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unterhalt-selbstbehalt-anrechnung von miete-überstunden

 
(@suzuki)
Schon was gesagt Registriert

hallo!

folgendes: ich wechsel meinen wohnort und damit auch die arbeitsstelle. ich ziehe aus der ehelichen wohnung 8dort keine mietbelastung) aus. die neue arbeitsstelle bedeutet für mich eine finanzielle verbesserung in der form, dass dort mehrarbeit direkt ausbezahlt wird und ich zusätzlich einen 400@-job annehmen kann.
nun ist es aber auch so, dass dort an meinem neuen wohnort eine zwei-zimmer-whg. nicht gerade günstig zu bekommen ist.daher die fragen: in wieweit kann die mietbelastung noch beim selbstbehalt berücksichtigt werden, denn ich muß ja zumindest eine angemessene wohnung haben, um auch die kinder mal nehmen zu können und mein lebensstandard sollte ja nun auch nicht total in den keller gehen. gibt es zuschüsse? geht es über wohngeld? es kann ja nicht angehen, dass ich durch den arbeitsstellen- und wohnortwechsel die unterhaltzahlung an meine frau/kinder erhöhe, aber meine eigene situation verschlechtere.
werden geleistete überstunden immer voll angerechnet in bezug auf den unterhalt?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2005 02:20
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Suzuki,
habe ich mir auch mal drüber Gedanken gemacht. Aus einem anderen Grund... aber halt die selben Gedanken.

Ich kann Dir nicht sagen, was mit Zuschüssen ist (Unser Staat wird aber weniger interessiert an deiner Karriere sein, als an niedrigen Transferleistungen seinerseits). Aber kommt da am Ende nix für den Unterhalt deiner Familie raus (ich meine damit ein Unterhalts-PLUS), wirst Du Probleme haben.

Soweit ich weiss, haben Mietbelastungen und Selbstbehalt nichts miteinander zu tun (Toll, oder? Meine zweite Idee war: Aber ich brauche (ernsthaft) ein Arbeitszimmer: auch ein Flop. Das Arbeitszimmer habe ich jetzt. Aber als 'Hobbyraum'. Nach deutschem Recht muss ich nämlich den Hauptteil meiner Arbeitszeit darin verbringen und es sind nur 30%. Und da der Tag nur 24 Stunden hat, ist eine Widerlegung schwierig).

Auch ist das mit den Kindern dann weniger nett, denn Du hast dann ja auch eine Distanz zu überbrücken (Du denkst Dir sicher schon, dass Du für Entfernungen, die Du schaffst, nix anrechnen kannst, oder?).

Dann kommen wir zu den Überstunden. Fallen diese üblicherweise an (und nur dann machen sie Spass), dann wird das zu Deinem Einkommen hinzugerechnet.

[Editiert am 21/2/2005 von Weisnich]

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2005 03:13
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Suzuki!

Zur Miete wäre zu sagen, dass das mitfreie Wohnen unterhaltsrechtlich keinen Einfluß hat. Es gibt jedoch Fälle, in denen der fiktive Minderbetrag sich mindert auf den SB auswirkte - vor allem dann, wenn es zahlenmäßig sehr knapp zugeht.
Die Miete, die du nun zahlst, ist normalerweise im SB enthalten! Genaues findest du in den Leitlinien zur Anrechnung der Miete und "mietfreiem Wohnen".

Wenn du nun mehr verdienst, wäre zu klären, ob dieses Mehr-Einkommen in die Unterhaltsberechnung einfließen muss. Ich denke da an den Begriff "eheprägend". Aus dem Gefühl heraus würde ich behaupten, dass der Unterhalt angepasst werden muss.

Tschau
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2005 10:28