Unterhalt WBS ??
 
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Unterhalt WBS ??

 
(@quarki123)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich weiß zurzeit nicht was ich machen soll, bze. Wie ich vorgehen soll.

Die Geschichte:
Ich bin geschieden und zahle lediglich für meine fast 5 Jahre alte Tochter Unterhalt.
Nun ist meine Ex- Freundin schwanger 7. Monat und sie hat sich von mir getrennt, die Schwangerschaft war nicht geplant, meiner Meinung nach bin ich ehr hereingelegt worden, sehr viele Parameter sprechen dafür.
Das ich der Vater bin, ist so gut wie nicht auszuschließen. Ich soll aber keinen Kontakt zum Kind bekommen. Sie hat sich von mir getrennt und wir haben unsere Wohnung zum 31.01.06 gekündigt. Sie hat gerade ihr Studium incl Diplom fertig, während des Studiums wurde sie durch ihre Eltern finanz. Unterstützt. (ca.500,-) und ist arbeiten gegangen.
Nun war bzw. will sie zum Sozialamt und Sozialhilfe beantragen, ergo ich soll für sie und das Kind Unterhalt zahlen. Da ich arbeiten gehen, werde ich auf den selbstbehalt rutschen. Bei einem Nettoeinkommen von 1800,- , bzw Brutto 2900, wird für mich nichts übrig bleiben. Ich bin auf mein Auto angewiesen, da ich immer unterschiedliche Einsatzorte habe. Der Witz bei allem ist, dass wenn sie nicht vorher auszieht, wie sie sagt (wird man sehen) ich mit ihr und dem Kind ein paar Monate in der Wohnung leben muß.

Meine Frage an Euch, die dies teilweise alles schon durchlebt habte:

1. Wie sieht es mit dem Besuchsrecht für das Kind aus.
2. Muß ich ihr wirklich nur 3 Jahre Unterhalt zahlen? Haben gerade einmal 6 Monate zusammen gelebt.
3. Was bleibt mir übrig zum leben (Wohnung/Auto usw)?
4. Habe ich ein Anrecht auf einen WBS?
5. Was ist wenn mein Kühlschrank usw defekt ist, bekomme ich bei wichtigen Anschaffungen Unterstützung?
6. Was gibt es zu beachten?

Gruß

Quark

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2005 11:32
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Quarki!

Na das ist ja schöner Mist! Was ich nicht verstehe, die 5jährige, für die Du KU zahlst, ist von Dir und Deiner Ex, aber ihr wart nur ein halbes Jahr zusammen?!?! Oder ist die 5jährige aus einer anderen Beziehung?

Also wie auch immer, beide Kinder haben einen Anspruch auf Unterhalt, ist ja klar.

1. Besuchsrecht hast Du theoretisch schon, das heißt, ich würde von vornherein am Ball bleiben. Sie darf es Dir nicht verwehren, wobei sie in der Praxis ja einige Möglichkeiten hat. Aber Besuche des Kindes in ihrer Gegenwart (am Anfang, wenn es "frisch" ist und sie noch stillt und so...) sollten möglich sein und die würde ich auch konsequent einfordern.

2. Ja, drei Jahre, wenn ihr nicht verheiratet wart, unabhängig davon, wie lange ihr zusammen wart und ob überhaupt. Selbst wenn sie nur eine Affäre oder ein ONS gewesen wäre, steht ihr für drei Jahre BU zu.

3. Schwer zu sagen, bei Deinem Gehalt für die Kinder ca. 2x 199 Euro KU sind so ungefähr ein Rest von 1400, ich würde vermuten, dass alles bis zum Selbstbehalt an Deine Ex geht.

4. Der ist ja Gehaltsabhängig, ich würde einen Antrag stellen und eben die titulierten Forderungen vorlegen.

5. Nein, das glaube ich nicht.

6. Ich denke, das wichtigste ist, wegen dem Baby am Ball zu bleiben. Wenn Du Dir über die Vaterschaft sicher bist, anerkennen, pünktlich zahlen, kümmern, hingehen, Hilfe anbieten und über alles Protokoll führen, falls ihr wegen Umgang mal vor Gericht landet...

GLG Lausebackesmama

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2005 17:39
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Quarki,

mal zu Punkt 4: gibt es den WBS überhaupt noch? Wir haben ihn letztes Jahr erfolgreich beantragt und uns wurde gesagt, dass mit Wegfall der Ausgleichsabgabe auch der WBS wegfallen soll, war alles zuviel Aufwand im Verhältnis zu den Kosten.

Falls es ihn aber noch geben sollte, dann unbedingt beantragen. Beim Wohngeld wird einmalig pauschal 30% vom Brutto abgezogen, beim WBS ist die Rechnungsweise anders und es wird 3mal 10% abgezogen. Durch diese unterschiedlichen Rechnungsarten wird uns Wohngeld verweigert (Abzüge meines Mannes liegen bei rund 42%, das heben die pauschalen 30% natürlich nicht auf), aber beim WBS hatten wir Glück und haben letzes Jahr einen bekommen und eine Sozialwohnung beziehen können *lol*

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2005 01:43