Ich habe eine Frage hier in die Runde, denn ihr habt gutes Fachwissen und ich möchte mir auch im Vorfeld nen Steuerberater sparen wegen dieser Auskunft
Regulär arbeite ich in der Verwaltung, von dem was übrig an bereinigten Geld knappe 1290€ zahle ich 257€ an Unterhalt für meine Kleine, damit habe ich kein Problem. Unterhalt für die KM gibt es ned wegen Ermangelung von Masse, KM kassiert deswegen Hartz IV, Gruss an die Arge :gunman: sind noch 27 Monate zum erreichen der ersten drei Jahre für Leistungen nach § 1615l für KM ….
Meine Frage ist in wie weit werd ich zusätzlich zur Kasse gebeten, wenn ich neben her noch eine Firma betreibe und bei einem Umsatz liegen würde von knapp 1500€ und netto etwas um die 1000€ übrigbleiben würde? Kann ich Rücklagen bilden für eine Firma, oder muss ich den Gewinn vollständig mit einrechnen dann für Unterhalt, gelten die Abschreibungen dann vollständig?
Gibt es da dann „fiktive Einkünfte“ die mir da zum negativen angerechnet werden, so nach den Grundsatz auf drei Jahre im Voraus könnten sie ja „mehr „ erwirtschaften?
Abschreibungsmöglichkeiten ? Alternativer Firmenkonstrukt bzw. Rechtsform, dass ich weniger „erwirtschafte aber das Geld in der Firma bleiben kann
Ich danke schon einmal für die Rückmeldungen
Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.
Servus Schattendad,
es wird sicherlich von der Wahl der Gesellschaftsform abhängen wie es für Dich ausgeht.
Machst Du einen Kapitalgesellschaft auf (GmbH) wird das Geld wohl leichter in der Firma bleiben können als bei einer Personengesellschaft mit Dir als Inhaber. Hier wären es einfach weitere Einkünfte von Dir, die natürlich bei den U-Zahlungen zu berücksichtigen wären.
Ein Konstrukt aus "Alle Abschreibungen zu meinen Gunsten und Gewinn ebenfalls" wird es wohl legal nicht geben.
Aber hier brauchst Du sicherlich einen Steuerexperten. Die gibt`s hier zum Glück aber auch...
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin, wie Staengler schon sagte, gibt es bei einer Firma viel mehr Ermessensspielraum, was Einkommen ist und was nicht.
Für den Richter. Nicht für dich.
Bei dem Stichwort Unternehmer geht bei unseren beamteten Richtern gerne die Lampe von unermesslichen Gewinnen bei gleichzeitiger krimineller Energie, sich selbst bis unter die Armutsgrenze zu rechnen.
Demzufolge wird sehr genau hin gesehen, und jeglicher Ermessensspielraum gegen dich ausgelegt.
Zumal viele Richter noch nicht Umsatz von Gewinn unterscheiden können.
Schon gar nicht bei einer Einzelfirma.
Im Endeffekt bleiben Arbeit und Verluste an dir hängen, evtl. Gewinne gehen an deine Ex.
Vernünftige Menschen tun sich das nicht an.
Politik und Justiz haben was gegen arbeitende Menschen.
Wie bei allen Vorurteilen, muss das nicht so kommen, die Gefahr ist aber groß.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich kenne einen Richter, der wollte erst ein Gutachten über die Gewinn- und Verlustrechnung machen, war dann aber so faul, dass er an der Berechnung des KV nicht einen Cent geändert hat. Wahrscheinlich ist ihm zwischenzeitlich die geldgeile KM unsympathisch geworden. :rofl2:
RTFM = Read the fucking manual
Hallo,
bei mir ( Einzelfirma ) wurde auch ein Gutachter beauftragt, aus den Zahlen der letzten 3 Jahre das unterhaltsrelevante Einkommen zu ermitteln. Dauer aber noch an ...
lg Michael
Vielen Dank einmal für euer Feedback zu der ganzen Thematik. Ich weiss es ist nicht gerade leicht sich auf solchen "Gebieten zu bewegen. Möchte nur schon einmal im Vorfeld "vorfühlen" was möglich wäre und auch in welchen Rahmen, bevor ich zum Steuerberater laufe und im Endeffekt einiges zahlen "darf" und fast die gleiche Info habe. Es soll ja auch legal sein, LTD oder Briefkastenflucht mag ich ned weils nur Ärger bringt und ich krieg ja doppelten Ärger bei sowas zivil- und dienstrechtlich, deswegn vorsschauend agieren bevor man einiges verliert. und dann draufzahlt.
Vielen Dank nochmals
Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.
Moin,
als Geschäftsführer einer GmbH und alleiniger Anteilseigner (also Gesellschafter-Geschäftsführer) müsstest Du Dir ein angemessenes Gehalt zahlen. Vorteil als GG ist, dass Du m. W. nach 24% als Altersvorsorge in Abzug bringen darfst. Ob Du Gewinne ausschüttest oder nicht, entscheidest Du dann selbst, hast es also in der Hand, wie Du mit Überschüssen umgehst. Üblicherweise machen frisch gegründete GmbH nicht gleich Gewinne, aber da da "Gehalt" dran hängt, ist eine Unterhaltssteigerung wahrscheinlich.
Legal drücken kann man Gewinne durch die Abschreibungen, die nun mal entstehen, wenn man Anlagevermögen erwirbt. Eine andere Alternative sind die sog. §7g EStG-Rücklagen für zukünftig zu erwerbende Wirtschaftsgüter. Bedenken musst Du immer, dass steuerrechtliche Abschreibungen oder Gewinnverschiebungsmethoden, die durchaus legal sind, noch lange nicht bedeuten müssen, dass die familien- und unterhaltsrechtlich genauso berücksichtigt werden.
Solltest Du an eine Personengesellschaft denken, sollte Dir immer bewusst sein, dass Du in den meisten Konstellationen voll (mit Deinem Privatvermögen) haftest (bzw. in Höhe der von Dir geleisteten Einlage, je nachdem). Da hängt also Risiko dran, das die ganze Geschichte auch in die andere Richtung lenken kann: Du machst Verluste und wenn Du Pech hast, werden die als Dein Hobby ausgelegt und nicht einkommensmindernd berücksichtigt.
Insgesamt denke ich, ist es von Deiner Idee abhängig, was Du machst, welche Rechtsform Du wählst und ob das dann unterhaltsrechtlich ratsam ist, ist die nächste Baustelle.
LBM, nicht risikofreudig.
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."