Unterhalt Titulierung in dieser schnell lebigen Welt überhaupt rechtens?
Hallo,
ich hatte vor ein paar Jahren eine Titulierung für mein Sohn (z.Z.16J) beim Jugendamt Paderborn unterschrieben.
In dem Zeitraum war ich 25 Jahre als Angestellter in einem großen Elektrokonzern tätig, wo man früher sagte.. da arbeitest du bis zu deinem Ruhestand.. Tja aber dann wurde trotzdem der Bereich outgesourct und alle Mann entlassen..
Mittlerweile bin ich in einer Bedarfsgemeinschaft Hartz 4 gelandet und habe hier ein Androhung zu Vollstreckung wegen dem U Titel vorliegen.
WAS TUN und warum gibt es in dieser schnell lebigen Welt / wo man auch ganz schnell abstürzen kann solche U Titel?
Moin,
die Pflicht auf Zahlung von Kindesunterhalt ist im BGB geregelt. Es ist eine Schuld. Um die Schuld bei Nichterfüllung eintreiben zu können, bedarf es eines Titels. Dieser Titel kann vollstreckt werden, so lange er Gültigkeit besitzt.
Der Titel kann für ruhend erklärt werden durch den Gläubiger bzw. dessen Vertreter. Ebenso kann er einvernehmlich geändert werden. Die Änderung der Höhe kann in Form einer Abänderungsklage auch gerichtlich erfolgen.
In deiner Situation ist dies nur erfolgversprechend, wenn du ausreichende Bewerbungsbemühungen ( > 20 pro Monat ) nachweisen kannst.
Um deine Argumentation abzuwandeln: Dann hätte eine Grundschuld einer Bank auf das Haus ja auch keinen Sinn und die Bank kann doch für die Zeit der klammen Kasse durchaus mal auf die Tilgung verzichten. Wird sie zustimmen? Ganz sicher nicht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hey Peter,
das KU zu zahlen ist, sollte doch selbstverständlich sein. Bei nachehlichem Unterhalt etc. kann man das schon viel kritischer sehen.
Dein Junior ist ja auch bald volljährig und steigt vielleicht bald ins Erwerbsleben ein. Dann wirds doch besser.
Ansonsten: Ärmel hoch und los gehts. Die Wirtschaft brummt doch noch. Versuch aus diesem ALG-II-Abhängigkeits-Verarmungs-Kreislauf rauszukommen und richte Dich nicht in diesem Zustand ein. Gruß Ingo
Peter, kannst du bitte mal aufhören, deinen Müll hier flächendeckend auszuschütten.
Man kommt ja mit dem Löschen gar nicht hinterher. 😡
Schreibe lieber einmal richtig und vollständig, dann kann man dir auch helfen.
So machst du dir jedenfalls keine Freunde hier.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Unterhalt / Tag und Nacht arbeiten + 20 Bewerbungen
Hallo,
ich habe eine Firma angemeldet und bin z.Z. in einer Bedarfgemeinschaft / Jobcenter
(da zu wenig Einnahmen).
Dafür bin ich aber fast Tag und Nacht am arbeiten und soll jetzt noch 20 Bewerbungen pro Monat nachweisen + Nachweise von meinem Unternehmen + Steuerberater... für das Jobcenter + Finanzamt + Wirtschaftlichkeitberechnungen...
Wie soll dies zeitlich überhaupt noch gehen?
Die Einnahmen vom Unternehmen werden der Bedarfsgemeinschaft voll abgezogen..
Warum jetzt noch 20x Bewerbungen pro Monat einzeln ausdrucken und nachweisen?
Hi,
ich nehme mal an das du einem minderjährigen Kind zum Unterhalt verpflichtet bist. Damit trifft dich eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit (diese besagt, das du alles zu unternehmen hast, um den Mindewstunterhalt zu zahlen und alles zu unterlassen ,was diesem entgegensteht). Wenn deine Selbständigkeit trotz 24 h * 7 d Arbeit nicht genügend abwirft, um den Mindestunterhalt zu leisten kann von dir verlangt werden eine Festanstellung zu suchen, die eben diesen Mindestsatz ermöglicht. Dazu können durchaus deine Bewerbungsbemühungen angeschaut werden.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
*zusammengeführt*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
wenn der Unterhalt tituliert ist wird er abgezogen und du erhältst mehr Hartz 4. Insofern solltest du entweder eine Abänderungsklage anstrengen oder den Titel beim Hartz 4 Amt angeben.
Ironische Frage: wovon soll das Kind leben wenn du nicht zahlst? Sollte die Mutter auch Hartz 4 beziehen ist der Titel Einkommen des Kindes. Zahlst du nicht muss sie jeden Monat aufs Amt um nachzuweisen das du nicht gezahlt hast und das Amt muss nachzahlen (=die Gemeinschaft der Steuerzahler springt für dich ein).
Sophie
*Vollquoting gelöscht*
Danke für Ihre Klartext Informationen.
Dann hat mich das Amt wissentlich vor die Wand laufen lassen..
(trotz Informationen des titullierten Unterhalts, sollte ich die 50,- Euro die ich sonst gerade noch bezahlen konnte nicht mehr überweisen und für die Besuche meines Sohnes verwenden / dies habe ich schriftlich)
das Jugendamt in NRW teilte mir heute telefonisch mit, dass bei Hartz4 nur bis zum 12 Lebensjahr die Kosten von der ARGE/Jobcenter übernommen werden.
Die Dame am Telefon sagte mir auch, dies ginge Sie nix mehr an und der Gerichtsvollzieher kann sowiso nix mehr bei mir holen.
(dies soll aber nicht bedeuten, dass ich nix mehr für mein Sohn (bei meiner gesch.Frau) kaufe.., sondern Ihm immer wieder die Fahrten zu mir bezahle und Kleidung, Schuhe und Schulsachen.... )
also abwarten bis der Gerichtsvollzier vor der Haustür steht?
Moin,
das Jugendamt in NRW teilte mir heute telefonisch mit, dass bei Hartz4 nur bis zum 12 Lebensjahr die Kosten von der ARGE/Jobcenter übernommen werden.
das Ganze nennt sich Unterhaltsvorschuss und endet tatsächlich mit dem 12. Lebensjahr bzw. nach 72 Monaten.
Die Dame am Telefon sagte mir auch, dies ginge Sie nix mehr an und der Gerichtsvollzieher kann sowiso nix mehr bei mir holen.
das ist keine rechtsverbindliche Auskunft, auf die Du Dich verlassen kannst; "die Dame" kennt ja sicher nicht Deinen Hausrat. Was pfändbar ist, entscheidet der Gerichtsvollzieher vor Ort schon selbst.
Ich denke nicht, dass es eine gute Idee ist, sich in der Einstellung "ich bin - erfolglos - selbständig und habe keine Zeit, mich zu bewerben" einzuigeln. Wenn die Selbständigkeit nicht genug Geld für den Mindestunterhalt abwirft, ist sie ein Hobby, das Du Dir nicht leisten kannst.
Grundsatzdiskussionen darüber, ob das "rechtens" ist, bringen Dich in dieser Frage nicht weiter. Die gesetzliche Vorgabe lautet nun einmal, alles zu unternehmen, um den eigenen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen zu können. Ein "Recht" auf Selbständigkeit oder Ausübung eines bestimmten Berufs gibt es dabei nicht.
Grüssles
Martin
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