Hallo alle zusammen,
bin nicht männlich, und neu hier.....
meine Geschichte könnt Ihr unter "meine Geschichte lesen"
und wie ihr dort lesen könnt, beginnt die Tochter, aus Erster Ehe meines Mannes, ab 15. August eine Ausbildung.
Volljährig wird sie aber erst nächstes Jahr.
Müssen wir noch den gesamten Unterhalt zahlen, wenn Sie selbst Geld verdient? Die KM ist Harz4 Empfängerin.
Wie geht das weiter?
Müssen wir den Unterhalt neu berechnen lassen?
Kennt Jemand fähige Anwälte im Raum Solingen?
Wenn das Mädel 18 wird, müßte sie uns (bzw meinen Mann) doch selbst verklagen auf UH, Oder?
Müssen wir das abwarten? Müssen wir bis zum 18. Geburtstag sowie die volle Summe zahlen?
Kann mir nicht vorstellen, das wir das einfach so alleine kürzen können, zumal ich nicht mal wüßte um wieviel.
Wäre total lieb von Euch, wenn Ihr mir einen Rat geben könnt.
Denn auch wir schwimmen nicht im Geld......
Liebe Grüße
Nanni
Hallo nannihexe
das (fast) wichtigste fehlt noch: existiert ein Titel? - und wenn ja wie ist er gestaltet (befristet) ?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
na, da mußte ich ja erstmal den dicken Ordner wälzen - bei dem einem immer die Tränen in die Augen steigen..... ;(
Also, es exestiert ein Titel. O Ton aus dem letzten Beschluß:
Der am blabla mit Aktenzeiche blabla abegschlossene Vergleich dahingehend abgeändert, daß der Beklagte (mein Mann)
verpflichtet ist, beginnend ab .......... monatlich im voraus,,,,,,,,,,,,, Kindesunterhalt in Höhe von 135% des Regelbetrages nach der jeweiligen Regelbetragsverordnung der 3. Altersstufe - minus hälfte Kindergeldanrechnung an die Klägerin zu zahlen hat.
Was bitte ist denn diese Regelbetragsverordnung???
Hilft Dir das weiter???
Lieben Gruß
Nanni
Hallo Nanni,
hinter der Regelbetragsverordnung verbirgt sich die DDT.
Dann dröseln wir mal auf. Es existiert ein zeitlich nicht befristeter Titel.
Nun gibt es 3 Möglichkeiten:
- Das Volljährige Kind gibt des Titel freiwillig heraus und stimmt einer Neuberechnung zu.
- Das volljährige Kind verweigert die Herausgabe des Titels, dann müßte
-- auf Herausgabe geklagt werden oder
-- auf Abänderung des Titels.
So nun zu den anderen Baustellen.
Das Kind bzw. der gesetzliche Vetreter bei Minderjährigen ist verpflichtet über eine Ausbildung und deren Entlohnung zu informieren.
Dazu würde ich erstmal höflich anfragen. Sier ist verpflichtet den Ausbildungsvertrag vorzulegen bzw. Schulbescheinigungen. Auch kann sie dazu verpflichtet werden Lohnabrechnungn vorzulegen, denn das Ausbildungsgehalt mindert den Anspruch.
Bei Minderjährigen wird wie folgt gerechnet:
(Ausbildungsgehalt - 90 € Pauschale)/2 = anrechenbares Einkommen.
Dieses wird dann von errechneten Zahlbetrag des Vaters abgezogen.
Bei Volljährigen gilt:
Ausbildungsgehalt - 90 € Pauschale = anrechenbares Einkommen.
Da ab Volljährigkeit beide Elternteil Barunterhaltspflichtig sind wird es bei euch so sein das dein LG zusätzlich das volle KG abziehen darf, da er mehr als 75 % des Barunterhalts leistet (ergibt sich daraus das die KM hartz IV erhält)
Ab 18 muß der KU übrigens auf das Konto des Kindes überwiesen werden und darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Kindes weiterhin auf das Konto der KM gehen (sollte man beachten, sonst könnte das Kind später behaupten keinen KU erhalten zu haben und Mann darf nochmal zahlen)
Wie das mit hartz IV und der Verrechnung und den Abkommen der Tochter mit der KM ist muß euch völlig egal sein. Das ist nicht sein Problem und er sollte es auch nicht dazu machen.
Da die Ausbildung im August begonnen wird (wann wird sie denn 18) würde ich mich sputen und per Einschreiben mit Rückschein zur Ausklunft auffordern.
Sie muß ihre Bedürftigkeit nachweisen (vor allem, wenn sie Volljährig ist)
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
vielen lieben Dank, für die Prompte Antwort!!!! 🙂
Das Hasie wird nächstes Jahr im März 18.
Brauchen wir denn dazu einen Anwalt oder kann man das auch direkt bei Gericht beantragen???
Viele liebe Grüße
Nanni
PS: Da hast Du recht, die Geschichte mit Harz4 sollte nicht unser Problem sein!!! DANKE nochmal!!!
Grundsätzlich könnt ihr das auch ohne Anwalt machen, ich würde aber nicht dazu raten. Ohne Anwalt geht man da zu leicht baden, weil es viel zu viele Stricke gibt in denen man sich verheddern kann.
Die Auskunft könnt ihr ja erstmal so verlangen und darauf hinweisen das dein LG die Sache einem Anwalt übergeben wird, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Jip!! Werde Deinen Ratschlag befolgen!!
Schade das das immer alles so kompliziert ist......
wird denn die Hälfte Kindergeld auch weiterhin angerechnet???
Auch bei volljährigkeit des Kindes??
Nanni