Unterhalt vs Umgang...
 
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Unterhalt vs Umgangsrecht. Ist ein Titel hier sinnvoll? Meine Ex erpresst mich.

 
(@obstriese)
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Guten Morgen allerseits.

Ich habe da eine Problemstellung, bei der ich alleine nicht recht weiterkomme und hoffe, dass mir hier jemand einen Schubs in die "richtige" Richtung geben kann.

Ich versuche mich kurz zu fassen, aber nichts Wesentliches auszulassen.
Zu meiner Situation.
Ich bin seit 2009 von meiner Ex-Freundin getrennt. Folglich waren wir nicht verheiratet. Meine 2005 geborene Tochter, für die wir beide das Sorgerecht haben, lebt bei der Mutter. Nach der Trennung habe ich mir eine Wohnung in der Nähe gesucht (300 Meter Luftlinie), damit ich nah bei meiner Tochter sein kann und sie auch ohne Auto abholen und hinbringen kann. Meine Ex hat die gemeinsam angeschafften Möbel und das gemeinsame Auto, also quasi alles behalten und ich stand in einer leeren Wohnung. Ich habe auch danach noch sehr viel geschluckt. Ich liebe sie sehr und habe glücklicherweise ein ehrliches, ungezwungenes und liebevolles Verhältnis zu ihr. Ich bin seit der Trennung, also seit 5 Jahren dreimal pro Woche (nur wochentags mit ihr zusammen. Erledige Hausaufgaben, koche und bestreite auch viele sonstige Gänge, die so anfallen. Schon bald nach der Trennung konnte ich zum Glück erwirken, dass meine Tochter 1 x pro Woche bei mir schläft. Das war ein harter Kampf, aber meine Tochter hat damals mit 4 schon selbst bei ihrer Mutter darauf gepocht. Ansonsten hätte die es nach eigener Aussage nicht zugelassen. Und es sei ja auch nicht nötig, da sie ihr Zuhause ja gleich um die Ecke hätte...
Ich zahle seit der Trennung 230 Euro Unterhalt für meine Tochter. Wir haben das nie berechnen lassen und 2-3 Jahre lang war diese Vereinbarung auch ok. Natürlich hat die KM kaum eine Gelegenheit ausgelassen mich bei meiner Tochter als Verlierer darzustellen, der auch noch zu wenig Unterhalt zahlt. Von meiner Tochter muss ich das dann ungefiltert hören und leider richtigstellen. Sie ist sehr weit für ihr Alter und hat schon viel zu viele Probleme gewälzt, die nicht für sie bestimmt sind. Sie ist quasi Tochter, Partner und Kumpel für ihre Mutter, die seit der Trennung und auch in Zukunft keinen Mann in ihrem Haus mehr braucht.
Zu meiner finanziellen Situation.
Fakt ist, dass ich als Freiberufler und Student nach der Trennung bis 2011 niemals mehr als 800 Euro im Monat verdient habe. Seit 2011 bin ich im Master eingeschrieben und schreibe schon viel zu lange an meiner Masterarbeit. Ich bin aber tatsächlich in den letzten Zügen des Studiums. Ich bin mit einem Kleingewerbe selbstständig und konnte die freiberufliche Stelle aus Überlastungsgründen neben dem Vollzeitstudium und der Betreuung dreimal pro Woche nicht mehr ausüben. Ich habe es einfach nicht mehr geschafft, da die Arbeitszeiten komplett quer durch meine Beutreuungs- und Vorlesungszeiten gingen und mich dazu und vielleicht auch deshalb die Arbeit dort emotional sehr belastet hat. Dieses Kleingewerbe läuft seit längerem sehr schlecht, sodass ich teilweise unter 300 Euro, wenn es sehr hoch kommt 750 Euro im Monat habe und ohne meine neue Partnerin das Leben nicht bestreiten könnte. Ich bekomme kein Bafög und muss für meine Krankenversicherung jeden Monat 160 Euro zahlen. Über 750 Euro Brutto habe ich seit der Trennung also nie gehabt. Meist viel weniger. Das ergeben auch meine Steuererklärungen und das ist tatsächlich so. Ohne zeitweise familiäre Unterstützung hätte ich das nie geschafft.
Jetzt ist meine Tochter auf der weiterführenden Schule und einige Dinge haben sich geändert und einige andere Dinge nicht. Sie hat mehr Hausaufgaben auf und teilweise VIEL länger Unterricht als in der Grundschule. An einem der drei Tage mit ihr, sind wir erst um nach 16 Uhr zuhause. Um 17.45 muss sie aber wieder bei ihrer Mutter sein. Teilweise müssen in der Zeit dann noch Hausaufgaben gemacht und gelernt werden. Da ich mir ja kein Auto leisten kann, müssen wir dann auch schon um 17:15 los, damit wir rechtzeitig bei ihrer Mutter sind. Ich bin kürzlich umgezogen und wohne jetzt etwa 1,5 km entfernt.
Am zweiten Betreuungstag ist es so, dass ihre Mutter sie gleich abholt, wenn sie von der Arbeit kommt, also spätestens um 15:30. Dann bin ich etwa seit 14 Uhr mit meiner Tochter zuhause. In der Zeit haben wir gegessen und alles an Hausaufgaben weggeschafft was ging. An zwei der drei Tage also keine Freizeit, nichts! Am dritten Tag schläft sie bei mir und wir haben zwischen Hausaufgaben und Abendbrot etwa 2,5 Stunden Freizeit.
Ich bin also eine Nanny, ein Notstopfen, der nur die Zeit überbrückt, bis die Mutter nach Hause kommt. Ein Wochenende hatte ich noch nie mit meiner Tochter und ich fahre eine Woche im Jahr mit ihr in den Urlaub. Das war es dann auch schon.

Ich habe, nachdem meine Tochter und ich beide das Gefühl hatten keine gemeinsame nutzbare Zeit mehr zu haben, es gewagt danach zu fragen, ob wir uns nicht zusätzlich auch regelmäßig auf ein Wochenende einigen könnten. Dann kam die Sprache plötzlich auf den zu geringen Unterhalt und, dass meine Tochter dann ihre Hobbies nicht mehr ausüben könne, damit sie dann mehr Zeit mit ihrer Mutter hat. Die ja 5-6 Wochen im Jahr im Urlaub mit ihr ist, jedes Wochenende im Jahr hat und mir teilweise noch die Tage wegnimmt, wenn sich mal ein Brückentag günstig ergibt und sie das Wochenende verlängern kann.
Sie drohte mir, dass man mich ja auch zu einer Vollzeitarbeit zwingen könne und mich wohl auch zur Nachzahlung des fehlenden Unterhalts der letzten Jahre verpflichten kann.
Ich habe die letzten Jahre sehr viel hingenommen und zurückgesteckt, weil mir von der Kindsmutter angedroht wurde, dass sie mit meiner Tochter auch einfach weit wegziehen könne, wenn ich nicht schön so funktioniere, wie sie es gerne hätte. Das hat mich über Jahre sehr belastet und mir die Hände gebunden. Es hat also funktioniert.
Mittlerweile habe ich weniger Angst davor, weil ich weiß, dass meine Tochter diesbezüglich auf meiner Seite steht und auch das soziale Umfeld meiner Tochter einfach hier ist. Ich bin ja trotz der wenigen Zeit mit ihr Teil ihres alltäglichen Lebens.

Meine Frage an euch wäre nun, wie ich mich da verhalten soll. Eine Erpressung, um mich zum Schweigen zu bringen, kann und will ich nicht hinnehmen. Auch für meine Tochter nicht.
Es wurde kein Unterhaltstitel erwirkt und ich habe nachweislich seit der Trennung nie genug Geld verdient, um den Unterhalt bestreiten zu können. Ich habe trotzdem gezahlt. Immerhin 230 Euro, bei einem Einkommen von manchmal 300 Euro, weil ich mich nach meinen Möglichkeiten kümmern möchte. Ich lebe aber seitdem in einer sehr prekären Situation und bekomme jetzt auch noch Druck von genau dieser Seite.
Was kann ich tun? Soll ich ihr nahelegen einen Titel zu erwirken, damit sie endlich mal sieht, was ich überhaupt in der Lage bin an Unterhalt zu zahlen? Und das würde ich dann auch zahlen. Ich kann nämlich nicht mehr. Das Umgangsrecht steht auf einem ganz anderen Blatt, das ist mir klar. Aber auch da sollte mal ein Update stattfinden.

Jedes Gericht würde mir doch mindestens alle zwei Wochen ein Wochenende zusprechen, oder? Unabhängig davon, ob ich Unterhalt zahlen kann, oder nicht.

Um mal was zu erklären. Ich weiß, dass es schwer ist als alleinerziehende Mutter. Das will ich gar nicht bestreiten. Meine Ex ist auch sicher gestresst. Ich verstehe auch, dass sie ihre Wochenenden liebt und sie nicht gerne teilen will. Das ginge mir genauso. Aber jedes Mal, wenn ich mit ihr darüber spreche, rechnet sie diese einfach weg, indem sie auf Hausaufgaben, Kindergeburtstage und Krankheit verweist. Das geht doch auch nicht so einfach.

Ich bin sehr dankbar, wenn sich jemand die Mühe macht und diesen viel zu langen Text liest und mir einen Anstoß geben kann. Mit kurz fassen war wohl nix :redhead:
Ich weiß übrigens, dass ich mein Studium schnell beenden muss, um mich von ein paar der Fesseln befreien zu können. Eine Jobgarantie ist das zwar noch nicht, aber eine Belastung wäre dann weg.
Vielen Dank
Obstriese

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2015 14:17
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Obstriese,

ich fang mit dem an, womit Du aufhörst, denn da liegt des Pudels Kern:

Ich weiß übrigens, dass ich mein Studium schnell beenden muss, um mich von ein paar der Fesseln befreien zu können.

Ja.

Ich habe, nachdem meine Tochter und ich beide das Gefühl hatten keine gemeinsame nutzbare Zeit mehr zu haben

Ich will nicht wie Deine Ex klingen, aber: Auch das gemeinsame "Hausaufgaben bearbeiten" ist genutzte Zeit.

Sie drohte mir, dass man mich ja auch zu einer Vollzeitarbeit zwingen könne und mich wohl auch zur Nachzahlung des fehlenden Unterhalts der letzten Jahre verpflichten kann.

Teil 1: In Deutschland wird niemand zu Arbeit gezwungen. Aber: Es könnte passieren, daß ein Richter sagt: "Mein lieber Bummelstudent, Du wirst mit Deinem Studium eh nie fertig, also suche Dir bitte einen Aushilfsjob, um den Barbedarf Deiner Tochter zu decken. Ich tue jetzt mal so als hättest Du diesen und unterstelle Dir ein fiktives Gehalt von xxx EUR."
Teil 2: Geht nicht. Unterhalt für die Vergangenheit kann nicht gefordert werden.

Jedes Gericht würde mir doch mindestens alle zwei Wochen ein Wochenende zusprechen, oder? Unabhängig davon, ob ich Unterhalt zahlen kann, oder nicht.

Unterhalt und Umgang sind zwei paar Schuhe. Und ja, ein Grund, Dir vierzehntägigen Wochenendumgang zu verwehren, ist nicht erkennbar.

... und jetzt wieder zum Anfangsthema:
Wie lange dauert Dein Studium denn noch ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2015 15:49
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wirst du mit dem Master im Früjahr 16 fertig?
Hast du dann die Chance auf eine halbwegs bezahlte Vollzeitstelle, so dass du Tabellenunterhalt zahlen kannst?

Also, die KM kann dich - sofern ein Schreiben dich heute oder morgen noch erreicht - für September 15 in Verzug setzen. Ansonsten erst für Oktober. Hier ist der Zugang des Schreibens wichtig.
Dann musst du deine Einkünfte offen legen.
Evtl. wird dir eine Haushaltsersparnis duch das Zusammenleben mit deiner Freundin angerechnet. Aber das würde ich abwarten.

Was den Umgang angeht; der üblich ausgeurteilte Umgang sieht jedes 2. Wochenende sowie die hälftigen Ferien vor.
Bevor du zum Gericht gehst und den Umgang einklagst musst du erstmal mit der Mutter sprechen und dann zum Jugendamt zur Vermittlung.

Du solltest also ihr einen Brief (nachweisbar) zukommen lassen, in dem du forderst dass eure Tochter ab dem 01.11.2015 das Wochenende der geraden Kalenderwoche Freitags von Schulschluss bis Montag morgen bis Schulbeginn bei dir verbringt.
Ebenfalls die hälftigen Ferien, immer die erste Ferienhälfte
Weihnachten und Silvester im jährlichen Wechsel, 2015 Silvester bei dir
sowie - da du ja bisher drei Betreuungstage hattest - den ersten von Schulende bis zum nächsten Morgen Schulbeginn und den zweiten von Schulende bis zum nächsten Morgen Schulbeginn.

Alles das nur, wenn du das leisten kannst, zeitlich.

Ich würde der KM auch eine Frist setzen, bis wann sie diesem zugestimmt haben sollte.
Wenn sie das nicht tut machst du einen Termin beim Jugendamt zur Vermittlung.

Unterhalt und Umgang haben nichts miteinander zu tun und ich würde deshalb ob mit der KM oder beim Jugendamt zu dem Thema nur sagen, dass es um den Umgang und nicht um den Unterhalt geht. Dafür wäre ein extra Termin notwendig.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2015 16:03
(@obstriese)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und vielen Dank für die schnellen und sehr konstruktiven Antwoten!

Um Sophies Eingangs- und Uniteds Ausgangsfrage gleich zu beantworten. Bis zum Frühjahr 2016 sollte das Studium eigentlich nicht mehr dauern. Ich habe Ende November angepeilt. Vielleicht Mitte Dezember.
Also einen Job habe ich noch nicht in Aussicht, ich habe aber schon einige Bewerbungen laufen und warte auf Antwort. Ausschau halte ich sowieso immer. 
Sophies Antwort liest sich schon etwas hart und in meinen Augen auch ziemlich tollkühn, wenn man bedenkt, dass ich bisher eher unter dem Teppich hergekrochen kam.
Aber vielleicht muss das einfach sein, damit ich nicht einfach übergangen werde.

Danke jedenfalls!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2015 09:59
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie bereits gesagt sind Unterhalt und Umgang zwei verschiedene Dinge.

1. Was den Unterhalt angeht, bist Du im Moment nicht leistungsfähig, Du solltest hier aber endlich aus den Puschen kommen und den Abschluss machen. Dann hast Du nämlich auch mehr Zeit für Bewerbungen. Die Selbständigkeit mag ein schönes Zubrot sein, aber mehr auch nicht.
Der Mindestunterhalt liegt für 6-11 Jährige bei 376 Euro (Zahlbetrag 284 Euro). Mit 230 Euro liegst Du zwar darunter, aber der Unterhaltsvorschuss wäre mit 192 Euro noch geringer. Allerdings steigt der Mindestunterhalt bei 12jährigen auf 440 Euro (Zahlbetrag 348 Euro). Da kann ich schon verstehen, dass die KM Druck macht.

Rechtlich hat das Kind einen Anspruch auf einen Titel und es wird nicht gern gesehen, wenn der KV nicht einmal den Mindestunterhalt leisten kann, dann kann durchaus ein fiktives Einkommen unterstellt werden damit zumindest der Mindestunterhalt gezahlt werden kann.
Auch kann die KM beim JA eine Bestandschaft einrichten lassen, die sich dann um den Unterhalt kümmert.

2. Umgang. So wie es jetzt ist, mag es für die KM sehr bequem sein. Trotzdem halte ich das nicht für eine sinnvolle Regelung. Schreibe wie AnnaSophie vorschlägt. Schreibe Deine Wünsche Wochenende, unter Woche, Feiertage, Ferien auf und schicke es an die KM als Diskussionsgrundlage. Wenn sie weiter blockt, dann wendet Du Dich an das JA um Vermittlung.

Du hast ein Recht auf Umgang und die KM hat ihn zu ermöglichen und zu fördern. Dass es auch mal Wochenenden mit anderem Programm gibt trifft Euch letzlich beide und da sollte man kooperativ sein.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2015 13:03
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Obstriese,

Wenn sie weiter blockt, dann wendet Du Dich an das JA um Vermittlung.

... und sollte die Antwort der KM sein "dann verklage ich Dich auf Unterhalt", dann ist Deine Antwort darauf "Mach doch, dann kann ich ab heute aber nur noch zahlen, was ich leisten kann und das ist leider NULL."

Dann kann sie sich ans JA oder einen Anwalt wenden, Briefe schreiben lassen und Einkommensauskunft verlangen und irgendwann tatsächlich klagen ... bis dahin sollte es aber schon November sein und Du bist fertig mit dem Studium.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2015 13:55