Hallo,
ich hab da eine Frage und hoffe mir kann hier jemand helfen.
Ich zahle Unterhalt für einen 7 jährigen Jungen was auch kein problem ist nur die Höhe.
Meine Lebenspartnerin ist Studentin und bekommt nicht das volle BaFög, ihr Vater zahlt nicht die errechnete Summe und über einen Anwalt sind wir auch nicht rangekommen.Nun zahle ich also den grössten Teil der Lebenskosten ( Miete usw.)
Kann ich dies bei der Unterhaltsberechnung für meinen Sohn geltend machen?Gibt es da irgendwelche rechtlichen Grundlagen?
Vielen Dank im vorraus!
Hallo Toni !
Also um Dir in etwa sagen zu können, ob der KU den Du bezahlst angemessen
oder zu hoch ist, werden die Herrschaften hier, die wirklich was davon verstehen,
ein wenig mehr Informationen brauchen, als Du bisher gegeben hast.
Was mich aber interessieren würde:
Dein Sohn soll also darunter leiden, daß der Vater Deiner Lebensgefährtin, seinen
Anteil nicht erfüllt ? Findest Du das wirklich korrekt ?
Gruß
Marina
Hallo,
Nun zahle ich also den grössten Teil der Lebenskosten ( Miete usw.)
Kann ich dies bei der Unterhaltsberechnung für meinen Sohn geltend machen?Gibt es da irgendwelche rechtlichen Grundlagen?
Nein, denn der Lebensgefährtin bist Du nicht zum Unterhalt verpflichtet. Das Kind muss sich nicht entgeben halten lassen, dass Du die Lebenskosten (mit)finanzieren möchtest.
Ergibt sich aus dem Familien- bzw. Verwandtenunterhalt.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse