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Unterhalt: volljähriges Kind gibt keine Auskünfte

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(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich verpflichte mich 105% des Mindesunterhaltes zu zahlen.

der Titel ist unbefristet

Meine Tochter hat sich beim Jugendamt beraten lassen. Meine Ex und ich haben die Gehaltsnachweise zur Verfügung gestellt. Da meine Ex keiner Arbeit nachgeht liegt sie natürlich unter dem Selbstbehalt. Auf die Berechnung des Jugendamtes durfte ich einen Blick erhaschen. So wie auf das Zeugnis warte ich auch da auf eine Kopie von meiner Tochter.

Ex arbeitet nicht, bzw. hat in 2017 ein Gewerbe angemeldet.

Sie hat sich immer noch nicht umgemeldet und auch keinen Nachsendeantrag gestellt. Deswegen kommt u.a. Ihre Post immer noch bei mir an. Heute lag ein Brief von der Rentenkasse für sie im Briefkasten. Ich vermute (weil ich auch meinen Rentenbescheid bekommen habe) das das ihr Rentenbescheid ist.

Liebe Tochter,

nach dem Bundesmeldegesetz hast du einen Umzug bzw. Auszug innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt anzuzeigen.

Deine Unterhaltsbedürftigkeit hast du mir nachzuweisen. Ich verlange insofern eine aktuelle Schulbescheinigung und das letzte Zeugnis (beglaubigt). Weitere Bescheinigungen und Zeugnisse bitte zukünftig unaufgefordert vorlegen. Ohne solche Nachweise kannst du keinen Unterhalt beanspruchen, riskierst eine (teure) gerichtliche Abänderung.

Nach dem Familienrecht begehre ich unter Hinweis auf die nunmehrige Mithaftung deiner Mutter auch eine Herabsetzung des zur Zeit deiner Minderjährigkeit titulierten Kindesunterhalts. Für die auf deine Eltern entfallenden jeweiligen Haftungsanteile ab deiner Volljährigkeit trägst grundsätzlich du die volle Darlegungs- und Beweislast. Dazu zählt z.B. auch, mir ordnungsgemäße Auskünfte über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse deiner Mutter vorzulegen.

Ich fordere dich auf, allen deinen Verpflichtungen bis zum (2 Wochen Frist) nachzukommen. Ansonsten werde ich sämtliche Zahlungen einstellen und einen gerichtlichen Abänderungsantrag einleiten. Die gesamten Kosten (Gericht + 2 Anwälte) wären dann von dir zu tragen.

Liebe Grüße

Nicht nur zur Glaubhaftmachung der Ernsthaftigkeit des Schreibens sollte es per Gerichtsvollzieher zugestellt werden. Kostet nur wenig mehr als ein Einschreiben/Rückschein. Vorgehen vorab kurz mit dem Gerichtsvollzieher vor Ort abstimmen.
Anmerkung: Das ganze Schreiben kann auch väterlich freundlich formuliert werden, aber ich habe dazu heute keinen Bock. Solches Gezicke von volljährigen Kindern kann ich überhaupt nicht leiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2017 22:14
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