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Unterhalt trotz neuer Familie

 
(@karnayna)
Schon was gesagt Registriert

Hallo allerseits,

eine kurze Vorstellung von mir. Ich bin männlich, 33 Jahre und habe 3 Kinder ( 13, 6, 2 Jahre alt), alles Mädels.
Nun zu meinem Problem, meine EX-Freundin und ich haben eine 13jährge Tochter zusammen, für die zahle ich jeden Monat 150 Euro und beteilige mich noch an anderen Kosten zB. Schule etc.
Seit dieser Woche möchte Sie mich vom Jugendamt berechnen lassen.
Ich lebe mit meiner neuen Freundin zusammen und habe 2 Kinder mit ihr. Ich verdiene 1350 Euro netto und meine Freundin bekommt 850 Euro auf die Hand, ohne Kindergeld.
Inwieweit werden meine 2 kleinen Kinder mit eingerechnet, und wie hoch würde der U-halt ausfallen für meine Große?

Ich hoffe ihr könnt meine Frage beantworten, hat mir irgendwie mein ganzes WE versaut.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2009 15:26
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Karnayna - Herzlich willkommen

Wenn ich lediglich von Deinem EK von 1350€ aus gehe, so kommt bei Mangelfallberechnung ein Zahlbetrag von 181€ für die Grosse heraus. Allerdings hat hier noch keine Bereinigung Deines EK stattgefunden oder sonstige Berücksichtigungen. In einem Mangelfall sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Ich denke aber, schlimmer wird es nicht kommen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2009 16:11
(@karnayna)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antwort, das klingt doch schon mal positiv.
Habe am Diensatg auch noch sicherheitshalber mal nen Tremin bei einem Anwalt gemacht.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2009 16:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

du solltest auf jeden Fall sofort deine freiwilligen Leistungen stoppen.

1. Um klar zu machen, dass juristischer Streit auch für Mütter nicht nur Vorteile hat.
2. Um durch diese Zahlungen nicht zu dokumentieren, dass du ja eigentlich doch in dieser Höhe Leistungsfähig bist.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2009 17:43
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

In diesem Stadium bringt Dir ein Gespräch beim RA noch nichts, da Du ja gar nicht weisst was ansteht. Warte doch erst mal ab, bis Du Post vom JA bekommst (und ob überhaupt). Derzeit kannst Du Dir die Kosten für einen RA mehr als sparen - der kann Dir nämlich z.Z. absolut nichts sagen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 30.10.2009 19:08
(@karnayna)
Schon was gesagt Registriert

Der Anwalt soll mir nur mal durchrechnen was ich bezahlen müsste, ich soll ihm meine letzten 12 Lohnstreifen mal geben.
Meine EX möchte von mir meine letzten 3 Lohnstreifen und am Dienstag aufs Jugendamt gehen, meiner Meinung nach geht sie das nen feuchten an was ich bekomme, was anderes ist wenn ich Post vom Amt bekomme und ich denen mein Gehalt preisgeben muss.
Ich traue halt den Berechnungen vom Amt nicht, die sind bei uns hier sehr gegen die Unterhaltspflichtigen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2009 20:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich traue halt den Berechnungen vom Amt nicht, die sind bei uns hier sehr gegen die Unterhaltspflichtigen.

dann traue doch einfach mal den Unterhalts-Cracks dieses Forums. Mal abgesehen davon, dass auch Anwälte nicht unfehlbar sind. Und dass sie eher hohe als geringe Streitwerte mögen...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2009 20:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

meiner Meinung nach geht sie das nen feuchten an was ich bekomme, was anderes ist wenn ich Post vom Amt bekomme und ich denen mein Gehalt preisgeben muss.

Das ist definitiv auch falsch.

Sie hat das Recht auf Auskunft und das alle 2 Jahre.
Und in der Regel ist es besser, wenn das JA draußen bleibt.
Das hast du ja selbst schon erkannt.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 30.10.2009 20:32
(@karnayna)
Schon was gesagt Registriert

Also ist es besser Ihr die Lohnstreifen zugeben und erstmal warten was das Jugendamt meint, oder doch lieber warten bis das JA mich anschreibt? Und danch eventuell erst zum Anwalt gehen wenn der Unterhalt mir zu hoch erscheint?
Zur vollen Berechnung werden die ja eh  noch Auskunft vom Arbeitgeber brauchen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2009 21:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da es immer gut ist, das JA draußen zu halten, gerade wenn man Mangelfall ist solltest du vielleicht nochmal versuchen, sie vom Gang zum JA abzuhalten.

Z.B. indem du ihr bereitwillig Auskunft über dein Einkommen gibst und ihr die Unterhaltsberechnung möglichst plausibel erklärst.

Deine 3 Kinder haben zunächst mal einen Anspruch 199,-, 240,- und 295,- €.
Zusammen 734,- €.

Da du mit 1.350,- € aber nur 450,- über deinem Selbstbehalt hast, kannst du eben nur 450/734 = 61% davon bezahlen.

61% von 295,- sind die von oldie genannten 181,-€.

Wenn du ihr das genau vorrechnest und diesen Betrag anbietest, verzichtet sie vielleicht auf das JA.

Wenn nicht, könntest du noch schnell zum JA oder einem Notar eilen und diese 181,- € titulieren lassen. Und zwar begrenzt bis zum 18.Geburtstag.
Damit kämst du ihr zuvor und sie müsste dich verklagen.
Das würde dann vielleicht wegen geringer Differenzen abgelehnt.

Du müsstest evtl. noch mehr Details zu deinem Einkommen geben.
Es geht heirbei nämlich nicht um das regelmässige Monatseinkommen, sondern, ein 12tel deines Kahreseinkommens.

Ggf. kannst du noch deine Erwerbskosten abziehen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2009 22:02