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Unterhalt und Erziehungsgeld

 
(@kneffi)
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Hallo zusammen,
ich habe mich heute bei Euch angemeldet. Diese leidigen Themen, mit denen Ihr Euch teilweise schon seit Jahren rumplagt, rollen gerade erst auf mich zu.
Ich bin (noch) verheiratet, lebe seit einigen Monaten getrennt und zahle Kindes- und Trennungsunterhalt. Das ist soweit auch o.k., und ich komme mit meiner Ex bis dato ganz gut klar. Bzgl. Kinderbetreuung, Unterhalt, Aufteilung von Hausrat und Vermögen haben wir uns weitgehend einvernehmlich geeinigt.
Jetzt habe ich erfahren, daß meine Ex Erziehungsgeld beantragt hat. Die Unterhaltberechnung geht aber davon aus, daß sie kein Einkommen hat. Hat jemand von Euch diesbezüglich Erfahrung? Wird das Erziehungsgeld als ihr Einkommen gewertet oder - wie das Kindergeld - aufgeteilt? Oder steht es ihr komplett zu? Habe bei meinen Recherchen dazu bisher nichts gefunden. Mit bestem Dank im Voraus!

Kneffi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2003 11:27
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Kneffi,

wllkomen an Bord, wie es so schön heißt.

Du findest die Hinzurechenbarkeit zum Einkommen für Erziehungsgeld in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des für Dich zuständigen OLG. Schau doch mal in den Weiterführenden Texten nach, ob Dein OLG dort schon enthalten ist.

Die meisten OLG sehen Erziehungsgeld nicht als Einkommen an und verweisen auf § 9 BErzGG.

BErzGG § 9 Unterhaltspflichten
Unterhaltsverpflichtungen werden durch die Zahlung des Erziehungsgeldes und anderer vergleichbarer Leistungen der Länder nicht berührt. Dies gilt nicht in den Fällen des § 1361 Abs. 3, der §§ 1579, 1603 Abs. 2 und des § 1611 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2003 11:36
(@kneffi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sylvie und DeepThought,

meine Kinder sind 2 und 4; es handelt sich um Erziehungsgeld. Ich bin mir nicht sicher, ob der von DeepThought genannte § paßt, denn das Erziehungsgels bekommt ja nicht der Unterhaltspflichtige, sondern der Unterhaltsberechtigte. Die Frage ist also, welche Wirkung es beim Unterhaltsberechtigten hat: keine, Hälfte abgeben oder als Einkommen anrechnen lassen?
Welches OLG ist eigentlich zuständig, wenn beide in unterschiedlichen Bundesländern leben. (Meine Ex ist nach der Trennung weggezogen.)

Gruß, Kneffi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2003 12:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es ist das OLG zuständig in dessen Bezirk der Unterhaltsberechtigte gemeldet ist. Du kannst hier nachsehen, welches das ist.

Erziehungsgeld wird i.A. nicht als Einkommen gerechnet, es sei denn, die Vorschriften des zitierten § greifen. Heißt also, dass Du als Unterhaltsverpflichteter durch die Zahlung von Erziehungsgeld (gleich an wen dies erfolgt) nicht berührt bist.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2003 13:02
(@barde)
Schon was gesagt Registriert

gibt es erziehungsgeld über das 2. lebensjahr hinaus?

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2003 13:50
(@kneffi)
Schon was gesagt Registriert

Genau die selbe Frage, wie Barde hab ich mir nämlich vorhin auch gestellt!

Sylvie

Wahrscheinlich hat Sie rückwirkend bis zum 24. Monat beantragt. Das geht wohl bis 6 Monate vor Antragstellung.
In jedem Fall Danke für die Hinweise!
Kneffi

[Editiert am 4/9/2003 von Kneffi]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2003 17:50