Hallo zusammen,
bin neu hier und weiss nicht, ob ich an meine geschiedene Frau, die seit ca. 1 Jahr in eheähnlicher Beziehung lebt, weiterhin Ehegattenunterhalt zahlen muß.
Wer kann mir Auskunft erteilen????
Vielen Dank im Voraus
Hein
Hallo Hein,
herzlich Willkommen bei Vatersein.
Leider ist es so, daß der Gesetzesgeber sagt, daß man eine eheähnliche Beziehung erst nach 2 Jahren als gefestigt ansehen kann.
Heißt für Dich, daß Du weiterhin 1 Jahr Ehegattenunterhalt zahlen mußt 😡
Für Dich ist aber wichtig, daß Du dann nach 2 Jahren klar beweisen mußt, daß sie seit 2 Jahren diese Beziehung führt.
Gemeinsame Wohnung, Urlaube, Familienfeste usw.
Leider kann ich Dir keine bessere Nachricht vermitteln.
Liebe Grüße
Melly
Hallo Hein
Vieleicht hilft die das weiter ein Urteil aus Koblens.
Eheähnliche Beziehungen kosten Unterhaltsanspruch an Ex-Partner
Koblenz (dpa/lrs) - Ein geschiedener und unterhaltsberechtigter Ex-Ehepartner riskiert mit einer so genannten Eheähnliche Beziehung den Unterhaltsanspruch. Dabei ist es nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Koblenz unerheblich, ob die neuen Partner in einer Wohnung zusammenleben und ob es zu intimen Beziehungen gekommen ist. Maßgeblich sei vielmehr, ob ihre wirtschaftliche Situation «ganz wesentlich verflochten ist», heißt es in dem Urteilsspruch (Az.: 13 UF 567/03).
Das Gericht hob mit seinem Urteil eine Entscheidung des Amtsgerichts Neuwied als Vorinstanz auf und gab der Klage eines geschiedenen Ehemannes auf Abänderung der gerichtlich festgelegten Unterhaltszahlungen statt. Er war der Auffassung, weitere Zahlungen an seine geschiedene Frau seien ihm nicht mehr zumutbar, da diese inzwischen in einer eheähnlichen Beziehung lebe.
Anders als das Amtsgericht sah das OLG in dem Fall sein Anliegen als berechtigt an. Wer eine neue Partnerschaft eingehe und dadurch «wie in einer Ehe versorgt» sei, sei unterhaltsrechtlich nicht mehr bedürftig. Daher seien dem geschiedenen Ex-Partner weitere Zahlungen tatsächlich nicht mehr zumutbar, heißt es in dem Urteil.
OLG Koblenz (Az.: 13 UF 567/03)
(Meldung vom 29.11.2004)
@ gerd
Ich kenne das Urteil. Habe mich etwas damit beschäftigt (zwangsweise!). Mein Anwalt sagt, man muss die Praxis sehen, die dahinter steckt. Das heißt wirklich kleinlichst dokumentieren, um diese Beziehung über einen längeren Zeitraum nachweisen zu können. Man kann's versuchen... Und dann einen guten Richter haben, der sich nicht auf diese "Regelung" der 2 Jahre festgefahren hat.
@ Hein
Das Urteil könnte dir den EU sparen. Aber, wie schon gesagt, es ist nicht ganz einfach. Du musst damit rechnen, das du trotzdem noch weiterzahlen musst! Hätte dir gern eine andere Antwort gegeben... Sorry!
Grüße
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Vielen Dank für die Hilfe, hätte nicht gedacht, dass so schnell Antwort kommt.
Danke
Der Hein
