Zum letzten Mal:

Die Restschuldbefreiung wirkt grundsätzlich gegen alle Gläubiger. Ausgenommen sind davon nur Verbindlichkeiten aus unerlaubter Handlung.

Eine Versagung der Restschuldbefreiung liegt nur vor, wenn sich der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig verhalten hat. Versagungsgründe nach § 290 InsO müssen beantragt und glaubhaft gemacht werden.

Gruss
sky

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AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2005 14:59