Unterhalt Volljähri...
 
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Unterhalt Volljähriger und Enkelkind

 
(@dieter-_k)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forengemeinde,

ich stehe vor einem großen Problem und weiß nicht weiter.

Mein Sohn ist im Januar volljährig geworden. Bis zur Volljährigkeit habe ich Unterhalt gezahlt nach Düsseldorfer Tabelle 142%. Es besteht ein unbefristeter dynamischer Titel.
Es besteht kein Kontakt zum Sohn,mir ist keine Telefonnummer bekannt und jegliche Kontaktversuche meinerseits werden abgelehnt.

Mein Sohn hat mit 15 Jahren die Schule geschmissen. seit 2 Jahren startet Er immer wieder einen Vorkurs bei der VHS um einen Abschluss Klasse 9 zu schaffen. es scheiterte immer am Nichterscheinen meines Sohnes.

Nun hab ich im Januar Sohnemann angeschrieben, per Einschreiben mit Rückantwort und Ihn um folgendes gebeten:
Schul-oder Ausbildungsbescheinigung von Ihm
Herausgabe des Titels
Einkommensnachweise der KM
Das alles mit Fristsetzung, natürlich betont das ich im Gegenzug alle meine Einkünfte wie die Jahre zuvor ebenso offenlege.

Eine Woche NACH Ablauf der Frist, bekam ich ein Schreiben vom Sohn mit dem Satz ich solle den Unterhalt nun direkt an Ihn überweisen,ohne irgendwelche Grußformel.
Aber eine erneute Bescheinung das Er einen Kurs startet bei der VHS der mit 2 1/2 Stunden pro vormittag angesetzt ist um den Hauptschulabschluss nachzuholen.Dieser Kurs bis 2009 angesetzt ist.
Keine Einkommensnachweise der KM.

Wieder eine Woche später Post vom Jugendamt das Sie die Interessen meines Sohnes nun vertreten. Ich möge sofort Auskunft über mein Einkommen erteilen, einen neuen Titel unterzeichnen und somit der alte Titel nichtig ist. Über Einkünfte der KM kann das JA nichts sagen aus Datenschutzgründen.

Nach einem Gespräch mit dem JA ist nun herausgekommen das mein Sohn vor etwa 8 Wochen Vater geworden. Mir wurde das nicht mitgeteilt.
Das JA besteht auf weiterzahlung und offenlegung der Einkünfte.

Nun meine Fragen an Euch:
Was soll ich tun? Beim JA Auskunft erteilen oder auf Abänderung klagen?

Ist mein Sohn mit dem VHS Kurs überhaupt unterhaltsberechtigt?

Was ist mit dem Enkelkind? Muss ich dafür auch zahlen?

Mein Anwalt rät zur Offenlegung beim JA um dem Sohn nicht zu schaden, aber da sträuben sich mir die Nackenhaare. Ich reiche seit Jahren Ihm die Hand und ständig verleumdet Er mich,oder bedroht meine Frau.

Ich brauch wirklich Hilfe und hoffe alles gut geschildert zu haben.

Ganz verzweifelte Grüße
Dieter

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2007 13:00
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo dieter,

schwierige Situation. Aus dem Bauch heraus würde ich es auf eine Klage ankommen lassen.

ständig verleumdet Er mich,oder bedroht meine Frau.

Wenn das nachweisbar ist kann es ein Grund zu Verwirkung bzw. Teilverwirkung von KU sein.

Tja, Unterhalt wird bis zur ersten Ausbildung geschuldet. Allerdings muß diese auch zielstrebig betrieben werden. Auch da könnte eine Verwikrung bereits bestehen. Er hat seine Ausbildung zielstrebig zu betreieben und dir entsprechende Nachweise zu bringen. Es reicht keine Bescheinigung das er sich irgenwo eingeschrieben hat. Ermuß nachweisen ,das er teilnimmt (anhand von Zeugnissen, Prüfungsnoten, Schulzeugnissen etc.)

Was das JA angeht, ja sie haben Datenschutz. Allerdings muß dir dein Sohn Auskunft über seine Einkünfte ebenso wie über die Einkünfte der weiteren Unterhaltspflichtigen Person geben. Das kannst du aber einklagen.

Für das Enkelkind bist du nicht zuständig. Es kann natürlich sein das im Rahmen des Verwandtenutnerhalts doch gefordert wird, aber dann würden alle 4 Großelternteile in Anspruch genommen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2007 13:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Dieter,

erst mal: Herzlich willkommen auf vatersein.de; dem Forum auch für Grossväter  🙂

Dein Problem ist nicht ganz einfach zu lösen, weil es diesen unbefristeten Titel gibt. Das ermöglicht Deinem Sohn im Moment , Pfändungen gegen Dich einzuleiten, auch wenn die Anspruchsgrundlage für Volljährigen-Unterhalt (keine Ausbildungsnachweise, Kontaktverweigerung etc.) eigentlich entfallen sind. Aber diese Anspruchsvoraussetzungen prüft ein Gerichtsvollzieher nicht; der schaut nur auf den Titel und ob die darin aufgeführten Zahlungen geleistet wurden. Deshalb wäre es das Richtigste und Wichtigste, erst einmal diesen Titel in die Hand zu bekommen.

Wir haben das Thema hier gerade dieser Tage diskutiert: http://www.vatersein.de/forum-topic-8775.0.html

Du wirst nicht umhin kommen, einen guten Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen zu beauftragen; einfach die Zahlungen einzustellen wird nicht reichen. Dieser muss Deinen Sohn auffordern, den alten Titel herauszugeben (hilfsweise seine Mutter); weiters muss auch Deine Ex ihre Einkünfte offenlegen, denn auch sie ist jetzt barunterhaltspflichtig; der Unterhalt - sofern ein Anspruch noch besteht - wird dann entsprechend Eurer Einkommen "gequotelt". Darüber wird dann ein neuer Titel erstellt, der selbstverständlich genaue Anspruchsvoraussetzungen wie Schulbesuch, Ausbildung etc. enthalten muss und ausserdem befristet sein sollte.

Überdies sollte der Anwalt mit Unterhaltsverwirkung winken, falls nicht zum einen ein halbwegs normales Vater-Sohn-Verhältnis hergestellt wird (siehe obigen Link) und keine lückenlosen Nachweise über eine tatsächliche und zielstrebig betriebene Ausbildung vorgelegt werden. Sich einfach auf die faule Haut zu legen nach dem Motto "Der Alte zahlt ja" wird nicht reichen.

Und nein: Für Deinen Enkel bist Du nur in seltenen Ausnahmefällen unterhaltspflichtig. Die Hauptverantwortung liegt da erst mal bei Deinem Sohn: Wenn er schon keine Schule mehr besucht, soll er sich eben einen Hilfsarbeiter-Job besorgen, damit er sein Kind selbst unterhalten kann. Volljährig und Vater sein bedeutet nicht nur, dass man jetzt Auto fahren und Schnaps trinken darf...

Insgesamt sieht das alles nicht schlecht aus, wenn Du die richtigen Schritte gehst.

Ermutigende Grüsse
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2007 13:53
(@dieter-_k)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina, Hallo Martin,

ganz herzlichen Dank für die raschen Antworten und den genannten Link.

Ich habe soeben mit meinem Anwalt telefoniert, Er rät von einer Klage ab und zur Offenlegung des Einkommens beim JA.

Allerdings wird das JA keine Unterhaltsberechtigung prüfen. Somit ich erwähne den Anwalt zu wechseln und die Abänderungsklage einzuleiten.

Wobei sich hier auch noch die Frage stellt ob mein Sohn sich nicht arbeitssuchend melden muß.

Immer noch recht verwirrt aber dennoch klarer im Kopf. Ich mach mich jetzt auf die Suche nach einem neuen Anwalt.

Herzliche Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2007 14:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Dieter,

Ich habe soeben mit meinem Anwalt telefoniert, Er rät von einer Klage ab und zur Offenlegung des Einkommens beim JA.

Damit bekundet der Anwalt nur, dass ihn ein entsprechendes Mandat nicht interessiert; der Streitwert und damit die Honorierung ist tatsächlich nicht besonders hoch. Sein "Rat" erfolgte also im Eigeninteresse - aber nicht in Deinem.

Allerdings wird das JA keine Unterhaltsberechtigung prüfen.

Genau deshalb macht dieser Schritt ja auch keinen Sinn; der bisherige Titel befindet sich ja auch nicht in den Händen des JA.

Wobei sich hier auch noch die Frage stellt ob mein Sohn sich nicht arbeitssuchend melden muß.

Nur, wenn er auf Leistungen Dritter zurückgreifen will, die nicht "Zahlpapa" heissen. Dass man mit der Volljährigkeit (und noch mehr mit einer Vaterschaft) auch die Verantwortung für sein eigenes Leben übernimmt, scheint das Büschchen irgendwie noch nicht realisiert zu haben...

Ich mach mich jetzt auf die Suche nach einem neuen Anwalt.

Das ist eine kluge Entscheidung.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2007 14:33
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo zusammen,

die Abänderungsklage gleich mit Herausgabe des Titels verbinden § 371 BGB.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2007 15:20