Hallo liebes Forum,
folgendes ist gegeben:
17jähriges Kind fängt dieses Jahr eine Ausbildung an und wird netto ca. 500€ verdienen.
Was kann man von diesem Gehalt beim Unterhalt abziehen?
Was ich bis jetzt recherchier habe, möchte ich hier mal kurz zusammenfassen und bitte um Korrektur wenn notwendig.
Angenommen es wird aktuell ein monatlicher Unterhalt von 450€ gezahlt.
90€ muss dem Kind vom Gehalt überbleiben. Wären dann 410€. Davon kann ich dann die Hälfte abziehen was dann 450€ - 205€ = 245€ wären.
Solange das Kind noch keine 18 ist, kann ich die Hälfte des Kindergeldes (92€) abziehen. Wären dann noch 153€.
Ab dem 18. Lebensjahr kann man dann das komplette Kindergeld vom Unterhalt abziehen.
Habe ich das so richtig verstanden?
Mir geht es nicht ums Detail, sondern um das generelle.
Vielen Dank für Eure Hilfe. 🙂
Liebe Grüße
JohnD
Moin John D,
sehr wesentlich ist auch die Frage: Wo wird das Kind während der Ausbildung leben? Wenn bei einem Elternteil, beantwortet sich die UH-Frage anders als bei auswärtiger Unterbringung.
Ab dem 18. Geburtstag wird in jedem Fall auch der andere Elternteil barunterhaltspflichtig; da dürfte dann nicht mehr viel Unterhaltslast übrigbleiben.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Vielen Dank für die Antwort. 🙂
Aktuell ist es so, dass das Kind beim Vater wohnt aber zum Ausbildungsbeginn zur Mutter zieht.
Aktuell geht die Mutter nicht arbeiten und hat dreijährige Zwillinge.
Beim Vater bleibt allerdings die 13jährige Tochter.
Ab dem 18. Geburtstag wird in jedem Fall auch der andere Elternteil barunterhaltspflichtig; da dürfte dann nicht mehr viel Unterhaltslast übrigbleiben.
Noch ein Frage, was bedeutet das oben zitierte??? *grübel* 😉
Moin,
Noch ein Frage, was bedeutet das oben zitierte??? *grübel* 😉
das bedeutet, dass am 18. Geburtstag Deine bislang alleinige Barunterhaltspflicht auf beide Eltern übergeht. Wo das "Kind" dann wohnt ist dafür nicht ausschlaggebend.
Der gesamte Unterhalsbedarf wird einkommensabhängig nach dem Einkommen beider Eltern aus der Düsseldorfer Tabelle ermittelt. Davon abgezogen wird die Ausbildungsvergütung (abzüglich 90 EUR) sowie das gesamte Kindergeld. Der verbleibende Rest wird nach den Einkommenshöhen der Eltern gequotelt. Hierzu solltest Du bei Gelegenheit konkrete Zahlen nennen.
Noch eine Änderung: Nicht Du musst Dich dann um den Unterhalt und seine korrekte Berechnung kümmern, sondern das dann volljährige Kind.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke für die Info.
Es wird aber nur die Hälfte der Ausbildungsvergütung abgezogen oder?
Bedeutet das in der Theorie, dass mit dem 18. Geburtstag die Unterhaltszahlungen eingestellt werden könnten, und wenn das Kind was will muß es auf den Vater zukommen und neu "verhandelt" werden?
Servus JohnD!
Bedeutet das in der Theorie, dass mit dem 18. Geburtstag die Unterhaltszahlungen eingestellt werden könnten, und wenn das Kind was will muß es auf den Vater zukommen und neu "verhandelt" werden?
Das hängt davon ab, ob der KU tituliert und bis zum 18. Geburtstag befristet ist. Aber prinzipiell siehst Du es richtig!
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Auch Dir Danke für die Info.
Also bis jetzt gibt es ja dafür kein Kindsunterhalt, weil das Kind bis Ende Juli beim Vater lebt.
Was bedeutet tituliert?
Also Unterhaltstechnisch ist bis zum jetzigen Stand noch nichts geregelt, vereinbart oder sonst was.
Was bedeutet tituliert?
Dass Du unterschrieben hast, dass der Unterhalt in dieser Höhe geschuldet wird bzw. dass das Gericht das so entschieden hat.
Gruss,
gardo
Trifft beides nicht zu.
Die Sache mit dem halben und kompletten und halben Kindergeld ist die: Wenn Du barunterhaltspflichtig wärest weil das Kind bei der Mutter lebt (unter 18) dann wird das Kindergeld geteilt, dh Du ziehst die Hälfte bei der Unterhaltszahlung ab denn die geht ja an die Mutter. Wenn das Kind 18 ist und das Kindergeld auch tatsächlich bekommt (!) können die Eltern das Ganze KG bei der UH Berechnung abziehen so wie Martin es beschreibt.
Angenommen Du hättest ein bereinigtes Einkommen von 3000 und Muttern eines von 1500 dann ergäbe sich ein Bedarf des Kindes von 742€. Davon ab KG 184€ bleiben 558€ davon ab (gem Beispiel) 500 - 90 = 410€ bleiben 148€. Davon zahlst Du dann im Verhältnis (3000 - 1200) zu (1500 - 1200) entspricht 85% zu 15% genau 125,80€
Und bevor Deine Tochter diese oder eine andere Forderung an Dich stellt, muss sie an sich prüfen ob sie nicht vielleicht Bafög bekommt.
Danke... 🙂
Also Onkel Google sagt, dass man während einer Ausbildung kein Bafög bekommt weil man ja ne Ausbildungsvergütung (Lohn) bekommt.
Wenn ich es recht bedenke - stimmt
Stimmt,
BafÖg gibt es nur für Schüler und Studenten, aber evtl. hat sie Anspruch auf BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Auch hier Danke für den Tipp... 🙂
Wikipeter sagt, dass man keinen anspruch hat, wenn man bei den Eltern oder bei einem Elterneteil wohnt.
Moin John D,
Du triffst in diesem Forum auf ziemlich viel familien- und unterhaltsrechtliche Kompetenz. Das soll Dich nicht hindern, immer wieder irgendwelche Google- oder Wikipedia-Erkenntnisse dazwischenzuschmeissen, aber dort findest Du auch Beweise, dass die Erde eine Scheibe sei, die Mondlandung nie stattgefunden habe und der Weltuntergang kurz bevorstehe. Auf deutsch: Kann stimmen, muss aber nicht.
Ergoogeltes Halbwissen wird Deine Wissenslücken also nicht zufriedenstellend füllen. Schreib hier konkrete Zahlen rein; dann bekommst Du auch konkrete und verlässliche Unterhaltsbeträge. Und natürlich hat der UH-Anspruch nichts damit zu tun, ob man bei einem Elternteil wohnt; man kann dann lediglich mit diesem Elternteil verkaspern, ob man ihn bar ausbezahlt oder mit Kost und Logis verrechnen möchte.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi brille007,
ich versuche mich halt immer schlau zu machen bevor ich was schreibe. 😉
Genaue Zahlen kann ich hier (noch) nicht nenne, da noch einiges ungewiss ist.
Mir ging es mit meiner eingangs gestellten Frage auch nur darum, ob ich das richtig verstanden habe wie ich es oben beschrieben habe. 😉