Unterhalt wenn ein ...
 
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Unterhalt wenn ein Kind beim Vater lebt und das andere bei der MNutter

 
(@mieelle)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

ich habe eine etwas andere Fallgestaltung aber vielleict kann mir ja jemand helfen
Eine Tochter 17Jahre lebt bei der Mutter ( seit Jahren arbeitslos und sucht sich auch nix sowie 50 %GdB seit ihrem !4 Lebensjahr ) arbeitet auf 400 Euro Basis ist eine ausgebildete Fachkraft trotz GdB. Lebt  mit einem Lebensgefährten zusammen in einer Wohnung . Kleinere Tochter lebt seit Lebensgefährte eingezogen ist beim Vater . Für die große Tochter besteht eine Beistandschaft beim Jugendamt. Für die kleinere Tochter wurde die Beistandschaft seitens Jugendamt abgelehnt. Nun Unterhaltsforderung für die kleine durch RA. Daraufhin Mutter ebenfalls RA trotz Beistandschaft dieser will nun erneut Unterhaltsansprüche der großen klären obwohl gerade erst letztes Jahr vom Jugendamt überprüft wurde. Es hat sich an der Höhe des Unterhaltes der großen nichts geädert.
Ist dies korrekt jetzt noch einmal dem Anwalt Auskunft zu erteilen obwohl schon Jugendamt gerechnet hat und sich an den Einkünften nichts geändert hat? Und wie kann man die Mutter dazu bekommen den Unterhalt zu zahlen ???

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2011 10:23
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn die Mutter keinen Unterhalt für das bei dir lebende Kind zahlt kannst du den Tabellenunterhalt sozusagen von deinem Gehalt abziehen.

Du solltest dem RA schreiben, dass bisher die Beistandschaft dieses wahrgenommen hat und ab wann die Beistandschaft nicht mehr tätig ist. Auch kannst du ja schreiben wann du genau das letzte Mal Auskunft erteilt hast und das die zwei Jahre noch nicht abgeschlossen sind. Er könne also frühestens am..xx.xx.xxxx Auskunft fordern.

Wann wird die große Tochter 18? Besteht da ein unbefristeter Titel?

Vielleicht solltest du das schon in Gang setzen, wenn sie demnächst 18 wird. Denn es ist dann das komplette Kindergeld vom Unterhalt abzuziehen.

Was macht die 17jährige?

Ab 18 hat sie nur noch einen Unterhaltsanspruch wenn sie eine Schule besucht, eine Ausbildung absolviert (Azubigeld wird angerechnet) oder studiert (da muss sie dann auch vorab Bafög beantragen).

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2011 15:56