Hallo alle miteinander,
bräuchte mal dringend eure Hilfe bezüglich Unterhaltzahlung an meine Ex-Frau.
Zur Situation: Bin seit ca. 4 Jahren geschieden und zahle seit 5 Jahren wie es sich gehört KU und EU.
Mein Sohn ist 13 Jahre (es besteht kein Titel) und meine Ex-Frau geht 19 Stunden die Woche Arbeiten. Seit ca.1 einem Jahr lebt sie wieder in einer festen Beziehung.
Zur mir: Ich habe seit 3 Jahren eine neue Beziehung und seit 6 Monaten haben wir einen gemeinsamen Sohn. 🙂
FRAGE: Hat meine Freundin Anspruch auf Unterhaltszahlung von mir obwohl wir einen gemeinsamen Haushalt führen?
Und kann ich den Unterhalt gegenüber meiner Ex-Frau kürzen, da sich meine Lebensumstände geändert haben? Meine Freundin hat außer Erziehungsgeld keine Einkünfte.
Gruß TP
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat verloren
Hallo,
wenn keinerlei Titel bestehen, so kannst du den Unterhalt für Deine holde Ex im extremsten Fall einfach einstellen. Die Betragshöhe bezüglich KU findest du in der DT.
Sobald allerdings ein Titel besteht, so muss dieser geändert werden. Aber um hier was sagen zu können, müsstest du erst ein paar Zahlen liefern:
Titel ja/nein
Verdienst (bereinigt)
sonst noch Deine beruflichen Aufwendungen
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo TP,
Frage aller fragen: Gibt es einen Titel?
Wenn nein, Zahlen liefern, damit wir die Unterhaltshöhe nach der neuen Situation errechnen können und dann die Zahlung entsprechen ändern.
Wenn ja, Zahlen ...s.o. Und Änderungsantrag bei Gericht einreichen.
Änderungsgründe:
1. Zusätzliches Kind
2. Zusätzliche Mutter (Ja, sie ist BU berechtigt)
3. Evtl. Wegfall des EU durch fiktive Vollzeitarbeit, der Erfolg ist aber Glückssache.
Gruss Beppo
Edit: Papi74 war schneller!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Und kann ich den Unterhalt gegenüber meiner Ex-Frau kürzen, da sich meine Lebensumstände geändert haben? Meine Freundin hat außer Erziehungsgeld keine Einkünfte.
Ja, da bist Du einer der wenigen echten Profiteure der Unterhaltsreform!
Mittlerweile hat die Rechtsprechung (sprich der BGH) für diese Konstellation den Dreiteilungsgrundatz etabliert ( http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1554.html)
Ausserdem besteht nach den aktuellen Leitlinien bei einem 13-Jährigen Kind Vollerwerbsobliegenheit. D.h. selbst wenn unter normalen Umständen da noch Aufsockungsunterhalt fällig wäre, durch den Dreiteilungsgrundsatz wird das wohl flachfallen, wenn nicht die Einkommenverhältnise sehr extrem asymetrisch sind.
Und natürlich wird der KU für das kleine Kind auch vorweg abgezogen, auch wenn er nicht bar bezahkt wird.
Und natürlich meine Standardfrage an: Kennst Du den Steuerabzug nach §33a EstG, mit dem Du auch den (Natural-)Unterhalt an Deine Freundin bis zu 640€ pro Monat steuerlich absetzen kannst?
Kennst Du den Steuerabzug nach §33a EstG, mit dem Du auch den (Natural-)Unterhalt an Deine Freundin bis zu 640€ pro Monat steuerlich absetzen kannst?
Hallo,
hast du dazu mal eine Quelle/Urteil? Es kann m.W. nur Barunterhalt abgesetzt werden, und das auch nur, wenn man nicht dauernd getrennt lebt.
/elwu
Hallo,
wenn keinerlei Titel bestehen, so kannst du den Unterhalt für Deine holde Ex im extremsten Fall einfach einstellen. Die Betragshöhe bezüglich KU findest du in der DT.
Sobald allerdings ein Titel besteht, so muss dieser geändert werden. Aber um hier was sagen zu können, müsstest du erst ein paar Zahlen liefern:Titel ja/nein
Verdienst (bereinigt)
sonst noch Deine beruflichen AufwendungenMfg
papi74
Ihr seid ja schneller als die Polizei erlaubt.
Aber vielen Dank für die schnelle Auskunft.
Hier ein Paar Zahlen.
1. Es besteht kein Titel.
2. Verdienst bereinigt = 2100 €
3. KU 460 €
4. Einkommen Ex = 900 €
Braucht ihr noch mehr Infos? Bin für alles bereit
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat verloren
Gratuliere!
Dann würde ich ihr einen sehr freundlichen Brief schreiben, in dem steht, dass du ab, sagen wir mal 1.3.2009, gemäss dem neuen Unterhaltsrecht und nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle, den KU-Zahlbetrag auf 333,- senken, sowie den EU ganz einstellen wirst.
Im Hinterkopf behältst du:
Zeile 3 der DT bei 3 Berechtigten abzügl. halbes KG von 82,- €
Sowie 228,-€ für den Kleinen.
Zusammen 561,-
Rest 1.339,-
Dazu addierst du, nach dem Dreiteilungsgrundastz die 900,- von Ex = 2.239,- und teilst durch 3 = ca.850,- für jeden.
Da das nicht für alle reicht, gibst du ex ihre 900,- zurück, behältst 1.000,- für dich und gibst deiner Freundin 339,-.
Das ist das Ende des EU.
Das schreibst du ihr aber nicht.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
hast du dazu mal eine Quelle/Urteil? Es kann m.W. nur Barunterhalt abgesetzt werden, und das auch nur, wenn man nicht dauernd getrennt lebt.
In meinem Steuerbescheid 2006 war genau der Fall und da hatte ich einfach reingeschrieben soundso viel Wohnkostenanteil plus soundso viel Geld, ohne Belege.
Das Gesetzt spricht nur von "Aufwendungen für den Unterhalt":
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html
Das Formular geht bisschen mehr in Richtung belegte Zahlungen, aber ich glaube dass bei einer Unterhaltspflicht wegen Kinderbetreuung da niemand das genauer wissen will:
http://www.steuerlinks.de/uploads/tx_fbfilebase/2008-anlage-unterhalt.pdf