unterhalt zahlen ja...
 
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unterhalt zahlen ja oder nein

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(@babby03)
Schon was gesagt Registriert

hallo zusammen  🙂

als erstes möchte ich mich mal vorstellen.
ich heiße mario bin zum 2mal verh. und habe 2 söhne 4 und 8 und aus erster ehe eine tochter 13 jahre alt. sie wohnt aber bei ihrer mutter. ich möchte gleich vorweg sagen, dass meine rechtschreibung vielleicht nicht besonders ist, was mir auch egal ist, weil die rechtschreibreform verstehe bzw. will ich nicht verstehen. groß und klein schreibung beachte ich nicht  :yltype:

so nun mal zu meiner frage, ich weiß einfach nicht wie ich mich verhalten soll.
wie schon gesagt, meine tochter aus erster ehe habe ich schon 10 jahre nicht mehr gesehen, bekam nur mal ein foto zu ihrer einschulung. ich wollte aber immer zu ihr kontakt halten. da sie aber in wohnt und ich in niederbayern sind es für mich mit dem auto knapp 450km eine strecke. anfangs bin ich immer zu ihr gefahren, nur immer wurde ich abgewiesen, entweder sie war krank oder sie hat erst garnicht die tür geöffnet. mir wurde es dann leid und ich gab auf meine tochter aus kostengründen weiter zu besuchen. so ist halt unsere politik, unterhalt zahlen ja, rechte als vater, hast du keine.
ich habe immer meinen unterhalt jeden monat an meiner tochter überwiesen 11 jahre lang bis heute. bei meiner unterhaltszahlung im oktober schrieb ich auf der überweissung, "wie geht es
". meine ex-frau hätte es lesen müssen. anfang november hab ich dann einen brief direkt an meiner ex-frau und meiner tochter geschrieben. Ich möchte gern ein lebenszeichen von meiner tochter mit aktuellen foto und dem letzten schulzeugnis. sie könne mich auch anrufen oder über skype erreichen, dafür gab ich eine frist bis ende november.
der brief kam 2 wochen später zurück, mit dem vermerk der post, dass meine ex unbekannt verzogen ist und dadurch nicht zustellbar sei.
was nun :question: :question: :question: :question:
ich habe nun für monat dezember keinen unterhalt überwiesen.
meine frage: wenn sie den unterhalt beim anwalt z.b. im jan. einfordert, muß ich dann auch nachzahlen für dez.? mir wurde mal gesagt, dass sie nur anspruch hat von dem monat an wo sie ihn einfordert, oder muß ich weiter zahlen, obwohl ich kein lebenszeichen von ihr habe und nicht mal weiß wo sie wohnt? da meine ex-frau aus montenegro kommt, könnte ich mir vorstellen, dass sie auch dort zurück gegangen ist mit meiner tochter.
bin über jede info dankbar!!!!!!!!!!!!!!!!!!

danke, bis bald,
babby03


Anm.: Realnamen entfernt. Bitte ForenregelNr. 2 beachten


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2008 12:09
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo babby03,

erstmal die spannende Frage: Existiert ein Titel?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2008 12:38
(@babby03)
Schon was gesagt Registriert

ja, ich habe einen titel bezahle 200,10€


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2008 12:48
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann kannst du nicht einfach den KU einstellen, sonst könnte die KM ihn mit dem Titel einfach und schnell pfänden lassen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2008 12:50
(@babby03)
Schon was gesagt Registriert

das ist doch ein misst, bin eh schon der depp. ich habe auch das umgangsrecht und ich bin der meinung das sie in der pflicht ist mich zu info. das sie umgezogen ist. was ist aber sie rührt sich erst im märz, muß ich nachzahlen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2008 12:54
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, du mußt nachzahlen soalnge ein gültiger Titel besteht.

Der Weg muß ein anderer sein. Z.B. könntest du eine Lebendbescheinigung verlangen und dich da mal beim Einwohnermeldeamt erkundigen.

Vielleicht auch mal beim dortigen JA anrufen und nachfragen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2008 12:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin babby,

das ist doch ein misst, bin eh schon der depp. ich habe auch das umgangsrecht und ich bin der meinung das sie in der pflicht ist mich zu info. das sie umgezogen ist. was ist aber sie rührt sich erst im märz, muß ich nachzahlen?

so wird das nichts, und persönliche Auffassungen, wie Familienrecht zu funktionieren habe, helfen Dir nicht weiter. Fakt ist: Unterhalt und Umgang haben nichts miteinander zu tun; Deine Ex kann Dir bei Nicht-Zahlung den Gerichtsvollzieher schicken und den Umgang weiter boykottieren - genau so lange, wie Du das zulässt.

Wenn Du den Boykott beenden willst, hilft keine Einstellung der Zahlungen (da Du damit keinen Druck auf sie ausüben kannst; sehr wohl aber der GV auf Dich), sondern nur eine Umgangsklage.

Klingt komisch, ist aber so.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2008 13:02
(@babby03)
Schon was gesagt Registriert

mit dem jugendamt will ich nichts zu tun haben, die vertreten nur meine ex, überall machen die einen strich durch die rechnung. wie ich meine ex kenne und ihre häusliche ordnung, kann ich mir vorstellen das sie den titel schon vernichtet hat. ich werde warten bis ihr anwalt schreibt und der kümmert sich nicht weiter drum, weil sie beratungshilfe nimmt und ich kann mir einen leisten, sonst hätte ich mehr zahlen müssen mit meinen einkommen. 😉


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2008 13:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na dann viel Glück, wenn du meinst sie hat den Titel nicht mehr und ein Anwalt kümmert sich nicht, nur weil sie PKH bekommt... wirst du u.U. ganz schnell eines anderen belehrt.

Evtl. kommt dein Arbeitgeber ja bald auf dich zu und fragt, warum du eine Lohnpfändung an den Hacken hast. So mancher Arbeitgeber sieht es dann allerdings auch nicht so gerne KU direkt überweisen zu müssen.

Auf der anderen Seite: Du warst jahrelang untätig und hast kaum bis gar nichts unternommen um Kontakt herzustellen und plötzlich besinnst du dich anders und reagierst wie ein trotziges Kleinkind, nur weil dir deine Ex einen Umzug nicht mitgeteilt hat?

Tina
P.S.:  Selbst wen nie den Titel nicht mehr hat, das JA hat ihn und kann ihr eine Zweitschrift aushändigen. Sollte es ein Urteil sein, so kan nauch dieses bei Gericht angefordert werden.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2008 13:19
(@babby03)
Schon was gesagt Registriert

ich werde sehen was kommt und zahle dann halt weiter.
bin aller 14 tage nach xxx gefahren und habe nie meine tochter bekommen, selbst übers jugendamt nicht. da hat sie auch gesagt kind ist karnk oder habe termin vergessen. jugendamt sagt, da müssen sie dran bleiben und ich tat es. irgendwann stehen vor dir die xxx :gunman: und hauen dich zusammen. wie weit muß ich noch gehen, soll meine neu geründete familie da auch noch mit reingezogen werden? wer es nicht erlebt hat, kann sprüche klopfen. ich will gerechtigkeit und nicht mehr. das heisst, ich zahle und sie erlaubt mir den kontakt mit meiner tochter. da hat sie aber angst, weil ich ein besseres leben führe und ich es auch meiner tochter geben kann, ruckzuck würde sie zu mir kommen. meine tochter hat mit drei jahren geweint und wollte mich sehen, ständig hat sie nach mir gefragt. ich muß aber  auch an meiner gesundheit denken und den verpflichtungen gegenüber meiner zwei söhnen und meiner frau.


Anm.: Realnamen entfernt. Bitte Forenregel Nr. 2 beachten!

Ich bitte um Lesen und Einhaltung der Forenregeln, zu denen du dich anläßlich deiner Registrierung verpflichtet hast.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2008 13:32




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

babby03
wir haben volles Mitgefühl für deine Situation und wir sind auch der Meinung, dass das deutsche Familienrecht absolut marode und korrupt ist und das Jugendamt überwiegend von unfähigen und böswilligen Feministen besetzt ist und das Väter in diesem System wie der letzte Abschaum behandelt werden.

Das mag dich trösten, es hilft dir aber nicht.

Ich gehe davon aus, dass du dich über die Realität informieren möchtest, und nicht über unsere Wunschträume.
Und die Realität ist nunmal das, was dir bisher aufgezeigt wurde. Ob sie dir und uns gefällt oder nicht!
Und wenn du mit diesen Gremien zu tun hast, bist du auch gut beraten, von der Realität auszugehen und nicht von Wunschträumen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2008 13:49
(@babby03)
Schon was gesagt Registriert

danke für die hilfe und unterstüzung, dachte das ich hier leute finde die es änlich geht und somit ein austausch von erlebnissen ermöglicht. warum gibt es überhaupt die seite? schreibt doch einfach, "zahlt euer unterhalt und währt euch nicht und macht euer ding alleine" :crash:

mario!!!!!!!!!!!!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2008 13:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ babby,

ich werde sehen was kommt und zahle dann halt weiter.
bin aller 14 tage nach gefahren und habe nie meine tochter bekommen, selbst übers jugendamt nicht. da hat sie auch gesagt kind ist karnk oder habe termin vergessen. jugendamt sagt, da müssen sie dran bleiben und ich tat es. irgendwann stehen vor dir die :gunman: und hauen dich zusammen. wie weit muß ich noch gehen, soll meine neu geründete familie da auch noch mit reingezogen werden? wer es nicht erlebt hat, kann sprüche klopfen. ich will gerechtigkeit und nicht mehr. das heisst, ich zahle und sie erlaubt mir den kontakt mit meiner tochter. da hat sie aber angst, weil ich ein besseres leben führe und ich es auch meiner tochter geben kann, ruckzuck würde sie zu mir kommen. meine tochter hat mit drei jahren geweint und wollte mich sehen, ständig hat sie nach mir gefragt. ich muß aber  auch an meiner gesundheit denken und den verpflichtungen gegenüber meiner zwei söhnen und meiner frau.

kann es sein, dass Du Weltmeister in Ausreden bist? Das hier ist ein beratendes Internet-Forum und nicht das deutsche Familienrecht. Niemand hier kann Deine Ex überreden, so zu sen, wie Du sie haben willst. Wenn Du "Dein Recht" möchtest, dann gehe zu einem Anwalt und klage den Umgang ein. Wenn Du dagegen Schiss vor irgendwelchen "Jugo-Schlägern" oder um Deine Gesundheit hast, lass es bleiben.

Deine Ex wird Dir trotzdem gerne und schnell zeigen, was "ihr Recht" (bzw. das Eures gemeinsamen Kindes) ist: Monatlicher Kindesunterhalt. Punkt. Wenn Du diesen einfach einstellst, kommt eben der Gerichtsvollzieher zu Dir, und mit diesem noch ein paar zusätzliche Gebühren und möglicherweise auch Stress mit Deinem Arbeitgeber. Das "Recht" hier in die eigene Hand zu nehmen wird vorhersehbar in die Hose gehen. Mal abgesehen davon: Geld an eine Ex zu überweisen, die einem das Leben schwermacht, ist kein singuläres Schicksal; das kennen tausende von Usern hier. Aber: Dieses Geld ist für Euer Kind, nicht für die Schuhe Deiner Ex.

Und jetzt mach Dich mal gerade, geh zu einem Anwalt und beauftrage ihn mit einer Umgangsklage statt ständig nur "ja, aber..." zu sagen. Wenn Du dagegen lieber 100 Gründe haben willst, den Umgang nicht einzuklagen, dann beklage Dich nicht hier darüber.

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2008 13:55
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Deine Frage war "Muß ich Unterhalt zahlen" Da ein gültiger Titel besteht kann die Antwort eben nur "ja" lauten.

Erfahrungsaustausch kannst du haben. Wir helfen gerne dabei Ideen zu entwickeln, wie du wieder Kontakt zu deinem Kind aufnehmen kannst oder wie du rausfinden kannst wo das Kind lebt bzw. ob es überhaupt noch lebt.

Aber an bestimmten Realitäten kommt man eben nicht vorbei und da ist es wenig hilfreich sich darüber zu beklagen. Im übrigen gilt hier die nichtausformulierte Etikette das KU schlicht und einfach Ehrensache ist. Gestritten werden kan ngeren über die Höhe, aber nicht darüber, das KU nunmal dazugehört.

warum gibt es überhaupt die seite?

Vor allem aus dem Grund, das man beiden Elternteilen ermöglichen will Elter sein zu dürfen und Wege dazu zu finden und Mut zu machen diese auch zu beschreiten.
Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2008 13:58
(@vaterbin)
Schon was gesagt Registriert

Hmm ... ich bin hier zwar jetzt der totale Noob, aber: Fällt die Reaktion der "Alteingesessenen" hier auf Babby's Darstellung nicht ein bisschen hart aus? Er hat sich ja eingangs schon für seine Schriftform "entschuldigt" und ich glaube, er hat sich insgesamt etwas missverständlich und ungeschickt ausgedrückt.

Mal ganz unbeleckt und wie gesagt - als Newbie und als Norddeutschstämmiger - würd ich jetzt mal sagen: Abwarten und Tee trinken! Zahlung aussetzen, bis sich irgendwas rührt, halte ich in seinem Falle für legitim! Klar, dass er das Geld nicht versaufen sollte, damit er es im Fall einer berechtigten Nachforderung gleich parat hat. Und ein paar "Strafgebühren" ist ihm das wohl wert. Babby sagt ja nicht, dass er prinzipiell keinen KU mehr zahlen will. Da gleich mit Ehrensache zu kommen halte ich bissi für "mit  :gunman: auf Spatzen" ... Auch wird sich wohl niemand direkt an seinen AG wenden und seine Kreditwürdigkeit durch den Schredder jagen!

Wenn Babby - trotz Bemühungen - kein Umgang mit dem Kind ermöglicht wurde und wird, so hat er doch wenigstens das Recht darauf, darüber informiert zu werden, wo seine minderjährige Tochter lebt! Mag sein, dass er dieses Recht nicht hat, dafür kenne ich mich nicht genug aus. Nach meinem Menschenverstand würde ich einem Vater dieses Recht nur bei Missbrauch und häuslicher Gewalt absprechen - diese Umstände liegen bei Babby aber ja offenbar nicht vor.

Er möchte wissen, wo sein Kind steckt und wie es ihm geht - und wäre bereit, dem Kind ggf. ein besseres Leben zu ermöglichen. Das ist doch - wenn ich mich nicht irre - die Intention der meisten User hier, oder?!?


AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2008 21:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da gleich mit Ehrensache zu kommen halte ich bissi für "mit  :gunman: auf Spatzen" ... Auch wird sich wohl niemand direkt an seinen AG wenden und seine Kreditwürdigkeit durch den Schredder jagen!

Hallo vaterbin,

soweit ich weiß wird eine Pfändung in der Schufa eingetragen. Und es gibt durchaus Arbeitgeber die auf Gehaltspfändung wegen KU vershnupft reagieren und die nächste Gelegenehit zur Kündigung nutzen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2008 22:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin vaterbin,

Mal ganz unbeleckt und wie gesagt - als Newbie und als Norddeutschstämmiger - würd ich jetzt mal sagen: Abwarten und Tee trinken! Zahlung aussetzen, bis sich irgendwas rührt, halte ich in seinem Falle für legitim!
[...]
Wenn Babby - trotz Bemühungen - kein Umgang mit dem Kind ermöglicht wurde und wird, so hat er doch wenigstens das Recht darauf, darüber informiert zu werden, wo seine minderjährige Tochter lebt! Mag sein, dass er dieses Recht nicht hat, dafür kenne ich mich nicht genug aus. Nach meinem Menschenverstand würde ich einem Vater dieses Recht nur bei Missbrauch und häuslicher Gewalt absprechen - diese Umstände liegen bei Babby aber ja offenbar nicht vor.

Du solltest hier keine falschen Ratschläge geben; vor allem, wenn Du Dich selbst (zutreffenderweise) als "unbeleckt" bezeichnest. Denn solche Ratschläge bringen nur Ärger, aber den Opener keinen Schritt weiter: Wenn er seine Unterhaltszahlungen einstellt, kommt einfach der Gerichtsvollzieher - mit einiger Wahrscheinlichkeit direkt zum Arbeitgeber - und veranlasst eine Lohnpfändung. Die Motive des Openers, seine Zahlungen einzustellen, interessieren dabei keine Sau; niemand wird sie hören wollen und niemand wird Mitleid mit ihm haben. Er hat dann nur eine Menge vermeidbaren Ärger und ist der Lösung seines Problems keinen Schritt näher. Punkt.

Der Weg zum Umgang führt auschliesslich über eine Umgangsklage, die mit Unterhaltszahlungen nicht das Geringste zu tun hat. Höchstens insofern, als seine Ex weinerlich vortragen kann, er habe ja gar kein wirkliches Interesse an seinem Kind - Beweis: Die grundlose Einstellung der Unterhaltszahlungen. Und auch dann ist babby er keinen Schritt weiter. Denn die Unterhaltszahlungen sind für's Kind gedacht und nicht als Erpressungstool gegen die Mutter.

Du siehst: Stammtischpalaver kann sich stark anhören, wenn die Zuhörer ebenfalls keine Ahnung haben. Viele User dieses Forums haben aber Ahnung. Also: Bitte keine schädlichen "Ratschläge"!

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2008 22:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo vaterbin,

Es ehrt dich, natürlich, dass du dich für babby03 einsetzt, nur verkennst du, ähnlich wie er, dass wir diese Dinge nicht zu entscheiden haben, sondern nur die Überbringer der schlechten Nachricht sind.

Denkst du es würde ihm helfen, wenn wir ihm, wie du, raten würden, mit dem Kopf durch die Wand zu rennen?
Eine Lohnpfändung ist nicht mit ein paar Gebühren erledigt. Bitte stelle nicht solche Behauptungen, wenn du selbst keinerlei Erfahrung damit hast.

Es spielt nun mal keinerlei Rolle was er, du oder wir für legitim halten.
Und die Rechtslage ist da nun mal eindeutig (ungerecht).
Und wir werden sie hier nicht beschönigen. Das hat er nicht verdient.

Im übrigen finde ich seinen Ton deutlich ruppiger als unseren.

Ich denke aber auch, dass es für ihn keinen Sinn macht sich hier weiter erkundigen, wenn er sowieso bereits eine festgefügte Meinung und einen Plan hat.

Wir bieten hier kostenlos und freiwillig unsere Hilfe an. Das ist unser Beitrag im Kampf gegen dieses kaputte System. Annehmen muss diese Hilfe keiner. Schon gar nicht einer, der es von vornherein besser weiß.

Die von dir genannten Rechte empfinden wir hier auch als selbstverständlich. Nur was nützt das, wenn das die Justiz nicht so sieht.
Oder hast du diese Rechte schon auf dem Silbertablett serviert bekommen?

Bleibe ein bisschen da, verfolge die Geschichten hier und mache dir ein Bild davon, was die Familienjustiz von Vaterrechten hält.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2008 22:11
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Noch ein kleiner Nachtrag.

Erfahrungsgemäß bekommt man eine Lohnpfändung wegen geschuldetem KU nicht mehr so schnell und problemlos los. Die bleibt (auch wenn man vorher immer pünktlich gezahlt hat) wenn man Pech hat bis zum Ende der Unterhaltspflicht. Das macht dann auch einen Arbeitgeberwechsel unnötig schwer.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2008 22:31
(@babby03)
Schon was gesagt Registriert

vielen dank an "vaterbin"  🙂

ich werde das geld nicht versaufen, ich werde es auf dem konto liegen lassen bis sich jemand rührt und dann auszahlen. desweiteren hat meine tochter noch eine versicherung und ein sparbuch, dass sie auch bekommt wenn sie, bzw. ich empfinde das sie reif genug ist und sich was gescheites dafür kauft oder anlegt. bei mir werden alle 3 kinder gleich behandelt.
als ich das letzte mal in *** war, war ich 5 wochen dort, aber nur im krankenhaus. hatte doppelten kieferbruch, nasenbeinbruch, schulter ausgekugelt und und und. danach viel meine entscheidung, aus rücksicht auf meiner gesundheit und sicherheit meiner familie, diesen kontakt so leid es mir tat abzubrechen und ich zahlte weiter meinen unterhalt pünktlich.


Sind die Forenregeln so schwer zu verstehen oder sind sie inzwischen auf einem sonderbaren chinesischen Dialekt geschrieben?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2008 22:37




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