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Unterhalt + weiteres Kind und die Folgen

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(@sebastian76)
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Ah ok..

Unkosten habe ich eigentlich nur meine Schulden sowie Unterhalt für 3 Kinder. Was ist mit Fahrtkosten um die Vaterpflichten einzuhalten bei 800km im Monat?

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Themenstarter Geschrieben : 11.08.2019 15:00
(@sebastian76)
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Also ich habe meine komplette Abrechnung dahin geschickt zum Anwalt + Steuererklärung + Bescheid.

Jetzt kam wieder ein Brief.

Trotz meiner Nachfristsetzung haben Sie erneut keine Auskunft erteilt.

Ich hatte Ihnen bereits in meinem ersten Schreiben dargelegt, dass eine Auskunft ein übersichtliches, systematisches Verzeichnis darstellt.

Ich fordere Sie daher letztmalig unter Fristsetzung von einer Woche auf, sich zu ihren Einnahmen insgesamt ausführlich in einem entsrpechenden Verzeichnis zu erklären, diese beinhaltet , dass Sie ihre Einkünfte Monat für Monat brutto darlegen sowie sozial- und steuerrechtliche Abzüge einzeln ausweisenn und den entsprechenden Nettobertrag angeben.

Es ist nicht die Aufgabe der Unterhaltsgläubigerin, sich aus Ihrem Anlagenkonvlut diese Daten selbst zusammen zu suchen, zumal ihre Lohnabrechnungen nicht ganz nachvollziehbar sind.....

Ich versteh es nicht.

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Themenstarter Geschrieben : 22.08.2019 19:05
(@wasserfee)
Registriert

war bei meinem Ex auch so, der hat aber nur eine Excel-Tabelle und Kopien von Kassenzetteln hingeschickt. Schlussendlich galt das als "Auskunft nicht erteilt", er wurde per Gericht verdonnert und durfte die Stufenklage zahlen.
Warum schickst du keine Steuerbescheide hin?

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 22.08.2019 19:14
(@sebastian76)
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Habe doch den Steuerbescheid dahin geschickt. Steht doch da oben

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Themenstarter Geschrieben : 22.08.2019 19:29
(@inselreif)
Moderator

Wichtig: Da das ein ziemlicher Formalist zu sein scheint, lege die Lohnzettel erneut und nicht nur auszugsweise vor. Mache dazu ein übersichtliches Verzeichnis aller Einkünfte. Nur "Nachreichen" geht im Zweifelsfall nicht.

Hast Du das?

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Geschrieben : 22.08.2019 21:46
(@sebastian76)
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Habe die komplette Lohnabrechnung abgegeben. Also Seite 1 und 2.
Übersichtliches Verzeichnisse? D. H ich soll in einer Excel Tabelle die ganzen Netto Beträge pro Monat schreiben und zusammen zählen? Das was mir überwiesen wird steht doch auf der Abrechnung? Versteh das nicht.

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Themenstarter Geschrieben : 23.08.2019 11:17
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

der pedantische Anwalt will eine fein säuberliche Liste wo drin steht

Monat/Jahr | Gesamtbrutto | Lohnsteuer | Soli | (Kirchensteuer) | RV |  KV | PV |  Auszahlungsbetrag |   Sonstige Kosten (also z.B. Kredite)

alles brav für jeden Monat, Auszahlungsbetrag aufsummieren und durch 12 teilen. Zusätzlich Nachweis/Berechnung der berufsbedingten Aufwendungen + Steuererstattung .

VG Susi

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Geschrieben : 23.08.2019 12:24
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

der pedantische Anwalt will eine fein säuberliche Liste wo drin steht

Monat/Jahr | Gesamtbrutto | Lohnsteuer | Soli | (Kirchensteuer) | RV |  KV | PV |  Auszahlungsbetrag |   Sonstige Kosten (also z.B. Kredite)

@Susi / Inselreif,
wo steht eigentlich geschrieben wie genau die Einkommensauskunft zu erteilen ist?

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

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Geschrieben : 23.08.2019 15:39
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

... das dürfte Ermessensfrage sein. Ich habe auch nicht gesagt, dass er es so machen muss sondern, dass der Anwalt es so will. Letzlich braucht der Anwalt auch nur die Angaben über Netto, Steuererstattung, berufsbedingte Aufwendungen und Schulden, gemittelt über das letzte Jahr.

Andererseits ist die Frage ob es nicht einfacher ist, diese Angaben einfach so zu liefern (einfache Form oder auch Aufstellung) als das Ganze weiter eskalieren zu lassen.

Problematisch wird es sowieso erst, wenn jemand klagen sollte.

VG Susi

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Geschrieben : 23.08.2019 16:04
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Andererseits ist die Frage ob es nicht einfacher ist, diese Angaben einfach so zu liefern (einfache Form oder auch Aufstellung) als das Ganze weiter eskalieren zu lassen.

Problematisch wird es sowieso erst, wenn jemand klagen sollte.

Ok, und wenn der Klügere immer nachgibt wird die Welt von Dummen regiert. 🙂

Klage? mit welcher Begründung?

Weil immer wieder nachgegeben wird ist unser Familienrecht heute so verhunzt ist. Auskunft wurde ereilt, soll die Anwältin ihren Job machen und sich mit den Zahlen beschäftigen, sie wird dafür bezahlt.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

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Geschrieben : 23.08.2019 16:48




(@inselreif)
Moderator

Dafür wird analog der § 259 BGB herangezogen.

Es geht darum, dem Auskunftsberechtigten ohne übermässigen Arbeitsaufwand eine Berechnung zu ermöglichen. Weiterhin ist die Einheitlichkeit der Auskunft wichtig (also eine einzige Auskunft, nicht mehrere Teile), damit ggf. die Auskunft an eides Statt versichert werden kann.

Eine Klage im jetzigen Zeitpunkt würde dem TO auf die Füsse fallen.

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 23.08.2019 17:50
(@sebastian76)
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Hallo,

hab heute nach langer Zeit mal wieder ein Schreiben bekommen in dem steht, das nach deren Berechnung ich 333€ zahlen könnte und ob ich die anerkenne.
Ich weiß ganz genau, dass ich diese nicht über habe.  Angenommen ich hätte dann noch einen SB von 1200€. Wie kann ich da noch das Sorgerecht meiner anderen beiden Kinder wahrnehmen zumal mir ja hälftig das Kindergeld angerechnet wird. Wo fließt das in die Berechnung ein, denn wenn ich das Sorgerecht meiner ersten beiden abgebe, muss ich ja 208€ mehr zahlen und somit könnte ich ja nur 125€ anstatt 333€ zahlen.

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Themenstarter Geschrieben : 15.02.2020 14:52
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wieso musst Du mehr Unterhalt zahlen, wenn Du das Sorgerecht abgibst?
Das Sorgerecht spielt beim Unterhalt keine Rolle. Der Zahlbetrag für Dich ergibt sich aus dem Unterhalt minus halbes KG solange die Kinder minderjährig sind. Anders wäre es nur, wenn die Kinder adoptiert würden, dann würde Deine Vaterschaft und damit die Unterhaltspflicht entfallen.

VG Susi

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Geschrieben : 15.02.2020 17:01
(@sebastian76)
Zeigt sich öfters Registriert

Es wird mir doch anteilig angerechnet weil ich den Umgangpflege und dadurch Kosten entstehen die mit dem helftigen Kindergeld gedeckt werden sollen oder nicht?

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Themenstarter Geschrieben : 15.02.2020 17:09
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

selbst wenn Du Dein Kind nie sehen würdest wäre der Zahlbetrag exakt der gleiche wie bei Umgang. Keiner kontrolliert ob es Umgang gibt oder nicht.
Also Dir steht nach wie vor das halbe Kindergeld zu, der Unterhalt ist der selbe wie vorher.

VG Susi

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Geschrieben : 15.02.2020 22:31
(@sebastian76)
Zeigt sich öfters Registriert

Keiner kontrolliert ob es Umgang gibt , doch meine EX-Fraus 🙂
Habe ja sogar jetzt ein Beschluss vom Gericht wo der Umgang geregelt ist. Die wird auch soweit gehen das ich die häfter vom KG abgeben muss...aber das ist ein anderes Thema.

Wenn ich jetzt nur noch einen SB von 1200 Euro habe. Ich denke nicht, dass das halbe Kindergeld dort enthalten ist.  Wo tauchen die auf oder ist Vorteil das es mit anteilig angerechnet wird?
Meine Umgangspflicht kann ich ja mit 1200 SB nicht mehr wahrnehmen dann. Denn, das soll ja u.a dazu dienen den Umgang zu pflegen und die Kinder zu ernähren bzw. steht ihnen zu.

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Themenstarter Geschrieben : 16.02.2020 12:25
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Schau dir mal die Seite vom OLG Düsseldorf, dort die gesamte Seite der Düsseldorfer Tabelle genauer an.

Ganz oben ist eine Tabelle, die den BEDARF des Kindes auflistet. Ganz unten, auf d3r 6. Seite meine ich, kommt eine weitere Tabelle mit den tatsächlichen ZAHLBETRÄGEN. Diese Beträge entstehen, indem man rechnet: Bedarf minus halbes Kindergeld = Zahlbetrag.

Völlig wurscht, ob du Umgang wahrnimmst oder nicht, das Kindergeld wird bei der Berechnung des Zahlbetrages schon eingerechnet, ohne dass es faktisch von A zu B fließt.

Also, mach einen Strich unter das Thema Kindergeld, da verrennst du dich bloß. Das KG berührt auch nicht den Selbstbehalt, weil es kein Einkommen ist.

Wenn du nach Zahlung des vollen Unterhalts nach Stufe 1 der DDT unter 1200 Euro landest, bist du ein sog. Mangelfall. Dann muss der für die Kinder verfügbare Betrag anders verteilt werden.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2020 13:15
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