Hallo zusammen,
aufgrund aufkommender Probleme mit meinem Sohn und vor allem mit seiner Mutter, habe ich mich hier angemeldet und schon etwas eingelesen, da ich aber selbst nun nicht weiterkomme, möchte ich euch bei meinem Problem um Hilfe bitten. Dazu hole ich erst etwas aus, versuche mich aber kurz zu fassen 😉
Ich bin vor etwa 12 Jahren zur Geburt meines Sohnes aus meiner Heimat zu meiner damaligen Freundin gezogen, die gut 400km entfernt gewohnt hat. Die ersten 4 Jahre verliefen relativ gut, bis sie dann meinte sich von mir trennen zu müssen. Ich bin dann in den Nachbarort gezogen, da wir trotzdem noch ein sehr gutes Verhältnis hatten. Hatten damals auch vereinbart, daß ich monatlich einen relativ geringen Betrag auf ein für unseren Sohn eingerichtetes Konto überweise. Das verlief bisher völlig problemlos. Hatte auch meinen Sohn jederzeit sehen können etc.
Vor etwa 4 Jahren wurde dann bei der Mutter von meinem Sohn MS festgestellt, das sich teilweise immer mehr bemerkbar macht. Das hatte aber vorerst keine direkte Auswirkung auf unseren Sohn. Leider wurde der Informationsfluss die letzten Monate, wohl auch aufgrund der Krankheit, immer schlechter, trotzdem kann ich meinen Sohn weiterhin fast uneingeschränkt sehen.
Vor etwa 5 Monaten aber, habe ich ohne „Vorwarnung“ einen Brief vom Jugendamt erhalten, welches die Mutter beauftragt hatte, daß ich nun den offiziellen Unterhalt zu zahlen habe. Daraufhin habe ich mit ihr gesprochen und konnte sie dazu überreden, da wir auch jahrelang ein so gutes Verhältnis hatten, dies wieder zurückzunehmen. Hatte ihr dafür vorgeschlagen, daß wir es untereinander ohne Behörde regeln können.
Jetzt ist es so, daß wir, auch nach der Recherche hier im Forum, nicht genau wissen, wie viel ich nach der Düsseldorfer Tabelle abzüglich Minderungen zahlen muß. Sie rät mir nun dazu, daß ich mich beim Jugendamt erkundigen soll, aber soviel ich weiß, kann das nur sie. Habe aber die Befürchtung, daß es dann doch wieder offiziell mit allen Angaben laufen wird.
Könnte daher jemand von euch mir bei der Ermittlung des genauen Betrages helfen? Welche Angaben braucht ihr hierzu?
Zudem wurde mir nun auch mitgeteilt, natürlich auch wieder ohne, daß mit mir vorher darüber gesprochen worden ist, daß im Fall der Fälle aufgrund ihrer Krankheit, eine Vormundschaft veranlasst wurde. Und zwar ist es ihre beste Freundin, die im Ausland wohnt und auch eine der Taufpaten ist. Diese solle dann klären, was mit meinem Sohn geschieht, in Absprache mit einem Psychotherapeuten, der Familie von einem Klassenkameraden von meinem Sohn und angeblich auch mit mir.
Ist das denn so überhaupt korrekt, daß über meinen Kopf hinweg, meinem Sohn und mir eine Vormundschaft vorgesetzt wird, falls die Mutter mal nicht mehr im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte wäre? Übrigens, bin ich weder straffällig, noch Alkoholiker oder sonst was, das dies eventuell rechtfertigen würde.
Wäre super, wenn ihr mir helfen könntet.
Vielen Dank schon mal.
Schönen Abend.
Hallo,
für Dich wird das JA nicht rechnen sondern nur für die Mutter, dies geschieht im Allgemeinen im Rahmen einer Beistandschaft. Diese Rechnung musst Du, wenn sie nicht richtig ist, auch nicht akzeptieren. Das JA wird im Fall einer Beistandschaft auf einer Titulierung (also die Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung des KU-Anspruches) fordern.
Wie gerechnet wird ergibt sich aus den Unterhaltsleitlinien des <a href="https://www.dfgt.de/index.php?tid=15>zuständigen" OLG</a> (dort wo das Kind wohnt).
Für die Berechnung werden benötigt die Einkommensnachweise der letzten 12 Monate und die Steuererklärung. Sowie Angaben über berufsbedingte Ausgaben (Weg zur Arbeit, Reinigung der Arbeitskleidung, Gewerkschaftsbeiträge) und so verhanden Altersvorsorge. Lebst Du zur Miete oder in einer eigenen Wohnung/Immobilie, dann geht es außerdem um den Wohnvorteil.
Solltest Du allerdings selbständig sein, dann ist die Berechnung komplizierter.
Arbeitseinkommen pro Monat, auf 12 Monate umgelegtes Weihnachts-, Urlaubsgeld, Steuerstattung werden dann um nachgewiesene berufsbedingte Ausgaben (ggf. auch die Pauschale von 5% vom Netto) und die nachgewiesene Altersvorsorge bis max. 4% vom Brutto reduziert und ergeben das sogenannte bereinigte Einkommen. Dann geht es in die <a href="http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2018/Duesseldorfer-Tabelle-2018.pdf>Düsseldorfer" Tabelle</a> und dort wird die entsprechende Einkommensstufe bestimmt. Da die DDT für 2 unterhaltsberechtigte Personen ausgelegt ist, geht es eine Stufe rauf und dann ergibt sich der KU aus dieser Stufe und der Altersstufe, die dem Kind entspricht. Der Zahlbetrag ist dann der KU um das halbe Kindergeld vermindert.
Die entscheidende Frage wer zuständig ist, wenn die KM nicht mehr für das Kind sorgen kann hängt davon ab oh ihr das gemeinsame Sorgerecht für das Kind habt oder nicht. Hat die KM die Alleinsorge kann sie bestimmen wen sie will.
VG Susi
Moin
Bei der Einschätzung der Unterhaltshöhe (Berechnung) kann Dir hier geholfen werden, Du stehst also nicht alleine da. Allerdings werden dafür die von @Susi64 genannten Angaben benötigt
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo@sportschuh,
in Anlehnung an die beiden Vorschreiber:
für eine Berechnung hier im Board wären die Angaben Nettobeträge der letzten 12 Monate ausreichend.
Außerdem wichtig ist die Zuständigkeit des OLG welche sich aus dem Wohnort des Kindes ergibt.
Abzugsfähig: Zusätzliche Renten (Pensionskassen) und Zusatzkrankenversicherung(en)
Weiterhin: Es sieht so aus, als würdest Du mit de Mutter Eures Kindes gut klarkommen und reden können:
Nicht nur auf Grund der gesundheitlichen Situation der KM würde ich (an Deiner Stelle) zunächst einmal den Betrag zahlen, welcher sich aus Deiner Einkommenssituation (Leistungsfähigkeit) ergibt. Das ist dass was Eurem Knd auch zusteht (aus rechtlicher Sicht)
Im weiteren Verlauf würde ich das Gespräch mit der KM suchen und das gemeinsame Sorgerecht anstreben..
Versuche der Mutter Eures Kindes klar zu machen, das es besser wäre (ist), dass Euer Kind im Fall der Fälle bei einem Elternteil (Du) besser aufgehoben ist, als bei jemandem "Fremden" (hier Freundin).
"Erst-"Hilfe dazu bekommst Du auch in dieser Situation hier im Board...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
meine letzten Nettobeträge pro Monat lagen bei ca. 1900 € + 26 € VWL und einer einmaligen Prämie pro Jahr von ca. 3900 € brutto (müßten dann 2340 € netto sein).
Der Weg zur Arbeit mit dem Auto beträgt einfach 30 km.
Sonstige berufsbedingte Ausgaben, Zusatzkrankenversicherungen und auch eine zusätzliche Altersvorsorge habe ich nicht.
Ich wohne zur Miete.
Der Kinderfreibetrag ist übrigens komplett bei der Mutter.
Das Kind wohnt in Bayern.
Zwischenzeitlich habe ich nun auch mal beim Jugendamt angerufen bzgl. dem Sorgerecht bzw. der Vormundschaft.
Dort sagte man mir, daß die Mutter dies zwar notariell in Ihrem Testament festlegen lassen kann, im Fall der Fälle wird aber das Gericht erstmal mich fragen, ob ich mich um meinen Sohn kümmern werde. Also wäre die bereits getätigte Festlegung der Mutter bzgl. der Vormundschaft lt. Jugendamt "nur ein Wunsch" der Mutter und wird erst dann tatsächlich entschieden. Somit bin ich diesbezüglich erst mal wieder etwas beruhigt, sofern die Aussage des Jugendamts wirklich richtig ist. Vielleicht kann ja jemand hier dies nochmal aufgrund seinen Erfahrungen bestätigen?
Danke euch.
Gruß
sportschuh
Hast Du das Gemeinsame Sorgerecht (GSR)?
Da ihr soweit erkennbar nicht verheiratet wart, müsste mal etwas unterschrieben worden sein!. (nicht die Vaterschaftsanerkennung!)
Je nachdem ob Du GSR hast, ist die Antwort des JA zu interpretieren.
Wenn Du kein GSR hast, dann wäre jetzt angesichts der offensichtlich fortschreitenden Krankheit der KM eine gute Gekegenheit, dies anzusprechen (die guten Argumente dafür sind un diesem Fall (leider) sehr konkret!)
Wovon lebt die KM, wenn Du nur einen „relativ geringen Betrag auf ein Konto des Kindes“ einzahlst? Grs. hat die KM einen Anspruch auf Barunterhalt, um die Lebensführungskosten des Kindes bestreiten zu können. ob die Höhe gem. DDT gerechtfertigt ist, darüber kann man beliebig lang philosophieren, hilft aber nicht weiter. Wenn KM Dich von der vollen Höhe bislang freigestellt hat, weil sie ausreichend Haushaltgeld hatte, dann war das nett. Wenn sie allerdings Geld aus staatlicher Unterstützung bezieht, dann gibt es keinen Verhandlungsspielraum.
Gruß, toto
Hallo,
nein, die KM hat das alleinige Sorgerecht. So wie ich das JA verstanden habe, ist dies generell so üblich, wenn man zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet war. Das JA hat mir auch geraten, daß ich mal beim Familiengericht anfragen sollte, ob man ein gemeinsames Sorgerecht beantragen könnte. Denn die Chancen, daß die KM von sich aus einsieht, daß unser Sohn besser bei seinem KV aufgehoben wäre, stehen ziemlich schlecht.
Die KM hat bisher Teilzeit gearbeitet, wobei die Arbeitszeit langsam etwas runtergefahren wird und wird auch von Ihrer Mutter, die im selben eigenen Haus wohnt, unterstützt. An finanzieller Not hat sie bisher absolut nicht gelitten und auch aufgrund des Wertes des Hauses wird dies in absehbarer Zukunft nicht passieren. Zudem haben wir uns irgendwelche Aufwendungen für die Schule, größere Kindergeburtstage oder dergleichen immer geteilt, sowie auch Urlaube, in denen wir zu dritt verreist sind. Da das Einkommen aber demnächst geringer ausfallen wird bzw. ganz wegfallen könnte aufgrund ihrer Krankheit, sieht sie nun die Gefahr, daß sie unseren Sohn nicht mehr versorgen könnte.
Gruß
sportschuh
Moin,
schauen wir uns mal die Fakten an.
1) Du hast keinen Teil des SR.
2) die KM ist erkrankt.
3) Du zahlst scheinbar keinen Mindest-KU.
4) wie die gesundheitliche Zukunft der KM aussieht ist ungewiss.
Also ...
1) Du hast kein gSR und damit "können" sie dich fragen, sollte die KM nicht mehr das SR ausüben könne, aber sie müssen Dich nicht fragen. Denn, Du hast kein gSR und damit bist Du rechtlos.
Mögliches Zenario: KM kann das SR (aus welchen Gründen auch immer) nciht mehr ausüben. Dann geht es auf das JA über, oder aber die Oma beantragt dieses und bekommt es. Denn es geht um das Kindeswohl und Kontinuität. Du wärest nicht der erste der darüber stolpert.
Das ganze ist höchst legal, da Du ja kein SR hast und damit schlichtweg nichts zu melden hast.
Umgehen kannst Du es nur, indem Du JETZT das gSR beantragst und auch erhälst.
2) Schlimm, wirklich schlimm. Aber dies kann Dich nur in dem Bezug auf das gemeinsame Kind interessieren. Viel Umgang um das Kind zu unterstützen und stabilisieren. Gleichzeitig entlastst Du die KM, so das sie sich auf ihre Gesundung konzentrieren kann.
3) Mindest KU ist Pflicht. Wenn die KM diesen fordert, dann hast DU diesen zu zahlen (solange das gemeinsame Kind bei ihr ist). Da würde ich an Deiner Stelle auch nciht lange diskutieren. Das es solange anders lief, ist gut für Dich. Sollte aber ein Przess vor dem Familiengericht deswegen geführt werden, verlierst Du diesen noch bevor er angefangen hat.
4) Viel / mehr Umgang, Antrag auf gSR, gleich nächste Woche und Zahlung des MindestKu. Wenn Sie mit weniger einverstanden ist, ok.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
An finanzieller Not hat sie bisher absolut nicht gelitten und auch aufgrund des Wertes des Hauses wird dies in absehbarer Zukunft nicht passieren. Zudem haben wir uns irgendwelche Aufwendungen für die Schule, größere Kindergeburtstage oder dergleichen immer geteilt, sowie auch Urlaube, in denen wir zu dritt verreist sind. Da das Einkommen aber demnächst geringer ausfallen wird bzw. ganz wegfallen könnte aufgrund ihrer Krankheit, sieht sie nun die Gefahr, daß sie unseren Sohn nicht mehr versorgen könnte.
Wenn das so in der Vergangenheit funktioniert hat, umso besser! Finde ich gut, wenn eben nicht um den letzten Pfennig gekämpft wird, insb. wenn eine Seite es nicht nötig hat.
Aber auch: Wenn KM nun den Anspruch - warum auch immer - geltend macht, regulären Unterhalt zu bekommen, dann hast Du wenig Argumente dagegen. Insbesondere da sie - vermutlich nicht zuletzt aus gesundheitlichen Gründen - ihre erwerbstätigkeit zurückfährt und deshalb Cash in der Haushaltskasse fehlt. Wenn Du mit ihr verhandeln kannst, dass sie - weil sie ja offenbar mietfrei wohnt - deshalb weniger KU zahlen musst dann gut - aber mehr als einen Versuch würde ich nicht unternehmen.
Dafür würde ich mich aber um GSR extrem bemühen: zunächst mit guten Gründen bei der KM, dann aber auch auf rechtl. Weg - der ist mittlerweile einfacher als früher. Auch wenn KM sicherlich ins Feld führen wird, dass es Dir bislang nicht wichtig war, hast Du jetzt aufgrund der Krankheitssituation ein paar Trümpfe in der Hand. Und die werden besser, wenn Du viel Umgang nachweisen kannst (denn dann zieht das Argument Kontinuität bei Oma im Fall des Falles weniger). Und auch wenn es zwei getrennte Baustellen sind: Du willst bei der GSR-Auseinandersetzung nicht eine offene Unterhaltsflanke haben!
Deshalb schließe ich mich den 4 Pkten von Kaspar an!
toto
Hallo,
Danke euch schon mal.
Könnte mir bitte nun noch jemand den Unterhalt ausrechnen und auch den Rechenweg aufzeigen?
Das wäre super.
Vielen Dank und schöne Ostern euch allen.
Gruß
sportschuh
Hallo,
2400 Netto werden bereinigt um die berufsbedingten Auswendungen (Kilometer zur Arbeit):
30 km mit 0,30 Euro plus 30 km mit 0,20 Euro = 15 Euro mal 220 Arbetistage = 3300 Euro : 12 = 275 Euro pro Monat.
Wenn es keine weiteren Abzugsposten gibt, dann ist das die 2. Stufe der DDT, da Du nur eine unterhaltsberechtigte Person hast geht es eine Stufe höher, also Stufe 3.
Wenn das Kind 12 Jahre alt ist, dann ist das die 3. Alterstufe mit einem KU von 514 Euro abzüglich halbem Kindergeld ergibt 417 Euro monatlichen Zahlbetrag.
VG Susi
Hi,
auch ich kann mich da nur anschließen. Denke du musst schnell handeln!
Wir hatten einen Fall im engen Freundeskreis, Mutter alleiniges Sorgerecht, Vater ohne Sorgerecht,
damals auch kein Kontakt zur Mutter seit ein paar Wochen.
Ende vom Lied: Mutter plötzlich verstorben, Vater wurde nicht mal gefragt, Sorgerecht bei der Oma.
Da die Oma aber schon recht alt war wurde das Kind beim Onkel in Pflegschaft gegeben.
Kontakt zum Vater 10 Jahre später nicht mehr vorhanden.
Also: Zahle ab sofort den Mindestunterhalt an die KM.
Sprich mit ihr über die gemeinsame elterliche Sorge, wenn sie unterschreibt ist das ein Besuch beim
JA und damit ist alles erledigt! Vor allem mit dem Hintergrund ihrer Erkrankung. Wenn sie plötzlich
im Krankenhaus ist würde das Kind sonst irgendwo in Pflegschaft gegeben wenn es blöd läuft.
Unterschreibt sie nicht, dürfte das ein Selbstläufer beim Familiengericht werden. Du hast guten Kontakt
zu eurem Kind, es gibt keinen Grund der gegen eine gemeinsame Sorge spricht und die Rechtssprechung
hat sich, zum Glück, hier in den letzten Jahren geändert.
Wie ist der Umgang geregelt? Wie oft ist dein Kind bei dir?
LG
Nadda
Hallo,
@ Susi64: War vielleicht meinerseits etwas irreführend, aber mein Nettomonatseinkommen beträgt nicht 2400 Euro, sondern ca. 1900 Euro plus 26 Euro VWL. Die 2340 Euro netto bezogen sich nur auf die Prämie von ca. 3900 Euro. Die wird jährlich einmal ausgezahlt.
@ nadda: Meinen Sohn kann ich eigentlich fast immer sehen. Tatsächlich sehe ich ihn aus Zeitgründen aber nur an einem Tag am Wochenende für mehrere Stunden. Wir stimmen das immer ein paar Tage vorher ab.
Gruß
sportschuh
Hallo,
auch eine Prämie, die ienmalig gezahlt wird ist Einkommen und entsprechend (durch 12 geteilt) auf das monatliche Einkommen anzurechnen.
VG Susi
Hi,
sprich mit ihr, wenn sie nicht mitmachen möchte gehst du mit einem Antrag auf gemeinsame Sorge vor Gericht.
Da du regelmäßigen und guten Kontakt zum Kind hast sollte das klappen.
Allerdings solltest du dich auch fragen, ob du nicht mehr Zeit mit deinem Kind verbringen kannst. Gerade wenn die
KM gesundheitlich angeschlagen ist, wäre das ja auch für sie eine Entlastung.
Abgesehen davon das du beruflich sehr eingespannt bist, auch Mütter arbeiten, auch Mütter haben Verpflichtungen,
nur müssen sie das mit dem Kind trotzdem schaffen. Ich bin der Meinung auch Väter sind in der Lage Kind, Arbeit
und sonstige Verpflichtungen unter einen Hut zu bringen.
LG
Nadda
Hallo,
muß jetzt nochmal wegen dem Unterhalt fragen.
Ich habe also Einkünfte von 1900 Euro + 26 VWL + 200 Euro (auf den Monat runtergerechnete Jahresprämie).
Das sind dann monatlich ca. 2100 Euro Nettoeinkünfte.
Wenn man nun davon die Fahrtkosten von 275 Euro abzieht, verbleiben 1825 Euro.
Was müßte ich denn nun an Unterhalt zahlen?
Würde es sich eigentlich rentieren noch eine private Altersvorsorge abzuschließen?
Und wegen dem Sorgerecht. Wie wäre da die genaue Vorgehensweise beim Familiengericht? Das Jugendamt erwähnte mal einen Rechtspfleger, an den ich mich wenden müßte. Welche Kosten kommen denn da noch auf mich zu?
Ich bin mir nämlich ziemlich sicher, daß die KM sich nicht von Ihrem Vorhaben abbringen läßt.
Danke euch.
Gruß
sportschuh
... und versuche die Umgangshäufigkeit und -intensität deutlich zu steigern! Du schreibst, du „kannst“ das Kind „eigentlich fast immer“ sehen. Ich lese daraus, dass KM keine Steine in den Weg legt! Gut!
Welche „Zeitgründe“ hindern Dich also daran? Es wird sich absehbar einiges ändern für Dich, Euren Sohn und die KM. Fang damit an!
Gruß toto, der zu KU-Berchnung und GSR-Antragsprocedere den Experten den Vortritt lässt, aber schon mal den Hinweis gibt, dass die Angabe des zuständigen OLG für eine Beantwortung der Frage nach zusätzlicher AV von Relevanz ist.
Hallo,
muß jetzt nochmal wegen dem Unterhalt fragen.
Ich habe also Einkünfte von 1900 Euro + 26 VWL + 200 Euro (auf den Monat runtergerechnete Jahresprämie).
Das sind dann monatlichca 2100 Euro2126,- € Nettoeinkünfte.
[...]
Würde es sich eigentlich rentieren noch eine private Altersvorsorge abzuschließen?
[...]
Danke euch.
Gruß sportschuh
Zu Deinen Nettoeinkünfünften:
Bei der Ermittlung des monatl. Nettoeinkommens wird nicht gerundet.
Ansonsten kannst Du einfach Deine Lohnscheine nehmen und dort die Nettobeträge auslesen. Auch für den Monat, in dem Dir die Prämie ausgezahlt wurde wird ja schlußendlich ein Nettobetrag ausgewiesen.
Zuzüglich zu Deinem Nettoeinkommen werden Steuerrückerstatungen angerechnet (wenn vorhanden), sowie Kapitalerträge (sollten aber auch in der Steuer mit auftauchen).
Falls Du einen Firmenwagen nutzt wäre die Berechnung hierfür etwas anders...
(Fast) alle Einkünfte der letzten 12 Monate (bzw. Forderungszeitraum) einfach zusammenrechenen und diese durch 12 (Monate) teilen, ergibt zunächst Dein Gesamtnettoeinkommen.
Hiervon sind dann - wie schon beschrieben - diverse Positionen abzugsfähig.
Da Du vermögenswirksame Leistungen ausgezahlt bekommst, könntest Du ja hier versuchen, die gesparten VWL als private Altersvorsorge anzugebnen und abzuziehen.
Ob es sich aus unterhaltstechnischer Sicht rentiert, eine private Altersvorsorge abzuschließen, ergibt sich erst aus den abschließenden Berechnungen, sprich, was als bereinigtes Einkommen übrig bleibt. Hier sollte ja dann eine eventuelle angestrebte Vorsorge dazu führen, den Unterhaltsbetrag zu senken, in dem man in eine nidrigere Einkommensgruppe rutscht.
Im Übrigen lohnt eine (geeignete) Altersvorsorge wohl immer, wen man die derzeitige Rentenenwicklung - beeinflußt durch unsere demokratisch gewählten Staatslenker -
betrachtet
Weiteres in Sachen Einkommen usw der Einfachheithalber hier:
https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/s%C3%BCdl2018.pdf
Dort steht (eigentlich) alles drin.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
bzgl. der Umgangshäufigkeit.
Theoretisch kann ich ihn öfter sehen, aber in der Realität, ist es nur einmal in der Woche.
Bedingt dadurch, daß ich wenn ich unter der Woche abends gegen 19 Uhr von der Arbeit nach Hause komme, erst noch knapp 30 Minuten zu ihm fahren müßte und er ja auch bald ins Bett muß. Da bleibt also nicht viel Zeit. Zudem hat er zweimal die Woche Fußballtraining. Mit seinen Kumpels macht er auch recht viel. Das ist mitunter auch der Grund warum es auch nur einen Tag am Wochenende geht. Davon abgesehen habe ich ja auch noch ein Leben nach der Arbeit und eine Fernbeziehung mit meiner jetzigen Freundin, die ich auch nur alle zwei oder drei Wochen am Wochenende sehe. Übrigens, muß ich ja auch noch die Fahrtkosten für die Abholung und das Zurückbringen mit einberechnen, die sich zusätzlich auf etwa 40 Euro pro Monat belaufen ohne irgendwo mit meinem Sohn hingefahren zu sein. Wer zahlt das eigentlich?
Eine zusätzliche Frage ist mir nun noch eingefallen.
Den bisher gezahlten Geldbetrag, den ich meinem Sohn auf ein, auf seinen Namen laufendes Konto eingezahlt habe, kann ich diesen auf den nun zu zahlenden Unterhalt anrechnen? Dieser Geldbetrag war ja mal mündlich mit der KM vereinbart worden ohne das ganze damals als "Unterhalt" zu bezeichnen.
Übrigens ist für mich der Begriff "Unterhalt" in meinem Fall nicht wirklich der richtige Ausdruck, da das Geld, das ich nun zahlen soll, nicht vorrangig für den Unterhalt meines Sohnes bestimmt ist, sondern lt. Aussage der KM und der Oma für Führerscheine für Motorrad und Auto und dann auch die entsprechenden Fahrzeuge. Der eigentliche Unterhalt wird ja bis auf Weiteres von der KM und Oma gezahlt. Wenn er dann als 18jähriger mal so 40000 Euro auf dem Konto hat, mache ich mir jetzt auch schon mal Sorgen. Ich möchte ja nicht, daß er dann direkt das ganze Geld auf den Kopf haut oder als Fahranfänger ein Auto oder Motorrad mit viel PS kauft.
Gruß
sportschuh