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Unterhalt Sonderregelung für Schleswig-Holstein?

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(@novize)
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Das Jugenamt möchte mich Unterhaltsmäßig neu einstufen. Ich verdiene 1652,09 Euro netto/ incl. Urlaubs-, Weihnachtgeld und weiterer Zulagen, gerechnet auf den Monat.

Im Forum laß ich, dass hiervon 5% Arbeitsaufwendungen sowie 4% Rentenaufwendungen abzuziehen sind. Das JA behauptet, diese Pauschalen werden in S-H nicht gewährt. Es will mir aber auch nicht mitteilen, welche Aufwendungen ich geltend machen kann.

Dies wäre aber schon entscheidend, da ich somit unter 1500,-Euro monatlich kommen könnte. Nicht falsch verstehen, aber real habe ich nicht so viel im Monat.

Danke vorab für Tipps!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2010 18:18
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Novize!!
Schau einfach mal in den URL´s des für Dich zuständigen OLG, dann weißt Du mehr!

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2010 18:33
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Novice
Herzlich Willkommen

Das JA hat recht. Das OLG SH kennt in seinen >>URL<< keine Pauschale.

10.2.1 Notwendige berufsbedingte Aufwendungen werden vom Einkommen nur abgezogen, soweit sie konkret nachgewiesen sind. Eine Pauschale wird nicht gewährt.

Du musst also Deine Aufwendungen nachweisen. Dies geht über die Monats-/Jahreskarte für den ÖPNV, Reinigungskosten für Arbeitskleidung, Kilometerangabe des Arbeitsweges bei Benutzung eines PKW, ... .
Die 4% für die priv. Altersvorsorge - wenn denn auch geleistet in der Höhe - kennen die zu 100%. Du musst sie aber nachweisen.

Das erstaunlich viele JA-Mitarbeiter ziemlich oft schlechte Laune haben ist bekannt. 😉

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2010 18:34
(@novize)
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Danke für die Antworten!

Würde dies bedeuten, ich könnte als Arbeitsaufwendenungen die Fahrt zur Arbeit geltend machen, dafür bräuchte ich ja keinen Nachweis. Und für die Rentenaufwendungen, eine private Renten- sowie eine Lebensversícherung mit Nachweis!? Wenn das JA dies akzeptiert würde es mir reichen, ich wäre dann unter 1500,-Euro. Entspricht auch meinem realen Nettomonatslohn.

Kommt das hin? Danke vorab!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2010 20:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Novize,

ja, das sollte genügen. Bei vielen Ämtern hat sich für den Nachweis des Arbeitsweges ein Ausdruck des Routenplaners von "Google Maps" etabliert; gängigerweise für 220 Arbeitstage im Jahr.

Bei den Versicherungen sollte jeweils eine Policen-Kopie ausreichend sein, die den Zweck sowie den Monats- oder Jahresbeitrag ausweist. Die Altersvorsorge ist allerdings auf 4% gedeckelt, auch wenn Du real mehr bezahlst, werden nur diese 4% anerkannt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2010 21:00
(@novize)
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Ich werd wahnsinning! Seit Juli 2009 kämpfe ich mit dem JA. Wenn von meiner Altersvorsorge nur max 4% anerkannt werden, wird es knapp. Bei der Kilometerpauschale für Arbeitsaufwendungen sind es exakt 7,6 km, die einfache Fahrt. Wird hier kaufmännisch gerechnet, also aufgerundet auf 8 km? Dann würde es reichen, wenn nicht fehlen mir 3 Euro! Die kosten mich dann ein paar Tausender, die ich zahlen würde. Aber leider nicht habe.

Und noch eine Frage: Muß ich nachträglich für die Kindesmutter unterhalt zahlen, also DT auf 3 Unterhaltspflichtige? Die Neuansetzung des Unterhaltes würde ja ab 07.2009 gelten.

Danke für alle Antworten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2010 19:32
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Novize,

Wenn von meiner Altersvorsorge nur max 4% anerkannt werden, wird es knapp.

Ich weiß nicht, ob ich dir jetzt was Neues erzähle oder nicht, aber es gibt da manchmal Missverständnisse: Diese 4% Kappungsgrenze, die bezieht sich auf dein Bruttoeinkommen, nicht auf dein Nettoeinkommen.

Bei der Kilometerpauschale für Arbeitsaufwendungen sind es exakt 7,6 km, die einfache Fahrt. Wird hier kaufmännisch gerechnet, also aufgerundet auf 8 km? Dann würde es reichen, wenn nicht fehlen mir 3 Euro!

Irgendwelche weiteren Ausgaben, die als berufsbedingte Aufwendungen durchgehen könnten? Die Fahrtkosten sind zwar der "übliche" und meistens auch der mit Abstand größte Posten, aber in deinem Fall geht es ja "nur" darum, irgendeine Kleinigkeit zu finden, die als berufsbedingte Aufwendung durchgeht.

Bei der Kilometerpauschale für Arbeitsaufwendungen sind es exakt 7,6 km, die einfache Fahrt. Wird hier kaufmännisch gerechnet, also aufgerundet auf 8 km?

Oder kannst du vielleicht versuchen, irgendeinen verdammten Routenplaner zu finden, der die Strecke grundsätzlich (oder nach entsprechender Einstellung in den Benutzer-Optionen) auf volle Kilometer gerundet ausgibt?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2010 05:15
(@novize)
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Danke Malachit,
das hat mir sehr geholfen!

Ich möchte nochmals erwähnen, dass es mir nicht darum geht, keinen Unterhalt zu zahlen, sondern darum, angemessen eingestuft zu werden.

Eine Frage habe ich noch, ist vielleicht sogar ein Extrathema:

Seit Juli 2009 "arbeitet" das JA an der Neuberechnung des KU. Im Jahr 2009 wurde die DT auf 3 Unterhaltspflichtige ausgelegt, d.h. Unterhalt für 2 Kinder und die Mutter. Es gibt inzwischen ein Urteil, das Mütter nach dem 3. Lebensjahr des Kindes keinen Anspruch mehr auf Unterhalt haben. Daher auch die Änderung in der DT 2010.

Muß ich, falls jetzt endlich ein Ende der Neubrechnung erfolgt, noch nachträglich für 2009 Unterhalt für die Mutter zahlen? Das Kind war 2009 10Jahre alt, und die Mutter verdient bei weitem mehr als ich.

Danke vorab an alle!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2010 12:50
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Eine Frage habe ich noch, ist vielleicht sogar ein Extrathema:

Nö, hier biste schon richtig. Erst im Zusammenhang erklärt sich doch alles.

Jahr 2009 wurde die DT auf 3 Unterhaltspflichtige ausgelegt, d.h. Unterhalt für 2 Kinder und die Mutter.

Falsch, eine explitiete Nennung gibt es nicht, und das aus gutem Grund. Die Rede ist von (insgesamt) drei UH-Berechtigten, was nach damaliger Ansicht den familiären Regelfall "Mutter, Vater, Tochter, Sohn" darstellen sollte. Dann verschwindet - na wer - der Vater und übrig bleiben "Mutter, Tochter, Sohn". Aber es ist richtig, die Tabelle ging davon aus, dass der Pflichtige insgesamt drei Bedürftigen UH leistet.

Es gibt inzwischen ein Urteil, das Mütter nach dem 3. Lebensjahr des Kindes keinen Anspruch mehr auf Unterhalt haben. Daher auch die Änderung in der DT 2010.

Das nunwider ist Quatsch. Das Gesetz wurde geändert, wonach alle !!! Mütter - egal ob verheiratet, geschieden oder ledig - für mindestens 3 Jahre prinzipiell Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Was darüber hinaus geht, ist dann eine Einzelfallentscheidung. Und die DDT wurde eher deshalb für zwei Bedürftige ausgelegt, weil der KU an das KFB gekoppelt wurde und die Sätze daher drastisch gestiegen sind. Und als wichtigstes Indiz - die durchschnittliche Anzahl von geborenen Kindern pro Paar, welche deutlich unter zwei liegt.

Muß ich, falls jetzt endlich ein Ende der Neubrechnung erfolgt, noch nachträglich für 2009 Unterhalt für die Mutter zahlen?

Das JA hat rein gar nichts mit dem UH für die Ex zu tun. Was zahlst Du denn an sie - und warum.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2010 16:22
(@novize)
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Moin oldie,

nein ich zahle nicht für die Mutter extra, aber es würde doch eine Einstufung geben und dann würde ich nach DT 2009 2.Stufen höher eingestuft, bzw. müßte 2 Stufen höher zahlen! Das JA möchte dann Unterhalt für die Mutter!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2010 22:00




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Das JA möchte dann Unterhalt für die Mutter!

das JA kümmert sich um den Kindesunterhalt; für die Forderung nach Betreuungsunterhalt ist die Mutter entweder selbst zuständig oder eine Behörde (Arge & Co), die diesbezüglich in Vorleistung getreten ist.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 18.08.2010 22:09
(@novize)
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Hallo Martin,
ich habe mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt, da ich immer zwischen Tür und Angel schreiben muß!

Also, seit Juli 2009 möchte das JA meinen Kindesunterhalt neu definieren. Wenn jetzt endlich Aufwendungen für Arbeit und Rente anerkannt werden, komme ich auf 100% Unterhaltspflicht und werde gem. DT 2010 eine Stufe höher (es wird von 2 Unterhaltpflichtigen ausgegangen), also 105% eingruppiert. Da diese Unterhaltspflicht seit 2009 geprüft wird, werde ich für 2009 noch nach DT 2009 eingruppiert, d.h. es wird von 3 Unterhaltspflichtigen (wie Oldie schrieb: Mutter, Tochter und Sohn) ausgegangen. Das wären dann 110%.

Kann das JA dies machen, obwohl es das Urteil gibt, dass nach dem 3 Lebensjahr des Kindes der Unterhalt für die Mutter entfällt? Das Kind war 2009 10 Jahre alt! Ich hoffe, ich habe es verständlich schreiben können. 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2010 12:46
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Mache dem JA doch den Vorschlag, den Titel so zu gestalten, dass für das Jahr 2009 110% und ab 2010 dann eben 105% eingetragen werden. Und ja, das geht - lass Dich von denen nicht bequatschen. Auch kannst Du denen sagen, dass weder die URL noch die DDT verbindlich sind, eine Höherstufung ist und bleibt eine kann-Bestimmung.

Sage doch bitte, mit wieviel % du bisher eingestuft bist.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 21.08.2010 20:28
(@novize)
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Bisher waren es 100%, da ich immer sehr wenig verdient habe. Da aber 2008 für die Wirtschaft ein sehr gutes Jahr war, hat meine Firma mehrere Sonderzahlungen geleistet.

Aktuell möchte mich das JA auf 115% für 2009 und auf 110% ab 01.01.2010 einstufen. Somit wären auch noch nachträglich Zahlung für 2009 und 2010 fällig.

Ich zahle seit 01.02.2010 291,-€, entsprechend also 105%. Freiwillig, seit dem mir die DDT2010 vorlag. Ich warte jetzt auf das Schreiben vom JA, nachdem ich Arbeits- und Rentenvorsorge geltend gemacht habe. Allerdings wollte mir das JA diese bisher nicht gewähren und hat mir auch Informationen, dass ich diese Aufwendungen geltend machen könnte, vorenthalten.

Mein Ziel wären für 2009 und 2010 105% zu zahlen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2010 12:05
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wie willst Du das für 2009 anstellen? Und wie kommt das JA auf 115% bzw.110%? Hast Du eine Ahnung, wie hoch sie Dein bereinigtes Netto gerechnet haben?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 30.08.2010 13:54
(@novize)
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Ja, wie ganz obenbei meinen ersten Text erwähnt 1652,09€. Ich habe jetzt Fahrgeld, Renten- und Lebensversicherung geltend gemacht. Insgesamt 177,-€ monatlich. So habe ich weniger als 1500,-€ anrechnebaren Einkommen. Entspricht somit 100% KU

Deshalb meine Frage: Kann für 2009 noch Unterhalt für die Mutter (DDT 2009 =3 Unterhaltspflichtige) nachträglich zahlen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2010 22:00
(@oldie)
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Hi

Deshalb meine Frage: Kann für 2009 noch Unterhalt für die Mutter (DDT 2009 =3 Unterhaltspflichtige) nachträglich zahlen?

Warum bitte soll ein Stufe beim KU besser sein ggü. einer UH-Leistung für die KM? Vor allem wenn klar ist, dass hier ein äusserst begrenzter Zeitraum mit einem Realbetrag von vielleicht 125€ für ein Kindbetrachtet wird? Willst Du deshalb mehrere Hundert, wenn nicht gar tausend, Euro abdrücken? Ich erkenne keine Logik hinter Deiner Strategie, nicht mal ansatzweise. Zudem, wie willst Du Zahlungen für letztes Jahr belegen? Zudem werden freiwillige Zahlungen nicht anerkannt. Nur wenn ein echter Anspruch besteht, kann sowas geltend gemacht werden. Und wenn es auf eine Mangelfallberechnung hinausläuft ist das sowieso für die Katz.

Aber wenn Du unbedingt der KM UH zahlen möchtest - tu' Dir keinen Zwang an. Mach' es einfach. 🙂

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2010 01:05
(@novize)
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Hallo oldie,
ich danke Dir für Deine bisherigen Antworten!

Aber wenn Du unbedingt der KM UH zahlen möchtest - tu' Dir keinen Zwang an. Mach' es einfach.

Nein. ich möchte der KM keinen UH zahlen. Noch mal: Bis 2009 war ich für ein UP Kind auf 100% eingestuft. Seit dem versucht das JA mich neu einzustufen. Aktuell möchte mich das JA auf 115% für 2009 und auf 110% für 2010 einstufen.

Ich habe lt. JA ein anrechenbares Einkommen von 1652,09€. Es wurden mir keine Berufs- oder Rentenaufwendungen angerechnet, diese wurden nicht mal erwähnt. Ich kann, auch durch Deine Hilfe, jetzt 177€ monatlich geltend machen. Somit käme ich auf 1475,09€. Dies entspricht 100%. Da ich aber nur ein UP Kind habe, wird mich das JA auf 105% einstufen. Das werde ich nicht vermeiden können, also zahle ich 105% seit Feb.2010 freiwillig. So muß ich später nicht hunderte von Euros nachzahlen 😉

Für die DDT 2009 gelten noch 3 Unterpflichtige, d.h. ich würde auf 110% eingestuft. Nachträglich! Wenn wir jetzt bei den 3 UP von Mutter. Tochter und Sohn ausgehen (Dies schreibt mir immer das JA) könnte ich doch mit Verweis auf das Gerichtsurteil, bei dem ab dem 3 lebensjahr des Kindes kein UH mehr für die KM gezahlt werden muß (also nur noch 2 UP), nur noch eine Einstufung auf 105% geltend machen können.

Das ist meine Frage! Ich hoffe, es verständlich ausgedrückt zu haben  :knockout:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2010 12:44
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Novice

Lass Dich doch nicht vom JA unter Druck setzen. Sagen denen, für 2009 sind es 110% und ab 2010 eben 105%. Du kannst dem JA ruhig sagen, dass ein Gericht kein Problem damit hat, priv. Altersvorsorge und berufsbedingte Aufwendungen zu akzeptieren und auch die DDT2010 bzw. die entsprechende URL anzuwenden, wenn der Mindest-UH gesichert ist. Das JA hat Dir hier nichts anzuweisen und entscheidet auch nichts. Gegen rückwirkende Ansprüche schützt Dich der §1613 BGB, solange nicht Du einen Fehler gemacht haben solltest. Sie dürfen erst ab dem Monat (auch rückwirkend) von Dir mehr fordern, wo sie Dich z.B. per Auskunftsverlangen in Verzug gesetzt haben. Darum wirst Du nicht herum kommen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 14:03
(@novize)
Zeigt sich öfters Registriert

Sagen denen, für 2009 sind es 110%

D.h. also für das Jahr 2009 komm ich nicht umhin 110% zu zahlen, da die DDT für 3 Unterhaltpflichtige ausgelegt ist?!

Auch vor dem Hintergrund, dass die KM ab dem 3 Lebensjahr des Kindes keinen Anschruch auf unterhalt hat? (DDT 2009 geht von 3 Unterhaltspflichtígen aus = Mutter, Tochter und Sohn?) 😡

Somit würd ich für 2009 Unterhalt für die Mutter zahlen müssen, da sie bestandteil der 3 Unterhaltspflichtigen ist! :knockout:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2010 21:10




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