Unterhalt, wann? we...
 
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Unterhalt, wann? wer legt das genau fest?

 
(@chummer)
Rege dabei Registriert

Hallo,

nach langer Zeit melde ich mich mal wieder.

Also Frage Nr.1:

Wann muss der Unterhalt für meine Kinder und meine Nochehefrau auf ihrem Konto sein?
Es gibt immer wieder ärger da sie meint es muss möglichst zum 1ten des Monats auf ihren Konto sein und ich das nicht immer kann da ich zum einen abwarten muss wann mein Gehalt da ist und mein Konto auch nicht für sie Kurzzeitig in die Miese bringen will.

Frage Nr.2:

Wie schaut es aus wenn sich mein Gehalt ändert (andere Lohnsteuerklasse usw.) kann ich dann selbständig neu berechnen lassen und ihr die Info zukommen lassen oder muss ich abwarten bis ihre Anwältin (so sagt sie es) es für mich anhand der neuen Gehaltsbescheinigungen ausrechnet???

LG Chummer

Manche Ehemänner halten es für einen unglücklichen Zufall, dass sie und ihre Frau am selben Tag geheiratet haben.

Heute ist eine Ehe schon glücklich, wenn man dreimal die Scheidung verschiebt

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2007 14:35
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Wann muss der Unterhalt für meine Kinder und meine Nochehefrau auf ihrem Konto sein?
Es gibt immer wieder ärger da sie meint es muss möglichst zum 1ten des Monats auf ihren Konto sein

Da hat sie recht, am ersten muß das Geld drauf sein (steht im BGB), ab dem 3. kann sie pfänden, wenn sie einen Titel hat.

Wie schaut es aus wenn sich mein Gehalt ändert (andere Lohnsteuerklasse usw.) kann ich dann selbständig neu berechnen lassen und ihr die Info zukommen lassen

Besteht ein Urteil/Titel auf dessen Grundlage du zahlst, kannst du nur durch Abänderungsklage bzw mit ihrem schriftlichen Einverständnis den Betrag mindern. Auch wenn der errechnete Betrag "ok" ist, kann sie wenn der Titel nicht abgeändert wurde die Differenz pfänden, auch rückwirkend.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2007 15:36
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo chummer,

verzeih meine frage:

hab ich dich/euch richtig als ein paar in erinnerung,
die eine friedliche trennung vollzogen haben (vollziehen wollten)?

ich bin irritiert, plötzlich von "ärger" und "ihrer rechtsanwältin" zu lesen

erzähl doch mal mehr, wenn du magst

lg

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2007 18:55
(@chummer)
Rege dabei Registriert

Kein Urteil/Titel nur berechnung von ihrer Anwältin und natürlich Bestätigung von meinen Anwalt.

D.H. ich habe das hingenommen aber nun habe ich leider weniger Einkommen... Sie meint ich muss das von ihrer Anwältin bestätigen lassen.

Das mit dem  1ten kriege ich ja hin aber ist schlichtweg unmöglich die Regelung... ich kann mir vorstellen das da einige Unterhaltszahler(inen) dran kaputt gehen können.

Danke

Ach Wolf ich werde mal meine Geschichte auf Vorderman bringen das gehört nicht hier rein... ist aber immer noch nix wildes passiert... Anwältin wurde nur proforma eingeschaltet und es läuft immer noch alles friedlich zwischen meiner Ex und mir ab... ohne Anwälte

LG Chummer

Manche Ehemänner halten es für einen unglücklichen Zufall, dass sie und ihre Frau am selben Tag geheiratet haben.

Heute ist eine Ehe schon glücklich, wenn man dreimal die Scheidung verschiebt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2007 03:18
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

Frage Nr.2:

Wie schaut es aus wenn sich mein Gehalt ändert (andere Lohnsteuerklasse usw.) kann ich dann selbständig neu berechnen lassen und ihr die Info zukommen lassen oder muss ich abwarten bis ihre Anwältin (so sagt sie es) es für mich anhand der neuen Gehaltsbescheinigungen ausrechnet???

hallo chummer,

wenn du nach dem st.-kl.-wechsel weniger zur verfügung hast,
gibtst auch weniger unterhalt, es sei denn, du gehört zu den großverdienern

stell doch mal konkrete zahlen ein
(jahresnetto beider eheleute, werbungskosten, eheliche schiulden, zahl und alter der kids)

da kein titel besteht, kannst du, dein anwalt oder auch "lieschen müller" den unterhalt berechnen,
wir haben märz, die st.-kl. 1 hast du schon ein paar tage (sowie deine ex aus der 5 "geflogen" ist),
ich hoffe, du zahlst nicht noch nach den alten einkommensverhältnissen.

wenn deine ex eine überprüfung der berechnung durch ihren RA möchte, why not?

... zumal du ihre berechnung offenbar ja auch erst durch deinen RA prüfen liesst.

lg

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2007 09:06
(@chummer)
Rege dabei Registriert

Hi, danke

ich zahle schon den neu berechneten Betrag. Fühlte mich nur ein wenig verarscht da ich im Januar und Februar noch den "alten" Unterhalt gezahlt habe... Ich habe keine Lust wegen so nen Kram immer zum Anwalt zu laufen und habe auch so im Moment ein sehr viel um die Ohren.

LG Chummer

Manche Ehemänner halten es für einen unglücklichen Zufall, dass sie und ihre Frau am selben Tag geheiratet haben.

Heute ist eine Ehe schon glücklich, wenn man dreimal die Scheidung verschiebt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2007 14:29
(@melmi)
Rege dabei Registriert

Hallo Chummer,

von wem fühlst Du dich denn vera....t ??? Du hast doch anscheinend aus Nichtwissen oder Bewusst noch den erhöhten Unterhalt im Jan und Feb bezahlt oder ? Wenn es dich ärgert, dass Du das getan hast und du belegen kannst, dann dies nicht rechtens war, dann zieh doch die Differenzen für Jan und Feb. beim nächsten Unterhalt ab und verargumentiere es als "Formfehler".

Grüssung
Melmi

Life is a Rollercoaster 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2007 14:47
(@sandgren)

hy melmi,

dann zieh doch die Differenzen für Jan und Feb. beim nächsten Unterhalt ab

das sollte chummer schön bleiben lassen!!!
KU ist nicht verrechenbar,hat er zuvielgezahlt ist die einzige rechtliche möglichkeit es wieder zurückzufordern und anschliessend zu klagen.
wieviel erfolg er damit haben wird dürfte klar sein.

wenn du ratschläge gibst ,vergewissere dich bitte das sie den fragenden user bei nachahmung nicht noch weitere probleme bereiten als er eh schon hat.
von rechtlichen folgen wollen wir schon garnicht anfangen. 😉

gruss sandgren 8)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2007 14:58
(@melmi)
Rege dabei Registriert

aha.... dann entschuldigt bitte, dessen war ich mir dann wohl nicht bewusst !

Sorry an Chummer und Danke an sandgren

Grüssung
Dirk

Life is a Rollercoaster 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2007 15:00
(@chummer)
Rege dabei Registriert

Kein Problem hab es jetzt erst gesehen und es war mir sehr wohl bewußt das das Geld so gut wie futsch ist. Darum geht es mir ja auch nicht es ging mir darum was meine Ex bzw. ihre Anwältin erzählt hat.

So Thread kann geschlossen werden 🙂

Werde mal meine Geschichte auf Vordermann bringen aber diese Fragen sind beantwortet, danke!

LG Chummer

Manche Ehemänner halten es für einen unglücklichen Zufall, dass sie und ihre Frau am selben Tag geheiratet haben.

Heute ist eine Ehe schon glücklich, wenn man dreimal die Scheidung verschiebt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2007 03:00