Hallo zusammen,
und wieder mal eine grandiose neue Frage von Mr. Weissnix 🙂
Exfrau hat mir jetzt mit hellseherischen Fähigkeiten schon prophezeit, daß es mit dem 31.12. nicht vorbei sein wird...
- Es gäbe keinen KITA-Platz vor Ort neben der Schule
- Sie hat kein Auto mehr und kann sich keines leisten, damit sei ihr Radius stark eingeschränkt
- Sie findet keinen Job und wird auch keinen finden ( wie gesagt... Hellseherin ... )
nochmal kurz zur Info : - Kind kommt dieses Jahr in Schule ist 6 Jahre alt, - Ehe dauerte 7 Jahre, Vergleich geschlossen bis 31.12.09 in dem Höhe Unterhalt geregelt wurde. Diese Regelung endet am 31.12.09.
Frage für mich ist: Wer weiss wie so was dann abläuft ?
Vermutlich kommt eine Forderung nach xxx.- Euro
Dann sage ich nein - die hat sich 3 Monate lang überhaupt nicht beworben und kann auch viel zu wenig Bewerbungen vorweisen.
Dann nehme ich an gibt es irgendeine Notanfrage ans Gericht und ich werde aufgefordert YYY.- Euro vorerst zu zahlen ?
Oder ? Keine Ahnung ... :redhead:
Ich denke zwar, daß ich nachweisen kann, dass es
- viel zu wenige Bewerbungen ihrerseits gibt.
- Die Unterbringung bei einer anderen Kita gehen würde
- Ex sich immer nur um HALBTAGSJOB beworben hat und nicht um Volltagsjob !
- ich auch anbiete -> Unterbringung von Kind und Abholen von mir nach KITA
Aber: bekommt sie dann nur Hartz4 oder bin ich automatisch derjenige, der zahlen muß ? ( Ich fürchte ich kenne die Antwort... )
Kann man solche eventuellen Vorauszahlungen an Ex vom Gericht abweisen z.B. weil Bedürftig absichtlich erzeugt ist durch zu wenige Bewerbungen ....
Fragen über Fragen ... HILLFFFÄÄÄÄ !!!! :knockout:
Gruss -
Gerald
Hallo,
wie weit wäre denn der nächste Kita-Platz von der Schule entfernt?
Bei uns haftet für den Weg zwischen Schule und Hort nicht etwa der Schul- oder Hortträger. Nein, das liegt hier im Verantwortungsbereich der Eltern.
Was ist sie von Beruf?
Hi,
es gäbe z.B. die Möglichkeit eine ganz andere Schule zu nehmen mit Ganztagsbetreuung - ca. 5 km weg. Ich habe sogar angeboten meine Tochter hinzubringen und abzuholen, aber das will Exfrau nicht - "Dann lernt sie niemand aus ihrem Wohngebiet kennen".
Einerseits ja - andererseits nein ... wie sollte es denn sonst überhaupt je klappen mit Arbeit ?
Für mich stellt sich da die Frage: Vielleicht besser jetzt GLEICH in andere Schule mit Ganztagsbetreuung statt erst dann wechseln wenn Mutter Arbeit hat.
Gruss -
Gerald
Hallo,
wo ist euer Kind angemeldet, wenn es im Sommer zur Schule kommt ist das doch schon alles durch.
Hast du der Schule zugestimmt?
5 km ist so eine Entfernung, die kann das Kind die nächsten Jahre nicht allein bewältigen, wenn es mit Freunden spielen will. Und du kannst das täglich sicherstellen, die nächsten Jahre. Denn es geht ja nicht nur um die erste Zeit, sondern so lange bis das Kind mit den öffentlichen Verkehrsmitteln dahin kommt (und wenn keine fahren die komplette Grundschulzeit). Du kannst das Kind auch holen wenn es krank wird bzw. nachmittags nochmal hinbringen wenn es da mit den neuen Freunden spielen will?
Unabhängig von diesen Fragen muss die Mutter sich nicht darauf einlassen, dass du das machst.
Und ob eine Vollzeitbeschäftigung bei einem Grundschulkind erwartet werden kann, das weiss ich nicht (neue Rechtsprechung). Aber ich gehe davon aus, dass das zumindest in den ersten 1-2 Jahren als nicht zumutbar angesehen wird.
Natürlich wird die Arge - sofern sie dann dort Leistungen bezieht - versuchen von dir das Geld wieder zu bekommen.
Aber bei einer Unterhaltsforderung an dich muss sie darlegen warum sie weiterhin Unterhalt haben möchte. Und sie muss 20-30 Bewerbungen pro Monat vorweisen können.
Sophie
Fragen über Fragen ... HILLFFFÄÄÄÄ !!!!
Ich nehme an, Du hast eine unterschriebene Anlage U und zahlst bisher mehr als ALG-2 ausmachen würde?
Ich würde in diesem Fall jetzt ankündigen, dass Du ab Januar zusätzlich zum KU einen Betrag zahlen wirst, der gerade so über der Grundsicherung ist (Nach meiner Schetzung sind das so 600-700€, also nach Steuern für Dich etwa 400€). Dass Du das unter der Annahme tust, dass eventuelle steuerliche Nachteile in Verbindung mit der nunmehr unterhaltsrechtlich geforderten Erwerbstätigkeit durch das Realsplitting aus diesem Betrag gedeckt werden.
Dass Du darüber hinaus offen bist für konstruktive Gespräche, wie Du beim beruflichen Wiedereinstieg und bei der Kinderbetreuung unterstützen kannst.
Punkt. Damit fliegen die Bälle dann einfach viel flacher und so Themen wie ALG-2 Antrag oder einstweilge Anordung sollten vom Tisch sein. Sonst kannst Du eigentlich nichts tun. Solltest Du auch nicht, weil die "Darlegungs- und Beweislast", dass sie wegen dem Kind nicht arbeiten kann, liegt ja bei ihr.
Hi PappaSorglos,
ja - bisher mehr als 1000 Euro pro Monat an KM.
Da sie einen 400 Euro -Job hat nehme ich an, könnte man den dann auch noch vom Grundbedarf abziehen, den ich vermutlich zahlen/vorfinanzieren muß.
Insofern wäre auch dies schon besser als nichts... auf alle ein Rückfall endlich wieder in ein qualitativ besseres Leben.
Und ich hoffe damit hätte ich auch eventuell den Wohnwert-Vorteil gekillt. Naja - schaun mer mal.
Gruss -
Gerald
Da sie einen 400 Euro -Job hat nehme ich an, könnte man den dann auch noch vom Grundbedarf abziehen, den ich vermutlich zahlen/vorfinanzieren muß.
Das machen Gerichte ja zur Zeit regelmässig, fiktiv 400€ abziehen, aber eben nicht vom Grundbedarf, sondern vom ehelichen Bedarf. Ich meine, Du solltest genau die Message senden: Es ist mir egal, wieviel Du arbeitest, Du kannst es lassen und am Existenzminimum knapsen oder Dein Leben selbst in die Hand nehmen und Wohlstand schaffen.
btw.
Alles Gute zum Geburtstag omr
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
lol - thx ! Ich fühle mich beobachtet ... :puzz: