Unterhalt verringer...
 
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Unterhalt verringern

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(@DERVATER)

:frustrierend:
Hallo! Ich hab ein Problem, die Sache ist ein wenig kompliziert, aber ich versuch´s zu erklären:
Ich hab mit meiner EX ein 6-jähriges Kind. Vor ein paar Jahren hat sie mich-für einen Anderen- verlassen und mit dem lebt sie seither zusammen.
GLEICH VORWEG: ICH LIEBE MEIN KIND - ES IST 2MAL PRO WOCHE BEI MIR - UND ICH WILL UNTERHALT ZAHLEN!!!
ABER NICHT IN SOLCH EINER HÖHE!!
Sie hat jetzt meine Gehaltszettel verlangt und nun habe ich den Bescheid: 390,-€ minus 1/2 Kindergeld = 320,-€  :againstwall: 
Mein Problem ist, dass ich geheiratet und ein zweites Kind habe, die ich versorgen muss, wir wohnen zur Miete, haben (und brauchen-für Arbeit) 2 Autos und so weiter...
Die zwei hingegen haben ein Haus, Untermieter, guten Job, 2 Neuwagen und und und
Ich sehe einfach nicht ein, warum sie von meinem Geld noch besser leben sollen!
Ich gehe auf Provision arbeiten und habe daher nicht immer ein gutes Gehalt (zwischen 600,- und 3000,-) manchen Monat reicht es nicht mal für uns, z.Zt. hab ich Schulden, SOLL auf dem Konto etc.
Und wie hier sicher alle wissen, nimmt das Jugendamt einfach nur die Summe der letzten 12 Monate und schaut in die Tabelle, ohne den Einzelfall zu beachten!  :nichtzufassen:
Um es noch einmal zu sagen, ich will Unterhalt zahlen, aber höchstens 250,-€.
Meine 2 Fragen:
*Habe ich das Recht, zu verlangen dass die Lohnzettel der letzten drei Jahre genommen werden wie bei einem Selbstständigen? Denn Ich habe ja auch wie ein selbstständiger hohe Differenzen zwischen den Gehältern??
*Hat jemand einen Tipp, wie ich meine Einkünfte offiziell schmälern kann?
(Ich hörte von stiller Teilhaberschaft  -mein Chef würde mit spielen- aber bringt mir das was?) :hilfe:
BIN FÜR JEEEDEN TIPP DANKBAR!!!!!  :schilddanke:
Ich hab den Unterhaltstitel noch nicht unterschrieben.
PS: Bitte bitte keine klugen Sprüche von wegen "Das steht dem Kind zu, nicht der Mutter" - "Weißt Du was ein Kind kostet" - "Was bist Du für ein Vater" ....

Zitat
Geschrieben : 26.03.2007 22:22
(@kruemel1)

Hallo DERVATER,

ist denn bei der Berechnung das zweite Kind berücksichtigt worden? Wenn nein dann solltest du das ändern lassen.

Zu deiner Anfrage bezüglich dem Rest verkneif ich mir wie gewünscht jeden weiteren Komentar.

Gruss

Kruemel1

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2007 22:38
(@DERVATER)

Kennst Du Dich mit Unterhalt aus? Bei den Anmerkungen zur Tabelle steht, dass das so gerechnet ist, dass man 2 Kinder und einen Ehepartner "problemlos" unterhalten kann...  :gunman:
Gibt mir denn keiner Recht, dass es einfach unfair ist, dass mir - also dem Unterhaltszahler im Allgemeinen- 890,-€ zum Leben bleiben müssen - MEHR NICHT  😡 - und keiner fragt was der Unterhaltsempfänger auf dem Konto hat!!!???!!!
Selbst die gute Frau auf dem Jugendamt gab mir im stillen recht, dass das Gesetz dies bezüglich Lücken hat und dass es auch nicht fair ist, dass ein Kind plötzlich auch immer mehr zum Leben braucht, weil der Vater mehr verdient.
Denn so ist es ja:
Verdiene ich nur 1200,- braucht das Kind 250,-
Verdiene ich 10000,- braucht das Kind auch 1000,- oder was weiß ich wieviel!!
Ich meine mal ehrlich, normal ist es doch so gedacht, dass das Kind zur Hälfte von der Mutter und zur Hälfte vom Vater unterhalten wird, heißt also für mein Kind sind im Monat -mit Kindergeld- 790,-€ zur Verfügung!!!!
Denkst Du soviel haben andere Kinder, "normale" Familien monatlich auf der Seite um es für das Kind auszugeben?
NEIN und so viel kann ich mit meiner Frau BEI WEITEM NICHT für unser (mein 2.) Kind ausgeben!
Und es ist auch nicht gerecht, dass keiner danach fragt, dass das Kind 2mal pro Woche also !!!1/4 des Monats!!! bei uns ist, das kostet schließlich auch!
Und was am meißten ungerecht ist:
MAN HAT ALS VATER NICHT EINMAL DAS RECHT SICH NACHWEISEN ZU LASSEN; WAS MIT DEM GELD PASSIERT!!
Wir haben zum Beispiel angeboten, Kindergartenplatz und Kleidung zu bezahlen und nur 150,-€ bar zu überweisen- WIR HABEN NICHT DAS RECHT DAZU!!!
Wo iat da die Gerechtigkeit?
Und überhaupt, dass sie zu diesem Deal nicht bereit war, sagt doch schon, was am Ende wirklich mit dem Geld passiert!!
:againstwall:

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2007 23:00
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

einleitend: GROSSBUCHSTABEN werden als Brüllen empfunden. Auch wenn ich deine Stimmung nachvollziehen kann, so können wir nichts dafür und deine Situation ist nicht erst seit heute so. Etwas piano daher bitte.

Um deinen Blutdruck aber auf Trab zu halten, der Hinweis auf >dieses< Topic.

Es gibt durchaus Gerichte, die den KU anpassen, wenn der Betreuungselterneltern roundabaout das Dreifache selbst dessen verdient , was der Unterhaltsverpflichtete im Monat nach Hause trägt. Auch gibt es neue Urteile (ja, die sind hier zu finden), wonach der KU um 1/3 gekürzt werden kann, wenn die Umgangsregelung dies hergibt.

Über deine ansonsten platzierte Systemkritik können wir gern reden - dann aber im entsprechenden Forum.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2007 23:08
(@DERVATER)

Hab sowas noch nie gemacht, also sorry, schreien wollte ich nicht, nur verdeutlichen und hervorheben  :redhead:

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2007 23:31
(@DERVATER)

:mahlzeit:
Ich versuch mal meine Frage so zu stellen, dass mir vieleicht ein paar mehr helfen können  :frustrierend:
Ist denn hier jemand, der auf Provisionsbasis arbeitet?
Ein Bekannter sagte mir heut, dass als Provisionsnehmer der KU ähnlich berechnet wird wie beim Selbstständigen, stimmt das?
Würde also heißen:
Summe vom Gehalt der letzten 3 Jahre : 36 = monatliches Einkommen
Hab ja kein Festgehalt und das heißt, dass es mir geht wie einem Selbstständigen, es hängt von der Firma ab (in der in angestellt bin) wie´s dort grad läuft oder  :traeumich: ???

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2007 23:23
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

erstmal ist es nach meiner Ansicht so, daß du es dem Richter darlegen mußt, dann -wenn er einen guten Tag hat- wird es auch anders gerechnet werden können. Einen Gesetzestext gibt es nach meinem wissen nicht.
Da ich aber gerade nach Gratifikation etc. recherchiere, habe ich folgendes gefunden:

OLG Ffm vom 27.03.2003 (Az. 3 UF 250/02)
.....
Soweit der Kläger ein monatliches erzielbares Einkommen von 3.000,-- EUR netto behauptet unter Hinweis auf die Zahlungen der Firma Aventis an langjährige Mitarbeiter sowie das Gratifikationssystem der Firma, kann dem nicht gefolgt werden. Zum einen ist zu berücksichtigen, dass die Beklagte aus der Firma ausgeschieden ist. Zum anderen kann nicht unterstellt werden, dass die bisherigen Gratifikationen, die überwiegend auf freiwilliger Basis gezahlt werden dürften, auch weiterhin Jahr für Jahr gezahlt werden. Unter Berücksichtigung dieser Umstände ist von dem weitaus realistischeren Ansatz des Amtsgerichts mit einem unterhaltsrechtlich bereinigten Einkommen von 1.500,-- EUR monatlich auszugehen.
.....

Bei mir ist es nicht ganz so hart wie bei dir ... ich möchte aber die Gratifilkation nicht in die Unterhaltsberechnung(EU) mit einfließen lassen.
Wie ist denn dein RA so drauf... was sagt der ?
Meiner meinte ... Standard .... bla bla

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2007 23:37
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

Ist denn hier jemand, der auf Provisionsbasis arbeitet?

jo, dervater, meine ex  😉

reine provi-basis, kein fixum o.ä., sprich sie verdient nur wenn sie arbeitet
und arbeitet sie viel, verdient sie viel, arbeitet sie wenig, verdient sie wenig

da im konkreten fall jedoch ich derjenige bin, der die kinder betreut,
und ex diejenige, die KU-pflichtig ist, darf man raten, wieviel sie arbeitet ...

ich vertrete den standpunkt, dass es in einem solchen fall nur zwei lösungen gibt:

1.  mehr arbeiten, dann klappt´s auch mit der provi und dem KU oder
2.  wenn 1. nicht klappt, weil´s bei dem arbeitgeber nicht genug "zu holen" gibt,
      dann such ich mir halt noch einen 2. und oder 3. arbeitgeber

sich auf den standpunkt zurückzuziehen, der arbeitgeber sei für die mangelnde
leistungsfähigkeit verantwortlich halte ich für arg bequem

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2007 23:38
(@DERVATER)

@ wolf:
glaub ich hab mich blöd ausgedrückt...
Bei mir ist es so, dass ich kein Festgehalt habe und nur nach Provision bezahlt werde. Ich bin im Verkauf tätig und wenn (grad wie in der Januar-Flaute) die Kunden nicht das Geld haben etwas zu kaufen verdiene ich auch nicht das Geld beim Verkaufen. Weißt Du?!?  Das meinte ich damit, dass es ähnlich wie beim Selbstständigen ist: es hängt davon ab wie es grad läuft.
Deshalb fände ich es auch fair wenn man nicht nur 12 Monate zum Berechnen nehmen würde, oder? Was sagst Du?

Wenn ich also weniger arbeiten würde würde vor allem ich weniger davon haben!!
Weniger arbeiten ist nicht, dann wird nur "DERVATER" arm  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2007 23:48
(@DERVATER)

Sorry babbedeckel, geht das noch mal für dumme? :redhead:
Hab´s nicht recht geschnallt was du mir erklärt hast  :frustrierend:

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2007 23:51




(@DERVATER)

babbedeckel !!??!!  :huhu: Ich glaub ich hab´s geschnallt  🙂
Dauert eben bei manchen etwas länger  :redhead:
Mal ne Frage zu Deiner Situation:
*Bist Du verheiratet?
*Wie ist Dein Chef so drauf, unterstützt er Dich??

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2007 23:59
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

glaub ich hab mich blöd ausgedrückt...
...
Was sagst Du?

hab dich schon verstanden und hab auch eigentlich nicht mehr zu sagen

einzig meinen nachsatz muss ich - nach kenntnis deiner provisionsgrundlage - korrigieren:

sich auf den standpunkt zurückzuziehen, der kunde sei für die mangelnde
leistungsfähigkeit verantwortlich halte ich für arg bequem

wolf

p.s.: ob du nun ein jahreseinkommen durch 12 teilst
        oder ein 3-jahreseinkommen durch 36, ändert daran nicht viel

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2007 00:00
(@DERVATER)

Doch wolf,
da ändert sich sehr viel, denn nur weil ich im letzten Jahr 3 von 12 Monaten gut verdient hab, heißt das noch nicht, dass ich so ein hohes Durchschnittseinkommen habe, wie es mir errechnet wurde.
Und das ist ersichtlich, wenn die letzten 3 Jahre und nicht nur 12 Monate berücksichtigt werden!
Weißt Du wie ich meine?

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2007 00:08
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

@lsw sei nicht so streng  😉 ja ja ich weiß es geht um KU.

@DERVATER
jetzt wo ich meine Erklärung geschrieben habe ... kommst du  😡 😉
Hey willst du mich beleidigen ... NATÜRLICH bin ich geschieden  🙂 🙂 🙂
Wenn ich will unterstützt  mich mein Chef, aber er hat genug getan und ich will/muß oder möchte auch nicht am Gehalt rumschrauben.

Nochmal @lsw, bei mir war 2003, 2004 und 2005 fast nix mit Gratifikation und im letzten Geschäftsjahr habe ich einen ziemlichen Batzen bekommen ... Ich weiß ja nicht wo du arbeitest, aber mein Gehalt kann locker um das doppelte steigen, wenn ich an das "richtige" Projekt komme, und vielleicht noch zusätzliche Projekte generiere.
Wenn dieser Fall eintritt, dann habe ich quasi eine Gelddruckmaschine(neiiin nicht ganz), weil mein Deckel eben mein jährliches Brutto-Fixum ist. Dann kommt noch Beteiligung des Gesamtumsatzes der Firma dazu.
Da gehört ABER viel Geduld, Glück, und Vitamin-B dazu !!!

Ich denke ähnlich, in verschärfter Form, dürfte es beim DERVATER aussehen.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2007 00:21
(@DERVATER)

:genau: DAAAAAAAAAAAANKE babbedeckel!!!
Du sprichst mir von der Seehle!!!  :dudergroesste:    :3ertralala:
Genau das meinte ich nämlich, es läuft einfach nicht immer wie´s soll... Und ich bin der Letzte, der faul oder bequem
ist, will ja schließlich auch gut leben  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2007 00:31
(@DERVATER)

Spaß bei Seite  😉
Zurück zum Thema:
Ich meinte nicht am Gehalt rum schrauben, ich dachte nur, wenn Du mit der Kindesmutter, an die der Unterhalt geht, nicht verheiratet warst und jetzt verheiratet bist (so wie es bei mir ist) hättest Du noch bisl trixen und etwas auf Deine Frau überschreiben können (vom Zusatzverdienst)  Ist aber auch immer kompliziert und dazu braucht man eben n guten chef

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2007 00:37
(@DERVATER)

:frustrierend: Kann mir denn niemand helfen???  ;(

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2007 00:57
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Schreibe mal deinen Jahresnetto letztes Jahr und über die letzten 3 auf. Und sag mal was genaueres über deinen Job.

Die Rechnung für die 320 Ücken wäre auch gut.

Der Trick ist nämlich häufig nicht im Netto zu finden, sondern in dem, was man abziehen kann.

Schließlich solltest Du dir mal die Leitlinien deines OLGs ansehen und durcharbeiten (meint genau die Stellen, an denen beschrieben ist, was abzuziehen ist).

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2007 01:37
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo,

also dem Unterhaltszahler im Allgemeinen- 890,-€ zum Leben bleiben müssen - MEHR NICHT  😡 - und keiner fragt was der Unterhaltsempfänger auf dem Konto hat!!!???!!!

der Unterhaltsempfänger ist das Kind! Was soll Kind auch dem Konto haben?

Selbst die gute Frau auf dem Jugendamt gab mir im stillen recht, dass das Gesetz dies bezüglich Lücken hat und dass es auch nicht fair ist, dass ein Kind plötzlich auch immer mehr zum Leben braucht, weil der Vater mehr verdient. Denn so ist es ja: Verdiene ich nur 1200,- braucht das Kind 250,- Verdiene ich 10000,- braucht das Kind auch 1000,- oder was weiß ich wieviel!!

Der Kindesunterhalt richtet sich immer nach der Lebensstellung der Eltern. Warum sollte ein Kind wohlhabender Eltern nicht an diesem Wohlstand teilhaben. Während der Ehe ist das doch auch der Fall , und nach Trennung soll das dann anders sein?

MAN HAT ALS VATER NICHT EINMAL DAS RECHT SICH NACHWEISEN ZU LASSEN; WAS MIT DEM GELD PASSIERT!!

So eine "Kontrollinstanz" fehlt uns gerade noch. Gibt es begründeten Verdacht, dass der KU nicht dem Kind zugute kommt? Ist das Kind unterernährt, hat es nichts anzuziehen?

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2007 10:34
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Topics zusammengeführt, da Intentionsidentisch.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2007 10:57




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