Unterhalt vs. Selbs...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt vs. Selbstbehalt

Seite 1 / 3
 
(@dave1981)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
ich hatte letzte Woche endlich meinen Scheidungstermin.
Bei dem Scheidungstermin bzw. bei dem Beschluss des Richters wäre mir fast das Ei aus der Hose gesprungen.

Der Richter setzte folgende Unterhaltsvorderungen fest.
1. Kind 2 Jahre 240€
2. Kind 6 Jahre 289€
Nachehelicher Unterhalt 210 €
= 739 € Unterhalt

Bei meinem Einkommen 1440 € gehen somit die 739 € an unterhalt ab !

Jetzt bin ich als Vollzeit arbeiter !! auf Hartz 4 Nivea !!!

Jetzt soll ich mit 700 € weiter Existieren ??

500€ hab ich an Miete inkl Nebenkosten.
Bleiben noch Starke 200 € zum Leben wobei ich alle 14 Tage meine 2 Kinder bei mir habe ?

Hat jemand ähnliche Erfahrungen ?
Wie soll es jetzt weitergehen ? :puzz:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2016 11:54
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

eigentlich bist Du mit 1440 Euro ein Mangelfall. Deshalb liegt auch, wenn ich es richtig sehe, der KU je Kind 10 Euro unter dem Mindestunterhalt.
Da es ein Kind unter 3 Jahren gibt, hat die KM Anspruch auf Betreuungsunterhalt, allerdings sehe ich bei Dir kein Geld dafür.
Es wäre gut zu wissen wie das Ganze begründet wird. Wohnvorteil? Haushaltsersparnis?

Praktisch bleibt Dir nichts anderes als zu versuchen aufstockendes H4 zu bekommen. Mit dem Beschluss sind die Unterhaltsansprüche tituliert und das kannst Du vorlegen. Aufstockendes H4 ist kein Selbstläufer, aber Deine einzige Chance. Zu beantragen wäre es mit der Anlage UH3.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2016 12:52
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

und herzlich willkommen.

Der Richter muss die Zahlen ja begründet haben. Wie sah denn die Einkommenssituation in den letzten 12 Monaten aus? Hast Du den Job gewechselt und verdienst jetzt weniger?
Ist Wohneigentum vorhanden (ich frag nur)?

Die Zahlen wird er sich nicht ohne Begründung aus den Fingern gesaugt haben.
Auch die Benennung des zuständigen OLG wäre von Vorteil.

Bitte etwas mehr Informationen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2016 12:53
(@dave1981)
Schon was gesagt Registriert

Sorry
Ich muss dazu sagen er hat den Firmenwagen den ich zur Verfügung habe zu 100% auf mein Netto Lohn gesetzt.
Dadurch ist mein Netto auf knapp 2100€ gestellt worden.

Logo habe ich durch den Wagen Vorteile.
Aber leben muss ich ja weiterhin können.
Auch weil ich ja alle 14 Tage meine Kids habe

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2016 12:58
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich muss dazu sagen er hat den Firmenwagen den ich zur Verfügung habe zu 100% auf mein Netto Lohn gesetzt.
Dadurch ist mein Netto auf knapp 2100€ gestellt worden.

Logo habe ich durch den Wagen Vorteile.

Moin.

Ohne weitere Details zu kennen: Diese Firmenwagen sind m.E. idR immer die Unterhaltskiller schechthin. Ja, Du hast Vorteile. Aber diese stehen idR in keinem gesunden Verhältnis zu den angesetzten Kosten. Und das Problem dabei liegt auch darin, dass ein Firmenwagen ein Neuwagen ist, den man sich - müsste man selbst ein Auto unterhalten - so vermutlich nicht leisten würde/ könnte. Und meist ist der Firmenwagen auch größer als man sich sonst einen Wagen zulegen würde.

Hast Du irgendeine Chance den teuren Firmenwagen günstiger zu machen (bzw. auf ein eig. günstigeres Auto umzusteigen), um Dein lfdes verfügbares Einkommen zu erhöhen ?

Wie dies allerdings ex post noch in der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden kann, weiß ich nicht.
toto

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2016 13:14
(@dave1981)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe kein eigenes Auto müsste mir erst eins kaufen.

Ich weis halt nicht wie der Firmenwagen bei der Hartz 4 Aufstockung berücksichtigt wird.

Is echt zum kotzen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2016 13:19
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Naja, versuchen kannst Du es.
Aber der Firmenwagen ist etwas sehr kompliziertes. Kannst Du auf den Firmenwagen verzichten und auch zur Arbeit selbst kommen um dann erst in den Dienstwagen zu steigen? Hierin sehe ich eigentlich die einzige Chance. Dann ist der Firmenwagen zumindest aus der Aufstockung raus.

Wie lange soll denn der nacheheliche Unterhalt gezahlt werden?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2016 14:35
(@dave1981)
Schon was gesagt Registriert

Er wurde auf 3 Jahre festgesetzt.

Wie gesagt auf den Wagen kann ich nicht verzichten bzw. komm ohne diesen nicht auf Arbeit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2016 14:46
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Naja, aber das Resultat siehst Du ja jetzt. Er wird so angesetzt, dass Du kaum noch Geld auf der Tasche hast.

Du solltest da schnell was machen, sonst geht Dir mit richterlicher Absegnung schnell die (finanzielle) Luft aus.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2016 14:49
(@dave1981)
Schon was gesagt Registriert

Ja deshalb hab ich mich ja hier gemeldet.
Was kann ich in meinem Fall tun ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2016 14:50




(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das wurde doch schon geschrieben:

Hierin sehe ich eigentlich die einzige Chance. Dann ist der Firmenwagen zumindest aus der Aufstockung raus.

Hast Du irgendeine Chance den teuren Firmenwagen günstiger zu machen (bzw. auf ein eig. günstigeres Auto umzusteigen), um Dein lfdes verfügbares Einkommen zu erhöhen ?

Du musst die Karre loswerden, und dass schnell! Alles andere fliegt Dir um die Ohren.
Da ist vielleicht alles nicht fair, aber wie schreibt man gelegentlich gerne hier: "willkommen in der Realität des Familienrechts!".

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2016 14:57
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

meiner Meinung nach folgendes:
* Firmenwagen nur noch als Dienstfahrzeug, kaufe einen günstigen Gebrauchtwagen für den Weg zur Arbeit, Einkauf und Kinder.
* Aufstockung beim Arbeitsamt beantragen.

Gründe für eine Neuberechnung des Unterhalts suchen, wobei mir leider keine einfallen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2016 14:57
(@dave1981)
Schon was gesagt Registriert

Ich kann aber nicht den Wagen abgeben weil ich sonst nicht auf die Arbeit komme !
Ich habe kein eigenes Auto, habe täglich einen Arbeitsweg von 55 km pro Weg.

Dann bleibt mir nur übrig mich Kündigen zu lassen ?

Oder halt mit Hartz 4 Aufstocken

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2016 14:59
(@Mrs_Mima)

naja,
aber es macht doch keinen Sinn, bei jedem Vorschlag, der dir hier gegeben wird zu sagen
"geht nicht"

Aufstocken kannst du erst, wenn du den Wagen nicht mehr ab Wohnort nutzt. Wurde ja schon gesagt.
Kündigen lassen geht auch nicht, der Titel bleibt MINDESTENS 6 Monate lang noch bestehen, danach kannst du erst anfangen, auf Abänderung zu klagen (Arbeitskosigleit wird als vorübergehendes ereignis gewertet).

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2016 15:10
(@psoidonuem)
Registriert

Derlei Dinge kommen doch nicht erst bei der Verhandlung zur Sprache. Die Gegenseite wird ja wohl schon davor eine Forderung gestellt haben. Hast Du keinen Anwalt? Das ist doch ein Unding.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2016 15:15
(@dave1981)
Schon was gesagt Registriert

Ja sorry aber ohne Auto keine Arbeit ist bei mir nunmal der Fall.

Und ich wollte mich nur erkundigen ob jemand in ähnlicher situation war bzw. ist.

Ich werde einen Termin bei der Arbeitsargentur machen und hören was du mir sagen.

Ich kann mir nicht vorstellen das mir der Firmanwagen auch bei der Aufstockung zu 100 % angerechnet wird.
Weil mit Firmenwagen oder mit eigenem Auto die Fixkosten hätte ich ja so oder so.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2016 15:17
(@dave1981)
Schon was gesagt Registriert

Natürlich habe ich einen Anwalt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2016 15:18
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann musst du an den Arbeitsort ziehen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2016 15:25
(@dave1981)
Schon was gesagt Registriert

Wird der geldwerte Vorteil, der einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person aus der unentgeltlichen Nutzung eines vom Arbeitgeber überlassenen Kfz erwächst, als Einkommen berücksichtigt?

Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen (§ 11 Abs. 1 S. 1 SGB II). Zu den Einnahmen in Geldeswert zählen vor allem Sachbezüge einschließlich Dienstleistungen, die einen Marktwert haben, also in Geld eingetauscht werden können. Die unentgeltliche Überlassung eines Firmen-Kfz stellt einen Sachbezug dar, dessen geldwerter Vorteil grundsätzlich als Einkommen zu berücksichtigen wäre. Allerdings greift hier § 11a Abs. 5 Nr. 2 SGB II, wonach Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind, wenn sie die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach dem SGB II nicht gerechtfertigt wären.

Für die Beurteilung der Gerechtfertigkeit ist hier zu beachten, dass der Sachbezug allenfalls in Höhe des im Regelbedarf enthaltenen Anteils aus der Verbrauchsgruppe „Verkehr“ (Mobilität) als Einkommen berücksichtigt werden könnte. Dieser macht – ausgehend von dem Wert, der auf Basis der EVS 2008 ermittelt wurde – einen Anteil von rund 6,3 % bezogen auf den Regelbedarf einer alleinstehenden Person aus. Nach der Lebenserfahrung ist zwar davon auszugehen, dass ein unentgeltlich überlassenes Kfz auch tatsächlich privat genutzt wird; jedoch kann allein aufgrund der bestehenden Nutzungsmöglichkeit nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass die leistungsberechtigte Person von dieser Möglichkeit in einem Umfang Gebrauch macht, bei dem von einer vollständigen Deckung des Mobilitätsbedarfes auszugehen ist. Zudem wird die leistungsberechtigte Person die Kosten für Benzin selbst zu tragen haben.

Eine Berücksichtigung als Einkommen wäre aus den genannten Gründen unverhältnismäßig.

WDB-Beitrag Nr.: 111084

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2016 15:30
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es ging dabei doch nicht darum, dass du kein Auto mehr haben sollst.

Es geht darum den Dienstwagen aus deinem privaten Gebrauch rauszubekommen.

Sprich. Der Dienstwagen steht bei deinem Arbeitgeber, du steigst dort ein und fährst zum Kunden und am abend stellst du ihn wieder auf dem Gelände deines Arbeitgebers ab. Dies wird auch im Arbeitsvertrag so festgehalten, d.h. ein privater Gebrauch dieses Wagens ist untersagt.

Für die Fahrten zur Arbeit, für den Umgang und zum einkaufen kaufst du dir ein kleines billiges, altes Auto. Es gibt durchaus schon für 500 € eine Karre, die noch 1 oder 2 Jahre TÜV hat.

Damit können die 700 € geldwerter Vorteil für den PKW nämlich nicht mehr auf dein Gehalt aufgeschlagen werden. Da die 700 € auch deutlich mehr als 10% deines Einkommens sind, kannst du auf eine Abänderung des Unterhalts bestehen.
Klappt allerdings nur, wenn dein AG mitspielt und dir schriftlich gibt, dass er nicht länger gewillt ist dir den Wagen für private Zwecke zu überlassen (und nicht etwa, dass du darum gebeten hast).

Wenn du meinst, dass das alles nicht geht, dann wirst du in den nächsten 3 Jahren eben mit 200 € monatlich auskommen müssen.
Wer eine Lösung will sucht Wege, wer nicht, der sucht Ausreden.

Konzetrier dich nicht auf das was angeblich nicht geht, sondern auf das was möglich ist.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2016 15:37




Seite 1 / 3