Moin!
Als Beamter schloss ich vor Jahren eine überteuerte Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung ab, die ich gern kündigen möchte.
Szenario: Sollte ich meine Tätigkeit nicht weiter ausüben können (DU), so tritt der Staat / das Land ein und zahlt anstelle des Soldes dann ein sog Ruhegehalt. Soweit ich weiß, wird die DU-Rente nach DU ausgezahlt und als Einnahmeposten in der kindlichen Unterhaltsberechnung hinzugerechnet.
Wie berechnet sich in diesem Fall der Kindesunterhalt? Bleibt es bei der gewöhnlichen Berechnung? Was passiert, wenn die Ex Unterhaltsvorschuss beim zuständigen Jugendamt beantragt? Habt Ihr Erfahrungen?
Danke für Hinweise!
Moin,
etwas konfuse...
Die BU Versicherung ist eine Risikoabsicherung letztendlich dein Problem. Sie kann u.u. Mindernd angesetzt werden, es gibt aber keine Verpflichtung zu dieser.
Als verbeamteter AN bist du versorgt und es ist davon auszugehen, dass du immer über dem MindestKU Einkommen erzielen wirst, solange die Kinderschaar nicht ausufert.
Solltest Du DU beziehen, bist Du nicht mehr AN im eigentlichen Sinne. Damit würden die Selbstbehalte sinken, aber soweit muss es nicht kommen.
Der KU berechnet sich immer nach dem aktuellen Einkommen. Wobei eine Absenkung nicht sehr leicht und vor allem nicht schnell zu erreichen ist.
UHV wird die KM nicht bekommen, solange Du den MindestKU zahlst. Und ich nehme an, dass du diesen immer aufbringen können wirst.
Im übrigen, du schreibst von Sold. Bist Du in einem alimentierten Beamtenverhältnis, oder ein Soldat der BW? Als Soldat unterliegst du etwas anderen Pensionsregelungen und vor allem einer viel früheren Pensionierung.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
hast du denn einen Titel?
Grundsätzlich wäre der Unterhalt nach dem neuen Einkommen zu berechnen. Allerdings sinkt dann auch der Selbstbehalt von 1.160 auf 960 Euro, wenn der Unterhaltsschuldner nicht erwerbstätig ist.
Wenn die Ex UHV beantragt, würde die Leistungsfähigkeit geprüft werden. Da ist dann von "ist (bedingt) leistungsunfähig" bis "ist voll leistungsfähig" alles drin. Es kann vor Gericht gehen und je nach Hintergrund auch zur Annahme von fiktiven Einkünften, aber auch Verpflichtung zur Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung gehen.
Möglichkeiten gibt es viele.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."