Unterhalt und Bafög
 
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Unterhalt und Bafög

 
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

meine 16- jährige Tochter wird ab September eine Schule in München besuchen und dort ihre Berufsausbildung machen. Dazu wird sie auch unter der Woche in einem Schülerinnenheim wohnen.

Wie sieht das ab dann mit Unterhalt aus ? Sie bekommt wahrscheinlich Bafög, das reicht aber nicht aus alle Unkosten zu decken.

Bin ich ab September rechtlich auch halb zum Barunterhalt verpflichtet oder weiterhin die Mutter.

Da Mutter sowieso nichts zahlt ist es zwar egal, aber es würde mich einfach interessieren. Weiss vielleicht jemand wie hoch der Unterhaltsanspruch meiner Tochter dann sein wird ? Wie wird das berechnet ?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2012 15:53
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Als auswärtig untergebrachtes Kind hat sie einen Anspruch von 670€, ebenso sind beide ET barunterhaltspflichtig. Also analog wie bei einem vollj. Kind (z.B. Student), welches einen eigenen Haushalt führt. KG wird voll auf den Bedarf angerechnet.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2012 16:20
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

und von diesen 670 Euro wird dann das Bafög abgezogen, sowie das Kindergeld ?

Also 465  plus 184 macht 649 Euro.

Heisst das, dass die KM dann nicht mehr unterhaltsverpflichtet ist ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2012 16:55
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wenn die 465€ das bewilligte Bafög sind, dann verbleibt ein Bedarf von 21€, welcher von den Eltern abzudecken ist.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2012 17:17
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

also, jetzt dreh ich wirklich bald durch.

Habe Ex gesagt, dass wir nun das Bafög für Tochter beantragen müssen, und wir daher ihre Nachweise vom Hartz 4 Bezug brauchen.

Und nun weigert sie sich uns die zu geben. Mir gibt sie sie schon gleich gar nicht, hat sie gesagt, dazu wäre sie nicht verpflichtet, und irgendwann, wenn sie Lust hat wird sie sie an das Amt schicken. Sagt sie.

Kann ich da irgendwas tun ? Es ist sehr wichtig, dass der Antrag so schnell wie möglich gestellt wird, damit das Geld auch wirklich ab 1. September ausbezahlt werden kann.

Ist sie wirklich nicht verpflichtet mir, oder zumindest Tochter ihr Einkommen nachzuweisen ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2012 21:21
 Don3
(@don3)
Rege dabei Registriert

Hallo dwh

Ich habe das Formblatt3 aus gefüllt und direkt ans bafög-amt geschickt mit den hinweis das ich darauf hin weise das meine Daten(was ich verdiene) nicht zulesen ist.
Du hast kein recht zusehen was deine Ex an geld hat.

Gruß Don

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2012 21:48
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Siehst du, und genau deshalb bekomme ich seit 4 Jahren keinen Unterhalt für meine zwei Kinder !! Weil es immer jemand gibt der sagt ich habe kein Recht zu wissen was sie verdient.

Wenn jemand nichts zu verheimlichen hat, dann hat er auch kein Problem damit dies offen klar zu legen. Ich hatte nie ein Problem damit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2012 22:05
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo dwh,

dass du selbst kein Recht hast ist die eine Seite der Medaille. Darüber kann man geteilter Meinung sein ... steht aber hier nicht zur Diskussion.

Dass eure minderjährigen Kinder nach § 1605 BGB ein Recht auf Auskunft von dem Elternteil haben, bei dem sie nicht leben und dass du als Betreuungselternteil im Namen der bei dir lebenden Kinder ganz genau diese Auskunft verlangen kannst (alle zwei Jahre, wenn es dir sinnvoll erscheint) ist die andere Seite.

Stufenantrag heißt das Zauberwort.
Ist - bezogen auf Unterhalt minderjähriger Kinder - ebenso ein Selbstgänger wie der hier gerne empfohlene "Umgangsdreisprung".
Wenn deine Ex nicht freiwillig Auskunft erteilt, kannst du die Auskunft nach Schema F beantragen:

Antrag auf Auskunft - macht dein zuständiges JA kostenlos. Und häufig auch umsonst.  :puzz:
Wärst du eine Mutter und der auskunftsunwillige Elternteil ein Vater, würde das JA selbst den Stufenantrag für das Kind stellen. Als Vater kann es sein, dass du selbst zum Gericht und zum Anwalt musst.

Bitte genau in der Reihenfolge:
1. Also zum Amtsgericht deines Bezirks und im Namen des minderjährigen Kindes einen VKH-Antrag stellen. Dort kannst du das Aktenzeichen vom gescheiterten Antrag des JAs nennen, das zu kennen dir als sorgeberechtigtem Elternteil selbstverständlich zusteht.
2. Mit der Zusage auf VKH für Kind 1 bis n und 10 Euro Bargeld (für alle Kinder gemeinsam) zum Anwalt.

Dort Stufenantrag beim zuständigen Gericht stellen lassen: 
1. Antrag auf Auskunft
2. Antrag auf eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit
3. Antrag auf titulierten Unterhalt für das Kind.

Kann jeder ReNo-Gehilfe im ersten Lehrjahr.
Ist in einer Anwaltskanzlei für Familienrecht so häufig dran wie kopieren und Kaffee kochen.
Damit solltest im Hinblick auf den BaföG-Antrag keine Minute länger zögern.

Lass dich nicht unterkriegen, dwh.
Unterhalt für Minderjährige muss sein.
An dem Punkt sind sich in diesem undurchsichtigen Rechtsgebiet die meisten Aktiven seit September 2009 vollkommen einig.

Viel Erfolg wünscht deinen Töchtern und dir

🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2012 22:54