Hallo ans Forum,
mein Kind macht gerade ein FSJ was Ende Juli endet. Er wird im Sep. volljährig und macht ab 1. Okt. eine Ausbildung so der Stand der Dinge bis jetzt. Meine Frage, bin ich für die Mon. Aug/ Sep. noch Unterhaltspflichtig?
Es besteht ein befrist. Titel bis zur Volljährigkeit, ich hatte mal von Urteilen gelesen die zwischen FSJ und Ausbildung eine Unterhaltspflicht verneinen.
Mit bestem Dank für eure Antworten.
Hallo ans Forum,
Er wird im Sep. volljährig und macht ab 1. Okt. eine Ausbildung
Es besteht ein befrist. Titel bis zur Volljährigkeit, ich hatte mal von Urteilen gelesen die zwischen FSJ und Ausbildung eine Unterhaltspflicht verneinen.
Ääääh, September Volljährigkeit, ab 1. Oktober Ausbildung ?? wieso solltest du August und September nicht zahlen müssen ??
mekmen
Moin lit,
Es besteht ein befrist. Titel bis zur Volljährigkeit, ich hatte mal von Urteilen gelesen die zwischen FSJ und Ausbildung eine Unterhaltspflicht verneinen.
wenn es diesen Titel gibt, ist es vollkommen wurscht, was Dein Sohn macht. Er kann sich bis zu seinem 18. Geburtstag auch ins Bett legen, ohne dass sich an Deiner Zahlungspflicht etwas ändert.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo, ich habe dieses Urteil gefunden:
Das OLG Karlsruhe formuliert das in einem Beschluss vom 08.03.12 - 2 WF 174/11 - wie folgt:
In der Übergangszeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiterführenden Ausbildung oder eines Studiums besteht in der Regel keine Erwerbsobliegenheit des unterhaltsberechtigten volljährigen Kindes.
Das Kind kann vielmehr nach dem Ende der Schulzeit im Regelfall eine gewisse Erholungsphase für sich in Anspruch nehmen.
Dies gilt aber nicht für eine Pause von zwei Monaten zwischen der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres und dem Beginn einer Berufsausbildung.
Kann man sich darauf berufen?
Hi,
Das Kind wird im September volljährig? Also ist der August noch unstreitbar zu zahlen. Das von dir zitierte Urteil geht von volljährigen Kindern aus.
Auch für den September ist IMO noch der vollständige KU zu zahlen, da im Monat des Erreichens derVolljährigkeit noch der Minderjährigenunterhalt zu zahlen wäre. Dazugibt es verschiedene Rechtsauffassungen, die auch dahin gehen ,dass dann eben taggenaugerechnet werden muss.
Wenn also das Kind am 12 volljährig würde, würde bis zum 11. der KU fällig werden und danach entweder kein KU mehr oder nach der neuen Berechnung. Allerdings scheint es dazu keine Urteile zu geben
Ob sich allerdings wegen weniger Euro ein teurer Rechtsstreit lohnt, sie mal dahingestellt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke für die Antwort,aber das hier könnte doch auf meinen Fall auch zu treffen:
In der Zeit, in der ein minderjähriges Kind nicht zur Schule geht und auch keine Ausbildung absolviert, besteht eine Pflicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, sofern dem nicht Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes entgegenstehen.
Wie das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden hat, sind dem Kind für den Fall einer Verletzung dieser Erwerbsobliegenheit fiktive Einkünfte zuzurechnen, die das Kind bedarfsdeckend einzusetzen hat.
OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.03.2008 - 15 UF 28/08; BeckRS 2008, 22071
Mir will nicht in den Kopf, dass er jetzt einfach so 2 Monante lang nix machen muss. Urlaub im FSJ hat er 30 Tage, jetzt im Juli übrigens.Warum kann er nicht eine geringfüge Beschäftigung nachgehen und mich halt ein wenig entlasten?
Das FSJ hat er übrigens nur gemacht, weil sein Abschluss Zeugnis der Realschule so schlecht war, dass er keine Ausbildungstelle bekommen hat.
Moin Licht,
Mir will nicht in den Kopf, dass er jetzt einfach so 2 Monante lang nix machen muss. Urlaub im FSJ hat er 30 Tage, jetzt im Juli übrigens.Warum kann er nicht eine geringfüge Beschäftigung nachgehen und mich halt ein wenig entlasten?
vernünftige Elternteile setzen sich in solchen Fällen mit den jungen Erwachsenen zusammen an einen Tisch und besprechen die Situation. Hast Du das schon probiert? Gruß Ingo
Moin lit,
aber das hier könnte doch auf meinen Fall auch zu treffen:
mal abgesehen davon, dass Richtersprüche des OLG Stuttgart Dir in Berlin nichts nützen, wird ein bestehender Titel durch irgendein Gerichtsurteil nicht einfach ausgehebelt. Du könntest bestenfalls versuchen, diesen Titel per Abänderungsklage ausser Kraft zu setzen. Vorhersehbar würde diese Klage in Deinem Fall aber mehr kosten als Du hinterher für einen oder zwei Monate an UH sparst.
Warum kann er nicht eine geringfüge Beschäftigung nachgehen und mich halt ein wenig entlasten?
das musst Du nicht dieses Forum fragen, sondern ggf. einfach ihn selbst. Bzw. Du und seine Mutter müssen das tun, falls diese halbwegs vernünftig ist und erkennt, dass es pädagogisch sinnvoll wäre, wenn Euer Sohn jetzt nicht nur abhängt. Aber wenn sie nicht mitzieht, sondern einfach den UH haben will, musst Du ihn eben bezahlen.
Mal abgesehen von all diesen Theorien: Hättest/wüsstest Du denn einen Ferienjob für ihn, den er so kurzfristig bekommen könnte? Ohne ein konkretes Jobangebot von der Sorte "Die Aral-Tankstelle im Ort sucht für die nächsten vier Wochen eine Aushilfe" ist das Ganze eh witzlos.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Dieses Stuttgarter Urteil ist doch völlig aus dem Zusammenhang gerissen.
Da geht es um ein Kind, das sich nicht mal um eine Lehrstelle bemüht hat sondern von der Mutter fürs Faulenzen bezahlt werden wollte.
Mal abgesehen davon, dass Du dem Herrgott auf Knien danken solltest, dass Dein Sohn ein FSJ gemacht hat um eine Lehrstelle zu bekommen, die er auch bekommen hat, wird Dir jeder Richter sagen, dass das sein verdienter Urlaub zwischen zwei Vollzeitbeschäftigungen ist und eigene Einkünfte überobligatorisch sind.
Hallo nochmal,
sind ja sehr unterschiedliche Meinungen hier. Ich sehe aber nicht ein, nochmal zwei Monate voll Unterhalt zu bezahlen.
wird Dir jeder Richter sagen, dass das sein verdienter Urlaub zwischen zwei Vollzeitbeschäftigungen ist und eigene Einkünfte überobligatorisch sind.
Super Spruch :thumbdown: Wie ich schon schrieb, im Juli hat er jetzt seinen Jahresurlaub vom FSJ. Und dann nochmal zwei Mon. Urlaub vom Papa bezahlt bekommen. Ich habe mit 16 Jahren auf dem Bau angefangen zu arbeiten und hab keine Eltern gehabt, die mal eben die Kohle rüber geschoben haben.Ein wenig Eigenverantwortung kann nicht schaden.
Dieses Stuttgarter Urteil ist doch völlig aus dem Zusammenhang gerissen.
Genau darauf bezieht sich aber das Urteil, man kann nicht so einfach rumsitzen und einfach Unterhalt bekommen.
Das OLG weist zunächst darauf hin, dass nach § 1602 I BGB nur derjenige unterhaltsberechtigt sei, der außerstande sei, sich selbst zu unterhalten. Sofern ein minderjähriges Kind nicht zur Schule gehe und auch keine Ausbildung absolviere, bestehe eine Pflicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Rahmen der Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes; dieses Gesetz stehe einer Erwerbstätigkeit des 17-jährigen Klägers nicht entgegen. Komme das Kind seiner Erwerbsobliegenheit nicht nach, so müsse es sich in erzielbarer Höhe fiktive Einkünfte zurechnen lassen, die bedarfsdeckend einzusetzen seien. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass trotz hinreichender Bemühungen keine Möglichkeit zur Bedarfsdeckung bestehe, trage der Unterhaltsberechtigte.
An jedem Supermarkt sucht man Aushilfskräfte, zur Urlaubszeit, da sollte kein Problem sein.
Gruß
Ja sorry, hier gibt es keine Wunschantworten. Ich habe Dir geschrieben, was ich denke und was Dir bei einem Richter passieren könnte.
Das Stuttgarter Urteil bezog sich, wie ich bereits schrieb, auf eine völlig andere Konstellation. Wenn Du das nicht siehst, bitte.
Warum Du allerdings fragst, wenn Du es eh besser weißt...
Moin Licht im Tunnel,
Ich sehe aber nicht ein, nochmal zwei Monate voll Unterhalt zu bezahlen.
Die Frage die Du Dir stellen musst, ist:
Wie hoch ist das Risiko, dass ich mit Einsatzsumme x Unterhaltszahlungen in der Größenordnung y spare und Junior zusätzlich noch Eigenverantwortung beibringe ?
Die Antwort dazu wurde Dir gegeben:
Das Risiko am Ende Summe x + y ausgegeben zu haben, ist näher an 100% denn an 0%.
Das muss Dir nicht gefallen, aber Du kannst Dir gerne mal beispielsweise Friese´s Geschichte zu Gemüte führen ...
... Dein Sohn hat einen Ausbildungsplatz, wenn er zwei weitere Monate mit Unterhalt von Dir überbrücken möchte, dann setze Deinen Fokus darauf, dass er den Titel rausrückt
und beiß in den sauren Apfel.
Gruß
United
Moin,
sind ja sehr unterschiedliche Meinungen hier. Ich sehe aber nicht ein, nochmal zwei Monate voll Unterhalt zu bezahlen.
was Du einsiehst, spielt keine Rolle. Du musst auch Deinem Vermieter am nächsten 1. wieder Miete überweisen; Du hast es unterschrieben. Ein Unterhaltstitel gilt als Vertrag genauso.
Super Spruch :thumbdown: Wie ich schon schrieb, im Juli hat er jetzt seinen Jahresurlaub vom FSJ. Und dann nochmal zwei Mon. Urlaub vom Papa bezahlt bekommen.
wenn es so im Unterhaltstitel steht: Ja.
Ich habe mit 16 Jahren auf dem Bau angefangen zu arbeiten und hab keine Eltern gehabt, die mal eben die Kohle rüber geschoben haben.Ein wenig Eigenverantwortung kann nicht schaden.
das ist eine Story von der Sorte "Opa erzählt vom Krieg", die Deinen Sohn und seine Mutter nicht interessieren müssen. Um's mal deutlich zu sagen: Genau zur Vermeidung solcher Diskussionen wurden Unterhaltstitel erfunden: Die sind zu bedienen; falls nicht, kommt der Gerichtsvollzieher, fertig.
Genau darauf bezieht sich aber das Urteil, man kann nicht so einfach rumsitzen und einfach Unterhalt bekommen.
Nochmal: Das Urteil aus Stuttgart nützt Dir in Berlin sowieso nichts. Rechtssprechung funktioniert nicht nach dem Motto "Ich hab hier ein Urteil, und genau dasselbe will ich jetzt auch!" Du hast einen Titel unterschrieben, der bis zum 18. Geburtstag gilt; also ist der auch zu bedienen.
An jedem Supermarkt sucht man Aushilfskräfte, zur Urlaubszeit, da sollte kein Problem sein.
es steht Dir doch frei, das von Mann zu Mann mit Deinem Sohn zu besprechen und ihm so einen Job vorzuschlagen. Wenn er darauf eingeht: Wunderbar. Wenn nicht, wird ihn niemand dazu zwingen, sich einen solchen Job zu suchen oder anzunehmen.
Take it or leave it.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
Das muss Dir nicht gefallen, aber Du kannst Dir gerne mal beispielsweise Friese´s Geschichte zu Gemüte führen ...
Hab ich schon gemacht, er hat nicht einfach aufgegeben. :thumbup:
das ist eine Story von der Sorte "Opa erzählt vom Krieg", die Deinen Sohn und seine Mutter nicht interessieren müssen. Um's mal deutlich zu sagen: Genau zur Vermeidung solcher Diskussionen wurden Unterhaltstitel erfunden: Die sind zu bedienen; falls nicht, kommt der Gerichtsvollzieher, fertig.
So sind halt diese besch.... Unterhalts Gesetze, man kann ja Abänderungsklage einreichen.
das ist eine Story von der Sorte "Opa erzählt vom Krieg"
Finde ich daneben mit Verlaub. Aber danke für eure Meinungen,die halt nicht immer Meine ist.
Werde den Ausgang berichten.
So long
Hallo,
Dein Kind hat sich um einen flüssigen Ausbildungsverlauf gekümmert. Dass nun zwischen Ablauf FSJ und Beginn der Ausbildung eine Lücke entsteht, hat das Kind nicht zu verantworten. Ausbildungsbeginn ist bei den meisten Berufen zum 1.8. bzw. auch 1.9. oder gar 1.10. eines Jahres.
Es ist gängige Rechtsprechung, dass Heranwachsende zwischen zwei Ausbildungsabschnitten unterhaltsberechtigt sind, wenn diese den "normalen" Zeitraum nicht überschreiten. Das ist in der Regel der Schulabschluss (Ende des Schuljahres ist i. d. R. der 31.7. eines Jahres, nicht zu verwechseln mit Ferienbeginn) / bzw. das Datum des Entlassungszeugnisses bis zum Ausbildungsbeginn. Es liegen also im Normalfall 0-4 Monate vor, die nach gängiger Rechtsprechung den Unterhaltszeitraum nicht unterbrechen.
Bei Minderjährigen ist es noch schwieriger, eine Erwerbsobliegenheit zu kreieren. Diese liegt i. d. R. dann vor, wenn der Minderjährige nicht mehr zur Schule geht und auch keine Ausbildung hat/sucht.
Ehrlich gesagt finde ich Dein Denken ziemlich kleinlich. Auch wenn das möglicherweise aus Deiner hier nicht bekannten Geschichte herrührt, wundere ich mich, mit welcher Vehemenz Du versuchst zwei Monate KU nach Minderjährigenrecht einzusparen. Ich würde daher viel eher den Fokus darauf legen, von Mann zu Mann ein Gespräch zu suchen, wie es nach dem 18. Geburtstag überhaupt weiter geht. Es ist ja Deine Chance, unbehelligt von den Vorstellungen der KM Wege für eine Zukunft zu finden, nicht nur in finanzieller Hinsicht. Denn eine Unterhaltspflicht kann ja durchaus trotz Ausbildung weiter bestehen, wenn die Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Mit dieser Knauserigkeit verspielst Du da jedoch viel. Vielleicht solltest Du darüber mal nachdenken.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
100% Zustimmung :applaus1: @LBM
Danke, dass du mir das Tippen abgenommen hast.
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Es ist gängige Rechtsprechung, dass Heranwachsende zwischen zwei Ausbildungsabschnitten unterhaltsberechtigt sind, wenn diese den "normalen" Zeitraum nicht überschreiten. Das ist in der Regel der Schulabschluss (Ende des Schuljahres ist i. d. R. der 31.7. eines Jahres, nicht zu verwechseln mit Ferienbeginn) / bzw. das Datum des Entlassungszeugnisses bis zum Ausbildungsbeginn.
Wir reden hier nicht vom Schulabschluss, der war vor einem Jahr ( Juli 2013) ! Das FSJ hat er nur gemacht, weil er keine Ausbildungstelle bekommen hat und auch nur auf massiven Druck der KM weil er nicht zu Hause rumsitzen sollte. Es sind keine Ausbildungsabschnitte, weil das FSJ und seine Ausbildung ganz unterschiedlich sind und nicht miteinnander zu tun haben. Ich will nicht, gar keinen Unterhalt zahlen, sondern hier Meinungen hören, die ich auch bekommen habe. Aber was ich hier mitbekommen habe ist: Bis 18 Jahre kann man machen was man will, halt die Fresse und zahle. Oder Klage mit Kostenrisiko und ungewissen Ausgang.
es steht Dir doch frei, das von Mann zu Mann mit Deinem Sohn zu besprechen
Ich habe jetzt mit meinen Kind gesprochen und eine Einigung mit Ihm. Vater wird Ihn natürlich unterstützen.
So Long
Moin lit,
Aber was ich hier mitbekommen habe ist: Bis 18 Jahre kann man machen was man will, halt die Fresse und zahle. Oder Klage mit Kostenrisiko und ungewissen Ausgang.
Du musst schon lesen, was man Dir hier schreibt: Das hat nichts mit "bis 18 kann man machen was man will" zu tun, sondern mit dem Unterhaltstitel, den Du unterschrieben hast und der eben bis zum 18. Geburtstag geht, ohne an weiterführende Bedingungen geknüpft zu sein. Es würde genauso gelten, wenn Du ein solches Papier für Deine 93-jährige Oma unterschrieben hättest.
Ich habe jetzt mit meinen Kind gesprochen und eine Einigung mit Ihm. Vater wird Ihn natürlich unterstützen.
genauso machen das erwachsene Menschen miteinander.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
sondern mit dem Unterhaltstitel, den Du unterschrieben hast und der eben bis zum 18. Geburtstag geht, ohne an weiterführende Bedingungen geknüpft zu sein.
Ein falsches Lesen kann ich hier nicht erkennen:
Einen Unterhaltstitel kann man wegbekommen, wenn die Anspruchsgrundlage für Unterhalt entfällt.
Und es ist Banane, ob der Antragsteller Unterhalt begehrt oder ob derjenige Antragsteller ist, der die Abänderung/den Wegfall des Titels will:
Die Prüfung der Anspruchsgrundlagen unterliegt den gleichen Regeln, bei Minderjährigen sind die Hürden höher als bei Volljährigen.
Insofern ist "bis 18 kann man machen, was man will" zwar etwas übertrieben, aber so weit weg von der Wahrheit ist es dann auch nicht.
Nicht der Titel ist das grundlegende Problem (der verschiebt lediglich die Rollen), sondern die Anspruchsgrundlagen.
... und wie bereits einhellig geschrieben: In diesem Fall sind die Hürden (höchstwahrscheinlich) zu hoch.
Gruß
United
Hallo,
hole mal mein Thema nochmal hoch, weil es gewisse Änderungen gab und ichl Rat brauche.
Hatte gedacht, daß soweit alles läuft. Sohn hatte bis Aug FSJ gemacht, einen Monat verlängert und habe bis Sep. 14 den Unterhalt gezahlt. Titel befristet bis Sep. Jetzt kommt der Hammer: Anwaltbrief mit Vollmacht von meinen Sohn: Forderung 378€ Unterhalt + Forderung Schulgeld 385€ Private Ausbildung zum Ergotherapeut. Muss dazu sagen, im März hatte ich dem JA meine Nachweise geschickt und von da kam zahlen Sie ab Okt. 353€. Mutter ist nicht leistungfähig. Reden mit Sohn nicht möglich,blockt ab. Soll also ab OKt. 763€ zahlen bei einem Bereinigten EK +Steuerrückzahlung vom 1990€ Muss ich eigentlich nun die Schulkosten tragen?
Danke