Ginge es darum den UH zu erhöhen, hätte die Gegenseite sicherlich kein Problem 600€ Mietvorteil aufzuschlagen.
Das Haus wurde während der Ehe für mich meine Ex und unserer damals 3 jährigen Tochter angeschaft.
Wie verhält es sich eigentlich mit dem Wohnwert? Was ist da eigenlich gängige Rechtsprechung?
Der AW schreibt ja das dieser bis zu dem Zeitpunkt ab dem von einer endgüldigen Trennung ausgegangen werden muß, nur ein fikitiver Wert für eine auf dem örtlichen Wohnungsmarkt und den persönlichen Lebensverhältnissen entsprechend kleine Wohnung anrechenbar ist. Mit 200€ hätte ich nur ein Zimmer in einer WG bekommen was wäre dann mit denm Umgang? Was ist mit der Zeit ab dem die Trennung fest stand ? Wird dann mehr angesetzt? Ich hätte meine Exe nach dem Auszug nicht mal mehr geschenkt gewollt, sie war von einem Tag auf dem anderen weg und beim Next eingezogen ohne Vorankündigung bzw. Vorahnung.
Habe den Gockel bemüht und gelesen das der Wohnvorteil im Trennungszeitraum geringer anzusetzen wäre. Dies wurde mir vom JA damals aber anders erkährt, damals hieß es der Vorteil wäre in der Höhe die ich für die Imobilie erhälten könne ich müßtee halt vermieten oder verkaufen.
Dies wurde mir vom JA damals aber anders erkährt
Alles was das JA sagt, ist grundsätzlich zu überprüfen.
Die sagen nur selten was richtiges.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
Bei diesem vom AW zitierten BGH Urteil und auch bei allem was ich darüber gelesen habe ging es um TU kann man dies so Pauschal beim KU anwenden ?
Zumindest findet sich dieses Urteil in den meisten Leitlinien wieder, die gelten sowohl für KU als auch TU ...
Das Haus wurde während der Ehe für mich meine Ex und unserer damals 3 jährigen Tochter angeschafft.
Hast Du immer alleine im Grundbuch gestanden oder habt Ihr Euch nach Trennung erst darauf geeinigt (das wäre ein Grund für objektiven Wohnwert) ?
Wann war Scheidungsantrag (auch dieses ist ein Indiz für die endgültige Trennung) ?
Besten Gruß
United
Hi rb77
ich glaube wir haben die gleiche Richterin. Könntest du mal per PM mit mir in Kontakt treten?
Geht um deine Erwähnung was das entgegenbringen der KM vom Kind geht und um die Kürzung des Unterhalts. (gleiche situation bei mir)
Danke Dir.
Grüße
einfachich
Veni
Vidi
Vici
@ United
Im Grundbuch standen wir beide. Scheidungsantrag sollte eigentlich von ihr gestellt werden (da günstiger wegen VKH) hat dies aber ewig nicht getan, bis ich dann aktiv wurde. Das war aber erst ein gutes Jahr später. Wie gesagt war klar das die Trennung entgültig war, ich kam von der Arbeit Heim und sie war weg beim Next. Den Kindern wurde gesagt sie würden Ihn nur besuchen als sie dann dort waren hieß es jetzt bleiben wir hier. Es wäre ja wirklich unzumutbar da noch auf eine Versönung zu hoffen.
@ einfachich07
Ich melde mich sobald hier etwas mehr Ruhe herrscht meine LG ist die, die hier eigenlich alles managed doch haben wir am Sonntag ein großes Fest. Sobad der Rummel um ist melde ich mich. Um was geht es denn konkret gerne kannst mir eine PN schicken.
pm geschickt 😉 musste nur erst wieder rausfinden wie´s geht :redhead:
Veni
Vidi
Vici
....auf ein Neues.
Nach nun mehr 7 Wochen soll nun Ende Mai nochmals eine Güteverhandlung mit anschließender Hauptverhandlung stattfinden.
Was ich nicht verstehe ist die wissen das ich in Bayern wohne und nach Sachsen muß dennoch ist dieser Termin um 9.00 Uhr. Der letzte war damals um 10.00 Uhr bin da um 4.15 Uhr mit dem Zug los, planmäßige Ankunft 9.30 Uhr, Zug hatte 15 min Verspätung, die Taxifahrerin ist die ca. 3 KM zum Gericht gefahren wie der Henker.
Jetzt ist der Termin noch früher. Wie ist das eigentlich, würde das Gericht auch Benzinkosten erstatten? Denn dann könnte ich Schicht tauschen auf Frühschicht und den Tag davor Nachmittags anreisen und bei meiner Mutter bleiben.
rb777
Hi rb777
Benzinkosten werden nicht erstattet.
Du kannst das Gericht bitten den Termin nach hinten zu verschieben, ob dem Gefolgt wird weiss ich nicht.
Das Gericht, das für mich zuständig ist, hat in der Vergangenheit immer erst später terminiert, eben wegen der langen Anreise.
Denn dann könnte ich Schicht tauschen auf Frühschicht und den Tag davor Nachmittags anreisen und bei meiner Mutter bleiben.
Ist das vieleicht nicht sogar eine notwendige Option?
Ich bin immer eher ruhig und entspannt zu Gerichtsterminen gegangen.
Bei deiner langen Anreise bist du weder ausgeruht noch entspannt.Meine Empfehlung ist, morgens schön bei Mutti Frühstücken und dann die Sache angehen.
Gruss Wedi
Hi rb777,
bei Bedürftigkeit (VKH würde gewährt) kannst Du vor (!) Antritt der Reise die Übernahme der Fahrtkosten beantragen. Ob dann allerdings nach Tankquittungen abgerechnet wird oder die Dir eine Bahnfahrkarte schicken, steht im Ermessen des Gerichts. Die Details dazu sind Ländersache. Ich würde den Zinober allerdings nicht mit- und mich damit (Mehrarbeit) unbeliebt machen sondern kurzerhand pünktlich anreisen.
Du kannst auch bitten, ob man mit Rücksicht auf die weite Anreise nicht später terminieren kann.
Gruss von der Insel
bei Bedürftigkeit (VKH würde gewährt) kannst Du vor (!) Antritt der Reise die Übernahme der Fahrtkosten beantragen. Ob dann allerdings nach Tankquittungen abgerechnet wird oder die Dir eine Bahnfahrkarte schicken, steht im Ermessen des Gerichts. Die Details dazu sind Ländersache.
Im allgemeinen werden die Benzinkosten(oder auch Fahrtkosten) vom anzureisenden Anwalt oder des Geladenen(vorrangig Benzin Kosten und darum geht es hier) auch bei PKH gewährung nicht erstattet, wie ich auch schon schrieb
Du kannst auch bitten, ob man mit Rücksicht auf die weite Anreise nicht später terminieren kann.
Schrieb ich schon.(ich weiss nicht, ob ich hier teilweise auf ''ignore'' stehe, stutzig macht mich schon, das man Sätze/Aussagen wiederholen muss)
Gruss Wedi
Vielen Dank euch beiden,
ich werde am Vortag anreisen birgt das Problem das Mutti keinene Führerschein und Auto hat. Vom Bahnhof zu ihr sind es ca. 15 Km diese müßten dann mit dem Taxi zurückgelegt werden, bei Ankunft und dann wieder zu Gericht. Muß mal sehen was die bei Gericht sagen.
Danke
Hi wedi,
Im allgemeinen werden die Benzinkosten(oder auch Fahrtkosten) vom anzureisenden Anwalt oder des Geladenen(vorrangig Benzin Kosten und darum geht es hier) auch bei PKH gewährung nicht erstattet, wie ich auch schon schrieb
ich schrieb nichts von einer Zahlung im Rahmen der PKH/VKH. Da gibt es nie Reisekosten für den Bedürftigen, auch wenn es durchaus abweichende Auffassungen dazu gibt (z.B. OLG Zweibrücken, 5 WF 140/05 im Rahmen eines Ehescheidungsverfahrens).
Es geht auch nicht um Fahrtkosten des im Rahmen der PKH/VKH beigeordneten Anwalts, die in der Regel vorneweg im Beiordnungsbeschluss ausgeschlossen werden, weil man sich ja einen Anwalt vor Ort nehmen könnte.
Es geht um darum, dass die Länder Vorschriften haben, nach denen dem Bedürftigen die Fahrt erstattet wird. In Niedersachsen ist das beispielsweise das ReiseEntAV "Gewährung von Reiseentschädigungen an mittellose Personen und Vorschusszahlungen für Reiseentschädigungen an Zeuginnen, Zeugen, Sachverständige, Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer, ehrenamtliche Richterinnen, ehrenamtliche Richter und Dritte v. 26.05.2006". Die Bedürftigkeit ist ua dann gegeben, wenn VKH gewährt würde.
Gruss von der Insel
Hi
Es geht um darum, dass die Länder Vorschriften haben, nach denen dem Bedürftigen die Fahrt erstattet wird. In Niedersachsen ist das beispielsweise das ReiseEntAV "Gewährung von Reiseentschädigungen an mittellose Personen und Vorschusszahlungen für Reiseentschädigungen an Zeuginnen, Zeugen, Sachverständige, Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer, ehrenamtliche Richterinnen, ehrenamtliche Richter und Dritte v. 26.05.2006". Die Bedürftigkeit ist ua dann gegeben, wenn VKH gewährt würde.
Dieses gilt aber nicht für Scheidungsverfahren.Zeugen werden im Scheidungsverfahren erst gar nicht geladen und Sachverständige, Dolmetscher, Übersetzer, werden auf das Verfahren umgelegt(wenn überhaupt erforderlich).Ehrenamtliche Richter und Dritte sind beim Scheidungsvefahren soviel über wie die promillezahl der 13Flaschen Korn, die ich getrunken habe, wenn ich Mofa gefahren bin und damit angehalten werde.
Gruss Wedi
wedi,
bitte lies mal genau was da steht:
Gewährung von Reiseentschädigungen an mittellose Personen und ...
Dass noch eine Latte weiterer Personen nach dieser Verordnung Vorschüsse (!! was einer Umlage nicht entgegensteht) auf ihre Reisekosten erhalten können tut nichts zur Sache. Im BGB ist neben dem Unterhalt auch tausenderlei anderes geregelt.
Und bitte sag jetzt nicht, dass in der Verordnung noch die Vorschrift "Diese Verordnung gilt auch für Scheidungsverfahren" fehlt.
Gruss von der Insel
bitte lies mal genau was da steht:
Im BGB ist neben dem Unterhalt auch tausenderlei anderes geregelt.
Regelt sich das dann nicht von selbst?
Ich selber wohne in Niedersachen und habe mehr fach alles versucht.
Satz hin, Satz her, zu bekommen wirds schwer.
Haste schon mal versuch nen alten Fuchs in die Tasche zu pinkeln? 😉
Gruss Wedi
Letztesmal bin ich ja mit dem Zug angereist und habe nachträglich mein Ticket mit der Bitte auf Rückerstattung eingereicht. Damals beim OLG Dresden wurde mir gesagt ich solle dies so machen. mit dem Unterschied, das OLG hat die Kosten übernommen das ALG hat abgelehnt. Ich bin dann auf ca. 90 € sitzen geblieben.
Dieses mal bin ich schlauer obwohl ich nicht weis wieso das OLG dies so problemlos handhabte.
Hi rb,
wieso das OLG dies so problemlos handhabte.
Ob es im Nachhinein etwas gibt, hängt rein vom Rechtspfleger ab. Das nennt man Ermessensspielraum 😉
Und wie bei wedi, es kann schwierig werden, wenn man an den Falschen gerät. Oder man macht sich gleich beste Freunde bei dem Gericht, wenn man wegen der 90,- voll auf den Putz haut...
Also zieh es so durch, wie Du vorhast.
Gruss von der Insel
Die Uhrzeit für den Termin konnte auf 10.00 Uhr verschoben werden.
Des Weiteren hat sich noch so einiges getan, der AW von LG hatte das Ganze anscheinend wieder einmal liegen gelassen, denn seit dem 25.04 gibt es einen vorläufigen Beschluss den wir heute erst erhalten haben.
In diesem Beschluss übernimmt die Richterin die Rechnung die AW von LG aufgestellt hat in der er nun mehr 77,57% UH zahlen soll, nunmehr 211,00 € pro Kind. Da die Gefahr besteht das LG evtl. zu viel bezahlten UH nicht wieder von KM zurückbekommt wurde Vollstreckungsschutz gegen Sicherheitsleistung der Differenz auf 100% ( 122€) gewährt. Das ganzeist vorläufig bis dann Ende Mai entschieden wird.
LG hätte also für Mai nur 422 € an KM zahlen müssen, da er dies erst seit heute weiß hat er wie bisher 480 € (Zahlbetrag von vor 2010) überwiesen.
In dem ganzen Packen an Briefen die LG heute von seinem AW erhalten hat war auch eine Aufforderung der Gegenseite mit Frist „heute“ einen geeigneten Nachweis über die gerichtlich festgelegte Sicherheitsleistung zu erbringen, um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden.
In dem Schreiben von heute bittet der AW von LG das er hinsichtlich der Sicherheit bitte möglichst kurzfristig eine Bankbürgschaft oder ähnliches beigebracht werden sollte. Das hat natürlich heute nicht mehr funktioniert.
Dann gibt es noch ein weiteres Schreiben des Gerichtes von vor einer Woche in dem sie noch weitere „Zahlen „ für den Umgang wollen. Das Problem dass das Gericht dabei hat, ist das LG nach der Trennung im Dezember die Kinder für ca. 4 Monate 14 täg. abgeholt und dann mit zu seiner Mutter genommen hatte. Dies war aber auf die Dauer wegen des Zeit und Kostenaufwandes nicht machbar weshalb Umgang auf 1x im Monat reduziert wurde. Ab der Titulierung beliefen sich die Umgangskosten für 1 Umgang auf ca. 160,80 € davor das Doppelte.
LG musste ja eine Berechnungsgrundlage angeben auf die der Titel damals erstellt wurde da die Gegenseite ja behauptete es gäbe keine Veränderung er hätte damals schon viel zu wenig Verdient und hätte von vornherein nie 100% titulieren dürfen , er tat dies freiwillig und nun soll er auch weiterhin voll bezahlen. Wir mussten also so rechnen dass sein EK für eine 100% Titulierung ausreichte, es genug Geld für den Umgang gab und sein SB noch gewahrt war.
Die Gegenseite reitet nun darauf herum das die Umgangskosten eben diese 332,60 € waren da 14täg. Umgang und das er nur hätte 200 € als Wohnvorteil aufschlagen dürften, da dies für ihn angemessen gewesen wäre, denn dann hätte sein EK definitiv nicht gereicht um 100 % zu titulieren. Wir haben mit 600 € Wohnwert gerechnet (Reiheneckhaus ca. 110qm und großes Grundstück)
Auch dazu möchte das Gericht noch Informationen um den konkreten Wohnvorteil zu ermitteln da dieser strittig ist. Es soll detailliert und mit Zahlen vorgetragen werden(ggf. durch Vorlage des maßgeblichen Mietspiegels).
Auch sollen wir erneut eine Tabelle mit den momentanen Umgangskosten erstellen, seit 2010 gibt es eine feste gerichtlich festgelegte Umgangsvereinbarung.
Ich denke von dem und wie schlüssig das Ganze ist hängt es ab ob die Richterin bei ihrem vorläufigen Beschluss bleibt.
LG hat seien AW angerufen und ihn darauf aufmerksam gemacht das die Gegenseite diesen Nachweis zur Sicherheitsleistung heute wollte, nicht das die den Gerichtsvollzieher in Bewegung setzten und er dadurch noch Mehrkosten hat. AW wollte dies umgehend mit der Gegenseite klären das entsprechender Beleg in Bearbeitung wäre. Die Bank will uns bis Freitag etwas zuschicken.
Wo wir noch nicht wissen wie wir es anstellen sollen, ist das mit den Mietspiegel und argumente, so dass wir diese 600 € Wohnvorteil anerkannt bekommen. Auch mit den Umgangskosten zum Zeitpunkt der Titulierung wissen wir nicht wie man da noch argumentieren soll.
Vielleicht hat von euch jemand die ein oder andere Idee.
Danke!
anfree