:yltype:
Brauch jemanden der sich richtig gut auskennt beim Unterhalt, meine Frage:
nur als BeispielGehaltsabrechnung (stark vereinfacht)
Gehalt 4000,-
Kfz-Nutzung 500,-
Fahrten Wo.-Arb. 100,-
Gesamt-Brutto 4600,-
Netto-Verdienst 3500,-
- Sachbezug 600,-
=Auszahlungsbetrag 2900,-
Welcher Betrag wird zur Kindesunterhaltsberechnung angesetzt?
Ich Hörte von dem Unterschied unterhaltsrechtliches- und steuerrechtliches Einkommen!?
Und dás Nettogehalt bekomme ich ja nicht, also Pos. 2 u. 3 werden mir ja als Sachbezug wieder abgezogen,
das ist beim brutto alles nur so vermerkt um die "1% Regel" steuerlich rechtlich einzuhalten...
:mehrhilfe:
Gruß der Vater
Hallo DERVATER,
Topics zusammengeführt, da Intentionsidentisch.
dito.
Bitte bleibe doch in einem Thema, sonst blickt doch keiner mehr durch.
:yltype:
Brauch jemanden der sich richtig gut auskennt beim Unterhalt, meine Frage:
nur als BeispielGehaltsabrechnung (stark vereinfacht)
Wenn du jemanden brauchst, der sich richtig gut auskennt beim Unterhalt, dann braucht derjenige auch richtig gute Vorgaben (=Zahlen) und nicht stark vereinfachte.
Nur mal so als Anmerkung und Ideenanstoss: Du hast einen Geschäftswagen. Ich nicht. Ich zahle alle meine Privatfahrten selbst, inkl. derjenigen, um meine Tochter zu sehen. Daher wirst du dir einen Teil davon schon anrechnen lassen müssen. Ich zahle mein Auto auch vom Netto, ohne dass mir da etwas angerechnet wird.
Irgendwie stößt es mir recht sauer auf, dass du ein Netto-Verdienst von 2900 € hast und einen Geschäftswagen, der dich nix kostet. Gut, du hast wieder geheiratet und ein zweites Kind - aber es geht um 70 € weniger Unterhalt bei fast 3000 € Nettoeinkommen - das sind gerade mal 2,5 % deines Nettoeinkommens?
Ich denke viele hier im Forum haben andere Probleme. Die kämpfen ums (finanzielle) Überleben.
Nachdenklicher Gruß
Martin
Moin,
Brauch jemanden der sich richtig gut auskennt beim Unterhalt, meine Frage:
nur als BeispielGehaltsabrechnung (stark vereinfacht)
Menschen, mit Nehmerqualitäten empfehle ich den Weg >hier< entlang.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!