Hallo liebe Gemeinde (Achtung seeeehr langer Text),
folgender Sachverhalt: Mutter hat den jüngeren Sohn (14 Jahre, hat bis dato 325€ Unterhalt jeden Monat von meinem Mann erhalten) von heute auf morgen (an einem Donnerstag) rausgeschmissen. Wir sind sofort hin und haben ihn bei uns aufgenommen. (Es gab schon immer Schwierigkeiten bei ihnen Zuhause und der Sohn war schon mehrfach für ein paar Tage bei uns damit die Wogen sich wieder glätten). Aber diesmal, wollte sie nicht das er zurück kommt und hat uns Sonntag dies mitgeteilt und wir sollten sofort all seine Sachen holen. Gesagt, getan und auch alles schriftlich mitbekommen (Das er ab sofort bei uns wohnt, das wir ihn ummelden dürfen etc.). So, dadurch das er nun bei uns wohnt, mussten wir umziehen, da wir nicht ausreichend Platz für alle hatten (Er musste bis zum Umzug mit seiner Stiefschwester sich ein Zimmer teilen, das geht auf Dauer einfach nicht gut). Mit viel Glück haben wir eine Wohnung nach ein paar Monaten gefunden und sind umgezogen (haben dadurch Mehrkosten von 350€, also im Prinzip sind wir auf dem selben Level wie bevor der Sohn zu uns gezogen ist, nur mit dem Unterschied, dass wir den Sohn ja auch Unterhalten "müssen"). Kurz nachdem er bei uns eingezogen ist, hat mein Mann sich beim Jugendamt schlau gemacht, was man machen kann, damit der bestehende Titel gegen ihn "aufgehoben" werden kann, da der Sohn ja nun bei ihm lebt. Die Dame vom Amt hat ihm gesagt, man müsse über z.B. die Beistandschaft den Unterhalt prüfen (den die Mutter zahlen müsste dann) und dann einen neuen Titel aufsetzen. Gut, haben wir gemacht und vorher noch mit der Mutter gesprochen und gefragt was sie verdient. Sie hat gesagt, mit allem drum und dran unter 1000€ (haben wir uns drauf verlassen). Beistandschaft wurde dann tätig und es stellte sich raus, dass sie im Prinzip 14€ Unterhalt jeden Monat zahlen könnte. Lustig wurde es dann, als die Beistandschaft und mitteilte, dass die Mutter nun aber beide Nebenjobs aufgegeben habe, da ihr dies neben ihrer Ausbildung (sie wird diese Ausbildung noch locker 3 Jahre durchziehen) "zu anstrengend" sei (Direkt nachdem sie das Schreiben mit den 14€ bekam). Naja, wie auch immer. Ergo= Wir haben den Wisch von der Beistandschaft erhalten, dass die Mutter nicht Zahlungsfähig ist.
Nun ist die Frage, ist das rechtens, dass die Mutter sich der Verantwortung entziehen kann, einfach zu sagen, es ist ihr zu anstrengend, so dass sie es nicht schafft zumindest einen kleinen Teil für ihr Kind zu zahlen?
Sie lebt mit ihrem Partner (nicht Ehemann) seit Jahren zusammen, da sie noch nicht einmal den Mindestunterhalt zahlt, kann die Beistandschaft, dann nicht eigentlich vom sogenannten Synergieeffekt ausgehen?
Kann die Beistandschaft auch ein fiktives Einkommen nehmen oder ihr sagen, sie muss zu sehen, dass sie den Mindestunterhalt zahlen kann?
Ich mein, es geht um ihr Kind und dieses Kind hat ein Recht auf Unterhalt!
Nicht falsch verstehen, eigentlich haben mein Mann und ich immer versucht auf nette Weise alles mit ihr zu klären aber seit der Sohn bei uns lebt, ist dies mit ihr nicht mehr möglich. Wir wissen nicht warum. Wir haben sie immer auf dem laufenden gehalten, egal was war und sie über alles informiert und vorher mit ihr besprochen und ihre Meinung ernst genommen (naja, ihre Meinung war hauptsächlich, sie habe sich 14 Jahre um alles gekümmert, nun sind wir dran. Was ja so gar nicht stimmte aber naja, dies zu erzählen würde nun den Rahmen sprengen)
Hallo jay87,
erst mal, bis hierhin habt ihr m.E. alles richtig gemacht: Kind ist bei euch, Jugendamt ist informiert, eine Beistandschaft ist offenbar eingerichtet, und das Jugendamt hat festgestellt, dass jetzt eigentlich die Frau Mama unterhaltspflichtig ist, d.h. der Titel zu Lasten deines Mannes müsste damit eigentlich aus der Welt geschafft sein - oder?
Das Kindergeld hat dein Mann dann hoffentlich direkt nach der Ummeldung von Sohnemanns Wohnsitz ebenfalls umgemeldet, d.h. diese 194 Euro bzw. ab nächstem Monat 204 Euro werden inzwischen hoffentlich bei euch landen und nicht mehr bei der Mutter?
Nächstes Thema ist dann, ob bei der Dame tatsächlich Unterhalt zu holen ist. Das Jugendamt ist ja nun auf einen eher läppischen Betrag gekommen (und ich vermute, auch wenn ihr diese 14 Euro bekommen würdet, dann würde das eure Haushaltskasse auch nicht fett machen). Allerdings hatte Madame sich dann auf den Standpunkt gestellt, dass ihr bereits diese 14 Euro zu viel sind, und entsprechende Konsequenzen gezogen.
Dein Mann könnte also als nächstes nochmal bei der Beistandschaft nachfragen, was die da noch für Sohnemann tun können. Immerhin gibt es so etwas wie eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hinsichtlich minderjähriger Kinder; und wenn das Kind bereits 14 Jahre alt ist, dann wird es sich bei dieser Ausbildung ja wohl kaum um Muddis Erstausbildung handeln - insofern wäre mal die Frage zu stellen, ob Madame diese Ausbildung nicht zugunsten einer vollwertigen Arbeitsstelle aufgeben müsste, um ihrer verdammten Unterhaltspflicht nachzukommen.
Ist aber gut möglich, dass das Jugendamt da schulterzuckend abwinkt. Wenn das passiert, dann könnt ihr es entweder dabei belassen, oder ihr beendet die Beistandschaft und übergebt den Fall einem Anwalt, damit dieser der Kindesmutter mal Feuer unter dem Hintern macht. Ich wage allerdings nicht zu beurteilen, wie gut oder schlecht dabei die Erfolgsaussichten sind.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Nur zur Sicherheit. Du und der Vater des Kindes seit verheiratet?
Falls nicht, dann wäre es noch die Option, dass er Unterhaltsvorschuß beantragt
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Also, ja 14€ würden uns in keiner Hinsicht helfen. Kindergeld bekommen wir.
Es ist ihre Erstausbildung. Sie hat noch nie wirklich gearbeitet. Ja wir sind verheiratet, also bekommt der Sohn keinen Unterhaltsvorschuss.
Hallo Jay
Vergesst bitte in dem ganzen Trubel nicht, das die Kinderfreibeträge beim Finanzamt geändert werden müssen und zwar vom halben auf den vollen Freibetrag. Wenn dann nächstes Jahr die Steuerklärung fällig ist kann der Vater ab dem Zeitpunkt wo das Kind bei euch ist den vollen Freibetrag geltend machen, da die KM ja keinen Unterhalt leistet.
LG der Frosch
Die Übertragung funktioniert aber nur dann, wenn die KM zwar keinen Unterhalt zahlt, aber leistungsfähig wäre, was in Kürze ggf. nicht mehr der Fall sein könnte.
Davon abgesehen, dass wir hier beim Ottonormalverdiener nur über ein paar Euro bei Soli und KiSt reden.
Gruss von der Insel
Hallo Inselreif
Mit Deinem Argument hast Du schon recht, aber Du weißt doch auch, Kleinvieh macht auch Mist und ein paar Euros mehr und wenn es auch am Jahresende ist.
LG der Frosch
Hallo,
aus meiner Sicht ist eine Übertragung auch möglich bei mangelnder Leistungsfähigkeit (nicht nur bei Zahlungsunwilligkeit).
VG Susi
Moin,
Susi hat recht.
aus meiner Sicht ist eine Übertragung auch möglich bei mangelnder Leistungsfähigkeit (nicht nur bei Zahlungsunwilligkeit).
Ein Blick in den Antrag reicht aus.
Da steht:
Ich beantrage den vollen Kinderfreibetrag und den vollen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder
Ausbildungsbedarf, weil der andere Elternteil
– seiner Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75% nachkommt oder
– mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Ich habe das Urteil gerade nicht parat, es gab hier aber mal einen Fall, wo ein Student ein Jahr getrödelt hatte, bevor seine Ex ein Kind bekam. Der Richter hat ihm dann vorgerechnet, dass er ohne dieses Trödeln schon längst fertig wäre und ihm ein fiktives Gehalt in Höhe des Durchschnittslohns in der Branche, in der er arbeiten wollte, als fiktives Einkommen angerechnet.
Generell ist die Anrechnung eines fiktiven Einkommens aus Nebentätigkeiten möglich, insb. wenn sie die ja bisher ausgeübt hat. Wenn ihr das tatsächlich wollt, müsst ihr den Rechtsweg einschlagen. Auch wenn sie jetzt nicht zahlen können wird, ihr aber einen Titel über Mindestunterhalt erstreiten könnt, hat dieser 30 Jahre lang Bestand und ihr könnt das Geld nach der Ausbildung nachfordern. Ist aber an euch, ob ihr euch den Stress antun wollt.