Hallo zusammen,
habe mich gerade registriert und bin somit neu hier.
Bin geschieden und meine Tochter ( 8 ) lebt bei der Mutter.
Im März 2011 hat meine Ex die letzten 12 Gehaltszettel von mir verlangt zur Berechnung des neuen Kindesunterhalts.
Wir hatten uns dann auf eine geänderte Zahlung ab April 2011 gem DUS Tabelle geeinigt.
Im Juni 2013 kam nun die Aufforderung meine Gehaltszettel von Januar 2012 bis Februar 2013 darzulegen.
Meiner Meinung nach stehen ihr aber nur
a) 12 Monate zu
b) und zwar der letzten Monate (also Juni 2012 bis Mai 2013)
Ich vermute sie hat sich zwar mit Januar 2012 vertan, möchte aber im Juni 2013 den Unterhalt rückwirkend ab März 2013 neu berechnen (alle 2 Jahre).
Geht das überhaupt? Mein Verständnis war, dass die KM alle 24 Monate das Recht hat, die letzten 12 Gehaltszettel zu verlangen.
Könnte sie also im Juni 2013 erst offiziell anfragen und trotzdem bereits ab März 2013 Anrecht haben?
In welchem Gesetz bzw § finde ich denn die Regelung der 24 Monate und 12 Gehaltszettel?
Bitte verzeiht mir, wenn ich in der SuFu etwas übersehen habe.
Dies ist mein erster Eintrag bei Euch (vermutlich nicht der letzte...). Ich übe noch :redhead:
Danke & Grüße
Interskill
Moin Interskill,
Im Juni 2013 kam nun die Aufforderung meine Gehaltszettel von Januar 2012 bis Februar 2013 darzulegen.
Meiner Meinung nach stehen ihr aber nur
a) 12 Monate zu
b) und zwar der letzten Monate (also Juni 2012 bis Mai 2013)
hat sich denn seit Januar 2013 etwas an Deinen Einkünften geändert? Wenn nicht, ist es doch vollkommen latte, welche und wieviele Monate Du lieferst. Und selbst wenn sich etwas geändert hat, spielt es nur eine Rolle, wenn Du damit in eine höhere Stufe der "Düsseldorfer Tabelle" kämst. Wenn Du konkrete Zahlen hier einstellst, können unsere Cracks mal für Dich rechnen.
Ich vermute sie hat sich zwar mit Januar 2012 vertan, möchte aber im Juni 2013 den Unterhalt rückwirkend ab März 2013 neu berechnen (alle 2 Jahre).
Geht das überhaupt? Mein Verständnis war, dass die KM alle 24 Monate das Recht hat, die letzten 12 Gehaltszettel zu verlangen.
Könnte sie also im Juni 2013 erst offiziell anfragen und trotzdem bereits ab März 2013 Anrecht haben?
Ganz streng betrachtet geht das erst ab Inverzugsetzung, also ab dem Tag, an dem Du zum ersten Mal aufgefordert wirst, Deine Unterlagen vorzulegen. Selbst wenn Du heute deutlich mehr verdienst als 2011 und eine Stufe höher eingestuft werden würdest, wären das pro Monat etwa 20 EUR - also 60 für drei Monate. Die Frage ist also eher: Lohnt sich Streit darüber? Schon das erste Gespräch mit einem Anwalt wird teurer...
In welchem Gesetz bzw § finde ich denn die Regelung der 24 Monate und 12 Gehaltszettel?
es gibt (glücklicherweise) nicht für alles ein "Gesetz", aber die der Grundsatz mit den zwei Jahren steht in § 1605 BGB. Und für die 12 Monate gibt es keine gesetzliche Basis; es soll einfach ein längerer Zeitraum zugrunde gelegt werden (sei Selbständigen oft sogar drei Jahre), um eine breitere Berechnungsbasis zu haben, die auch Einmal-Zahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld abdeckt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin.
Ich denke, der Ton macht die Musik.
Wenn ihr ansonsten ein gutes Verhältnis habt und euch immer so einigen konntet, würde ich das jetzt wegen so etwas nicht kaputt machen.
Wenn sie dir aber ansonsten (Umgang) immer Knüppel zwischen die Beine wirft und immer nur das will, was ihr zusteht, würde ich auch nur das geben was ihr zusteht.
Nämlich Juni 2012 bis Mai 2013 und Geld ab Juni.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Vielen Dank für Eure schnellen Antworten.
Eine Berechnung habe ich zu hause. Danke erstmal für das Angebot.
Mir geht es eher um das korrekte Verhalten, da sie ja alles nur "zum Wohle des Kindes" macht...
Daher soll sie von mir die Info bekommen, die ihr zusteht, nicht die, die sie gerne hätte.
Unser Verhältnis ist OK. Abmachungen werden eingehalten. Querelen werden nicht auf der Tochter ausgetragen. Wir gehen vernünftig miteinander um, solange es nicht um das Thema Geld geht.
Da würde sie mich für 10 EUR an den Baum hängen und kann nicht genug bekommen.
Sie wird auch nicht zum Anwalt gehen wollen.
Ich möchte mich nur korrekt verhalten und ihr nur das anbieten was ihr zusteht.
Nachgeben und 30 EUR so bezahlen kann ich später immer noch.
Danke & Grüße
Interskill
Moin interskill,
deine Ansicht ist verständlich, aber im Endeffekt ist die Frage von Martin nicht beantwortet:
Die Frage ist also eher: Lohnt sich Streit darüber? Schon das erste Gespräch mit einem Anwalt wird teurer...
reden wir ggf. über massive Gehaltsabweichungen nach oben oder gab es nur eine Tarifvertragserhöhung bei dir?
Nerven und Ruhe kann man nicht mit Geld bezahlen...
Gruß Zahltag
Nur mal als Anregung: Eine Einstellung wie
Wir gehen vernünftig miteinander um, solange es nicht um das Thema Geld geht.
Da würde sie mich für 10 EUR an den Baum hängen und kann nicht genug bekommen.
wird anderswo mit einiger Sicherheit erzählt als:
"Wir gehen vernünftig miteinander um, solange es nicht um das Thema Geld geht.
Da macht sich der Interskill wegen 10 EUR in die Hosen und will für seine Tochter keinen Cent mehr bezahlen als unbedingt nötig, dieser Geizkragen."
Wer mit dem Käse irgendwann mal angefangen hat, ist unerheblich; entscheidend ist nur das Ergebnis: Zwei (angeblich) Erwachsene bezichtigen sich jahrelang gegenseitig der akribischen Pfennigfuchserei. Und schuld ist natürlich immer der andere.
Else Kling hätte gesagt "wenn's schee macht..."
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin interskill,
Im Juni 2013 kam nun die Aufforderung meine Gehaltszettel von Januar 2012 bis Februar 2013 darzulegen.
Meiner Meinung nach stehen ihr aber nur
a) 12 Monate zu
b) und zwar der letzten Monate (also Juni 2012 bis Mai 2013)
Richtig, ab Aufforderung bzw. Inverzugsetzung die letzten 12 Moante bei nichtselbstständiger Tätigkeit,
also Juni 2012 - Mai 2013.
Ich vermute sie hat sich zwar mit Januar 2012 vertan, möchte aber im Juni 2013 den Unterhalt rückwirkend ab März 2013 neu berechnen (alle 2 Jahre).
Geht das überhaupt?
Nein, rückwirkend kann Unterhalt i.d.R. nicht verlangt werden. Ausnahmen sind nur, wenn der Berechtigte daran gehindert war, seinen Anspruch geltend zu machen.
In welchem Gesetz bzw § finde ich denn die Regelung der 24 Monate und 12 Gehaltszettel?
Der Auskunftspflicht ist in §1605 BGB geregelt. Satz 2 besagt, dass in der Regel nicht vor Ablauf von 24 Monaten erneut um Auskunft ersucht werden darf. Die Handlungsanweisungen
zur Berechung des Unterhalts und weitere Details sind in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des entsprechenden OLGs festgelegt.
LG,
Mux
Ein bischen Erklärung:
Es gab keine massiven Gehaltserhöhungen. Ich möchte auch nichts verheimlichen oder verschleiern. Nur korrekt abwickeln.
Ja, wir haben unseren Scheidungskrieg hinter uns gebracht. Kein Bedarf das zu wiederholen.
Mir ist bewusst was Ruhe und Frieden bedeutet.
Danke für die Anregung, brille007:
"Wir gehen vernünftig miteinander um, solange es nicht um das Thema Geld geht. Da macht sich der Interskill wegen 10 EUR in die Hosen und will für seine Tochter keinen Cent mehr bezahlen als unbedingt nötig, dieser Geizkragen."
Das sagt sie mit Sicherheit.
Ich hätte auch kein Problem damit, wenn das Geld auch bei meiner Tochter ankommen würde. Aber das tut es leider nicht. Und ich kann leider keine monatliche Ausgabenübersicht von Ihr verlangen (sprich: was macht sie mit dem Unterhalt)
Daher soll die Ex das bekommen was ihr zusteht. Denn das was die Tochter zusätzlich braucht bekommt sie von mir, wenn sie jedes 2.WE bei mir ist.
(Bitte jetzt nicht umdrehen: Da ich bereits alles bezahle, muss die Ex ja nichts mehr kaufen... So ist es nicht)
Danke für Eure Antworten und Anregungen.
Gibt es hier eigentlich einen Danke Button für einzelne Beiträge?
Grüße
Interskill
Moin Inter.
Es gab keine massiven Gehaltserhöhungen. Ich möchte auch nichts verheimlichen oder verschleiern. Nur korrekt abwickeln.
[...]
Daher soll die Ex das bekommen was ihr zusteht.
Dann würde ich wie folgt Vorgehen:
- Ex bekommt die 12 Abrechnungen, die ihr zustehen.
- ergibt sich daraus keine KU-Erhöhung, sollte das Thema eigentlich durch sein, es sei denn, Ex vermutet eine Einmalzahlung in den vorangegangenen Monaten. Die mögen zwar rechtlich gar nicht relevant sein, aber wenn es auch keine gab, dann kannst Du ihr dies zunächst auf Nachfrage auch bestätigen, sollte ihr das immer noch nicht genügen, ihr als Beweis und freundlicherweise "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" die übrigen Abrechnungen zusenden.
- ergibt sich eine (geringfügige) Erhöhung, dann natürlich den KU an Juni anpassen, zu dem Datum hat sie dich aufgefordert. Sollte sie dann versuchen, auch rückwirkend eine Erhöhung durchzusetzen, dann kannst Du ja mal drüber nachdenken, ob und wie Du Eurem Kind die Zahlungen in Naturalien zukommen lässt (so nach dem Motto: "ok liebes Exilein, Du hast zwar letztlich keinen durchsetzbaren Anspruch, aber - wie Du sagst - geht es ums Kind. Also geh ich im Herbst mal mit dem Kind Klamotten einkaufen". Da soll sie mal was gegen sagen. Und Du hast ein gemeinsames Alltagserlebnis mit dem Kind und es wird jedes Mal, wenn es die Klamotten anzieht, an Dich denken).
Und noch ne Idee: Beschäftige Dich nicht ständig mit diesem Thema. Vielleicht einfach jeden Donnerstag Abend vor dem UmgangsWE, sodass alle negativen Gedanken durch den anschließenden Umgang entschwinden.
Gruss, toto