Unterhalt wenn Kind...
 
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Unterhalt wenn Kind mehr bei mir ist

 
(@entsetzt)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

nach Jahren des Kampfes und streiten ist seit 2 Jahren Ruhe eingekehrt und es läuft alles gut.
Ich habe jedes 2. We meinen Sohn (9) von Freitag Mittag bis Sonntag Abend. (Gerichtlich festgelegt, wie auch hälftiges Fahren).
Ich hole ihn in der Schule, sie ihn bei mir.
Wir waren nicht verheiratet haben aber GSR. Seit mein Sohn 3 ist möchte er unbedingt bei mir leben.
Nun erhielt ich vor 6 Wochen ne Mail von ihr dass Sohnemann wenigstens jedes We zu mir will. Dies wurde von ihr dann auch sofort so umgesetzt. Quasi von jetzt auf nachher. Ich hab natürlich zugestimmt und hab seither jedes We Umgang. Natürlich dadurch auch mehr Fahrtkosten (80km ein Weg pro Tag), sie aber auch.
Dazu kommt dann noch komplette Pfingstferien und 4 Wochen Sommerferien die er immer bei mir ist.
Gerade durch die Ferien ist mein Süßer ja teilweise dann hauptsächlich in den Monaten bei mir.
Nun meine Frage: könnte ich das irgendwie bei meiner Kindes-Unterhaltszahlung berücksichtigen?

Gruß Entsetzt

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2017 12:52
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie beim Wechselmodell ist auch hier die Rechtsprechung noch dünn. Trotzdem gibt es den Begriff des erweiterten Umgangs, die insbesondere dann gilt, wenn das Kind vom Umgangselternteil an mehr als 10 Tagen pro Monat betreut wird.

Der <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=69726&pos=0&anz=1>BGH " XII  ZB 599/13</a> hat 2014 festgesellt, dass

" 22 ...  Der den anderen Elternteil infolge des erweiterten    Umgangsrechts treffenden    finanziellen    Mehrbelastung    kann dadurch Rechnung getragen werden, dass im Hinblick auf die von ihm getätigten  Aufwendungen  eine  Herabstufung  um  eine  oder  mehrere  Einkommensgruppen  der  Düsseldorfer Tabelle  erfolgt.  Der  Unterhalt  kann  zudem  weitergehend  gemindert  sein,  wenn  der  barunterhaltspflichtige  Elternteil  dem  Kind  im
Zuge seines erweiterten Umgangsrechts Leistungen erbringt, mit denen er den
Unterhaltsbedarf  des  Kindes  auf  andere  Weise  als  durch  Zahlung  einer  Geldrente  teilweise  deckt  (Senatsbeschluss  vom  12.  März  2014-XII  ZB  234/13-FamRZ 2014, 917 Rn. 37 f.). .... "

Prinzipiell ist es also möglich, allerdings wirst Du Dich trotzdem mit der KM einigen müssen wie ihr das regelt. Ein definiertes Verfahren gibt es dafür nicht. Allerdings kann ein Gericht auch hier eine Entscheidung treffen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2017 13:57
(@reima)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Das Thema hatte ich auch kürzlich. Bei uns gibt es keine 14 tägige Regelung, wir haben gesagt, wann immer meine Kids zu mir wollen, können sie kommen, sofern ich nicht arbeiten muß. Das klappt auch ganz gut.
Jetzt sind Ferien und mein kleiner wird fast drei Wochen lang bei mir sein.
Ich habe meinen Anwalt gefragt wie das dann mit dem Kindesunterhalt ist, ob es da eine Regelung gibt. Die gibt es nicht wirklich. Mann muß sich da mit der KM selbst einigen, wie man das macht.
Bei mir stellt sie sich allerdings quer!!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2017 15:31
(@entsetzt)
Rege dabei Registriert

Hallo,
dachte ich mir schon dass es da keine Regelung gibt.
Mit hat jemand mal erzählt, dass wenn das Kind mehr als 51% eines Monats bei mir ist, ich keinen Unterhalt für diesen Monat zahlen müsste. Ist dann wohl Quatsch.

Gruß Entsetzt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2017 01:15
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Mit hat jemand mal erzählt, dass wenn das Kind mehr als 51% eines Monats bei mir ist, ich keinen Unterhalt für diesen Monat zahlen müsste. Ist dann wohl Quatsch.

Nicht so ganz. Das gilt aber nicht ex post, je nachdem wo das Kind die Umganszeit verbracht hatte. Sondern bezieht sich auf die vereinbarte Umgangszeit - und da ist es so, dass eben mehr als die Hälfte  der Zeit die Schwelle in BET (der zu 100% KU erhält) und UET (der den ganzen KU zahlen muss) ausmacht.
Aber wie gesagt, nicht für einzelne Monate, sondern wie ihr Euch das grs. aufgeteilt habt. Wenn das obige Bsp. also die Regel in jedem Monat wäre, dann müsste die KM vollen KU an Dich bezahlen!

Das ist alles natürlich nicht recht und billig... Aber Du riskierst, wenn Du das Fass Unterhaltshöhe aufmachst, natürlich dass KM alles wieder kippt. Diese Abwägung musst Du treffen... Aber vielleicht müsst ihr ja eh nochmal über den Umgang reden. Denn jedes WE bei Dir wird auf Dauer sicherlich anstrengend und eigentl erwarte ich, dass auch der KM das Kind am WE fehlen wird...

gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2017 09:24
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Denn jedes WE bei Dir wird auf Dauer sicherlich anstrengend und eigentl erwarte ich, dass auch der KM das Kind am WE fehlen wird...

Nur bedingt, wenn es der Km um Freizeit geht, wird ihr nur der Kau fehlen, wenn er plötzlich tatsächlich geht.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2017 09:41
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

erweiterter Umgang, Wechselmodelll sind komplexe Themen auch hinsichtlich des Unterhalts. Letzlich ist es so, dass jeder, der das Kind betreut Zusatzkosten hat.

Dort wo, das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat (ggf. eben auch bei beiden Eltern) muss die Wohnung entsprechend groß sein (=Zusatzkosten), wer kauft die Dinge des Alltags (Kleidung, Schulmaterialien, Fahrkarten, Versicherungen, ....), dass sind alles Kosten, die immer anfallen. Dafür ist der Unterhalt auch da und das hängt eben nicht davon ab, wo sich das Kind gerade aufhält.
Natürlich fallen Essenskosten nur dort an wo das Kind ist und auch ein Urlaub ist in aller Regel teurer als das normale Leben.
Das spricht natürlich alles dafür genauer zu rechnen. Ich sehe es aber als sehr schwierig an alles über Gesetze und Bestimmungen regeln zu wollen.

Deshalb entfällt der Unterhalt beim Wechselmodell auch nicht sondern ist halt anders (und typisch deutsch) etwas kompliziert zu berechnen.

Hohe Umgangskosten sind natürlich ein Problem, weil das Geld eben nur einmal da ist. Wenn es aber eine halbwegs vernünftige Beziehung zwischen den Eltern gibt, dann kann man auch hier sinnvolle Lösungen finden, auch wenn es kein Gesetz gibt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2017 10:09
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

warum will die KM denn nun auf einmal, dass Du jedes WE Umgang hast? Weil ein Next auf der Matte steht und man dann lieber jedes WE kinderfrei haben möchte? Kinder können Wünsche äußern, entscheiden tut ihr als Elternteile.
Aus meiner Sicht kann das nicht sein. Durch die Aufteilung der WEs (und auch Tage unter der Woche) sollte nach Möglichkeit jedes Elternteil die Chance haben, auch planbare kinderfreie Zeit zu haben. Wenn das für Dich nicht relevant, okay. Ich würde hier noch mal das Gespräch suchen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2017 20:25
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, wenn das Kind mehr Umgang will und 80km weit weg wohnt ist eine andere Lösung als die Wochenenden zu nutzen schwer umsetzbar.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2017 20:34
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Entsetzt,

ich weiß natürlich nicht (und du vermutlich auch nicht), ob die Mutter hierbei vorwiegend dem Wunsche des Kindes entspricht, oder ob es ihr eher um mehr Freizeit für sich selbst bei gleichbleibendem Geldeingang geht; aber ...

Seit mein Sohn 3 ist möchte er unbedingt bei mir leben.

... sie spielt da m.E. ein ziemlich riskantes Spiel.

Durchaus möglich, dass Junior die erweiterte Wochenend-Regelung als einen ersten Schritt zu einem Umzug (miss-)versteht, und diesen dann in näherer Zukunft auch vehement einfordern wird.

Blöd nur, dass man auch als Neunjähriger gar zu leicht die geile Zeit am Papa-Wochenende mit der 08/15-Normalität einer Schulwoche bei Mama durcheinanderbringt, und dann völlig falsche Schlüsse daraus zieht. Fairerweise solltest du also um so mehr darauf achten, dass die jetzt doppelt so häufigen Papa-Wochenenden eben keine reinen Spaßveranstaltungen sind, sondern dass da z.B. nach Bedarf eben auch mal recht kräftig für die Schule gelernt werden muss.

Falls dein Junior sich trotzdem bei dir im Ort umguckt, wo denn da die Schule ist, dann solltest du allerdings hellhörig werden 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2017 01:40




(@entsetzt)
Rege dabei Registriert

Danke für eure Antworten.
Warum jetzt übereinmal jedes We war eine Frage hier.
1. Unser Sohn will es so seit Jahren; bzw. er will bei mir leben und äußert dies auch ganz klar. Tatsächlich sieht er dies auch als Vorstufe zum Umzug zu mir UND seine Mutter hat ihm das auch bestätigt. Wirklich wahr. O-Ton vor ca. 3 Wochen er: ich will aber eigentlich bei Papa leben. Sie: das ist jetzt erstmal die Vorstufe (We) und nächstes Jahr kommt dann das andere. Ich war baff.
Wenns so kommt bin ich glücklich, wenn nicht find ich es grausam ihm diese Hoffnung zu machen.
2. Es gibt einen Next und da ist Freizeit groß geschrieben.

Kurz zum momentanen Tagesablauf des Alltags meines Kleinen unter der Woche: Schule, Großeltern, frühestens ab 17 Uhr ist Mama dann zu Hause, oft aber auch beruflich mehrere Tage weg, We dann bei mir. In der Klasse gibt's einen regelmäßigen Gesprächskreis in dem die Kinder auf Zettel Ihre Sorgen schreiben sollen und dann wird darüber geredet mit der Klassenlehrerin. Dann schreibt mein Kleiner "ich will beim Papa sein, wenn ich nicht bei ihm bin bin ich arg traurig".

Bei mir am We muss er auch lernen 1. Hausaufgaben auf Montag machen, 2. Für Arbeiten lernen.

Hach, ich schreib mich schon wieder in Rage.

Kurz nochmal zum Unterhalt bei mehr Umgang mit mir.
Ich werde es nicht ansprechen. Wenn ich ehrlich bin kann ich es mir finanziell leisten nichts zu sagen; und wenn ich noch ehrlicher bin hätte eine Reduzierung mehr mit"eins auswischen" zu tun. Und in dieses Schema möchte ich nie mehr verfallen. Aktion bringt immer auch Reaktion mit sich. Und früher war das fast täglich Gang und Gäbe. Never ever. Sohnemann ist durch kein Geld der Welt aufzuweigen.
Ich werde sogar auf Unterhalt verzichten wenn er tatsächlich bei mir lebt.

Gruß Entsetzt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2017 01:20
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sie: das ist jetzt erstmal die Vorstufe (We) und nächstes Jahr kommt dann das andere. Ich war baff.
Wenns so kommt bin ich glücklich,

[...]

mein Kleiner "ich will beim Papa sein, wenn ich nicht bei ihm bin bin ich arg traurig".

[...]

Ich werde sogar auf Unterhalt verzichten wenn er tatsächlich bei mir lebt.

Ihr - also KM und Du - solltet wahrlich mal reden!

Eigentlich bietet sich doch ein Wechsel jetzt vor dem neuen Schuljahr (oder, wenn es doch etwas holter die polter ist) ein planvoller Umzug zur weiterführenden Schule (ich vermute mal kommendes Jahr) an, oder?! Wobei ich das Eisen schmieden würde, solange es heiß ist - also Umzug JETZT.

Und wenn sie mit Next andere Interesse hat und Du ihr evtl. vorsichtig signalisierst, dass Du keinen KU fordern wirst (sie aber vielleicht die Umgangskosten tragen wird), dann ist sie vielleicht offen...

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2017 10:29
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo entsetzt,

(...) frühestens ab 17 Uhr ist Mama dann zu Hause (...)

Wäre das bei dir denn nennenswert anders?

Irgendwie musst du dann schließlich auch das nötige Kleingeld für dich und den Junior verdienen - und dies um so mehr, wenn du auf die Zahlung von Kindesunterhalt durch die Mutter verzichtest.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2017 23:34
(@entsetzt)
Rege dabei Registriert

@malachit: berechtigte Frage. Momentan bin ich selbständig und angestellt.
Ich denke die Selbständigkeit allein reicht aus zum Leben mit viel Arbeit von zu Hause, wo ich auch mein Büro hab. Außerdem hab ich vorgesorgt und wir könnten auch ohne dass ich arbeite leben.
Nicht protzig aber def. ausreichend. Mehr sag ich mal besser nicht.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2017 00:33
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo entsetzt,

Außerdem hab ich vorgesorgt und wir könnten auch ohne dass ich arbeite leben.
Nicht protzig aber def. ausreichend.

Nun ist ein neunjähriges Kind im Haus normalerweise absolut kein Grund, auf eine Erwerbstätigkeit vollständig zu verzichten. Arbeitszeit reduzieren ist ggf. eine Option, wenn man sich's leisten kann, insofern ist dein Ansatz, dich auf die Selbständigkeit zu konzentrieren und den Angestelltenjob sausen zu lassen, vielleicht der Königsweg für dich.

Oder ggf. auch umgekehrt, d.h. den Angestelltenjob behalten, aber die selbständige Tätigkeit sein lassen - kommt halt darauf an, welche der beiden Arbeiten dir lieber ist, wie das Verhältnis der bisherigen Arbeitszeiten ist, wie hoch das damit erwirtschaftete Einkommen, und wie zuverlässig das jeweilige Einkommen ist (in vielen Fällen ist der Angestelltenjob sicherer, aber bei einer gut laufenden selbständigen Tätigkeit gegenüber einem Angestelltenjob bei einem Pleitekandidaten sieht das natürlich gerade andersherum aus).

Mach' dich aber in deinem eigenen Interesse trotzdem schlau, wie es vor Ort mit Betreuungsmöglichkeiten nach der Schule und ggf. auch für einen Teil der Ferien aussieht. Wenn das Jugendamt oder sonst eine Behörde dumme Fragen stellt, kommst du besser weg, wenn du sagen kannst: "Selbstverständlich gehe ich einer regelmäßigen Tätigkeit nach, um mich und mein Kind zu finanzieren. Meine Arbeitszeiten sind von xx bis yy Uhr, aber Junior kann nach dem Unterricht problemlos im Hort der örtlichen Gänseblümchenschule betreut werden."

Wenn sich die Aasgeier vom Jugendamt dann wieder verzogen haben, kannst du's immer noch anders machen, und den professionellen Kinderbetreuerinnen vom Gänseblümchenhort gepflegt die Rücklichter zeigen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2017 22:47