Unterhalt umgekehrt...
 
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Unterhalt umgekehrt - Mutter sein und zahlen müssen, kein Einkommen, aber Besitz

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(@claud)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich weiß, dass ich hier vermutlich die einzige Frau bin, aber ich habe das gleiche Problem. Ich habe 2 Kinder aus meiner ersten ehe, leben bei meinem Exmann (nicht sehr freiwillig, hat viel Schmerz und Tränen gekostet), da hat die ganze Familie meines Exmannes dazugeholfen, Trennungsunterhalt nicht bezahlt, ich hatte keine Arbeit, bin ausgezogen und suchte dann Arbeit und Wohnung für mich und die Kinder, diese verblieben in der Zeit beim Vater. Als es soweit war, haben sie sie nicht herausgerückt und ich war zu schwach und zu verletzt, um irgendwas zu unternehmen. Also es gibt auch die andere Sache. Ist aber nun schon über 5 Jahre her. Nun ist es halt so, ich hab mich damit abgefunden, wieder geiheiratet und nochmal 2 Kinder bekommen.
Nun kommt mein Problem. Wir gehen in kanpp 5 Wochen nach Neuseeland, erst mal nur als Touris um das Land für 2 Monate zu bereisen. Ich habe vor ca 1/2 Jahr aus einer erbengemeinschft, ber der ich beteiligt war, Grundstücke (unbebaut und 1 bebeutes erbbau) herausbekommen.
Anfang dieser Woche bekam ich einen Brief vom Jugendamt (wohlgemerkt, mein Exmann forderte in den letzten 5 Jahren keinen Unterhalt von mir), in dem ich aufgefordert werde Unterhalt zu zahlen und meine Vermögensverhältnisse darzulegen. Ich habe meinen Job aus gesundheitlichen Gründen gekündigt. Also kein Einkommen. Das Einzige Einkommen hat mein Mann. Wie ist das jetzt, hat da jemand eine Ahnung, ob ich aufgrund meines Vermögens in Form von unbebauten Grundstücken (schwer verkaufbar) zu Düsseldorfer Tabelle verdonnert werden kann (also beispielsweise für beide Kinder 780 €) oder muss ich ein fiktives Einkommen angeben, weil ich ja vielleicht arbeiten KÖNNTE (Kinder sind aber erst 4 und 2), wird mein letztes Einkommen herangenommen (netto ca. 600 €) oder werden fiktive Zinsen angenommen, wie es wäre, wenn ich auf den Wert der unbebauten Grundstücke Zinsen erhielte? Die Grundstücke sind zusammen ca. 50.000 bis 60.000€ Wert.
Dazu kommt, das mein Exmann dem Jugendamt gegenüber angegeben hat, dass wir nach Neuseeland umziehen werden und soll dort die Adresse angeben, was ich ja nicht kann, weil ich (derzeit) nicht dorthin umziehe sondern lediglich eine Urlaubsreise mache.
Meinen bei meinem Exmann verbliebenen Kindern geht es nicht schlecht. Mein Exmann ist Lehrer (verdient nicht schlecht)  und hat sich vom Erlös unseres Hauses, das ich blöde Kuh im überlassen habe und VEL Geld inkl. Grundstück hineingesteckt habe, ein neues Haus gekauft, an dem er geringe Raten abzahlt. Zudem haben die Kinder so und soviele Ausbildungsverträge von den Großeltern und vermutlich jeder von ihnen  mehr Geld auf dem Sparbuch als ich auf dem Girokonto.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2009 11:13
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Au Weija.

Nein, Du bist hier nicht die einzige Frau, aber vielleicht eine der unverschämtesten.

Erstmal ist der Mindestsatz für 2 Kinder nicht 780€, sondern kindergeldbereinigt irgendwo zwischen 480€ und 590€, je nach Alter.

Dann ist die These, dass Du Deinen Job rein aus Gesundheitsgründen gekündigt hast, um dann mit 2 Kleinkindern um die Welt zu tingeln, eine Beleidigung der Intelligenz derer, mit denen  Du zu tun hast.

Dann ist die Quelle Deiner (fiktiven) Leistungsfähigkeit nicht nur Dein Vermögen, sondern vor allem Dein Mann, und dem scheint's ja auch nicht schlecht zu gehen. Du hast da einen (fiktiven) EU-Anspruch, aus dem heraus Du für den Barunterhalt Deiner beiden grossen leistungsfähig bist.

Es wäre wirklich schlimm, wenn das JA Dich da entkommen lässt (aber man hört sowas ja immer wieder)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2009 11:36
 Vic
(@vic)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Papasorglos,

nicht ärgern  🙂

Ist doch ganz einfach:

Kinder sind da, haben Anspruch auf Unterhalt.

Vermögensverhältnisse werden überprüft; Unterhalt wird (so oder so) nach Leistungsfähigkeit festgestellt werden.

Basta. Da hilft kein Jammern, Weinen oder Flucht in die weite Welt.

Ob Männlein oder Weiblein zahlen muss / soll.: Die Kinder haben halt einen Anspruch auf Unterhalt.

Gruß Vic

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2009 11:46
 elwu
(@elwu)

Ob Männlein oder Weiblein zahlen muss / soll.: Die Kinder haben halt einen Anspruch auf Unterhalt.

Hallo,

in der Theorie schon. In der Praxis zahlt kaum eine unterhaltspflichtige Mutter. Im vorliegenden Fall gehe ich aber davon aus, dass eine Verwertung des Grundstücks angeordnet wird bzw. fiktives Einkommen angerechnet, so dass Claud zahlen muss, ist ja auch o.k.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2009 12:54
(@claud)
Schon was gesagt Registriert

Leute, ich bin NICHT unverschämt. Ich kenn mich nur nicht aus.
Erstens habe ich meinen Job gekündigt, weil ich nervlich einfach am Ende war und ich dort einfach überfordert war. Zweitens: dass wir nach NZ gehen wollen, als Familie (meine 2.). Den Entschluss haben wir schon lange gefaßt, BEVOR das Einschreiben vom JA kam, die Flugtikets dafür auch schon lange gekauft. Also nix mit Flucht in die weite Welt.  Und auch nix tingeln von Land zu Land, just for fun. Bleiben, leben UND arbeiten wollen wir beide dort. Außerdem verdient mein Mann zwar dass er uns sich, unsere Kinder und mich über Wasser halten kann, aber Sprünge, auch kleine, gehen da auch nicht. Zudem haben wir insgesamt 6 Kinder, also, er aus erster Ehe 2 (für die er auch Unterhalt bezahlt, hat ja auch ein entsprechendes Einkommen), ich aus 2. Ehe 2 und wir selbst noch 2 eigene. Und an die müssen wir doch AUCH denken. Zudem kann ich ja auch nur hallbtags arbeiten gehen. Ich denke, ich habe mit 1000 Eur recht gut verdient, aber mehr als 600 bleiben da ja auch nicht über.
Ja, es stimmt wohl, meinem EX-Mann geht es nicht schlecht. Und meinen Kindern auch nicht. Er hat sich nur über mich geärgert, weil ich ihm keine Vollmacht für unsere Kinder geben wollte, da ich ja trotz allem auch noch da bin. Das hat er klar gemacht.
Wenn ich soviel Geld VERDIENEN würde, dann würde ich meinen Kindern seltverständlich Unterhalt zahlen. Ich weiß nur nicht, wie ich einen Unterhalt zahlen soll, wenn ich kein Einkommen habe. Denn einfach sind meine beiden Grundstücke nicht zu verkaufen, wenn dann weit unter Wert. Über das eine läuft eine Stromleitung und das zweite ist zwar im Bebauungsplan ist aber weder Erschlossen, nooch hat es in irgendeiner Weise Zugang zu einer Strasse. Wenn ich zahlen muss dann zahle ich, aber ich kann doch nur zahlen, wenn ich was habe. Und von Grund kann ich nichts runterbeißen oder brechen. Und so schnell auch nicht verkaufen.
Meine Frage an Euch war lediglich, in wie weit ein Vermögen in Form unbebauter Grundstücke für die Unterhaltsberechnung herangezogen wird. Ich habe ja nun erst mal nur ein Schreiben mit dem Formular zur Angaben meiner Verhältnisse bekommen. Das mit den 780 Eur stammt aus den düsteren Vorhersagen meines Mannes, der seit einer halben Woche kaum mehr ein Wort mit mir wechselt.
Mein Mann kommt mit so düsteren Voraussagen, dass damit unser Plan, nach Neuseeland zu gehen geplatzt ist, weil ich dann Titel bekäme und ich dann das Verfahren wohl nicht erfolgreich meistern könnte. Von Schulden, die sich anhäufen, an denen ich abzahle, bis ich sterbe und zwar in Höhen, die bei weitem das übersteigen, was ich mir vorstellen mag.
Es geht hier nicht darum, dass ich mich meiner Pflicht entziehen möchte, sogar bis ins Ausland fliehe.
Das ist Quatsch, weil der Brief erst diese Woche kam, ich die Flugtikets aber schon seit Wochen habe. Angekündigt wurde mir das auch nicht vorher.
Ich liebe meine Kinder und am liebsten würd ich sie da wegholen und mitnehmen. Aber sie sind dort so verwurzelt (und auch beeinflußt), dass das nicht geht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2009 14:09
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Claud,

a, es stimmt wohl, meinem EX-Mann geht es nicht schlecht. Und meinen Kindern auch nicht

Das spielt aber bei minderjährigen Kindern keine Rolle. Du bist unterhaltspflichtig und unterliegst der sog. gesteigerten Erwerbsobliegenheit. D.h. du mußt alle dir verfügbaren Mittel einsetzen, um den Mindestunterhalt zu sichern. Und du darfst auch deine Arbeitsstelle nciht einfach kündigen. Wenn dein Ex diesen bisher nicht gefordert hat, dann ist es seine Sache, rechtlich korrekt war es nicht, da er nicht für eure Kidner verzichten darf. Nun fordert er aber den KU und da muß man eben weitersehen.

Und meinen Kindern auch nicht. Er hat sich nur über mich geärgert, weil ich ihm keine Vollmacht für unsere Kinder geben wollte, da ich ja trotz allem auch noch da bin

Dem entnehme ich, das ihr das GSR habt. Aber warum woltlest du ihm keine Vollmacht ausstellen? Wie soll denn das GSR, wenn du in NZ lebst aussehen? Soll er z.B. einen Ausbildungsvertrag erst zu dir schicken ,damit du ihn unterzeichnen kannst oder vor einer geplanten OP erst wochenlang auf deine schriftliche Zustimmung warten? Das ist nicht praktikabel, das wirst du auch wissen. Und ehrlich, das er dich um eine Vollmacht bittet finde ichdurchaus angebracht und ok. Mit deiner Auswanderung im Rücken, könnte er ja auch das ASR beantragen und würde es unter diesen Umständen auch bekommen.

ein Mann kommt mit so düsteren Voraussagen, dass damit unser Plan, nach Neuseeland zu gehen geplatzt ist, weil ich dann Titel bekäme und ich dann das Verfahren wohl nicht erfolgreich meistern könnte. Von Schulden, die sich anhäufen, an denen ich abzahle, bis ich sterbe und zwar in Höhen, die bei weitem das übersteigen, was ich mir vorstellen mag.

Ich kenne die Einwanderungbestimmungen in NZ nicht. Aber es kann durchaus sein, das sie niemanden aufnehmen der Unterhaltspflichtig ist und diesen Pflichten nicht nachkommt. Da wirst du dich noch schlau machen müssen. Und ja, bei Männern ist es inzwischen fast üblich, das ein Titel über den Mindestunterhalt bei Gericht erreicht wird, egal ob das Geld dafür da ist und dann häufen sich in der Tat Schulden an. Als Frau hat man da sicher noch einen Bonus, aber darauf würde ich nicht bauen, ein Richter kann das eben auch geschlechtsneutral sehen.

Das mit den 780 Eur stammt aus den düsteren Vorhersagen meines Mannes, der seit einer halben Woche kaum mehr ein Wort mit mir wechselt.

Und warum redet er nicht mit dir? Er hat eine Frau mit Kindern geheiratet. Er ist selbst geschieden und unterhaltspflichtig. Ist er der Meinung, das du es nicht bist, nur weil du ein Weibchen bist und kein Männchen? Sorry, für sowas habe ich keinerlei Verständnis. Wenn man sich mit einem "Gebrauchten" einlässt, dann weiß man was man tut, egal ob Mann oder Frau. Würde er auch so reagieren, wenn NZ nö sagt, weil er Utnerhalt zahlt...

Du wirst auch in NZ arbeiten müssen. Denn dort wird man niemanden nehmen ,der dann auf Hilfe des Staates angewiesen ist. Und von diesem Gehalt wäre dann eben der KU zu leisten. Sehs doch mal so: Als du gearbeitet hast, hattet ihr etwas mehr Geld zur Verfügung. Nun arbeitest du nicht mehr und das GEld reicht trotzdem. Also soltle ja auch ein wenig Geld, wenn du wieder arbeitest für deine Kinder drin sein.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2009 14:28
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Claud,

(wohlgemerkt, mein Exmann forderte in den letzten 5 Jahren keinen Unterhalt von mir)

Dann halte deinem ach-so-bösen Exmann mal zu Gute, dass er dir im Verlauf dieser fünf Jahre mal eben fünfundzwanzigtausend Euro geschenkt hat - das wäre nämlich der aufsummierte Unterhalt gewesen, den du ihm in dieser Zeit für zwei Kinder mindestens hättest zahlen müssen!

Trotzdem einen schönen Tag,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2009 16:40
(@claud)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
also gekündigt habe ich erst zum letzten des nächsten Monats. Ausgewirkt hat sich das ja noch nicht. Und arbeiten gehen will ich ja. Auch im Ausland. Es ist nur nicht ganz soooo einfach, wenn man 2 Kleine Kinder noch zuhause hat, von denen der Kleinste ja noch nicht mal 3 ist. Wir haben nun erst langsam mit dem Kindergarten angefangen. Aber mehr wie Teilzeit ist da nicht drin.  Auch für mich kostet Kinderbetreuung Geld. Haushalt ist ja auch noch da. Das bisschen Kochen und Putzen macht sich ja leider noch nicht von alleine.
Sorry, dass ich hier ein bisschen konfus rüberkomme. Bei mir haben sich schon Visionen vom Leben mit Schulden und ohne Geld für meine Kleinen gezeigt. Und wenn ich verkaufen muss und das unter Wert (wenns von der zuständigen Stelle akzepziert wird), dann ist das für mich auch okay. Ich wollte nur wissen, auf was ich mich in etwa einstellen muss, denn dass ich Unterhalt zahlen muss, weil ich damals zu blöd war, die Kinder mitzunehmen, ist mir klar. Obs auch akzeptiert wird, wenn ich den großen Kindern das größere der beiden Grundstücke überschreibe? Und wie ist das dann wenn dann nichts mehr da ist? Flasche leer sozusagen? Meine Jobs, die ich bisher hatte, beschränkten sich allesamt auch Halbtags mit 600 bis 700 Eur netto. Abzüglich aller Kosaten blieben da eh nur 200 bis 300 übrig. Wird in Neuseeland nicht recht viel anders sein. Die verdienen da nicht so viel, aber dafür werden die Frauen und Männer ziemlich gleich bezahlt, was in Deutschland oft nicht der Fall ist.
Danke für eure Antworten. Bin nur ein bisschen konfus, chaotisch und unwissend. Nicht zahlungsunwillig oder unverschämt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2009 17:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nicht zahlungsunwillig oder unverschämt.

  :rofl2: You made my day.  :rofl2:

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2009 17:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mal ne Frage nebenbei.

ich hab mir mal interessehalber die Einwanderungsbedingungen angeguckt.

Habt ihr euch gründlich vorbereitet und seid sicher, das ihr dort überhaupt genommen werdet?

Obs auch akzeptiert wird, wenn ich den großen Kindern das größere der beiden Grundstücke überschreibe?

Nein, denn davon können die Kinder nichts essen.

Im übrigen wäre es höflich, die dir gestellte Frage nach dem Grund für die Verweigerung der Vollmacht, trotz Auswanderung, zu beantworten.

also gekündigt habe ich erst zum letzten des nächsten Monats.

Also zu einer Zeit, zu der du schon zu Unterhaltszahlungen aufgefordert wurdest?

Es ist nur nicht ganz soooo einfach, wenn man 2 Kleine Kinder noch zuhause hat, von denen der Kleinste ja noch nicht mal 3 ist.

Ach ja? Ich habe halbtags gearbeitet, obwohl meine Kinder zu dem Zeitpunkt 6 Monate, 3 und 5 Jahr alt waren. Und versucht nebenbei mein Studium abzuschließen, alles natürlich incl. Haushalt. Warum? Weil ich mit Witwenrente und Halbwaisenrente nicht überlebt hätte und mein Studium hätte aufgeben müssen, um Leistungen des Staates zu bekommen. Das wollte ich aber nicht. Von daher, wenn man etwas will, findet man einen Weg, wenn man etwas nicht will, dann sucht man nach Gründen dafür.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2009 17:16




(@claud)
Schon was gesagt Registriert

Ich möchte ihm keine gerneral-Vollmacht für unsere Kinder geben, weil ich denke, dass ich ihm dann ja gleich das Sorgerecht übertragen kann. Meine leise Hoffnung ist ja, dass doch eines Tages zumindest eines der Kinder zu mir kommt. Fast wäre es schon mal so weit gewesen, da hieß es aber dann nur leider "der Papa erlaubts nicht".
Zum Thema arbeiten: Wie kommt eigentlich jeder hier darauf, dass ich NICHT arbeiten will? Ich habe gearbeitet und ich werde es auch wieder tun. Halbtags eben. Das mit der Kündigung lief ein bisschen dumm, ich habe abends die Kündigung in den Briefkasten geworfen und am nächsten Tag das Schreiben vom Jugendamt erhalten. Hat sich sozusagen direkt überschnitten.
Wir haben uns übrigens auch mit den Einwanderungsbestimmungen beschäftigt. Wir reisen hin und mein Mann ist der, der den Job haben muss, weil ich mit meinem Kaufmannsgehilfenbrief (bin Industriekauffrau) dort GAR nichts bin. Aber mein Mann schon. Also muss er einen Job finden, damit wir ein Visum bekommen. Und dann können wir ein sog. permanet resident visum beantragen, das nach einem Punktesystem abläuft. Haben wir alles schon durchgerechnet, es geht. Nur meint mein Mann, wenn da ein Titel auf mich lauten würde und die beiden Länder stehen in Kooperation (was ich dieser Hinsicht nicht genau weiß), dann würden sie hiongehen und sagen, oh, die Frau hat Schulden, na die solln mal gerne Deutsche bleiben. Sowas wollen wir hier nicht.
Mal eine ganz dumme Frage (nicht gleich wieder steinigen bitte): muss ich denn in dem Ergebungs-Formular die unbebauten Grundstücke überhaupt angeben (also ja/nein Kreuzchen)? Ich meine, es ist halt eben alles, was mir geblieben ist. Unser Auto ist Schrott (durch den Tüv wird nicht mehr gehen und unser 19 Jahre alter Audi, den mein Mann zur Arbeit fährt....). Muss mir nicht auch irgendwas bleiben um solche Sachen anzuschaffen? Ein Schrank, weil der alte kaputt ist, ein größeres Bett, weil die Kleinen rausgewachsen sind, eine Waschmaschine, weil die alte auch spinnt. Also bei uns ist vieles im Argen, weil wir eben schon über Jahre hinweg mit alten halbkaputten Sachen leben, WEILS eben nicht gereicht hat. Auch nicht für einen Urlaub.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2009 17:32
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Muss mir nicht auch irgendwas bleiben um solche Sachen anzuschaffen?

Ja, als Arbeitslose stehen dir 770 € (900 € bei arbeitenden) für all diese Dinge, wie Wohnung, Lebenshaltungskosten etc. zur Verfügung. Durch das zusammenleben mit deinem Mann kann dir eine sog. Haushaltsersparnis angerechnet werden und damit die 770 € gesenkt werden. Zudem kann geprüft werden, ob dein Mann dir ggü. Unterhaltspflichtig ist und du aus dem sog. Taschengeld Unterhalt zahlen kannst.

Ich möchte ihm keine gerneral-Vollmacht für unsere Kinder geben, weil ich denke, dass ich ihm dann ja gleich das Sorgerecht übertragen kann.

Ja und wie soll es denn laufen, wenn du in NZ bist und ner Unterschriften benötigt? Wie stellst du dir das konkret vor? Und wenn wir schon dabei sind: Wie willst du den Umgang mit deinen Kindern gewährleisten, denn diese Kosten sind alleine von dir zu tragen? Sorgerecht bedeutet nicht nur irgendwelche Rechte, sondern auch Pflichten. Auch der Umgang ist deine Pflicht, nur in zweiter Linie auch dein Recht.

muss ich denn in dem Ergebungs-Formular die unbebauten Grundstücke überhaupt angeben (also ja/nein Kreuzchen)? Ich meine, es ist halt eben alles, was mir geblieben ist.

Andere Frage: Wie wäre es im Falle, das du und dein Ex noch zusammenleben würdet? Wenn du dann Sozialhilfe beantragen müßtest. Glaubst du dann ,das du die Grundstücke nicht anzugeben brauchst?

Und noch eine ganz persönliche Anmerkung: Kind muß man sich in unserer Gesellschaft auch leisten können. Wenn ich mir den Unterhalt für 2 Kinder nicht leisten kann, dann muß ich mir überlegen, ob ich noch 2 Kinder bekommen möchte und wie sich diese dann finanzieren. Aber diese Kinder können nicht zu Lasten der bereits existierenden gehen. Du hattest das Privileg bisher nicht zahlen zu sollen (hättest du auch umgekehrt auf KU verzichtet?). Dann wäre es jetzt ein Gebot der Fairness den Mindestsatz zu zahlen und nicht groß zu lamentieren. Es mag sein, das das JA ja auch zum Schluß kommt, das du nicht leistungsfähig bist. Solltest du bei der Prüfung aber Dinge verschweigen und/oder falsche Angaben machen, dann hast du noch ein viel größeres Problem, als einen Unterhaltstitel. Das nennt sich dann Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2009 18:02
(@claud)
Schon was gesagt Registriert

ich dachte nur... weil ich auf diversen seiten im forum gelesen habe, das man da nichts anzugebenn braucht und dass nur das Einkommen relevant ist. Mensch, mein Mann hat mich jetzt dermaßen aufgeregt mit seinen 780 euro, die ich dann (maja erst mal von nichts, weil verkauft muss ja auch er werden) zahlen müßte. Ich hätte jetzt erst mal den Gang zum Anwalt gemacht und dann ... bleibt ja nichts anderes übrig, als abzuwarten, was wie entschieden wird. Ändern kann ich nix dran. Ich denke ich werde mich erst mal abregen und Ruhe bewahren. Habe es eh mit den Nerven momentan.
Vielen Dank für Eure Antworten!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2009 18:12
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo claud,
wenn du schreibst

denn dass ich Unterhalt zahlen muss, weil ich damals zu blöd war, die Kinder mitzunehmen, ist mir klar.  

dann kräuseln sich meine Fußnägel hoch.
Ein bißchen habe ich den Eindruck, dass du denkst wenn der KV die Kinder bei sich behält, soll er doch sehen wie er finanziell klarkommt, und ehrlich gesagt, kann ich das nicht nachvollziehen. Es sind doch auch deine Kinder. Du hast Verantwortung für sie! Hättest du die Kinder bei dir, wären Unterhaltszahlungen des KV wahrscheinlich selbstverständlich für dich?

Es ist ja nun schon 5 Jahre her, dass deine großen Kinder beim Vater leben, und du beschäftigst dich jetzt erstmalig damit, dass du auch Pflichten hast, und auch für deine Kinder finanziell verantwortlich bist? Sorry, aber ich finde es etwas blauäugig. 4 Kinder muss man sich eben leisten können, und dein Mann hat ja auch 4 Kinder, da habt ihr euch ganz schön was vorgenommen!

Also, es war deine freie Entscheidung, noch 2 Kinder zu bekommen, und du hast gewusst, dass du 2 ältere Kinder hast, die du ja auch großkriegen willst.

und noch was:

Ich möchte ihm keine gerneral-Vollmacht für unsere Kinder geben, weil ich denke, dass ich ihm dann ja gleich das Sorgerecht übertragen kann. Meine leise Hoffnung ist ja, dass doch eines Tages zumindest eines der Kinder zu mir kommt.

Ja, wohin soll das Kind denn kommen? Nach NZ ?? Und du willst es vom Geschwisterkind trennen?

Wenn du so weit weg bist, ist es verantwortungslos, dem KV keine Vollmacht zu geben.  Was kann er denn dafür, dass du aus D weggehst, auch wenn es erstmal ein paar Monate sind... du kannst ja zeitlich begrenzen bis zu deiner geplanten Rückkehr, und wenn du nicht zurück nach D kommen solltest, wäre es nur fair, ihm dann eine weitere Vollmacht zu schicken!

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2009 18:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

ich dachte nur... weil ich auf diversen seiten im forum gelesen habe, das man da nichts anzugebenn braucht und dass nur das Einkommen relevant ist.

Diese Aussage ist ja auch nicht falsch. Allerdings eben mit der Einschränkung, das der Mindestunterhalt geleistet werden kann und das die Verwertung von Vermögenswerten unzumutbar wäre (z.B. Versicherungen zur Altersvorsorge o.ä., selsbtbewohntes Eigentum)

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2009 18:20
(@greg-hale)
Schon was gesagt Registriert

Sorry das ich mich einmische,

weiterhin bleibt hier noch der Hinweis auf den §170 StGb zu geben.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2009 20:22
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

typisch KM

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2009 01:08
 Vic
(@vic)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

vieleicht sollten wir uns darüber gar nicht so grosse Gedanken machen:

Ohne jetzt verletzen zu wollen:

Die Userin Claud scheint sich bisher noch nicht so genau mit dem Thema beschäftigt zu haben.

Ausserdem lese ich da immer sone (na ja) klitze kleine Neigung zu einer hochgradig vorhandenen Naivität heraus.  😉

Aber dank JA wir es hier sicher in die normalen Bahnen laufen.

Gruß Vic

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2009 12:59
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

typisch KM

@hamburg:  😡

Bitte nicht solche Verallgemeinerungen. es gibt auch ne Menge KV die sich um Unterhalt drücken wollen, weil sie denken (wollen), ihr Kind wäre in der neuen Familie der KM mit neuem Partner ausreichend versorgt...nur die finden sich nicht unbedingt hier im Forum ein.

OK?

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2009 13:40
(@rainer-papa-ya)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
als Unterhaltsschuldner bist du gesteigert erwebspflichtig. Als Mutter geht es dir da nicht besser wie unterhaltspflichtigen Vätern. Solltest Du nicht erwerbsgemindert sein, bist du zu einer Vollzeittätigkeit verpflichtet um den geschuldeten Unterhalt zu leisten. Hast du keine Vollzeitstelle bit du verpflichtet dich umgehend um eine solche zu bewerben, 30 Bewerbungen im Monat werden von dir erwartet.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2009 15:01




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