Unterhalt zweckentf...
 
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Unterhalt zweckentfremdet Hilfe für mich und meine Tochter (18)

 
(@warsteiner)
Schon was gesagt Registriert

Heute rief mich meine volljährige Tochter weinend an, weil Sie kein Geld hat und auch von Ihrer Mutter kein Geld bekommt. Kleidung etc. muß sie sich vom Geburtstagsgeld etc. kaufen. Dann bekommt sie abundan ein bischen Geld 10-20Euro wenn sie auf Ihre Halbschwester aufpassen muß. Meine Ex ist nämlich wieder verheiratet und hat mit Ihrem neuen Mann ein weiteres Kind bekommen.

Zur Zeit besucht meine Tochter noch die Schule und lebt bei ihrer Mutter und Ihrem neuen Mann. Da meiner Tochter ein Barunterhalt zusteht, wurde diesbezüglich eine schriftliche Vereinbarung mit ihr darüber getroffen, dass ich diesen Unterhalt (449Euro - Kindergeld) an die Kindesmutter überweise. Jetzt mußte ich hören, dass die KM dieses Geld meiner Tochter jedoch nicht zukommen lässt.

Welche Rechte hat meine Tochter? Was würdet ihr raten. Die Vereinbarung wird bald widerrufen, so dass das Geld auf das Konto meiner Tochter überwiesen wird. Da meine Tochter bei der KM lebt und dort auch isst und Kosten verursacht, stellt sich mir die Frage wer für diese Kosten aufkommen muß, da die KM nur einen 400Euro Job hat.  Wer hat Anspruch auf das Kindergeld? Darf die KM das Geld für Essen, Miete,etc. behalten, oder wie wird da verfahren.

Weiterhin würde ich mit meiner Tochter eine Vereinbarung wegen eines anhängigen Titels machen, da die KM diesen nicht raqusrückt. Gibt es da event. Vordrucke?

Danke Euch jetzt schon. Hoffentlich habt Ihr ales verstanden, aber ich bin momentan sehr wütend, da durch meine Zahlungen nicht meine Tochter unterstützt wurde, sondern die Familie der KM.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2009 22:52
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Warsteiner,

Du kannst jederzeit das Geld auf das Konto Deiner Tochter überweisen.

Mal eine andere Frage: Hast Du Deiner Tochter schon mal angeboten, zu Dir zu ziehen? Vermutlich wird KM für sie nicht zahlen, aber ob Du nun den KU zahlst oder Deiner Tochter in Naturalien und Taschengeld zur Verfügung stellst UND dann auch noch das KG auf Dich übertragen lassen kannst...

Ich würde ihr das anbieten.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2009 23:29
 elwu
(@elwu)

Heute rief mich meine volljährige Tochter weinend an, weil Sie kein Geld hat und auch von Ihrer Mutter kein Geld bekommt.

Hallo,

kannst du deine Tochter bei dir aufnehmen? Dann hat der Spuk sofort ein Ende.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2009 23:30
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi warsteiner

Weiterhin würde ich mit meiner Tochter eine Vereinbarung wegen eines anhängigen Titels machen, da die KM diesen nicht raqusrückt. Gibt es da event. Vordrucke?

Die KM darf aus diesem Titel nicht mehr selbst vollstrecken - das würde ihr mit mächtig viel krach um die Ohren fliegen vorausgesetzt, Tochter spielt auf Deiner Seite. Den Titel kann übrigens Tochter herausklagen, auch hier würde KM haushoch verlieren. Das Problem ist aber eher - Tochter müsste sich eindeutig positionieren und gegen ihre Mutter vorgehen, und das wollen die wenigsten.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2009 01:44