Hallo Ihr Lieben,
schön mal wieder hier zu sein.
Ich habe eine Frage bezüglich des Unterhaltes des Kindes meines LG.
Die KM möchte keinen Unterhalt von ihm, rechtlich sind doch aber Beide dazu verpflichtet!?
Nun möchten wir es so machen, dass wir ihr den Unterhalt überweisen und wenn sie ihn wirklich nicht haben will, soll sie ihn zurücküberweisen?
Wären wir somit rechltich ALLE abgesichtert?
Des Weiteren ist eine Adoption vorhergesehen.
Laut Infos muss er, ab dem Tag des Notarbesuches + Unterschireft beider parteien keinen Unterhalt mehr leisten, bis zu einem Gerichtsentschluss.
Ist auch dies richtig?
Vielen Dank im Vorraus für eure Hilfe!
Grüße, Hallgrim
Hallo Hallgrim
nun das mit dem Unterhalt...warum sollte das so nicht machbar sein, wenn Die Km keinen will und das Kind auch so durch bekommt (wird wohl deswegen sein, das da Kind ja eh von ihrem LG adoptiert wird).
Wennihr das GEld überweist mit dem Betreff: Unterhalt für Xy und sie das Geld dann an Deinen LG zurück überweist mit dem Betreff zB: "Danke für die schöne Zeit mit Dir" 😉
kann doch normalerweise nix schief gehen.
An Stelle Deines LGs würde ich den Unterhalt so lange überweisen, bis ihr irgendwann die schriftlech Nachricht bekommt, das die Adoption nun amtlich ist.
Wenn die Ex den Unterhalt eh zurück überweist, dann ist das ja egal, ob er nun ein oder 2 Monate länger bezahlt oder ned.
Von daher würd ich mir keinen Floh in den Pelz setzen.
Hoffe Dir geholfen zu haben.
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo Taccina,
vielen lieben Dank!
Danke auch für dn Stich ins Herz für: "Danke für die schöne Zeit mit dir!
Kleiner Scherz.
Nein, also du hast uns serh weitergeholfen.
Ich danke dir!
Grüße, Hallgrim
