Unterhalt wie lange...
 
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Unterhalt wie lange zahlen

 
(@tom61)
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Hallo zusammen,

bin neu hier und habe mal eine Frage die bestimmt schon oft gestellt wurde, habe aber noch keine richtige Antwort hier im Forum gefunden.

Ich lebe seit über drei Jahren von meiner Frau getrennt und zahle für Sie und unsere 12 jährige Tochter Unterhalt. Geschieden bin ich noch nicht, weil mir die Kosten zu hoch sind und ich das Geld für Anwalt und Gericht zur Zeit nicht habe.

Jetzt zu meiner Frage. Muss ich eigentlich für den Rest meines Lebens Unterhalt für meine noch Frau zahlen. Arbeiten geht sie nicht und sie denkt auch nicht daran und bei den Arbeitslosenzahlen die wir haben wird sie so schnell auch keinen Job finden. Mein Anwalt sagte ich muss zahlen bis das der Tod uns scheidet. Stimmt das wirklich???

Mit freundlichen Grüßen
Tom

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2005 19:11
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Tom,
das hängt davon ab, wann deine Ex stirbt.

Nun ja. Derzeit kann ihr eine Teilzeitstelle zugemutet werden, d.h. zumindest angerechnet werden, und, wenn eure Tochter 16 ist, dann kann sie voll arbeiten.

Das mit der Arbeitslosigkeit ist so ein Ding. Die Ex muss schon nachweisen, dass sie sich ernstaft bemüht und nix findet. Das ist man gar nicht so einfach und nervt auf die Dauer.

Und kein Geld für Scheidung? Wenn das so weiter läuft mit euch wirst Du nie Geld haben. Ich glaube, Du musst schon Risiken eingehen, wenn Du dich aus dem Loch befreien willst. Auch finanzielle.

Geht Deine Frau derzeit arbeiten? Wie alt seid ihr? Was hat sie gelernt?

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2005 19:20
(@tom61)
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Hallo Michael,

nein arbeiten geht sie nicht. Ich bin 44 und sie 48. Einen richtigen Beruf hatt sie nicht. Mit der suche nach arbeit das nervt bestimmt und sie sucht auch, aber wer nicht arbeiten will der wird auch so schnell nichts finden.

Das mit der Scheidung ist mir schon klar und ich werde das auch bald in angriff nehmen.

mfg
Tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2005 19:28
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Tom,
ohne Ausbildung? Na Super. Dann stehen ihr ja reichlich Stellen offen.

Stell Dir mal vor, sie wäre Textildesignerin. Dann gäbe es aber eine Menge guter Gründe, keine Arbeit zu finden.

Komm aber mal in die Pötte. Je älter Deine Frau wird, desto grösser sind ihre Chancen, ALTER als Grund benutzen zu können.

Es gint übrigens mehrer Gründe Unterhaltsberechtigt zu bleiben. Lies dich doch mal in das BGB und dort in das Familienrecht ein. Das sind die Paragraphen ab §1550. Ist gar nicht schlecht, das mal gelesen zu haben. Link findest du unten links..

Und die Anwaltskosten musst du mal anders betrachten. Ich bin auch gerade frisch dabei, aber mein Anwalt hat sich bisher 'selbst bezahlt'. Bei dem kurzen Payback musste ich einfach zugreifen :-).

Gruss,
Michael

[Editiert am 11/6/2005 von Weisnich]

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2005 19:35
 Uli
(@Uli)

Mein Anwalt sagte ich muss zahlen bis das der Tod uns scheidet.

Hi Tom,

ich würde mal über einen anderen Anwalt nachdenken! Warum hat er Dir bislang nicht zu einer Scheidung geraten? Überleg mal, was Dir in den nächsten Jahren noch an Versorgungsausgleich bei Deiner Altersversorgung flöten geht. Und keine Ausbildung: das sollte kein Hinderungsgrund sein. Als Haushaltshilfe kann wohl jede(r) arbeiten. Wir haben bald ein 3/4 Jahr vergeblich nach einer Haushaltshilfe gesucht! Sie sollte pro Tag eine qualifizierte Bewerbung nachweisen können.

Gruß Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2005 19:44
(@tom61)
Schon was gesagt Registriert

Hi Michael und Uli,

also mein Anwalt hat mir schon vor 2 jahren zur Scheidung geraten. Nur damals hatte ich noch weniger Geld. Neue Wohnung und meine Auto hatte auch den Geist aufgegeben. Mein Anwalt hat auch schon gesagt was das ganze so kosten würde ca. 1500 Euro.

Klar gibt es Stellen für Leute die nichts gelernt haben. Aber wenn du meine noch Frau kennen würdest, du würdest sie bestimmt nicht als Haushaltshilfe einstellen.

Gruß
Tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2005 19:53
 Uli
(@Uli)

Wie sähe es denn mit PKH aus? Ausserdem, die 1.500,- EURONEN hätten sich schnell gerechnet. Anwälte muss man auch nicht auf einmal bezahlen, JEDER Familienanwalt macht das auf Ratenbasis abhänging von der jeweiligen finanziellen Situation und die Raten würden auch noch das für den Ehegattenunterhalt relevante Einkommen reduzieren! Weiterhin sind die Scheidungskosten teilweise steuerlich absetzbar. Die Scheidung finanziert sich also quasi selbst!

LG Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2005 20:29
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Aber Tom,
das ist nicht DEIN Problem, sondern ihrs.

Auf jeden Fall musst Du versuchen, dass sie eine Motivation zur Arbeitsaufnahme erfährt, oder sich das auf den Unterhalt anrechnen lassen muss.

Du musst Dir überlegen, ob Du an die Sache gedanklich so rangehen willst, wie jetzt (Ich kann nicht von meinem TU runter, weil sie dann ja nichts mehr hat), oder ob Du Dir eine neue Herangehensweise überlegst (Ich sorge so lange für sie und in einem solchen masse für sie, wie ich gezwungen werde. Sie muss sich selbst kümmern.).

Ich hatte das gleiche Problem mit Sorgerecht. Ich habe mich immer gefragt, wie ich nachweisen kann, dass ich gut und wichtig für mein Kind bin.
Das ist aber quatsch, weil ich gut und wichtig für mein Kind bin, so wie fast jeder Papa. Ich habe ich neu orientiert und jetzt sorge ich dafür, dass mir einfach nur keiner sagen kann, dass ich schlecht für mein Kind bin, oder unwichtig. Der Unterschied scheint klein, aber ich fühle mich dabei besser und ich kann mich besser auf mein Ziel konzentrieren,

Trenne dich davon in der Defensive zu sein. Sie will Dir mehr nehmen als Du musst und es sinnvoll ist. Sei offensiv und frage dich (oder sie): Warum in alles in der Welt soll ich Dir mein Geld schenken?

Um das noch mal ganz klar zu machen. Wir reden hier nur über TU / EU. KU ist Ehrensache. Papas die das nicht zahlen, obwohl sie können, haben bei mir kein Fairständnis.

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2005 20:39
(@Melly)

Solange die Scheidung noch nicht durch ist, muß Mann an Frau fleißig TU zahlen ohne daß der FRau überhaupt eine Arbeit aufs Auge gedrückt werden kann.
Bei der Scheidung kann man dann bei Gericht festlegen lassen, wie lange die Frau noch ne Frist hat, und damit vollen EU bekommt.
Im Moment wenn keine Scheidung durch ist, wird gezahlt und gezahlt....und gezahlt.
Wie Uli schon sagt, an den Versorgungsausgleich denken, da zahlst für die Frau auch einiges mit ein.
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2005 13:42