Unterhalt trotz ern...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt trotz erneuter Ausbildung und gesteigerter Unterhaltspflicht ?

 
(@peto68)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo @all,

bin neu hier und habe gleich ein paar Fragen:

Will vielleicht mal kurz meine Geschichte schildern:

Lebe seit 01.07.2005 von meiner Frau getrennt, wir haben zwei gemeinsame Kinder (15 und 12 Jahre alt).
Seit Nov. 2005 lebt die Tochter (15) nun bei mir, der Sohn (12) bei der Mutter.
Den KU für beide Kinder leiste zur Zeit ich.

Meine Noch-Frau  war während der 15 Jahre dauernden Ehe nicht berufstätig, hat aber eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Seit der Trennung war sie nicht erwerbstätig und möchte nun eine neue Berufsausbildung starten.

Nun meine Fragen:
Kann sie eine neue Berufsausbildung starten und darauf vertrauen, dass sie weiterhin Trennungs-, später EU erhält ?
Ist sie nicht eigentlich eher verpflichtet, eine Beschäftigung aufzunehmen, insbesondere da sie eine KU-Pflicht ggüber ihrer Tochter besitzt ?

peto68
 

Et hät noch immer jot jejange!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2006 13:11
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

deine Nochfrau hat also eine abgeschlossene Ausbildung. Hat sie denn jemals in ihrem Beruf gearbeitet?

Evtl. ist das ja eine gute Idee, dass sie eine neue Ausbildung macht. Danach kann sie dann Vollzeit arbeiten gehen. Den EU würde ich dann auch auf die Ausbildungszeit befristen. Denn nach 15 Jahren gibt es so schnell auch keine neue Stelle.

Frage ist aber auch, ob du das finanzieren kannst: dich, die Kinder und deine Nochehefrau. Aber in einer Ausbildung verdient man ja auch.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2006 13:18
(@peto68)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

grundsätzlich finde ich das ja auch eine gute Idee, jetzt kommt dann doch das "Aber":

Sie leistet keinen Unterhalt für Ihre Tochter - das muss ich auffangen.
( Ich sehe das sehr pragmatisch: von 4 Anteilen Unterhalt für die beiden Kinder -2 x finanziell, 2 x persönlich - trage ich drei Teile, sie einen)

Sie würde ein geringes Einkommen erzielen, als wenn sie eine Beschäftigung aufnimmt ( und sie hat vor der Ehe in Ihrem Beruf gearbeitet).

Wenn sie nach 3,5-jähriger Ausbildung fertig ist, ist unsere gemeinsame Tochter 19 Jahre alt - ggfls. braucht sie dann auch keinen KU mehr zahlen.
Es wird aber von mir erwartet, dass ich EU zahle, während sie die Ausbildung durchführt.
Kann das so sein ????
Soooo riesig ist mein Einkommen nicht, dass das für alles reicht......

peto68

Et hät noch immer jot jejange!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2006 13:35
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Den KU für beide Kinder leiste zur Zeit ich.

Wie ist das zu verstehen (bitte Zahlen und Geldfluß darstellen)

Dann kann zu den weiteren Fragen Stellung genommen werden.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2006 13:36
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was eine halbe Minute so alles ausmachen kann  😉

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2006 13:37
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Für mich stellt sich die frage, ob sie überhaupt Unterhaltsanspruch hat. Da sie keinen KU zahlt, ist dein Einkommen um Stufe 6 der DT des bei dir lebenden Kindes zu vermindern. Ferner ist der von dir geleistete KU in Abzug zu bringen, neben berufsbedingten Aufwendungen. Einen Abzugsbetrag wegen Kinderbetreuug wirst du angesichts des Alters des bei dir lebenden Kindes wohl eher nicht bekommen.

Lege doch bitte mal dein Nettoeinkommen offen inkl. aller Sonderzahlen, Schuldtilgungen, berufsbedingte Aufwendungen (analog Werbungskosten gem ESt-Erklärung) und dann gucken wir mal gemeinsam drauf.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2006 13:41
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das stimmt alles was du schreibst. Aber wenn sie 15 Jahre lang nicht in ihrem Beruf gearbeitet hat ist es mit Sicherheit nicht leicht/so gut wie unmöglich wieder dort einzusteigen. Dazu gibt es einfach zu viele Arbeitssuchende.

Deine Argumente sind auch nicht von der Hand zu weisen. Und für UHV sind die Kinder leider auch schon zu alt. Aber evtl. kann sie ja die Ausbildung machen und vorher Zeitungen austragen etc. Wäre das nicht ein gangbarer Weg?

Und wenn sie keinen Unterhalt für das bei dir lebende Kind leistet kannst du von deinem Netto auch Unterhalt für dieses Kind abziehen, da du es ja unterhalten musst.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2006 13:43
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo peto68,
willkommen hier erstmal  🙂

Seit Nov. 2005 lebt die Tochter (15) nun bei mir, der Sohn (12) bei der Mutter.
Den KU für beide Kinder leiste zur Zeit ich.

Gibt es dafür einen Grund?

Du musst nur KU für den Sohn zahlen. Deine Ex im Gegenzug KU für die bei Dir lebende Tochter.

Ist sie nicht eigentlich eher verpflichtet, eine Beschäftigung aufzunehmen, insbesondere da sie eine KU-Pflicht ggüber ihrer Tochter besitzt ?

Erstmal muss Du den KU von ihr fordern. Halbtägige Tätigkeit kann zugemutet werden. Wenn der Sohn 14/15 Jahre alt wird, auch ganztägige Tätigkeit.

LG, Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2006 13:45
(@peto68)
Zeigt sich öfters Registriert

Zuerst einmal vielen Dank für die nette Begrüssung und Danke auch für die vielen Antworten.

Zu meinen finanziellen Verhältnissen ( soweit ich die Zahlen jetzt im Kopf habe) :

    Nettoeinkommen  rd. 2.200 EUR
./.  priv. KV / PV                    280 EUR
./.  berufsbed. Aufw.            110 EUR
./. Arbeitgeberdarl.              128 EUR (diente der Beschaffung des neuen Wohnraumes und der entsprechenden Ausstattung)

= Resteinkommen von 1682.00 EUR

das KiG für beide Kinder erhalte ich über meinen Dienstherren (bin Beamter) ausgezahlt.

Hoffe, dass ich nichts vergessen habe.

Gruss,
peto68

Et hät noch immer jot jejange!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2006 14:31
 Uli
(@Uli)

Hallo Peto,

schau mal selbst in die Düsseldorfer Tabelle.

Meines Erachtens dürfte da nix (oder kaum was) mehr übrig bleiben. Da Du vermutlich noch etwas Weihnachts-/ Urlaubsgeld erhälst, denke ich, dass Du DT 4 wärest. Für die bei Dir lebende Tochter darfst Du Dir noch einen halben Betreuungsbonus anrechnen (1/2 Stufe 1 DT). Dieser fällt mit dem 16ten Lebensjahr Deiner Tochter ganz weg, weil sie dann nicht mehr betreut werden muss (OLG Hamm 7 UF 263/05).

LG Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2006 15:17




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

schau mal selbst in die Düsseldorfer Tabelle.

...oder versuche es mal mit diesem Unterhaltsrechner

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2006 15:40