Hallo,
ich habe mal eine ganz wichtige Frage, die eher meinen Bruder betrifft, der -meiner Meinung nach- ziemlich über den Tisch gezogen wird.
Nach seiner Scheidung wurde er dazu "verdonnert" monatlich 170 Euro Unterhalt für seine Tochter zu bezahlen, obwohl er nicht mal ein Einkommen von 600 Euro hat, also unter dem sogenannten Selbstbehalt liegt.
Trotzdem hatte er immer diesen Unterhalt bezahlt, nun ist er aber an einen Punkt gelangt, wo er einfach nicht mehr zahlen kann, weshalb er gestern auch noch einmal bei seiner Anwältin war.
Die riet ihn dazu, weiterzuzahlen oder die Zahlungen einzustellen, bis das Geld zwangsweise eingetrieben werden soll, damit das Gericht dann sieht, daß bei meinem Bruder nun wirklich nichts zu holen ist.
Aber so kann es doch nicht sein, oder?
Wozu gibt es den sogenannten Selbstbehalt, wenn er dann doch nicht angewendet wird?!
Könnte mir jemanden mal ein paar Tipss geben oder seine Gedanken dazu äussern, worüber ich mich wirklich sehr freuen würde.
Schon mal im Voraus Herzlichen Dank!
KasiRueg
Moin,
wilkommen auf vatersein.de, der WebSite auch für ratsuchende Brüder 😉
Der SB ist eine rechtlich nicht bindende Grenze, so wie das gesamte Unterhaltsrecht letztlich sich nur durch Urteile manifestiert. Der Gesetzgeber hat aus Faulheit, Trägheit, Unkenntnis, wasausimmer schlicht nur gesagt, dass Unterhalt zu zahlen ist. Den Rest haben die Honoratioren der OLGs in ihren unterhaltsrechtlichen Leitlinien abgefrühstückt.
Zum Thema...
Dein Bruder hat bisher von seinem schmalen Salär bezahlt. Dann wird er sich die Frage gefallen lassen müssen, warum er das nun nicht mehr kann. Es auf die Pfändung ankommen zu lassen, halte ich persönlich für einen brandgefährlichen Weg. Zunächst kommen die Vollstreckungskosten auf ihn zu und er läuft in das Risiko, eine EV abgeben zu müssen.
Mein erster Rat: RA wechseln. Wenn die so einen Mist rät, dann kann's nur in die Hose gehen.
Mein zweiter Rat: Unterhaltsabänderungsklage i.V.m. Antrag auf pfändungsschutz stellen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
