Hallo zusammen 🙂
ich brauche ein Paar Antworten auf meine Fragen und ich hoffe, ihr könnt mir dabei helfen.
Ich zahle Unterhalt für ein minderjähriges Kind in Ausbildung (16 J.),seit August ,zweites Lehrjahr.(Verdienst ca. 420 €) Nun habe ich erfahren, das die KM Berufsausbildungsbeihilfe beantragt hat.Weil die Tochter dort wo sie arbeitet auch wohnen muss.
Nun hätte letztes Jahr schon eine Neuberechnung stattfinden müssen,die aber nicht stattfand,da die KM die fehlenden Unterlagen (Ausbildungsnachweis,Lohnstreifen )nicht rausrückte.Deshalb musste ich mir einen Anwalt nehmen der das nun alles regelt.
Nun zur Berufsausbildungsbeihilfe. Muss die irgendwann zurückgezahlt werden?
Muss ich nun mehr Unterhalt zahlen ?
Wird die KM auch zur Kasse gebeten ?
Da mein RA im Urlaub ist,müsst ihr nun leider herhalten. 😉
Vielen Dank
Hi Ryllo
Bei BAB werden beide Elternteile aufgefordert, etwas auszufüllen. Wenn Du niemals die entsprechenden Formulare erhalten, ausgefüllt und weitergeleitet hast, wurde auch nichts beantragt.
Nun zur Berufsausbildungsbeihilfe. Muss die irgendwann zurückgezahlt werden?
Nein.
Muss ich nun mehr Unterhalt zahlen ?
Unwahrscheinlich, eher weniger. da das Kind auswärtig untergebracht wird steigt sein Bedarf auf min. 640€. Da von abgezogen wird das volle KG, das gewährte BAB. Hinzu kommt eine Ausbildungspauschale von 90€.
Wird die KM auch zur Kasse gebeten ?
Ja. Da das Kind auswärtig untergebracht wird, werden beide ET lt. Gesetz barunterhaltspflichtig.
BAB als staatl. Förderung ist vorrangig ggü. Unterhaltszahlungen zu beantragen. Das Kind - in dem Fall hier die KM - kann dazu verpflichtet werden. Das ergibt sich aus dem Grundsatz der Bedürftigkeit.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Nun bin ich wieder etwas schlauer. 🙂
Ich hoffe das bald alle Unterlagen vorhanden sind und der Unterhalt dann neu berechnet werden kann.
Vielen Dank