Servus sprtschuh!
Übrigens ist für mich der Begriff "Unterhalt" in meinem Fall nicht wirklich der richtige Ausdruck, da das Geld, das ich nun zahlen soll, nicht vorrangig für den Unterhalt meines Sohnes bestimmt ist, sondern lt. Aussage der KM und der Oma für Führerscheine für Motorrad und Auto und dann auch die entsprechenden Fahrzeuge.
Wie Du die Zahlungen benennen möchtest, tut nichts zur Sache: Euer Kind hat gesetzlichen Anspruch auf KU.
Was KM als gesetzlicher Vertreter Eures Kindes damit macht, ist genau genommen auch nicht Deine Sache; insofern ist es lobenswert und schön, dass sie Dich offensichtlich in ihre Vorhaben/Planungen einweiht.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Übrigens ist für mich der Begriff "Unterhalt" in meinem Fall nicht wirklich der richtige Ausdruck, da das Geld, das ich nun zahlen soll, nicht vorrangig für den Unterhalt meines Sohnes bestimmt ist, sondern lt. Aussage der KM und der Oma für Führerscheine für Motorrad und Auto und dann auch die entsprechenden Fahrzeuge. Der eigentliche Unterhalt wird ja bis auf Weiteres von der KM und Oma gezahlt.
Wie dieser verwendet wird, ist nicht Deine Sache.
Wenn dem Kind mit der Volljährigkeit ein größerer Betrag zur Verfügung steht, ist das doch gut. Verpflichtend ist dies aber nicht. Und wenn die KM und Oma es so machen wollen, dann liegt es in der Verantwortung der KM.
Du bist, so ist die Rechtslage, verpflichtet den KU entsprechend Deines Einkommens zu zahlen. Die KM verwendet diesen für das Kind, so wie sie es für richtig hält.
Bring- und Abholfahrten obliegen in der Verantwortung des UET (Umgangselternteil) und werden durch die üppige Halbierung des Kindergeldes ausgeglichen (aktuelle Rechtssprechung).
Sorry, ist so.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
fällt Dein bereinigtes Einkommen unter 1900 Euro, dann bist Du in der 1. Stufe und es geht wegen nur einer unterhaltsberechtigten Person eine Stufe höher. Zahlbetrag 394 Euro.
Was Du versuchen kannst ist, die erhöhten Umgangskosten einzubringen, so dass es bei Stufe 1 bleibt, dann wäre der Mindestunterhalt von z.Z. 370 Euro zu zahlen.
Um einer Höherstufung zu entgehen müsste Dein bereinigtes Einkommen nahe an den Selbstbehalt von 1080 Euro kommen, wird der Bedarfskontrollbetrag von 1300 Euro unterschritten, dann kann von einer Höherstufung abgesehen werden.
Als Altersvorsorge werden aber maximal 4% vom Brutto anerkannt, da kommst Du nicht unter 1300 Euro.
(in den Unterhaltsleitlinien steht etwas von 23%, dies schliesst aber die Zahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung ein!)
Weiterhin ist es so, dass Unterhalt nicht für die Vergangenheit gefordert werden kann. Bis zur Inverzugsetzung durch das JA sind also keine Unterhaltsnachzahlungen fällig.
Ab in Inverzugsetzung kann das, was Du tatsächlich bisher monatlich gezahlt hast anerkannt werden. Für die Monate bis zur endgültigen Berechnung des KU wird dann die Differenz fällig und ab dann der volle Betrag.
Es wäre aber sinnvoll für die Zukunft die Zahlungen mit dem Vermerk KU für .... für Monat/Jahr zu tätigen damit klar ist worum es sich handelt.
VG Susi
Hi,
ehrlich gesagt finde ich es schon ziemlich schwach, jetzt zu versuchen, mit allen Mitteln den Unterhalt zu drücken.
Die Mutter hat jahrelang die Kosten für Euren gemeinsamen Sohn ganz alleine getragen und ihn auch alleine betreut. Du konntest ihn je nach Deiner Laune sehen oder eben nicht sehen.
Nun ist die Mutter krank und in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt. Denkst Du nicht, es wäre nun einmal an Dir, etwas Verantwortung zu übernehmen und wenigstens jetzt den angemessenen Unterhalt zu zahlen?
Hallo,
@ Susi64: Wenn ich Deine Berechnung richtig verstehe, muß ich letztendlich bei meinen Einkünften bestenfalls 370 Euro zahlen.
Also im Klartext: Wenn man im kostenbereinigten Bereich von 1300-1900 Euro netto liegt, zahlt man generell 370 Euro, wenn es aufgrund der Umgangskosten bei Stufe 1 bleibt.
Das was ich bisher gezahlt habe, ist dabei nicht anrechenbar.
Habe ich Dich da richtig verstanden? Kann das vielleicht noch jemand anderes bestätigen?
Gruß
sportschuh
Wenn du keine weiteren Unterhaltsberechtigten hast, wäre eine Höherstufung um eine Stufe möglich, dann sind es 394 Euro.
Auf den laufenden Unterhalt kannst du keine bisherigen Zahlungen anrechnen. Wenn du rückwirkend nachzahlen würdest, kannst du bisherige Zahlungen anrechnen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Das was ich bisher gezahlt habe, ist dabei nicht anrechenbar.
Habe ich Dich da richtig verstanden? Kann das vielleicht noch jemand anderes bestätigen?
Bislang hast Du - mit Einverständnis der KM - keinen lfden Unterhalt zahlen müssen, stattdessen eine Vereinbarung mit der KM gehabt, einen mtl Betrag anzusparen.
Und nun fragst Du, ob den in der Vergangenheit angesparten Unterhaltsersatz für die zukünftigen KU Zahlungen anrechnen kannst???
Ich hab bestimmt was falsch verstanden?!?!
Gruß Toto
bzgl. der Umgangshäufigkeit.
Theoretisch kann ich ihn öfter sehen, aber in der Realität, ist es nur einmal in der Woche.
[...]
Davon abgesehen habe ich ja auch noch ein Leben nach der Arbeit und eine Fernbeziehung mit meiner jetzigen Freundin, die ich auch nur alle zwei oder drei Wochen am Wochenende sehe.
Okay, Dein Sohn ist in einem Alter, wo sicherlich das WE auch anderweitig verplant wird. Aber meinst Du nicht, dass Dein Sohn Dich vielleicht jetzt gerade mehr braucht. Das Du als Vater allgemein und auf Grund der tragischen gesundheitl Entwicklung bei der KM eine präsentere Rolle übernehmen solltest. Nur ein "das geht aber nicht" finde ich etwas wenig. Sorry! Etwas mehr kreativität wäre angebracht...
toto
Hallo,
@ Lausesbackesmama: Okay, Danke.
@ TotoHH: Okay, verstehe was Du mit dem ersten Post sagen willst.
Bzgl. Deinem zweiten Post: Es ist so, daß ich meinem Sohn ja generell anbiete, daß ich für ihn da bin, wenn irgendwas ist.
Aber er hat von sich aus kein direktes Verlangen irgendwas mit mir zu besprechen oder sonst irgendwas zu machen. Daher gehe ich auch davon aus, daß er eventuelle Probleme nach wie vor mit seiner Mutter klären kann. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, würde ich auch mehr Zeit für ihn einplanen und für ihn da sein. Aber momentan ist dies nicht so. Das ist mein Eindruck. Und daher sehe ich hier auch kein Problem darin, nur an einem Tag in der Woche da zu sein. Aber vielleicht sehe ich das auch falsch und mir fehlt tatsächlich die Kreativität. Ich bin gerne für Vorschläge offen.
Gruß
sportschuh
Hallo,
vielleicht könnte mir bitte noch jemand auf diese Fragen noch antworten:
Und zwar wegen dem Sorgerecht.
Wie wäre da die genaue Vorgehensweise beim Familiengericht? Das Jugendamt erwähnte mal einen Rechtspfleger, an den ich mich wenden müßte. Oder muß ich mich dort an jemanden anderen wenden?
Welche Kosten kommen denn da noch auf mich zu?
Ich bin mir nämlich ziemlich sicher, daß die KM sich nicht von Ihrem Vorhaben abbringen läßt.
Vielen Dank nochmal.
Gruß
sportschuh