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Unterhalt Sonderregelung für Schleswig-Holstein?

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

D.h. also für das Jahr 2009 komm ich nicht umhin 110% zu zahlen, da die DDT für 3 Unterhaltpflichtige ausgelegt ist?!

So siehts aus. Allerdings nach DT2009 und damit weniger als 105% der DT2010.

Auch vor dem Hintergrund, dass die KM ab dem 3 Lebensjahr des Kindes keinen Anschruch auf unterhalt hat? (DDT 2009 geht von 3 Unterhaltspflichtígen aus = Mutter, Tochter und Sohn?) 😡
Somit würd ich für 2009 Unterhalt für die Mutter zahlen müssen, da sie bestandteil der 3 Unterhaltspflichtigen ist! :knockout:

Das ist alles Kokolores.
Du hast das Prinzip nicht verstanden.
Auf jeden Fall ergibt sich aus der DT keinerlei EU-Anspruch. Auch nicht 2009.

Die Tatsache, dass die DT2009 von einer Frau und 2 Kindern ausgegangen ist, zwingt dich genauso wenig deiner Ex Unterhalt zu bezahlen, wie sie dir vorschreibt, genau 2 Kinder zu haben.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2010 21:28
(@novize)
Zeigt sich öfters Registriert

Das ist alles Kokolores.
Du hast das Prinzip nicht verstanden.

Doch, ich schon. 🙂

Die Tatsache, dass die DT2009 von einer Frau und 2 Kindern ausgegangen ist, zwingt dich genauso wenig deiner Ex Unterhalt zu bezahlen, wie sie dir vorschreibt, genau 2 Kinder zu haben.

Nochmal: Ich zahle dieser Frau keinen Unterhalt und werde es auch nicht tun. Es geht nur um die DDT. Und die geht 2009 von 3 Unterhaltpflichtigen aus! Dies beinhaltet somit die Kindesmutter(Nochmal: 3 Unterhaltspflichtige=Mutter/Tochter/Sohn)! Gemäß dem Gerichtsurteil ist dies aber nicht zulässig, da ab dem 3.ten Lebensjahr des Kindes die Kindesmutter keinen Anspruch auf Unterhalt mehr hat! Dann wären es nur 2 Unterhaltspflichtige= Tochter/Sohn! Da ich nur einem Unterhaltspflichtigen habe, wäre nur eine Einstufung auf 105% möglich. Trotzdem werde ich also von 100% auf 110% vom JA eingestuft, da von 3 Unterhaltspflichtigen ausgegangen wird. :knockout:

Ich glaube, dies ist schon verständlich geschrieben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2010 13:12
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Doch, ich schon. 🙂

Sicher ?

Und die geht 2009 von 3 Unterhaltpflichtigen aus!

:thumbup:

Nochmal: 3 Unterhaltspflichtige=Mutter/Tochter/Sohn

:thumbdown:

Auszug aus Anmerkung 1 der DDT 2009:

Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf drei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang.

Da steht nix von "Mutter" und wenn das JA 100x was von "Mutter" schreibt, widerspricht das keineswegs einer Hochstufung bei nur einem Unterhaltsberechtigtem um zwei EK-Gruppen, also auf 110%.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 14:24
(@novize)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo united

Sicher ?

Immer noch! :thumbup:
Aber Du hast meine Frage verstanden!

Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf drei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang.

Das hatte ich bisher übersehen, weil das JA immer vom Unterhalt für die KM schrieb, letztendlich bekomm sie dann ja auch eine Form von Unterhaltszahlung. Diese ergibt sich durch die höhere Einstufung. :knockout:

Somit werde ich also nicht um eine Einstufung von 110% herum kommen.  :crash:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2010 12:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber nur bis 2009!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2010 13:05
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