Hallo zusammen,
ich bin zwar ne Frau, hoffe aber ihr könnt mir trotzdem helfen.
Ich hbae aus erster Ehe 2 Kinder. Die jüngere Tochter lebt beim Vater,
die Grosse bei uns.
Ich bin wieder verheiratet und erwarte im August ein Baby mit meinem
jetzigen Ehemann.
Bisher wird der Unterhalt gegeneinander aufgerechnet, sodass mein
Ex-Mann mir nur den Differenzbetrag überweist.
Ich kann aber wenn das Baby da ist, nicht mehr arbeiten gehen, zumindest
ein gewisse Zeit nicht. Ich möchte aber ab dem Winter zumindest wieder
einen 400 EUR Job annehmen.
Bin ich dann noch unterhaltspflichtig, oder muss dieser Unterhalt aus dem
Gehalt meines Mannes gezahlt werden?
Ist es möglich den Utnerhalt auszusetzen, bis ich
wieder arbeiten gehen kann??
Danke schonmal für die Antworten
Hallo,
ob der Unterhalt geringer wird kann ich Dir nicht sagen. Da du dem Kind zum Unterhalt verpflichtet bist...obliegt dir eine Erwerbspflicht.
Wenn du den KU nicht aufbringen kannst...muss Dir ja Dein neuer Mann Unterhalt leisten...ich bin mir nicht sicher ob du dann davon den KU begleichen musst.
Sicherlich werden Dir hier andere helfen können.
Mfg
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
