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Unterhalt, wenn die Ex mit dem neuen freund zusammenzieht

 
(@Unbekannt)

Hallo Leute,

schon seit längerem besuche ich hin und wieder dieses Forum. Nun hätte ich selber auch eine Frage an die Allgemeinheit.

Seit Februar 2002 lebe ich von meiner Ex getrennt und seit August 2003 ist die Scheidung rechtskräftig.

Seit März 2002 lebt meine Ex bei Ihrem Neuen, jedoch in einer eigenen abgeschlossenen Wohnung, in ca. 70 km Entfernung. Unser Sohn lebt bei Ihr und ist alle 14 Tage am Wochenende bei mir.

In meinen Augen führen die beiden ein eheähnliches Verhältnis. Die Eltern des Neuen sind wie Großeltern für unseren Sohn, sie holen ihn vom Kindergarten ab, sein Kaninchen ist dort untergebracht und er übernachtet auch dort.

Jetzt hat mir meine Ex erzählt, dass Ihr Neuer sich mit seinem Onkel ein Haus gekauft hat und Sie dort Mitte nächsten Jahres mit einziehen wird.

Jetzt meine Frage: Wie stehen meine Chancen, dass ich keinen Unterhalt für meine Ex mehr zahlen muß ??? Wie stelle ich es am geschicktesten an Sie davon zu überzeugen, dass Ihr kein Unterhalt mehr zusteht ???
Am liebsten würde ich die Sache ohne Anwälte regeln.

Vielleicht kann mir ja jemand einen guten Tipp geben.

Bin gespannt auf Eure Antworten

Viele Grüße
Matten

_________________
Administrator: Post editiert, Vornamen des Sohnes entfernt. Bitte keine pers. Daten öffentlich machen.

[Editiert am 11/11/2003 von DeepThought]

Zitat
Geschrieben : 11.11.2003 16:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Matten,

am geschicktesten ist es, zu warten bis sie dort eingezogen ist. Das Gericht braucht Hinweise auf eine verfestigte Beziehung und das wird regelmäßig nach zwei Jahren angenommen. Weitere Hinweise sind gemeinschaftliche Anschaffungen (z.B. Haus/Auto oder auch das namentliche Erscheinen in einer Todesanzeige. Zu letzterem gibt es auch ein Urteil. Der Name auf dem Klingelschild oder am Briefkasten kann auch dazu führen, dass das Gericht die Zweijahresfrist nicht beachtet.

Der Umgang von Verwandten/Freunden des neuen Partners ist für die Beurteilung einer verfestigten Beziehung ohne Belang, denn es ist kein Indiz für das Miteinander der beiden Partner.

Wenn Du den nachehelichen Unterhalt bedingt in einem Urteil oder Vergleich schuldest, hat deine Ex einen vollstreckbaren Titel und kann somit bei Nichzahlung die Pfändung einleiten. Es ist daher für dich der beste Weg, eine Unterhaltsabänderungsklage zu dem Termin einzureichen, zu dem deine Ex in das neue Haus einzieht. Dies kannst du auch bei unveränderter Situation machen, wenn sich andere Anzeichen für ein dauerhaftes Zusammenleben zeigen. In der Unterabänderungsklage solltest Du auch Vollstreckungsschutz beantragen, um der Pfändung keinen Raum zu geben.

Ich halte gar nichts davon, dieses Thema auch nur andeutungsweise gegenüber der Ex anzuschneiden

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2003 17:03
(@Unbekannt)

Hallo Deep Thought,

wir hatten bei der Scheidung nur die Scheidung selbst und den Versorgungsausgleich vom Gericht regeln lassen. Das Sorgerecht und das Umgangsrecht für unseren Sohn, sowie den Unterhalt für meinen Sohn und meine Ex habe ich mit einer schriftlichen Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen regeln können.

Das heißt es gibt keine Titel auf die meine Ex zurückgreifen könnte. Dies soll eigentlich auch so bleiben. Jetzt möchte ich nur ein bisschen Druck auf Sie ausüben. Vielleicht sollte ich erst einmal einen Vorschlag von meiner Ex einfordern und dann eine neue Vereinbarung mit Ihr schriftlich vereinbaren.

Was hältst Du von so einer Lösung?

Viele Grüße

Matten

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2003 10:04
 mel
(@mel)

hallo matten,

deep hat recht, du solltest dich an seinen ratschlag halten, gebe deiner ex nicht die chance sich einen anderen wohnsitz zu besorgen.
d.h. sie zieht zu ihm und meldet sich bei einer freundin, etc an. dann hast du grosse probleme dass gegenteil zubeweisen.

in deinem fall liegt in der ruhe die kraft.
mel

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2003 12:44
(@Unbekannt)

Na das ist ein sehr Interessantes Thema....
Wie sieht es aus wenn meine Nochfrau mit Ihrem Freund nach Spanien zieht??? Bin ich ihr gegenüber dann noch Unterhaltspflichtig??? Man muß bedenken das es meine Nochfrau recht clever macht.. sie sagt nämlich er gehe nicht mit.. aber er verkauft schon alles unter dem Slogen "Wegen Umzug ins Ausland!" Wie kann ich dann Beweisen das er bei Ihr wohnt.. Er könnte sich ja bei seiner Mutter an meldet..´?? Was mache ich dann?? im Moment möchte Sie kein Unterhalt, aber eine Verzichtserklärung unterschreibt Sie auch nicht..
Gruß, Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2003 14:26
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hmmmmmmm, Matten=Michael? Ich glaube den wesentlichen Punkt deiner Frage habe ich dann hier beantwortet.

Ein Verzicht auf Ehegattenunterhalt ist sittlich unzulässig und wird grundsätzlich für unwirksam erklärt, sobald der Unterhaltsberechtigte der Staatskasse anheim fällt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2003 14:49
 mel
(@mel)

wat den nun michel oder matten???

wenn du uns was schreibst mache es doch wenigstens so, dass wir uns nicht veräppelt vorkommen. ein anderes wort wollte ich nicht benutzen.

ich bin für klare fronten und kein hin und her.

es gibt menschen die wirklich hilfe brauchen!!!
mel

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2003 15:41
(@Unbekannt)

sorry das war mein Fehler... soll nicht wieder vorkommen..
Michael = nicht gleich matte...

Gruß, Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2003 15:51