Unterhalt und eheäh...
 
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Unterhalt und eheähnliche Gemeinschaft

 
(@oberfoersterpudlich)
Schon was gesagt Registriert

:mad2:
Ich möchte an dieser Stelle mal etwas ausholen. Ich bin seit 10/2000 von meiner Ex getrennt , und seit 10/2002 geschieden. Aus der Ehe ist mein Sohn (jetzt 12) hervorgegangen.

Seit 10/2000 zahle ich sowohl für meine Ex, als für meinen Sohn Unterhalt. Für meinen Sohn habe ich diesbezüglich kein Problem, für meine Ex schon. :thumbdown:

Seit Mitte 2002 hat die Gute nämlich einen festen Freund, aber die beiden haben unterschiedliche Adresse ! Sie kauft für ihn ein, Sie ist die meiste Zeit bei ihm oder er bei ihr etc.

Ergo, ich habe ein massives Problem, dass ich diese Beziehung schlüssig nachweisen kann. Und die beiden müssen sich jeden Monat schieflachen, wenn ich den Unterhalt überweise ! :gunman:

Da ich sicherlich nicht der einzige mit einem solchen Problem bin, wollte ich hier mal hören, ob jemand kreative Gedanken zu diesem Thema hat ? Oder selbst schon in einer solchen Situation eine Lösung gefunden hat ? Ich spiele schon alle möglichen Kombinationen durch : angefangen von der Idee mich in ein Haus gegenüber als Beamter von irgendeiner Behörde auszugeben um eine Web-Cam zu installieren, bis zu dem Gedanken unter Taxifahrern Erfolgsprämien auszuloben, wenn sie mir ein Besuchstagebuch erstellen.

So die richtig zündende Idee ist mir aber noch verborgen geblieben ! :knockout:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2005 00:33
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin ofp,

ist auch nicht so einfach. Wenn tatsächlich zwei Adressen bestehen (wäre über's Einwohnermeldeamt zu bekommen, schließlich planst du eine Wiedersehensparty alter Klassenkameraden) gibt es kaum eine Chance.

Gut informiert sind immer die Postboten und ältere Leute im Haus. Auch dei buckelige Verwandschaft kann über drei Ecken so das eine oder andere gesagt haben. Letztlich muss alles gerichtsverwertbar sein.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2005 00:40
(@oberfoersterpudlich)
Schon was gesagt Registriert

Die zwei Adressen bestehen definitiv, dass weiß ich. An seiner bin ich heute abend vorbeigefahren und habe ein Bild von ihrem Wagen vor der Tür gemacht. Er hat zwei Stellplätze vor dem Haus. Es sind aber von mir aus 30 Kilometer eine Strecke bis zu ihm.

Und wenn ich bedenke, ich würde jetzt abends hinfahren, Bild machen und zurückfahren, und morgens nochmal das gleiche, da komm ich bei den Spritpreisen billiger, wenn ich den Unterhalt zahle.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2005 00:45
(@skater)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi ofp!

Habe das gleiche Problem, nur ich muss keine 30 km fahren, sondern nur 5 km. Meine Ex hat auch seit über 2 Jahren einen festen Freund und beide haben auch getrennte Wohnungen. Grundsätzlich muss man keinen gemeinsamen Wonsitz haben um eine eheähnliche Gemeinschaft zu führen. Es müssen eben gewisse Kriterien erfült sein, um eine Verwirkung (§ 1579 ) geltend zu machen. Bei mir sind aber die Chancen weitaus geringer als bei Dir, da meine Ex noch unseren 4 jährigen Sohn betreut und sich so fast alles erlauben kann und auch nicht arbeiten gehen braucht. Deine dagegen betreut Euren 12 jährigen Sohn und ihr kann schon mindestens ein Halbtagsjob zugemutet werden. Hat sie den ein eigenes Einkommen?Meine Ex bezieht natürlich auch noch TU. Habe am 5.7. meinen Scheidungstermin und da geht es natürlich auch um den nachehelichen Unterhalt.
Ich habe auch über 2 Jahre alles dokomentiert, Fotos ( auch von den parkenden Autos-früh und abends)gemacht, Zeugen für gemeinsame Auftritte benannt usw. Mein Anwalt hat jetzt ein umfangreiches Schreiben mit Tatsachen dem Gericht vorgelegt und ich bin sehr gespannt, wie der Richter entscheidet. Mache mir allerdings nicht allzu große Hoffnungen, da sie wie gesagt unseren 4-jährigen betreut und eine Verwirkung fast unmöglich ist. Ich glaube sogar, sie hat sich jetzt erst mal von ihm getrennt, da sie mitbekommen hat, dass ich umfangreich dokomentiert habe. Kann sein, dass sie jetzt behauptet, die Beziehung besteht nicht mehr. Mittlerweile parkt sie ihr Auto immer ein paar Straßen weiter und in letzter Zeit trift man sich eben sehr selten, da die Verhandlung unmittelbar bevorsteht.Der Gesetzgeber lässt natürlich lieber den Ex bezahlen, als sie finanziell auf Staatskosten zu unterhalten.
Vielleicht ist in Deinem Falle auch ein Privatdedektiv ratsam. Allerdings würde ich mich vorher mit meinem Anwalt unterhalten. Es gibt Dedektive, welche auf solche Fälle spezialisiert sind und wenn Du vor Gericht Recht bekommst, kannst Du meines Wissens nach, die Kosten von ihm Deiner Ex aufdrücken.
Wüde ich aber nur machen, wenn ich mir sehr sicher wäre und Dein Anwalt sein uneingeschränktes Ok. gibt!

Viel Erfolg! Kann Dich sehr gut versehen. Es kotzt mich auch an die Beziehung der beiden mit zu finanzieren und sie lässt sich schön von zwei Männern unterhalten. Aber in dieser Sache sind wir Männer eben in der Beweispflicht und es ist nicht einfach eine eheähnliche Beziehung nachzuweisen.

Skater

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2005 11:27
(@oberfoersterpudlich)
Schon was gesagt Registriert

Ein kleiner Trost ist wirklich, dass Sie schon nach dem Erziehungsurlaub wieder 66 % arbeiten gegangen ist. Da kann sie nicht mehr raus.

Mit dem Detektiv sollte ich die Finger von lassen, sagte mein Anwalt. In den meisten Fällen ist das Ergebnis so mager, aber die Kosten so hoch, dass es in keinem Verhältnis stünde.

Vielleicht sollte man einen Verein "Detektivische Väter für Väter" gründen, wo jeder immer eine Woche die lieben Ex abklappert ! 😎

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2005 15:23
(@papi74)
Registriert

Hei Opf,

bei dem Verein mache ich sofort mit...und ich kenne da noch ein paar andere:-) 😉

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2005 15:45
(@oberfoersterpudlich)
Schon was gesagt Registriert

Das glaube ich gerne, dass es für so etwas ein genügend großes Potential gibt.

Es ist alles immer nur eine Frage der Organisation. Wir haben halt keine Lobby !!!

Aber es ist schon erschreckend, zu welchen Überlegungen und Mitteln man heute
kommen und greifen muss !

Meine PLZ beginnt mit 65, wenn es jemanden interessiert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2005 17:18
(@luhnitoon)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,
also für den PLZ Bereich 42 würde ich auch in den Verein "Detektivische Väter für Väter" eintreten. Gute Idde 😉 . Sollte man echt machen.
Gruß
Michael

Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2005 01:25