Hallo,
in mehreren Quellen habe ich gelesen, dass ein Stipendium dem Bafög (das aufgrund der Elterneinkommen nicht gewährt wird) gleichgestellt ist.
Leider habe ich hierzu kein zitierfähiges Urteil o.ä. gefunden. Daher meine Frage: Kennt Jemand eine Quelle, die belegt, dass ein Stipendium bedürftigkeitsmindernd wirkt?
Der Unterhaltbedarf eines Studenten mit eigener Wohnung i.H.v. EUR 860,00 wäre dann ja um die EUR 204,00 Kindergeld und in meinem Fall EUR 300,00 Stipendium zu vermindern. Die verbliebene Unterhaltsbedürfigkeit von EUR 356,00 wäre dann entsprechend der Haftungsquoten der Eltern zu teilen; korrekt?
Moin,
ein Mal Tante Google befragt:
Stipendium, Anrechnung auf den Unterhaltdes studierenden Kindes. ... Ein Stipendium muss sich der Stipendiat wie anderes Einkommen auch bedarfsmindernd auf den Unterhaltsanspruch anrechnen lassen (OLG Bamberg, FamRZ 1986, 1028).
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."